Rede:
ID0108006900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 22
    1. Wort: 2
    2. —: 2
    3. Das: 1
    4. hat: 1
    5. der: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. von: 1
    8. Rechenberg.: 1
    9. Er: 1
    10. scheint: 1
    11. nicht: 1
    12. anwesend: 1
    13. zu: 1
    14. sein.: 1
    15. Dann: 1
    16. erteile: 1
    17. ich: 1
    18. das: 1
    19. dem: 1
    20. Herrn: 1
    21. Abgeordneten: 1
    22. Mensing.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Josef Ferdinand Kleindinst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine verehrten Damen und Herren! Ich bitte Verständnis dafür zu haben, wenn wir Wert darauf legen, daß auch aus meiner bayerischen Heimat eine sachliche und — wie ich glaube sagen zu dürfen - auf Erfahrungen beruhende Stellungnahme zu dieser wichtigen Ange-


    (Dr. Kleindinst)

    legenheit vorgetragen wird. Der Entwurf geht von den im Ruhrgebiet gemachten Erfahrungen aus und ist nach ihnen konzipiert. Wir haben selbstverständlich dafür volles Verständnis; wir bitten aber, bei der Durcharbeitung im Ausschuß die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die Kleinbetrieb-, insbesondere in der Fertigindustrie, und die Mittelbetriebe nicht zu übersehen. Wir wollen diese nicht dem Gesetz entziehen, doch müssen Fassungen gefunden werden, die Streitigkeiten, Zweifel und Unstimmigkeiten von vornherein verhüten.
    Die Verwaltung muß — darauf ist schon hingewiesen worden — zweifellos aus diesem Bereich herausgenommen werden.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Bereits nach 1920 sind für die Verwaltung eigene Betriebsvertretungen geschaffen worden, und das muß auch hier geschehen, weil sonst Konflikte mit den Bestimmungen über die öffentliche Verwaltung entstehen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Wichtig ist natürlich, und zwar deshalb, weil hier die Wirtschaftsausschüsse im Gegensatz zu der Regelung des Betriebsrätegesetzes vorgesehen worden sind, daß die Betriebe der Selbstverwaltung gesondert behandelt werden. In bezug auf die sozialen Verhältnisse ist das Mitbestimmungsrecht zweifellos auch hier notwendig. In bezug auf die wirtschaftliche Zielsetzung müssen bei der Selbstverwaltung, die unter der Kontrolle der Öffentlichkeit, der Aufsicht der Landesregierungen und unter Umständen letztlich auch der Bundesregierung steht, soweit eine Zuständigkeit gegeben ist, diese Zuständigkeiten voll gewahrt werden, wenn wir überhaupt noch von Selbstverwaltung sprechen wollen. Hier hat das Betriebsrätegesetz keine Schwierigkeiten geschaffen.
    Auch hinsichtlich der organisatorischen Verhältnisse muß der Entwurf einer Durcharbeitung unterzogen werden, damit eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten der in Frage kommenden Stellen und Verwaltungen erfolgt. Weiterhin muß eine klare arbeitsrechtliche Durcharbeitung geschehen, wie sie beim Betriebsrätegesetz vorhanden war.
    Weil ich gerade vom Betriebsrätegesetz spreche, darf ich Sie, meine Damen und Herren, daran erinnern, unter welchen schwierigen Umständen in Weimar und in Berlin dieses Gesetz in einer gesetzestechnisch so ausgezeichneten Weise zustande gekommen ist. Wir müssen wirklich heute noch den Männern im Reichsarbeitsministerium und in den Ausschüssen Anerkennung dafür zollen, daß sie dieses Werk unter so schweren Verhältnissen zustande gebracht haben. Wir haben in der Zeit zwischen 1933 und 1945 die erforderlichen gesetzestechnischen Fähigkeiten verloren oder jedenfalls noch nicht wieder gewonnen. Auch auf die gesetzestechnische Arbeit müssen wir im Ausschuß ganz besonderes Gewicht legen.
    Der Entwurf der SPD geht insofern weit über den der CDU hinaus, als er großes Gewicht auf das überbetriebliche Mitbestimmungsrecht, also außerhalb des Betriebes legt. Hier ergibt sich ein ähnliches Problem wie bei der Selbstverwaltung bezüglich der verfassungsmäßigen Organe der Regierung, der Volksvertretung und des Bundeswirtschaftsrats, wenn ich ihn kurz so bezeichnen dar. Das wird deshalb so wichtig sein, weil wir neuerdings unter dem Druck stehen, rasche Entscheidungen zu treffen. Denken Sie nur an die Zeit der Pfundabwertung, in der schnelle Entscheidungen notwendig waren. Wenn dieses Organ als verfassungsmäßiges Organ geschaffen wird, muß es so geschaffen werden, daß ein raches und reibungsloses Zusammenarbeiten ermöglicht wird.
    Was die Wirtschaftskammern betrifft, so darf ich, meine Damen und Herren, wohl kurz das eine sagen, daß ihre wirtschaftspolitische Bedeutung weit überschätzt wird. Ihre Aufgaben sind die der Wirtschaftsverwaltung, vielfach gutachtliche Stellungnahmen in einem beschränkten Verwaltungsgebiet. Jedes wichtige Wirtschaftsgesetz, das wir erlassen, hat dagegen eine viel größere wirtschaftspolitische Bedeutung als die Arbeit dieser Kammern überhaupt. Wichtiger erscheint mir die Zusammenfassung der Arbeit aller Kammern seitens der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hier taucht wieder das gleiche Problem auf wie das der Bezirkswirtschaftsräte. Es ist die Frage: wie soll das organisatorisch verwirklicht werden, wie sollen die Aufgaben festgelegt werden? Das sind Dinge, die wir ja in der Zeit zwischen 1920 und 1926 eingehend bearbeitet haben und die dann, insbesondere nach der Stabilisierung der Währung und nachdem die Wirtschaft etwas aufblühte, wieder zur Seite gelegt worden sind.
    Meine Damen und Herren, es ist nun zwar mit Recht von dem Risiko gesprochen worden, das insbesondere der Arbeitnehmer im Falle einer verfehlten Wirtschaftsführung des Betriebes tragen muß. Ich bitte aber, auf eines hinweisen zu dürfen, und wundere mich nur, daß dieser Hinweis bei den bisherigen wirtschaftspolitischen Auseinandersetzungen noch nicht erfolgt ist: alle großen Krisen, durch die wir seit dem ersten Weltkrieg gegangen sind, waren Folgen weltpolitischer, nicht rein wirtschaftlicher Vorgänge; sie waren die Folgen der Zerstörung der Weltwirtschaft durch den ersten Weltkrieg und damit des Zusammenbruchs der Währungen. Auch die Rationalisierung und alle diese Ereignisse samt der großen Krise von 1930 bis 1934 waren letztlich die Folgen dieser Verhältnisse; sie war keineswegs nur eine deutsche Krise, sondern eine Krise, die die ganze Weltwirtschaft, sowohl die Siegermächte als auch die besiegten und die neutralen Mächte erfaßt hatte. Wir können heute auf die Einzelheiten nicht eingehen; aber ich möchte doch bitten, auch diese Zusammenhänge zu erkennen, da es der sachlichen Beurteilung unserer Aufgaben nur dienlich wäre.
    Ich war überrascht, daß heute in der Frage der Gleichberechtigung und der Gleichachtung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Töne angeschlagen worden sind wie etwa der vom Herr-im-Hause-Standpunkt und von der Drohung der Überwindung dieses Standpunktes, von denen wir geglaubt haben, daß sie seit Jahrzehnten überwunden wären. Ich bitte versichert zu sein, daß wir immer diese Gleichberechtigung und diese Gleichachtung nicht nur aus einem rechtlichen, sondern auch aus einem sozialethischen Bewußtsein betont haben, daß unsere Arbeit seit Jahrzehnten von der Überzeugung von einer solchen Notwendigkeit erfüllt gewesen ist und daß wir auch mit dieser Absicht jetzt an die Arbeit herangehen wollen. Wir wollen dabei keineswegs die technische und wirtschaftliche Zielsetzung des Unternehmers, den wirtschaftlichen Fortschritt irgendwie hemmen; und ich kann mit Genugtuung feststellen, daß diese Zusicherung ja auch von der Opposition gegeben worden ist. Wir glauben aber auch, daß im Verfolg der seinerzeitigen Betriebsausschüsse, später der Betriebsräte, die Entwicklung dieses organisatorsichen Gedankens und dieser Mitwirkung und Mitbestimmung eine notwendige Konsequenz der ganzen Entwicklung ist.


    (Dr. Kleindinst)

    Wenn wir in der Vergangenheit unserer Aufgabe gerecht werden wollten, so haben wir immer eine Überlegung angestellt, und ich bitte diese Überlegung auch für diese Aufgabe zu würdigen. Als seinerzeit die gemeindliche Selbstverwaltung errichtet wurde, hat man sie als die Schule des Bürgertums betrachtet, als die Vorstufe für den Übergang zu einer damals konstitutionellen Volksvertretung. Und in gewissem Sinne gilt diese Parallele heute in der Wirtschaft für die Arbeitnehmer. Wir dürfen nicht verkennen. daß die Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im Betrieb und daß die wirtschaftliche Erfahrung auch eine Vorstufe zur richtigen Beurteilung der Wirtschaftsfragen im politischen Leben sind; und ich möchte wünschen, daß das gegenseitige Mißtrauen, das diese Arbeit und auch diese Debatte vergiftet und das durch Drohungen nicht beseitigt, sondern nur verschärft werden kann, hinter der sachlichen Arbeit verschwindet, hinter die wir uns stellen wollen. Wir stellen uns in den Dienst der Aufgabe als sachliche Mittler zwischen dem, was in einem technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen festgehalten werden muß, und den berechtigten Belangen der Arbeitnehmerschaft in unserer Wirtschaft und im Staate.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete von Rechenberg. — Er scheint nicht anwesend zu sein. — Dann erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Mensing.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Mensing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Ausführungen des Kollegen Loritz veranlassen mich, noch das Wort zu nehmen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Deswegen wäre es nicht nötig!)

    Ich möchte nicht, daß in der deutschen Öffentlichkeit, beim deutschen Handwerk der Eindruck erweckt wird, als ob Herr Loritz hier der Gralshüter handwerklicher Belange sei.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Das ist der Grund, weshalb ich mich veranlaßt fühle, eine kurze Erklärung abzugeben.
    Wieweit Mitbestimmung der Arbeitnehmerschaft in Großbetrieben möglich ist, darüber will ich mich aus dem einfachen Grunde nicht äußern, weil ich den Eindruck habe, daß beide Gesetzentwürfe dem Handwerk doch ein gewisses Entgegenkommen zeigen. Ich hoffe, daß wir, die wir dem Handwerk angehören, in den Ausschußberatungen noch die Möglichkeit haben, dem Gesetz hinsichtlich des Hand- werks die Giftzähne auszuziehen.

    (Abg. Dr. Horlacher: Das gleiche gilt für die Landwirtschaft!)

    Abgelehnt werden muß das Mitbestimmungsrecht auf jeden Fall für die Klein- und Mittelbetriebe. Die handwerklichen Betriebe müssen daher bei der Frage der Mitbestimmung ausscheiden.
    Im Handwerk haben von jeher Fragen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer kaum eine nennenswerte Rolle gespielt. Das soziale Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Handwerk wird am besten durch die Tatsache bewiesen, daß Arbeitgeber und Arbeitnehmer in den meisten Betrieben auch heute noch an einem Tisch ihre Mahlzeiten einnehmen, und durch die Tatsache, daß die Handwerksmeister in ihren Arbeitnehmern niemals die Arbeitnehmer in dem Sinne gesehen haben, wie es in der Industrie der Fall ist, wo der klassenkämpferische Gedanke in den letzten Jahrzehnten vorherrschend war; sondern der Handwerksmeister hat in seinem Gesellen seinen Mitarbeiter gesehen, der später einmal selbständig wird und sein Nachfolger werden soll. Auf Grund dieser Tatsache löst sich die Frage Arbeitgeber—Arbeitnehmer im Handwerk von selbst.
    Der besonderen Stellung des Handwerks im Rahmen der gesamten Volkswirtschaft muß daher Rechnung getragen werden. Das Handwerk lehnt es ab, sich nach irgendeiner Seite festzulegen. Als Mittler zwischen Kapital und Arbeit will das Handwerk seine Funktionen ausüben. Der Arbeitnehmer im Handwerk hat daher niemals in seinem Brotgeber den Feind gesehen. Es ist daher nicht zu verwundern, daß gerade im Handwerk viele Fragen, die im Rahmen des Mitbestimmungsrechts jetzt zur Erörterung stehen, schon von jeher verwirklicht waren, ohne daß dazu erst eine Gesetzgebung notwendig ist. Im Handwerk entscheidet ausschließlich das Verhältnis von Mensch zu Mensch, das Gebot des Anstandes und des sozialen Gewissens. Das ist aber einzig und allein eine Sache des Charakters und nicht des Gesetzgebers.
    Das Handwerk lehnt es ab, sich eine Einmischung irgendwelcher anonymer Kräfte in seinen Betrieben bieten zu lassen. Ein Außenstehender, wer es auch sei, hat in einem Handwerksbetrieb nicht mitzubestimmen. Eingriffe des Gesetzgebers, um den Handwerksbetrieben in der Frage der Mitbestimmung gesetzliche Vorschriften machen zu wollen, würden lediglich dazu beitragen, den sozialen Frieden in diesen Betrieben zu stören.
    In einem Handwerksbetrieb kann im entscheidenden Augenblick nur die persönliche Initiative des Unternehmers in der Lage sein, Maßnahmen zum Besten seines Betriebes und damit der Gesamtwirtschaft zu treffen. Nur die Persönlichkeit des selbständigen Handwerksmeisters vermag in diesen Betrieben Situationen zu meistern, die klare, persönliche Verantwortung erfordern. Jedes Mitbestimmungsrecht Dritter würde im Handwerk die Initiative lähmen und den Betrieben und ihren Arbeitnehmern größten Schaden zufügen.

    (Zuruf: Warum nur im Handwerk?)

    In einem Handwerksbetrieb werden in den meisten Fällen Kredite nicht dem Betrieb, sondern der Persönlichkeit des Besitzers eines solchen Unternehmers gegeben. Das Handwerk vertritt die Auffassung, daß daher das Mitbestimmungsrecht für das Handwerk nicht in Frage kommen kann.
    Weiter darf ich zum Ausdruck bringen, daß das Privateigentum für uns Handwerker heilig ist.-(Zuruf rechts: Sehr richtig! — Zuruf links: Aha!)

    Auch verstehen wir die Persönilchkeit des Unternehmers so, daß die Initiative und die Kraft des Unternehmers, der auch in den meisten Fällen Erfinder ist, nicht durch Einmischung irgendwelcher anonymer Kräfte von außen her gelähmt werden darf.
    Noch ein Wort zu dem Kammersystem. Wir haben von seiten des Handwerks diesem bereits weitestgehend dadurch Rechnung getragen, daß wir die Handwerkskammern mit einem Drittel Gesellenvertretern besetzt haben. Eine Parität lehnen wir deshalb ab, weil im Handwerk 40 Prozent Einmannbetriebe vorhanden sind. Es würde eine Vergewaltigung des Handwerks darstellen, wenn dort Parität verlangt würde.