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ID0108009300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Rede von Liesel Kipp-Kaule


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sie ist auch geeignet, die ganze Lage der Frauen und der Arbeiterschaft im allgemeinen außerordentlich zu erschweren. Das ist die eine Seite dieses Problems.
    Die andere Seite, mit der wir uns heute hier zu beschäftigen haben, ist der schädigende Einfluß, den die Erwerbsarbeit der Frau auf die werdende Mutter und auf die physische Entwicklung der jungen Generation ausübt. Die Erwerbsarbeit gefährdet nicht nur die schwangere Frau, sondern auch die Mutter und den Säugling. Aus dieser Erkenntnis ist man in allen Ländern Europas dazu übergegangen, einen Arbeiterinnenschutz einzuführen. Ich setze voraus, daß die Damen und Herren dieses Hohen Hauses über die Entwicklung in den einzelnen europäischen Ländern im Bilde sind, und möchte mich darauf beschränken, einige Zahlen über die Entwicklung in Deutschland zu geben.
    Bereits im Jahre 1828 wurde in Deutschland der erste Vorstoß auf diesem Gebiete gemacht. Der Grund hierfür war, daß die Kinderarbeit zum Beispiel in den Fabriken solchen Umfang angenommen hatte, daß namentlich die bürgerlichen Kreise fürchteten, durch das Aussterben der Arbeiterkinder werde keine Möglichkeit mehr bestehen, die notwendigen Soldaten zu stellen, was in der damaligen Zeit bei diesen Kreisen große Kopfschmerzen verursachte. Zu dieser selben Zeit, als die Sozialreformer aufstanden und gegen die Kinderarbeit protestierten, ist aus Arbeiterkreisen der Ruf erklungen, daß endlich eine Einschränkung der Kinderarbeit erfolgen, darüber hinaus aber ein Arbeiterinnenschutzgesetz geschaffen werden müsse. Das hat bis zum Jahre 1853 gedauert. Erst in diesem Jahre war es möglich, ein Gesetz zu bekommen, wonach Fabrikinspektoren dort eingeführt werden konnten, wo ein Bedürfnis vorlag.
    Dann kam das Jahr der Reichsgründung, 1871. Die im Jahre 1869 vom Norddeutschen Bund geschaffene Novelle zur Gewerbeordnung wurde damals vom Reich übernommen. Um diese Zeit wurde auch der erste Fortschritt auf diesem Gebiet erzielt. Es konnten jetzt Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um auch die Frau in der Arbeit, ganz besonders mit Rücksicht auf ihre Gesundheit und vor allen Dingen auch in sittlicher Hinsicht zu schützen. Nun, meine Damen und Herren, es wird nicht überheblich klingen — denn man muß der Wahrheit die Ehre geben, wenn man über geschichtliche Dinge spricht —: Der Anstoß zu dieser Novelle war ein Antrag, der von den damaligen 12 sozialdemokratischen Abgeordneten im Reichstag gestellt wurde, als diese Abgeordneten einen Wöchnerinnenschutz forderten.
    Sehen Sie, meine Damen und Herren, wir waren uns darüber klar, daß alles das, was bis zum Jahre 1927 und bis zum Jahre 1933 in dieser Frage möglich war, unzulänglich war, so daß wir uns immer wieder auf die Tribüne der Parlamente stellten und einen ausreichenden Mutterschutz forderten. Denn gerade die Höhe der Kindersterblichkeit in Deutschland war so groß, daß nicht nur wir, sondern auch andere Kreise sich ernsthafte Sorge machten.
    Lassen Sie mich einige Zahlen nennen: Vom Jahre 1871 bis zum Jahre 1912 — in einem Zeitraum von 41 Jahren — sind in Deutschland 17 Millionen Kinder vor Ablauf des ersten Lebensjahres wieder ins Grab gesunken, 17 Millionen, von denen man die Hälfte, ja ich möchte sogar behaupten zwei Drittel hätte am Leben erhalten können, wenn man beizeiten einen ausgedehnten Säuglings- und Mutterschutz geschaffen hätte. Aber alle Anträge, die von den Vertretern der Sozialdemokratie im Reichstag nach dieser Richtung hin vor 1914 eingebracht wurden, wurden bekanntlich mit der Begründung abgelehnt, es sei kein Geld für die Durchführung dieser Forderungen vorhanden. So sehen wir, daß auch früher kein Geld für die Durchführung dieser Forderungen da war. Wenn alle die Milliarden Steuern, die nicht allein von den Besitzenden, sondern auch von den breiten Massen der arbeitenden Bevölkerung aufgebracht wurden, nur dazu bestimmt waren, Maschinen und Institute zu schaffen, die dem Zweck dienten, Menschen zu töten, so war natürlich kein Geld vorhanden, wenn es sich darum drehte, Institute zu schaffen, die dem Zweck dienen sollten, Menschen am Leben zu erhalten.
    Die Zahl von 17 Millionen, die ich Ihnen nannte, geht aus den Statistiken hervor, die zwar nackte Zahlen sind, aber nichts darüber zum Ausdruck bringen, wieviel Mutterhoffnungen und wieviel Vaterstolz zu Grabe getragen wurden, als diese Kinder vor Ablauf des ersten Jahres der Erde übergeben werden mußten.
    So legen wir Ihnen heute mit der Drucksache Nr. 1182 ein Gesetz zum Schutze der Mutter vor. Ich bedauere, daß der Arbeitsminister, obschon er es uns versprach, nicht rühriger gewesen ist. Trotzdem glaube ich, daß in Ausführung des § 1 Abs. 2 für dieses Ministerium der Bundesregierung noch außerordentlich viel zu tun übrig bleibt. Denn wir fordern in diesem zweiten Absatz, daß der Bundesarbeitsminister für die Ehefrauen der Arbeiter, Angestellten und Beamten, der Handwerker, Landwirte und sonstigen Gewerbetreibenden sowie der Angehörigen der freien Berufe und deren mithelfenden Familienangehörigen Vorschriften über einen entsprechenden Mutterschutz erläßt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Und warum, meine Damen und Herren? Weil die heutige Familienhilfe, die in der RVO verankert ist


    (Frau Kipp-Kaule)

    nicht ausreicht, um eine • Wöchnerin ausreichend zu
    versorgen, besonders dann nicht, wenn sich noch
    Krankheit oder andere Komplikationen einstellen.
    Im § 2 finden Sie die Beschäftigungsverbote. Es wird den weiteren Beratungen der Beteiligten noch überlassen bleiben zu prüfen, ob die von uns aufgeführten Verbote heute ausreichend sind oder ob wir vielleicht noch einen Schritt weiter tun müssen.
    Ich will mich nun über all die anderen Paragraphen nicht weiter äußern. Es ist eine Selbstverständlichkeit, was in §§ 3, 4 und 5 gesagt wurde. Ich möchte mich aber im besonderen mit dem § 6 befassen, nämlich mit dem Kündigungsschutzparagraphen. Meine Damen und Herren, Sie werden vielleicht in der Diskussion auch auf diesen Paragraphen zu sprechen kommen und werden sagen, daß der Wirtschaftsrat bereits eine Regelung getroffen habe, daß allerdings dieses Gesetz nicht in Kraft sei. Für das, was sich inzwischen getan hat, obschon das Gesetz des Wirtschaftsrates nicht in Kraft ist, sind wir von unserer Fraktion in der Lage Beweise anzutreten, so daß jedes Mitglied dieses Hohen Hauses sich mit einer anderen Regelung als der, die wir vorgeschlagen haben, nicht mehr einverstanden erklären kann.
    Im Gegenteil! Lassen Sie mich hier folgendes sagen: Wenn wir hier den Kündigungsschutz ganz besonders hervorheben, dann deswegen, weil uns bekanntgeworden ist, daß Unternehmer heute erklären, man könne es Ihnen nicht zumuten, den Arbeitsplatz für eine solche Frau zwölf Wochen freizuhalten. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen etwas sagen: zu jeder Zeit waren die besitzenden Kreise unseres Volkes bereit, in sozialpolitischen Dingen etwas zu tun, wenn es sich darum drehte, ihre Interessen auf den Schlachtfeldern zu vertreten. Aber wenn diese Möglichkeit nicht vorhanden ist, wie in der gegenwärtigen Situation, dann sind sie nicht bereit, fortschrittlich im sozialpolitischen Den-den und Handeln zu sein, sondern sie sperren sich gegen alles, was auf diesem Gebiet an Fortschrittlichem getan werden soll.

    (Abg. Dr. Hammer: Das ist doch Schwindel! — Hört! Hört! bei der SPD.)

    — Die Beweise werden Sie vielleicht noch bekommen, Herr Dr. Hammer! Wir werden uns auf die Diskussion noch einzulassen haben.
    § 7 regelt dann das Wochen- und Stillgeld. Hier finden Sie an sich nichts Neues, sondern das, was bereits der Wirtschaftsrat beschlossen hat. Ich hoffe nicht, daß ein Mitglied dieses Hauses eine Verschlechterung dessen wünscht, was hier vorgeschlagen ist, sondern ich nehme an, daß es Ihre Zustimmung findet.
    Die weiteren Paragraphen werden der Ausschußberatung überlassen bleiben. Ich bitte Sie im Sinne all derer, die darauf warten, daß sich der Bundestag endlich mit den Hunderttausenden der Frauen beschäftigt, die ihren Schutz haben müssen, und zwar einen ausreichenden Schutz, wenn sie sich Mutter fühlen, daß Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung erteilen. Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Rehling.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Luise Rehling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Frau Antragstellerin hat vorhin, ich möchte sagen, ein Monopol für ihre Fraktion oder für sozialdemokratische Sozialpolitiker in
    Anspruch genommen bezüglich der Festsetzung von Schutzbestimmungen für erwerbstätige Mütter. Ich möchte in aller Bescheidenheit doch darauf hinweisen, daß es um die Jahrhundertwende eine Reihe namhafter christlicher Sozialpolitiker gegeben hat, die dieser Frage größte Aufmerksamkeit zugewandt haben,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    und daß auch gerade die um die Jahrhundertwende gegründeten christlichen Frauenverbände es stets als ihre vornehmste Pflicht betrachteten, sich für den Schutz der erwerbstätigen Mutter einzusetzen.

    (Abg. Neumann: Was ist beschlossen worden?)

    Im Namen der Fraktion der CDU/CSU möchte ich erklären, daß wir uns selbstverständlich hinter gesetzgeberische Maßnahmen stellen, die den Schutz der erwerbstätigen Mutter zum Ziele haben. Als in der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages der Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr. 79, debattiert wurde, hat die Sprecherin meiner Fraktion diesen Standpunkt deutlich herausstellt. Ich möchte auch heute ausdrücklich betonen, daß wir uns durchaus der Verpflichtung bewußt sind, der erwerbstätigen Mutter, die über ihre Arbeit hinaus noch eine zusätzliche Leistung für Volk und Staat vollbringt, besondere Fürsorge angedeihen zu lassen.
    Die Ausführungen der Frau Antragstellerin konnten vorhin den Eindruck erwecken, als wenn es sich hier um einen absolut neuen Gesetzentwurf handele. Dabei müssen wir aber doch feststellen, daß der vorliegende Entwurf eine Reihe Paragraphen aus dem Mutterschutzgesetz von 1942 übernimmt, dem ja nicht abzusprechen ist, daß es sozial fortschrittlich und kein ausgesprochen nazistisches Gesetz war. Die Frau Antragstellerin hat auch schon auf die bemerkenswerte Abweichung von § 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs gegenüber dem gleichen Paragraphen in dem Gesetz von 1942 hingewiesen. Dieses Gesetz beschränkte den Geltungsbereich auf Frauen, die in Betrieben und Verwaltungen jeder Art beschäftigt sind. Es gab dem Reichsarbeitsminister die Möglichkeit, diese Bestimmungen auszudehnen auf Hausgehilfinnen, Hausangestellte, Heimarbeiterinnen und andere Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in sonstiger Stellung Arbeiten in erheblichem Umfange ausführen, die der Arbeitsleistung der in Betrieben und in der Verwaltung tätigen Frauen entsprechen.
    Für die in der Landwirtschaft tätigen Ehefrauen der Bauern und die mithelfenden weiblichen Familienmitglieder konnte der Reichsarbeitsminister ebenfalls Vorschriften über einen entsprechenden Mutterschutz erlassen. Er hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Man geht wohl nicht fehl in der Annahme, daß sich sehr große Schwierigkeiten bei einer solchen Ausweitung ergeben haben würden.
    Der § 1 des vorliegenden Entwurfs bezieht nun unter anderem die Frauen, die in der Hauswirtschaft tätig sind, in die gesetzliche Regelung mit ein. An diesem Punkt möchte ich von vornherein Bedenken anmelden, die in den Ausschußberatungen noch genauer zu begründen sein werden. Es ist doch heute so, daß im allgemeinen nur dort noch Hausgehilfinnen eingestellt werden, wo die Hausfrau entweder berufstätig oder nicht voll leistungsfähig ist oder mehrere kleine Kinder hat. Wie sie zu ihrem Recht kommen soll, wenn sie eine Arbeitskraft beschäftigt, die unter die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes fällt, ist mir nicht klar, auch nicht, wie die finanzielle Belastung getragen werden soll, die durch Einstellung einer Ersatzkraft in den Monaten


    (Frau Dr. Rehling)

    vor und nach der Entbindung entsteht, ganz abgesehen davon, daß es außerordentlich schwierig sein dürfte, eine Ersatzkraft zu bekommen.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Bei einem Vergleich der Arbeit in einem Haushalt und der in Betrieben und Verwaltungen muß doch wohl auch ein wesentlicher Unterschied festgestellt werden. Die Beschäftigungsverbote für werdende Mütter, die in § 2 aufgeführt sind, treffen doch, wenn überhaupt, nur in ganz geringem Umfange für Hausgehilfinnen und Hausangestellte zu.
    Abs. 2 des § 1 sieht nun vor, daß der Bundesarbeitsminister für Ehefrauen der Arbeiter, Angestellten und Beamten — die Frau Antragstellerin erwähnte vorhin schon alle die Kategorien — Vorschriften über einen entsprechenden Mutterschutz erlassen kann. Auf dem Papier nimmt sich das gewiß sehr schön aus, und wenn ich an so manche abgehetzte und überarbeitete Frau der genannten Personenkreise denke, dann möchte ich ihr von Herzen wünschen, daß sie in den Genuß solcher Schutzbestimmungen käme. Aber wie das praktisch realisierbar und finanziell möglich sein soll, vermag Ich mir nicht vorzustellen, es sei denn, daß man an eine völlige Verstaatlichung des Mutterschutzes denkt. Dieser Absatz wird jedenfalls noch einer eingehenden Erörterung bedürfen. Ich hatte zunächst den Eindruck, daß er vielleicht für die erschrockenen Hausfrauen, die ihre großen Bedenken wegen des Abs. 1 haben müssen, ein Pflästerchen sein sollte.
    Bezüglich der Stillzeit plädieren wir dafür, daß die Bestimmungen des § 5 des Gesetzes von 1942 beibehalten werden. Die jetzige Fassung bringt eine offenkundige Verschlechterung insofern, als die Stillzeit bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von acht Stunden auf 3/4 Stunden festgesetzt wird, während im bisherigen Gesetz 45 Minuten Stillzeit schon nach einer zusammenhängenden Arbeitszeit von 41/2 Stunden gewährt wurde und bei acht Stunden auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von 45 Minuten bzw. eine zusammenhängende Stillzeit von 90 Minuten.
    Beim § 6, Kündigungsverbot, hat man die Fassung von 1942 übernommen, und wenn ich recht unterrichtet bin, hat das Bundesarbeitsministerium auch den Landesarbeitsministerien mitgeteilt, daß die Fassung 1942 und nicht die vom Wirtschaftsrat abgeänderte Fassung in Kraft ist. Nach Art. 129 Abs. 1 des Grundgesetzes müßte allerdings die Befugnis, Ausnahmen zuzulassen, wenn ein wichtiger Grund die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses erfordert, auf die Landesarbeitsminister übergehen. Es wird ja auch zur Zeit so gehalten, daß der Bundesarbeitsminister Entscheidungen nur bei Bundesangestellten trifft.
    Die in § 7 vorgenommene Verbesserung der Sätze des Wochengeldes von 2 auf 3 DM und des Stillgeldes. von 50 auf 75 Pf. entspricht dem Beschluß des Wirtschaftsrates, dem auch meine Fraktion zugestimmt hat.
    Wichtig ist sicherlich auch die unter § 9 in Übereinstimmung mit dem Gesetz von 1942 erneut erhobene Forderung auf Kindertagesstätten, in denen nach Möglichkeit nicht nur vorschulpflichtige Kinder, sondern auch schulpflichtige Kinder betreut und bei ihren Aufgaben beaufsichtigt werden sollten.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Früher waren schon solche Einrichtungen in großen
    Werken vorhanden; diese stellten eine eigene Kindergärtnerin ein. Per Entwurf will nun die Gemeinden mit der Einrichtung der Kindertagesstätten belasten und spricht dem Bundesarbeitsminister die Befugnis zu, die Einrichtung solcher Kindertagesstätten zu bestimmen. Es ist nicht einzusehen, warum nicht die Betriebe wie früher maßgeblich zu den Kosten herangezogen werden sollen. Außerdem käme wohl für den Erlaß solcher Bestimmungen nicht der Bundesarbeitsminister in Frage, sondern die Sozial- und Innenminister der Länder.
    In diesem Zusammenhang sei noch bemerkt, daß der § 13 des vorliegenden Entwurfs einer sorgfältigen Überprüfung insofern bedarf, als er eine nach Art. 80 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht mögliche Ermächtigung für den Bundesarbeitsminister enthält.
    Zum Schluß möchte ich noch einmal betonen, daß die CDU/CSU aufs stärkste an der Schaffung eines zeitgemäßen Mutterschutzgesetzes interessiert ist und daß ihre Vertreter im Ausschuß für Arbeit, dem ich den Gesetzentwurf zu überweisen bitte, tatkräftig daran mitarbeiten werden, damit er, nachdem er so überraschend schnell in den Geschäftsgang gekommen ist, sobald wie möglich fertiggestellt wird.

    (Beifall bei der CDU.)