Rede von
Dr.
R. Martin
Schmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich habe die Ehre, den Änderungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache Nr. 1235 zu begründen. Ich kann mich dabei verhältnismäßig kurz fassen. Wir wünschen in § 1 Abs. 1 die Worte: „auf der Grundlage der Bodenschätzung" hinzuzufügen.
Meine Damen und Herren! Ich halte es für zweckmäßig, daß wir dem vorläufigen Bewertungsbeirat von vornherein klare Arbeitsrichtlinien an die Hand geben; denn wenn wir das nicht tun, könnten wir Gefahr laufen, daß es praktisch gar keine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte werden würde, sondern nur eine normale Fortschreibung. Wir sollten schon deshalb die Bodenschätzung zur Grundlage der neuen Hauptfeststellung machen, weil ja die Bodenschätzung mit ungeheuren Steuergeldern durchgeführt worden ist bzw. noch durchgeführt wird und damit die Bodenschätzung überhaupt einmal zum Tragen kommt. Der Einwand, daß die Schätzung nicht beendet sei, trifft zwar formal zu, aber ich glaube, wenn wir diesen Passus einbauen, ergibt sich die Verpflichtung für das Finanzministerium, diese Bodenschätzung so schnell wie möglich zu beenden.
Über die Bedeutung und über die Fortführung der Bodenschätzung waren wir uns ja im Finanzausschuß alle einig, und ich glaube, daß der Herr Finanzminister an den im Protokoll festgehaltenen Wünschen des Ausschusses nicht wird vorbeigehen können. Ich möchte meinen, daß wir eher die Hauptfeststellung um ein Jahr verschieben könnten, als die Verwendung längst überholter, fast hundert Jahre alter Unterlagen in dieser neuen Hauptfeststellung zuzulassen. Ich meine also, wir sollten dem Beirat mit der Einfügung der Worte: „auf der Grundlage der Bodenschätzung" eine Marschroute geben.
Die Worte kommen zwischen die Worte: „Vermögen" und „wird" in § 1 Abs. 1.
In § 1 Abs. 2 wünschen wir nach wie vor die Aufnahme einer Ödlandabteilung. Unter Ödland versteht man ja sehr verschiedenes. Es gibt dabei natürlich vieles; ich denke z. B. an Felsen, Geröll, Kiese usw. Natürlich kann man derartige Flächen nicht schätzen, und wir wollen hier auch keine Bewertung, aber es gibt auch unter dieser Rubrik Flächen, die man durchaus nutzbar machen kann und die dann rentable Erträge ergeben. Wir haben im Bundesgebiet 5/4 Millionen ha Ödland, und davon sind nach wissenschaftlichen Unterlagen allein eine halbe Million ha kultivierbares Ödland. Diese Flächen sind bisher niemals bewertet worden; sie sind auch steuerfiskalisch gar nicht erfaßt, aber seit Jahrzehnten verlangt die landwirtschaftliche Wissenschaft und ebenso, wie ich meinen möchte, die Finanzwissenschaft eine Bewertung dieser Flächen. Es wird Aufgabe der Ödlandabteilung sein, die vorbereitenden Arbeiten für die Entwicklung der Richtlinien für die Gruppierung der Grundstücke, die bisher als Öd- und Unland ausgewiesen wa-
ren, zu vollziehen. Die Odlandabteilung hat nicht die Aufgabe, schon die Bewertung vorzunehmen. Sie soll nur die Grundlage für die Regelung der Fragen schaffen, ob und in welcher Weise dieses nutzbare Ödland einmal zu bewerten wäre. Diese Aufgabe kann auch nicht, wie im Ausschuß gesagt worden ist, durch die landwirtschaftliche Abteilung geleistet werden. Ich glaube, die landwirtschaftliche Abteilung in dem Bewertungsbeirat hat derart große Aufgaben, daß man diese — schon allein, weil es ja ein neues Gebiet ist — einer eigenen Abteilung zuführen sollte.
Zum Schluß, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, diesen beiden Anträgen zuzustimmen. Sie haben nichts mit einer Parteiforderung zu tun; es sind Forderungen, die die landwirtschaftliche Betriebswissenschaft schon seit Jahrzehnten erhebt. Ich weiß, daß ich mit dem Kollegen Kneipp in all diesen Fragen einiggehe; uns trennen nur rein technische Bedenken, und ich möchte insbesondere den Kollegen Kneipp bitten, diese technischen Bedenken zurückzustellen und unseren Anträgen zuzustimmen.