Rede:
ID0108003900

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 80. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950 2927 80. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 27. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2928C, 2954D, 2964D, 2965D, 3024D Änderung der Tagesordnung 2928C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 970 der Drucksachen) 2928D, 2929B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2928D Dr. von Brentano (CDU) 2929A Mellies (SPD) 2929A Rademacher (FDP) 2987C Zur Sache: Dr. Schröder (Düsseldorf) (CDU), Antragsteller 2929C Freitag (SPD) 2937D Dr. Hammer (FDP) 2942C Dr. Dr. h. c. Lehr (CDU) 2946D Walter (DP) 2949D Frau Wessel (Z) 2952A Dr. Seelos (BP) 2955A Agatz (KPD) 2956A Dr. Miessner (DRP) 2960C Freudenberg (FDP) 2962A Raestrup (CDU) 2965A Arndgen (CDU) 2965D Böhm (SPD) 2966D Storch, Bundesminister für Arbeit 2969C Degener (CDU) 2971A Keuning (SPD) 2972A Harig (KPD) 2974B Dr. Veit (SPD) 2978A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2980A Freidhof (SPD) 2984A Loritz (WAV) 2987D, 2995B Lenz (CDU) 2989D Dr. Kleindinst (CSU) 2990D Mensing (CDU) 2992A Dr. Freiherr von Rechenberg (FDP) 2993A Dr. von Brentano (CDU), Antragsteller 2993D, 2995D Mayer (Stuttgart) (FDP) 2995D Günther (CDU) 2995D Lausen (SPD) 2996A Zur Abstimmung: Paul (KPD) 2996B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Rechtsstellung der in den Bundestag gewählten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (Nr. 1153 der Drucksachen) 2996C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermittlung der Annahme an Kindes Statt (Nr. 1173 der Drucksachen) . . . . 2996C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutze der Mutter (Mutterschutzgesetz (Nr. 1182 der Drucksachen) . 2996D Frau Kipp-Kaule (SPD), Antragstelle- rin 2996D Frau Dr. Rehling (CDU) 2998B Frau Arnold (Z) 2999C Frau Thiele (KPD) 3000A Frau Dr. Ilk (FDP) 3000D Frau Kalinke (DP) 3001B Frau Döhring (SPD), Antragstellerin 3001D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität (3. Ausschuß) betr. Mandatsniederlegung des Abgeordneten Müller (Hannover) (Nr. 993 der Drucksachen) . . 3003B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . 3003B Fisch (KPD) 3004B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Nr. 975 und Nr. 1158, 1235 der Drucksachen) 3005D Dr. Kneipp (FDP), als Berichterstatter 3005D als Abgeordneter . . . . . . . 3008A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . 3007C, 3008C Wartner (BP) 3008D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes (Nr. 924 und 1209 der Drucksachen) 3009C Dr. von Merkatz (DP) (zur Geschäftsordnung) 3009C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Milch, Milcherzeugnissen und Fetten — Milch- und Fettgesetz — (Nr. 1243 der Drucksachen) . . 3009D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Nr. 968 und 1224 der Drucksachen) . . . 3009D Dr. Horlacher (CSU) : als Berichterstatter 3010A als Abgeordneter 3014A, 3015B Dr. Kather (CDU) 3012A, C Kriedemann (SPD) 3012D Dr. Baade (SPD) 3013C, 3014C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Festsetzung von Brotpreisen (Nr. 1161 und 1222 der Drucksachen) 3016A Struve (CDU), Berichterstatter . . 3016A Kriedemann (SPD) 3016B Harig (KPD) 3016C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen (15. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Nr. 1167, 661 der Drucksachen) 3017B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter 3017B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Kürzung der Versorgungsbezüge (Nr. 1174, 434 der Drucksachen) . . . . 3019B Dr. Wuermeling (CDU): zur Geschäftsordnung 3019B als Berichterstatter 3019C als Abgeordneter 3020A Herrmann (SPD) 3020D Melliez (SPD) 3021C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer- und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Ollenhauer u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfes über die Regelung der Versorgung der Körperbeschädigten und Hinterbliebenen durch Kriegsfolgen und über den Antrag der Fraktion der DP betr. Sozialversicherung (Nr. 1180, 30, 36 der Drucksachen) . . . . 3021D Mende (FDP), Berichterstatter . . . 3022A Storch, Bundesminister für Arbeit . . 3022D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Kriegsopfer und Kriegsgefangenenfragen (26. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Spies, Strauß, Stücklen, Frau Dr. Probst u. Gen. betr. einheitliche Anerkennung der Schwerbeschädigtenausweise (Nr. 1181, 1004, 1236 der Drucksachen) 3023A Langer (FDP), Berichterstatter . . 3023B Spies (CSU) 3023C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht (25. Ausschuß) über den Antrag der Abg. von Thadden u. Gen. betr. Beseitigung der Entrechtung der ehemaligen Wehrmachtangehörigen und ihrer Hinterbliebenen (Nr. 1187, 1060, 1247 der Drucksachen) 3024A Dr. Kleindinst (CSU) 3024B Frist für Rednerkorrekturen der stenographischen Niederschriften 3024D Nächste Sitzung 3025C Die Sitzung wird um 9 Uhr 13 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Bernhard Raestrup


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Angesichts der vielen Reden, die wir schon gehört haben, und der Fülle der noch vorliegenden Wortmeldungen ist es nicht meine Absicht, ausführliche Darlegungen zu machen, sondern ich will mich so kurz wie möglich fassen. Der Herr Abgeordnete Dr. Lehr hat ausführlich die einmütigen Auffassungen unserer Fraktion dargelegt, und ich will nicht das, was er gesagt hat, wiederholen. Nur ein Bedenken habe ich, das ich unbedingt vortragen muß. In dem Entwurf der CDU ist übersehen worden, einen Unterschied in der Behandlung der großen und der kleinen Unternehmungen zu machen. Ich erhalte als kleiner Unternehmer von meinen Freunden eine Unmenge von Zuschriften, in denen die Sorge zum Ausdruck kommt, daß die Mitbestimmung für ihre Unternehmungen eine Gefahr bedeutet. Man kann die kleinen Unternehmungen nicht so behandeln wie die großen Betriebe, die mit einem großen Aktienkapital und mit tausenden von Arbeitern und dem Generaldirektor im wirtschaftlichen Leben ganz anders dastehen als ein kleiner Unternehmer, der mit seinem ganzen Vermögen für den Betrieb haftet und dessen Betriebsverhältnisse viel durchsichtiger sind. Ich habe deshalb — und ich glaube, das von dieser Stelle aus sagen zu dürfen — diesen meinen Freunden versprochen, daß wir in der Ausschußberatung soweit wie möglich auf ihre Wünsche Rücksicht nehmen wollen.

    (Zustimmung bei der CDU.)

    Im übrigen glaube ich, daß die Unternehmer im Mitbestimmungsrecht Gefahren sehen, die in Wirklichkeit nicht vorhanden sind.

    (Erneute Zustimmung bei der CDU.)

    Es ist vorhin gesagt worden, wir sollten nicht von der Vergangenheit reden. Damit bin ich einverstanden. Aber wir sollen aus der Vergangenheit lernen.

    (Sehr richtig! bei der CDU und rechts.)

    Seit über 45 Jahren stehe ich als kleiner Unternehmer — und ich habe doch aus meinem Betrieb etwas gemacht — in engster Berührung mit allen sozialen Fragen. Wenn ich einen Rückblick auf diese 45 Jahre werfe, erinnere ich mich, daß wir damals ähnliche Ängste gehabt haben wie heute, als die Frage an uns herantrat, ob wir mit den Gewerkschaften Tarifverträge abschließen sollten oder nicht. Heute glaube ich wohl sagen zu können, daß gerade der kleine Unternehmer den Abschluß von Tarifverträgen nicht zu bereuen gehabt hat.

    (Zustimmung bei der CDU.)

    Das sage ich ganz offen und ehrlich.
    Wenn einige Bedenken, die die kleinen Unternehmer bezüglich der Bestimmungen über das Mitbestimmungsrecht haben, berücksichtigt werden, so erhalten sie in den heutigen turbulenten Zeiten und bei den Schwierigkeiten, die noch vor uns liegen, gegen Willkürakte ihrer eigenen Belegschaft einen wirksamen Schutz. An sich sind für den kleinen
    Unternehmer die vielen Bestimmungen nicht erforderlich. Er braucht vor allen Dingen nicht die vielen Schlichtungsausschüsse, Schiedsgerichte usw. Er wird selbst in der Lage sein, in seinem Betrieb Ordnung zu halten. Kann er das nicht, muß dauernd das Schiedsgericht angerufen werden, dann taugt entweder er nichts oder es taugen die Arbeitnehmer oder alle beide zusammen nichts.

    (Sehr gut! bei der CDU.)

    Meine Damen und Herren! Nachdem ich so einen kurzen Rückblick auf die hinter mir liegende Zeit getan habe, gestatten Sie mir, noch eine persönliche Bemerkung darüber anzufügen, wie ich zum Mitbestimmungsrecht stehe. Auf Grund meiner Weltanschauung bin ich früher in der Zentrumspartei für die sozialen Belange eingetreten. Heute tue ich es in der CDU. Nach 1918 habe ich persönlich darunter gelitten, daß die damaligen Hoffnungen, die auf die sogenannte Arbeitsgemeinschaft gesetzt worden waren, nachher so kläglich gescheitert sind. Ich habe aber die feste Überzeugung und die Hoffnung, daß diesmal unsere Bestrebungen nicht scheitern werden. Ich hoffe, daß wir nunmehr die sittliche Kraft aufbringen, das Mitbestimmungsrecht in der erforderlichen Form auszugestalten und die friedliche Gesinnung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern. Ich weiß, wie die Stellungnahme der Unternehmer gegenüber den Gewerkschaften und umgekehrt der Standpunkt der Gewerkschaften gegenüber den Unternehmern war. Heute sind ganz andere Verhältnisse gegeben. Ich gebe nicht viel auf Paragraphen; denn die Paragraphen sind tote Buchstaben ohne Leben. Aber wenn ein richtiger Geist hineingelegt wird, dann nehmen diese Paragraphen Gestalt und Inhalt an, und dann sind sie ein geeignetes Instrument, um den wirtschaftlichen Frieden, den wir so dringend brauchen, zu garantieren.
    Gestatten Sie einem alten Manne, der nur noch wenige Jahre zu schaffen haben wird, seiner freudigen Genugtuung über die neue Regelung des Mitbestimmungsrechts Ausdruck zu geben. Ich sehe darin einen Schritt zu einer neuen sozialen Gestaltung Deutschlands. Ich sehe darin nicht ein Instrument des Unfriedens, sondern ein Instrument des Friedens, das dazu führen wird, daß Arbeitnehmer und Unternehmer geschlossen an der Neugestaltung unseres Vaterlandes mitarbeiten, um auf diese Weise die wirtschaftlichen Höchstleistungen zu erzielen, die Deutschland wieder geachtet machen werden und die es ihm ermöglichen, nach einem wirtschaftlichen Gesundungsprozeß gleichberechtigt in die Europäische Union einzutreten.

    (Lebhafter Beifall bei der CDU.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Der Herr Vorsitzende des Ausschusses für Geld und Kredit hat mich gebeten, Ihnen mitzuteilen, daß an der Sitzung des Ausschusses, die 13 Uhr 30 beginnen soll, auch die Damen und Herren des Sozialpolitischen Ausschusses teilnehmen möchten.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Arndgen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Josef Arndgen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den Auseinandersetzungen über das Mitbestimmungsrecht ist in den letzten Monaten und auch heute morgen in diesem Hause teils mit juristischen, teils mit wirtschaftlichen, teils mit sozialen und teils, besonders von der ganz linken Seite, mit politischen Argumenten gefochten worden. Ich gestehe, daß kaum ein Problem zur Regelung unserer Zusammenarbeit so viel Widerspruch


    (Arndgen)

    und so viel Zustimmung ausgelöst hat wie die Frage der Mitbestimmung. Dabei ist diese Forderung nicht neu. Blättert man einmal in den heute schon vergilbten Zeitschriften der zwanziger Jahre, so findet man in diesen Zeitschriften Darlegungen über das Mitbestimmungsrecht, die noch heute aktuell sind. Es muß dabei hervorgehoben werden, daß es in erster Linie Forderungen der christlichsozialen Bewegung gewesen sind.
    Um was geht es in den Fragen des Mitbestimmungsrechts? Es geht nicht um eine rechnerisch genau abgegrenzte Besetzung der Aufsichtsräte, es geht nicht um den Machtanspruch der Arbeitnehmer in der Wirtschaft, es handelt sich auch nicht um ein nur arbeitsrechtliches oder wirtschaftliches, sondern es handelt sich um ein gesellschaftliches Problem, um einen Teil der Sozial- und Wirtschaftsordnung, und zwar um den wichtigsten Teil. Es handelt sich um den Menschen. Nicht von ungefähr haben sich der Bochumer Katholikentag und die Evangelische Kirche mit diesem Problem eingehend beschäftigt; denn eine der wichtigsten Forderungen des Christentums ist die nach einer Wirtschaftsordnung, die der Würde der menschlichen Person, und zwar aller Personen, gerecht wird. Dazu gehört nach unserer Auffassung, daß alle Arbeitenden .sich in ihrer Berufsausübung zu freien Menschen entwickeln können. Diese Freiheit, die eine innere und eine äußere sein muß, kann der Mensch aber nur gewinnen, wenn er sein Schicksal eigenverantwortlich mit gestalten kann.
    Die Wirtschaft hat in den letzten hundert und mehr Jahren eine Entwicklung genommen, die es rund 60 % der Erwerbstätigen unmöglich macht, im Wirtschaftlichen ihren Willen eigenverantwortlich einzusetzen. Nach der jetzigen Wirtschaftsstruktur ist die Wirtschaft nur funktionsfähig, wenn der weitaus größte Teil der Erwerbstätigen abhängig, nach Entschlüssen und Weisungen anderer tätig ist. Aus dieser Proletarierstellung muß der arbeitende Mensch herausgehoben werden. Aus dem Nur-Lohnarbeiter muß ein gleichberechtigter Mitarbeiter werden, und der Arbeitsplatz muß zur sicheren, menschenwürdigen Existenz werden. Der Betrieb ist die Stelle, in der sich ein wesentlicher Teil des Lebens des Arbeiters abspielt. Vom Betrieb hängt die Existenz des Arbeitnehmers und die Existenz seiner Familie mehr oder weniger ab. Darum muß dem Arbeitnehmer im Betrieb in erster Linie die Möglichkeit gegeben werden, mit zu gestalten. Natürlich kann das nicht jeder Arbeitnehmer unmittelbar tun. Aber wenn der Arbeitnehmer durch seine Mitwirkung bei der Bildung der Betriebsvertretung und in den Betriebsversammlungen an dem Geschehen im Betrieb beteiligt und über die Wirtschaftsvorgänge unterrichtet wird, ist in der Partnerschaft, die nun einmal zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer bestehen soll, viel erreicht.
    Nun wird bei den Einwendungen gegen das Mitbestimmungsrecht vielfach auf die Eigentumsordnung, auf die Unternehmerinitiative, auf das Unternehmerrisiko und auf die Verantwortung verwiesen. Meine Freunde und ich bejahen das Privateigentum, und unsere Politik ist darauf gerichtet, möglichst vielen Menschen zu Eigentum zu verhelfen. Wir sind der Auffassung, daß es eine der wichtigsten Aufgaben des Staates ist, das Eigentum zu schützen. Doch ein entscheidender Punkt trennt uns von der rein liberalistischen Auffassung: ein absolutes und uneingeschränktes Eigentum erkennen wir nicht an. Denn jedes Eigentum und jeder Besitz ist unter dem Schutz der Gemeinschaft erworben worden. Daher ist das Eigentum und ist der Besitz der Gemeinschaft verpflichtet. Für den einzelnen ist Privateigentum gewissermaßen ein Lehen, das er in sozialer Verantwortlichkeit zu verwalten hat. Wenn die Mitbestimmung das Eigentumsrecht auf der einen und den gerechten Lohn auf der anderen Seite zu respektieren hat, bekommt das Eigentumsrecht und bekommen auch die Aufgaben des Unternehmers — nach der dargelegten Sicht zum Eigentum - in der sich neu anbahnenden Wirtschaftsordnung einen ganz neuen, besonderen Sinn.
    Soweit die Unternehmerinitiative in Zusammenhang mit der Mitbestimmung angesprochen wird, sind wir nach wie vor der Meinung, daß es in der Leitung und Führung der Wirtschaft und des Betriebes ein Oben und Unten geben muß. Dieser Gedanke hat die Arbeitsdisziplin gefördert und dadurch Gewaltiges für den Fortschritt geleistet. Doch heißt die Eingliederung nicht, der Entfaltung der besten menschlichen Kräfte Hemmnisse entgegenzusetzen. Wir sind vielmehr der Meinung, daß ein Mitgestaltungsrecht das Höchste und Beste im Menschen zur Entfaltung bringen kann und bringen wird.
    Endlich die Frage des Risikos. Gewiß gibt es ein Unternehmerrisiko, das Beachtung verdient und anerkannt werden muß. Doch gibt es auch auf der Arbeitnehmerseite ein Risiko. Dieses besteht darin, daß auch der Arbeitnehmer und seine Familie in ihrer Existenz von dem Betrieb und seinem Gedeihen abhängen.
    Ein letztes Wort zur Frage der Verantwortung in der Wirtschaft und im Betrieb. In diesem Zusammenhang wäre eine Statistik über die Anzahl der Betriebe interessant, die nach dem Zusammenbruch lediglich durch das Verantwortungsbewußtsein und die Initiative der Arbeitnehmer wieder lebens- und existenzfähig geworden sind und für unsere Versorgung wieder funktionsfähig gemacht werden konnten. Ich bin der Auffassung, daß gerade in den hinter uns liegenden Jahren, besonders nach dem Zusammenbruch, die Arbeitnehmerschaft bewiesen hat, daß sie auch Verantwortung zu tragen weiß und Initiative entwickeln kann.
    Wir wollen mit der Mitbestimmung in erster Linie eine neue Ära der Beziehungen zwischen Arbeit und Kapital, zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer herbeiführen. Dabei vertrete ich die Auffassung, daß der Gesetzgeber nur den Rahmen ziehen kann und daß es letzten Endes auf die Menschen, sowohl den Menschen im Unternehmer als auch auf den Menschen im Arbeitnehmer, ankommt, wie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Gemeinsame in der betrieblichen Zusammenarbeit gefunden und von dort aus das Verhältnis zueinander geregelt wird. Finden wir bei den Beratungen über den von meiner Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf gemeinsam den Weg, den dieser Entwurf vorzeichnet, dann verwirklichen wir eine Forderung, die eine neue soziale Ordnung zum Ziel hat.

    (Beifall bei der CDU.)