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ID0107922300

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Metadaten
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    Vokabeln: 8
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 79. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Juli 1950 2833 79. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Juli 1950. Wünsche des Bundestages zur Besserung des Gesundheitszustandes des Präsidenten Dr Köhler 2835B Geschäftliche Mitteilungen . . . 2835B, 2921A, C, Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz über die Finanzverwaltung 2835C Stellungnahme des Bundesministers für Verkehr zu dem Beschluß des Bundestags in der 70. Sitzung wegen Ausbaus von Autobahnen (Drucksachen Nr. 228, 365, 407, 901 und 1227) 2835C Anfrage Nr. 90 der Fraktion der SPD betr. Regelung von Besatzungspersonenschäden (Drucksachen Nr. 1094 und 1217) . . . . 2835C Anfrage Nr. 92 der Fraktion der BP betr. Erfüllung der Bestimmungen des Art. 36 des Grundgesetzes (Drucksachen Nr. 1098 und 1225) 2835C Anfrage Nr. 93 der Fraktion der BP betr. Einfuhr gerahmter Bilder aus Holland (Drucksachen Nr. 1099 und 1226) . . . . 2835D Änderung der Tagesordnung . . . . 2835D, 2866B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, BP, DP und des Zentrums betr. Entschließung zum Europäischen Bundespakt (Nr. 1193 der Drucksachen) 2836B Fisch (KPD) 2836D Frommhold (DRP) 2837B Wahl der Vertreter und Stellvertreter der Bundesrepublik Deutschland in der Beratenden Versammlung des Europarates 2837C, 2888B Tichi (WAV) 2837D Dr. Seelos (BP) 2838A Dr. Reismann (Z) 2838D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Anträge der Fraktion der DP betr. deutsche Kriegsgefangene und Internierte in der Sowjetunion und der Abg. Mende u. Gen. betr. Verurteilung deutscher Kriegsgefangener zu Zwangsarbeit in der Sowjetunion (Drucksachen Nr. 1233, 378 und 385) 2835D, 2839C Dr. Gerstenmaier (CDU), Berichterstatter 2839C Kohl (Stuttgart) (KPD) 2841B Dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 420, 1123 der Drucksachen) und des von der Fraktion des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Befreiung nichtöffentlicher Schulen und Erziehungsanstalten von der Umsatzsteuer (Nr. 656, 1123 der Drucksachen); Zusammenstellung der Beschlüsse der zweiten Beratung (Nr. 1215 der Drucksachen) . . 2841D, 2862A, 2918D Dr. Wellhausen (FDP) 2842A Ewers (DP) 2842B Pelster (CDU) 2842C Paul (Düsseldorf) (KPD) 2843C Schuler (CDU) 2843D Dr. Koch (SPD) 2844C Freudenberg (FDP) 2846A Mensing (CDU) (persönliche Bemerkung) 2846B Abstimmungen 2862A, 2864D Namentliche Abstimmung 2862B Zur Abstimmung: Euler (FDP) 2862B, D, 2863C Fisch (KPD) 2862D Schoettle (SPD) 2863A, 2864C Dr. Horlacher (CSU) 2863B Dr. Bucerius (CDU) 2863D Kunze (CDU) 2864A Bausch (CSU) 2864A Ritzel (SPD) 2864B Mensing (CDU) 2864D Dr. Wellhausen (FDP) 2865A Dr. Koch (SPD) 2865A Beratung der Interpellation der Fraktionen der BP und des Zentrums sowie der Gruppe der DRP betr. Aufwertung des Kapitals der Altsparer (Nr. 1131 der Drucksachen) 2846D Dr. Besold (BP), Interpellant . . . 2846D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2848B, 2852A Ruhnke (SPD) 2849C Dr. Semler (CSU) 2850A Kohl (Stuttgart) (KPD) 2851A Krause (Z) 2851B Dr. Hoffmann (FDP) 2851D Dr. Seelos (BP), Interpellant . . . . 2852B Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung kriegsbeding- ter Vermögensverluste (Nr. 1140 der Drucksachen) 2852D Wackerzapp (CDU), Antragsteller . 2852D Dr. Trischler (FDP) 2854D Tichi (WAV) 2855A Seuffert (SPD) 2855D, 2861C Farke (DP) 2857D Dr. Kather (CDU) 2858A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2859B Dr. Reismann (Z) 2859D Dr. Oellers (FDP) 2860D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2861A Euler (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2861D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Errichtung und Aufgaben des Bundesrechnungshofes (Nr. 1141 der Drucksachen) 2865B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2865B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Nr. 1152 der Drucksachen) . . 2866B Dr. Oellers (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2866B weite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts (Nr. 530 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1183 der Drucksachen) 2866C Dr. Laforet (CSU), Berichterstatter 2866D, 2913A Gerichtsverfassungsgesetz: Zur Sache: Kiesinger (CDU), Berichterstatter 2868A, 2898A Wagner (SPD) 2888D, 2890A Fisch (KPD) 2889A, 2893B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2890A, 2891B Dr. Schneider (FDP) 2890C, 2891C Ewers (DP) 2890D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2892A Dr. von Merkatz (DP) 2892C Dr. Laforet (CSU) 2892D Loritz (WAV) 2893A Abstimmungen 2888D, 2890B, 2891C, 2893C, 2899A Zivilprozeßordnung: Zur Sache: Neumayer (FDP), Berichterstatter . 2872B Dr. Reismann (Z) 2898B, 2899A, D, 2902D, 2904C Dr. von Brentano (CDU) . . . 2899A, 2904B Kiesinger (CDU) 2899B Dr. Greve (SPD) . . 2899B, 2900D, 2904A Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2899C, 2903C Ewers (DP) 2900A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 2900C I Dr. Preusker (FPD) 2901A Dr. Oellers (FDP) 2901B, C Dr. Schneider (FDP) 2901D, 2902B Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2901C Abstimmungen 2901A, D, 2905A Strafprozeßordnung: Zur Sache: Dr. Greve (SPD), Berichterstatter 2877D, 2912B Fisch (KPD) 2905A Wagner (SPD) 2905D, 2909B Dr. Reismann (Z) 2906C, 2910C Dr. von Brentano (CDU) . . 2907C, 2911A Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2907D Dr. von Merkatz (DP) 2908A Loritz (WAV) 2908B Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2908D Kiesinger (CDU) 2911B Zur Geschäftsordnung: Loritz (WAV) 2909D Kohl (Stuttgart) (KPD) 2911D Abstimmungen 2910A, 2912A Sitz des Bundesgerichtshofs: Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 2887D Zur Geschäftsordnung: Dr. von Merkatz (DP) 2894B, C Dr. Arndt (SPD) 2894B Ewers (DP) 2895A Dr. Oellers (FDP) 2896C, 2897B Gengler (CDU) 2897A Abstimmungen 2898C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Personalausweise (Nr. 1032 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) (Nr. 1143 der Drucksachen) . . . . 2913B Schmücker (CDU), Berichterstatter 2913B Ewers (DP) 2914A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen (Nr. 1018 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (27. Ausschuß) (Nr. 1200 der Drucksachen) 2866C, 2913 A, 2914C Dr. Bucerius (CDU), Berichterstatter 2914D Meyer (Bremen) (SPD) 2915C Gundelach (KPD) 2916D Rademacher (FDP) 2917B Ahrens (DP) 2918A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den An- trag der Fraktion der KPD betr. Freigabe der von den Besatzunsmächten beschlagnahmten Erholungsstätten (Nr. 1144, 981 der Drucksachen) 2918D Bazille (SPD), Berichterstatter . . 2919A Farke (DP) 2919A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (24. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Jaeger, Graf von Spreti, Schütz u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzes über den allmählichen Abbau der Beschränkung der Freizügigkeit innerhalb des Bundesgebietes (Nr. 1145, 919 der Drucksachen) 2919B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 2919B Ewers (DP) 2919C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der BP betr. Förderung der bildenden Künste durch Steuermaßnahmen (Nr. 1159, 299 der Drucksachen) 2919D Dr. Besold (BP) (zur Geschäftsordnung) 2920A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. Horlacher, Dr. Laforet u. Gen. betr. Senkung des Bierpreises (Nr. 1160, 161 der Drucksachen) . . 2920A Beratung des Antrags der Fraktion der BP betr. Hilfsmaßnahmen für unwettergeschädigte Gebiete (Nr. 1149 der Drucksachen) 2920B Dr.-Ing. Decker (BP), Antragsteller 2920B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1205 der Drucksachen) . . 2920D Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2920D Nächste Sitzung 2921C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung 2923 Die Sitzung wird um 9 Uhr 23 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Namentliche Abstimmung über Artikel I Ziffer 2 des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen Nr. 1123 und 1215) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Hohl Nein Dr. Holzapfel entschuldigt Hoogen — Dr. Adenauer entschuldigt Hoppe Ja Albers Ja Dr. Horlacher Nein Arndgen Ja Horn Nein Bauereisen Nein Huth . . . . . . . . . . Nein Bauknecht Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Baur (Württemberg) — Junglas Ja Bausch enthalten Kahn Nein Becker (Pirmasens) Nein Kaiser . . . . . . . . . — Blank (Dortmund) Ja Karpf Ja Bodensteiner Ja Dr. Kather Nein Frau Brauksiepe — Kemmer Nein Dr. von Brentano Ja Kemper Nein Brese . . . . . . . . . . . Nein Kern Ja Frau Dr. Brökelschen . . . . . krank Kiesinger Nein Dr. Brönner Nein Dr. Kleindinst. . . . . . Nein Brookmann Nein Dr. Köhler krank Dr. Bucerius . . . . . . . . Nein Dr. Kopf entschuldigt Degener Ja Dr. Krone (Berlin) Frau Dietz Nein Kühling Nein Dr. Dresbach . . . . . . . . Ja Kuntscher Nein Eckstein Nein Kunze Ja Dr. Edert . . . . . .. . . Nein Dr. Laforet Nein Dr. Ehlers . . . . . . . . . Nein Dr. Dr. Lehr . . . . . . . . Nein Ehren Leibfried . . . . . . . . . Nein entschuldigt Dr. Erhard — Lenz Ja Etzel (Duisburg) . . . . . . . Nein Leonhard .. . . . . . . . Nein Etzenbach Nein Loibl Nein Even Ja Lübke Nein Feldmann . . . . . . . . . Nein Lücke enthalten Dr. Frey Nein Massoth . . . . . . . . . . Nein Fuchs Nein Mayer (Rheinland-Pfalz) . . . . Nein Fürst Fugger von Glött . . Nein Mehs Nein Funk Nein Mensing Nein Gengler Ja Morgenthaler Nein Gerns Nein Muckermann Nein Dr. Gerstenmaier enthalten Mühlenberg Ja Gibbert Nein Dr.Dr. Müller (Bonn) Ja Giencke Nein Naegel enthalten Glüsing Nein Neber Nein Gockeln entschuldigt Nellen Ja Dr. Götz Nein Neuburger Ja Frau Dr. Gröwel Ja Nickl Nein Günther Nein Frau Niggemeyer Nein Hagge Nein Dr. Oesterle Nein Frau Heiler . . . . . . . . Nein Dr. Orth krank Heix Ja Pelster Ja Dr. Henle entschuldigt Pfender . . . . . . . . . . Ja Hilbert Nein Dr. Pferdmenges Nein Höfler Nein Dr. Povel entschuldigt Name Abstimmung Name Abstimmung Frau Dr. Probst Nein Cramer — Dr. Pünder Nein Dannebom Ja Raestrup Ja Diel Ja Frau Dr. Rehling Nein Frau Döhring Ja Frau Rösch Nein Eichler Ja Rümmele enthalten Ekstrand Ja Sabel Ja Erler Ja Schäffer . . . . . . . . . . Nein Fischer Ja Scharnberg . . . . . . . . Nein Freidhof Ja Dr. Schatz Ja Freitag Ja SchiLl Nein Geritzmann Ja Schmitt (Mainz) — Gleisner . . . . . . . . . Ja Schmitz — Görlinger . . . . . . . . . Ja Schmücker Nein Graf Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) . Nein Dr. Greve Ja Schröter Nein Dr. Gülich . . . . . . . . krank Schüttler entschuldigt Happe Ja Schütz Ja Heiland Ja Schuler . . . . . . . . . . Nein Hennig Ja Schulze-Pellengahr . . . . . . Ja Henßler . . . . . . . . . . Ja Dr. Semler — Herbig Ja Dr. Serres Ja Herrmann Ja Siebel Nein Hoecker Ja Dr. Solleder . . . . . . . . Nein Höhne Ja Spies Nein Frau Dr. Hubert — _ Graf von Spreti . . . . . . . Nein Imig entschuldigt Stauch Nein Jacobi Ja Frau Dr. Steinbiß Nein Jacobs Ja Storch — Jahn — Strauß Nein Kalbfell Ja Struve Nein Kalbitzer krank Stücklen — Frau Keilhack Ja Dr. Tillmanns (Berlin) Keuning Ja Dr. Vogel . . . . . . . .. . Nein Kinat Ja Wacker Nein Frau Kipp-Kaule Ja Wackerzapp Nein Klabunde Ja Dr. Wahl Nein von Knoeringen Ja Frau Dr. Weber (Essen) . . . . Ja Knothe — Dr. Weber (Koblenz) Nein Dr. Koch Ja Dr. Weiß . . . . . . . . . Nein Frau Korspeter Ja Winkelheide Ja Frau Krahnstöver Ja Dr. Wuermeling . . . Nein Kriedemann entschuldigt Kurlbaum Ja SPD Lange Ja Frau Albertz Ja Lausen Ja Frau Albrecht krank Leddin Ja Löbe (Berlin) Altmaier Ja Lohmüller . . . . . . . . . Ja Dr. Arndt Ja Ludwig Ja Arnholz . . . . . . . . . . Ja Lütkens Ja Dr. L Dr. Baade Ja Maier (Freiburg) Ja Dr. Bärsch Ja Baur (Augsburg) Ja Marx Ja Bazille — Matzner Ja Behrisch Ja Meitmann krank Bergmann Ja Mellies Ja Dr. Bergstraeßer Ja Dr. Menzel Ja Berlin Ja Mertins . . . . . . . . . . Ja Bettgenhäuser Ja Meyer (Hagen) Ja Bielig Ja Meyer (Bremen) Ja Birkelbach Ja Frau Meyer-Laule Ja Blachstein Ja Mißmahl krank Dr. Bleiß Ja Dr. Mommer . . . . . . . . Ja Böhm Ja Dr. Mücke Ja Brandt (Berlin) Müller (Hessen) Ja Dr. Brill . . . . . . . . . . Ja Müller (Worms) entschuldigt Bromme Ja Frau Nadig Ja Brünen . . . . . . . . . . Ja Neumann (Berlin) Brunner Ja Dr. Nölting Ja Name Abstimmung Name Abstimmung Nowack (Harburg) Ja Juncker entschuldigt Ohlig Ja Dr. Kneipp Nein Ollenhauer Ja Kohl (Württemberg) Nein Paul (Württemberg) Ja Kühn Nein Peters Ja Langer Nein Pohle Ja Margulies Nein Priebe Ja Mayer (Stuttgart) Nein Reitzner Ja Mende Nein Richter (Frankfurt) Ja Dr. Middelhauve entschuldigt Ritzel Ja Neumayer Nein Roth Ja Dr. Dr. Nöll von der Nahmer . Nein Ruhnke Ja Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) . . Nein Runge Ja Dr. Oellers Nein Sander Ja Onnen Nein Sassnick Ja Dr. Pfleiderer Nein Frau Schanzenbach — Dr. Preiß Nein Dr. Schmid (Tübingen) Ja Dr. Preusker Nein Dr. Schmidt (Niedersachsen) . . . Ja Rademacher Nein Dr. Schöne Ja Rath Nein Schoettle Ja Dr. Freiherr von Rechenberg . . Frau Schroeder (Berlin) . . . . (Berlin) Dr. Reif (Berlin) Dr. Schumacher Ja Revenstorff Nein Seuffert Ja Rüdiger Nein Stech Ja Dr. Schäfer Nein Steinhörster Ja Dr. Schneider Nein Stierle Ja Stahl Nein Stopperich Ja Stegner Nein Striebeck Ja Dr. Trischler Nein Frau Strobel Ja Dr. Wellhausen Nein Dr. Suhr (Berlin) Wildermuth . . . . . . Nein Temmen Ja Wirths Nein Tenhagen Ja Dr. Zawadil . . . . . . . . Nein Troppenz Ja Dr. Veit — DP Wagner Ja Wehner Ja Ahrens Nein Weinhold Ja Welke krank Bahlburg Nein Weltner Ja Dr. von Campe . . . . . . . Nein Dr. Wenzel Ja Eickhoff Nein Wönner Ja Ewers Nein Zinn entschuldigt Farke Nein Zühlke Ja Hellwege krank Frau Kalinke Nein Kuhlemann Nein FDP Matthes Nein Dr. von Merkatz . . . . . . . Nein Dr. Mühlenfeld . . . . . . . Nein Dr. Atzenroth Nein Dr. Seebohm — Dr. Becker (Hersfeld) Nein Tobaben Nein Dr. Blank (Oberhausen) . . . . Nein Walter Nein Blücher — Wittenburg . . . . . . . . Nein Dannemann Nein Dr. Dehler — BP Dirscherl Nein Euler Nein Faßbender Nein Freiherr von Aretin . . . . . Nein Freudenberg Nein Aumer . . . . . . . . . . Nein Dr. Friedrich Nein Dr. Baumgartner . . . . . . — Frühwald Nein Dr. Besold Nein Gaul Nein Dr.-Ing. Decker Nein Dr. von Golitschek Nein Donhauser Nein Grundmann Nein Eichner . . . . . . . • • • Nein Dr. Hammer Nein Dr. Etzel (Bamberg) Nein Dr. Hasemann Nein Dr. Falkner . . . . . . . . Nein Dr. Dr. Höpker-Aschoff . . . . Nein Dr. Fink — Dr. Hoffmann - Freiherr von Fürstenberg . . . Nein Frau Hütter Nein Mayerhofer . . . . . . . . Nein Frau Dr. Ilk Nein Parzinger . . . . . . . . . Nein Name Abstimmung Name Abstimmung Rahn Nein Weickert Ja Dr. Seelos Nein Wittmann — Volkholz Nein Wartner Nein Zentrum KPD Frau Arnold . . . . . . . . Nein Dr. Bertram krank Agatz entschuldigt Determann Ja Fisch Ja Dr. Glasmeyer Nein Gundelach Ja Dr. Hamacher . . . . . . . . Nein Harig Ja Krause Nein Kohl (Stuttgart) Ja Pannenbecker . . . . . . . . — Müller (Hannover) — Dr. Reismann Nein Müller (Offenbach) — Ribbeheger . . . . . . . . Ja Niebergall . . . . . . . . . entschuldigt Frau Wessel Nein Nuding entschuldigt Paul (Düsseldorf) Ja DRP Reimann — Renner — Frommhold Nein Rische . . . . . . . . . . — Goetzendorff Ja Frau Thiele entschuldigt Hedler — Vesper — Dr. Leuchtgens Nein Dr. Miessner Paschek — WAV Dr. Richter (Niedersachsen) . . . — von Thadden Nein Fröhlich Ja Löfflad Nein SSW Loritz Nein Dr. Ott Nein Clausen Nein Reindl Nein Schmidt (Bayern) Nein Schuster Nein SRP Tichi Nein Wallner entschuldigt Dr. Dorls — Zusammenstellung der Abstimmung: Abgegebene Stimmen 335 Davon: Ja 154 Nein 176 Stimmenthaltung 5 Zusammen wie oben . . . . . . . . 335
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    Rede von Friedrich Wilhelm Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte Stellung nehmen zu dem § 81 c und würde es für richtig halten, wenn Sie sich diesen Text des § 81t genau ansähen. Mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten darf ich ihn verlesen. Der Paragraph sagt:
    Andere Personen als Beschuldigte dürfen ohne ihre Einwilligung nur untersucht werden, wenn zur Erforschung der Wahrheit festgestellt werden muß, ob sich an ihrem Körper eine bestimmte Spur oder Folge einer strafbaren Handlung befindet. Die Untersuchung ist unzulässig, wenn die Maßnahme außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache steht.
    Dann heißt es weiter in Abs. 2:
    Zu dem in Abs. 1 bezeichneten Zweck sind körperliche Eingriffe, wenn sie von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, oder die Entnahme von Blutproben ohne Einwilligung des zu Untersuchenden zulässig, sofern kein Nachteil für seine Gesundheit zu besorgen und der Eingriff zur Erforschung der Wahrheit unerläßlich ist. Abs. 1 Satz 2 gilt auch hier.
    Der Paragraph hat noch einen dritten und vierten
    Absatz. Aus dem dritten Absatz geht hervor, daß


    (Wagner)

    bei Gefahr im Verzuge zu diesen Maßnahmen auch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten, also auch die Polizei, zuständig ist.
    Es wird weiter gesagt, daß bei Weigerung der § 70 der Strafprozeßordnung gilt, d. h. also Strafen, unter Umständen Haftstrafen bis zu 6 Wochen, und, daß unmittelbarer Zwang nur auf Anordnung des Richters angewandt werden darf.
    Meine Damen und Herren! Wir haben einen § 81a, der vom Ausschuß beschlossen worden ist in Abänderung eines Vorschlages der Regierung. Es dreht sich hier um eine neue Regelung. Die Regierung hat schon bei § 81a, bei dem es sich um körperliche Untersuchungen und körperliche Eingriffe bei Beschuldigten dreht, die Voraussetzung der Zumutbarkeit aufgestellt. Der Ausschuß hat schon bei Beschuldigten von der Zumutbarkeit gar nicht mehr geredet, und wenn man sich vergegenwärtigt, daß nicht jeder Beschuldigte auch ein Schuldiger ist und daß seine Schuld erst nachgewiesen werden muß und daß sehr viele beschuldigt sind, die nicht schuldig sind, dann muß man sagen, daß der § 81a an und für sich recht weit geht. Man muß vom Gesichtspunkt des Rechtsstaates aus schon einige Zweifel haben, ob der § 81a mit seinen Möglichkeiten des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit nicht zu weit geht. Wir haben zwar diese Frage nicht aufwerfen wollen, aber was die Frage anlangt bei denen, die als „Andere Personen als Beschuldigte" bezeichnet werden, so scheint mir der Fall doch da so zu liegen, daß mit diesem § 81c das Maß des Zulässigen überschritten wird: ein Opfer irgendeines Verbrechens meinetwegen muß sich gegen seinen Willen einen körperlichen Eingriff gefallen lassen.
    Der Herr Kollege Greve als Berichterstatter hat bereits in sachlicher Weise auf die verschiedenen Meinungen in diesem Punkt hingewiesen. Ich muß dem Hause dringend empfehlen, sich diesen Paragraphen, ehe es ihm zustimmt, sehr ruhig zu überlegen und sich zu fragen, ob nicht der Artikel unseres Grundgesetzes in diesem Falle verletzt wird, der das Prinzip der körperlichen Unversehrtheit aufstellt. Wenn man sagt, es kann in die körperliche Unversehrtheit nur durch Gesetz eingegriffen werden, so ist das formal-rechtlich durchaus in Ordnung. Ich halte es aber für völlig unmöglich, daß man ein Gesetz schafft, das in einer derartig weitgehenden Weise einen x-beliebigen, der gar nicht beschuldigt ist, körperlichen Eingriffen — auf dieses Wort kommt es mir besonders an — aussetzt, die in ihrer Konsequenz doch außerordentlich weit gehen können. Die Einschränkung, die darin liegt, daß ein solcher körperlicher Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen hat, scheint mir gar keine Garantie zu sein. Denn diese „Regeln der ärztlichen Kunst" sind so dehnbare Begriffe, daß ich eigentlich einen x-beliebigen Staatsbürger einem solchen Eingriff nicht aussetzen möchte.
    Meine Damen und Herren! Man hat nicht einmal in den § 81 c die Voraussetzung der Zumutbarkeit hineingebracht, die die Regierungsvorlage selbst bei dem Beschuldigten für richtig erkannt hat. Ich habe den Eindruck, daß man hier in dem an sich verständlichen Bestreben einer Beweissicherung im Strafverfahren das Maß des Zulässigen überschritten hat, daß wir uns hier, obwohl das nicht gewollt ist und obwohl die Herren Kollegen, die an dieser Sache mitgearbeitet haben, von der besten Absicht getragen waren, trotzdem objektiv auf dem Wege zum Polizeistaat befinden und uns vom Rechtsstaat sehr weit entfernen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Es scheint mir, daß man diesen Paragraphen nur objektiv und ruhig zu lesen braucht, um zu der Überzeugung zu kommen, daß der Antrag auf Streichung dieses Paragraphen gerechtfertigt ist. Ich verzichte deshalb auf eine eingehendere Begründung.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Reismann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Bernhard Reismann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Meine Damen und Herren! Ich stimme dem Herrn Kollegen Wagner bei dem, was er soeben gesagt hat, in vollem Umfange zu. Ich hatte meinerseits schon einen Antrag vorbereitet, der eine Einschränkung des § 81 a dahin vorsah, daß höchstens noch eine Blutprobe bei unbeteiligten Personen zugelassen werden soll. Aber das Ganze scheint mir in der Tat ein polizeistaatlicher Gedanke zu sein, der vor der Hitlerzeit bei uns überhaupt unmöglich gewesen wäre, dem lediglich durch die inzwischen verlaufene Zeit der Weg ein wenig geebnet worden ist.

    (Abg. Dr. Greve: Lesen Sie einmal die Protokolle über die Strafrechtsreform!)

    — Jawohl, bei dem, was damals alles diskutiert worden ist, kam das auch vor, weil eben große Ereignisse ihren Schatten vorauswarfen. — Aber gerade nach den Erfahrungen, die wir gemacht haben, müssen wir besonders vorsichtig sein. Ich freue mich deshalb, daß der Antrag des Herrn Kollegen Wagner noch weiter geht als mein eigener Antrag; ich werde ihm also zustimmen.
    Für den Fall, daß dieser Antrag nicht durchkommen sollte, möchte ich den Antrag empfehlen, den ich zu § 81 c stellen wollte, nämlich den Abs. 2 zu streichen und an dessen Stelle zu setzen:
    Andere körperliche Eingriffe als Blutproben auf Alkohol sind zum Zwecke einer strafrechtlichen Untersuchung nur mit schriftlicher Zustimmung des Betroffenen zulässig.
    Man weiß ja, wie es bei einem Strafverfahren mit der Zustimmung geht. Wenn beschlagnahmt wird, geschieht das meistens nur im freundlichsten Einvernehmen mit dem Betroffenen. Man nennt das „sicherstellen". Wenn jemand verhaftet wird, geht er grundsätzlich nur freiwillig mit. Wenn eine Haussuchung stattfindet, helfen die Einwohner der betroffenen Wohnung immer ganz freiwillig mit und freuen sich, daß der Polizeibeamte so freundlich ist, einmal nachzusehen.
    Deswegen lege ich Wert darauf, daß absolut klar und sicher festgestellt wird, daß hier die echte Zustimmung des Betroffenen nötig ist. Die Frage ist von größerer Bedeutung, als wenn es sich nur um die Frage der Gesundheit handelte. Es geht auch um die Gesundheit, die natürlich durch einen Eingriff, wenn er ernsthafter wäre, dem an der Sache sonst ganz unbeteiligten Zeugen gefährlich werden könnte. Das ist richtig. Aber darüber hinaus ist sogar noch das reine Wohlbefinden, ahne daß Nachteile für die Gesundheit dabei entstehen, unter Umständen tangiert. Eine Sache kann schmerzhaft und peinlich sein, ohne daß die Gesundheit dabei berührt wird. Alles das hat man bei diesem Paragraphen nach meiner Meinung übersehen. Wenn man schon etwas regeln wollte, hätte man das besser tun müssen. Aber darüber


    (Dr. Reismann)

    hinaus ist das Gut der persönlichen Freiheit und Unversehrtheit hier in einem Maße berührt, das es uns eigentlich zur zwingenden Verpflichtung macht, diesen ganzen Paragraphen zu streichen. Je länger ich über die Sache nachdenke, um so klarer wird mir: der ganze Paragraph muß fallen.
    Wenn man sich den § 81 a ansieht, so fällt gegenüber der Erörterung, die bei § 81 c gepflogen wurde, als es sich um einen Nichtbeteiligten, einen Zeugen handelte, natürlich als erster Unterschied folgendes auf: daß es sich jetzt um den Beschuldigten handelt. Aber beim Beschuldigten ist die Sache folgendermaßen: Es wird in keinem zivilisierten Land vom Beschuldigten verlangt, kein Beschuldigter wird unter den Zwang gestellt, sich selber zu beschuldigen. Niemand verlangt auch nach unserer Prozeßordnung, daß er eine Aussage gegen sich selbst macht. Er hat das Recht, sich zu einer Beschuldigung zu erklären; aber er ist nicht dazu verpflichtet, geschweige denn, daß man es erzwingen kann. Hier wird er aber gezwungen, seinen Körper als Beweisstück zur Verfügung zu stellen. Auch das geht nach meiner Meinung zu weit. Wenn es sich dabei um eine bloße Besichtigung, z. B. um eine Inaugenscheinnahme handelt, wenn z. B. ein Täter auf frischer Tat betroffen wird, der verletzt worden ist, was er nun unter seinen Kleidern verdeckt, dann ist es verständlich, daß eine körperliche Untersuchung stattfindet. Das mag noch angehen.
    Bei dem häufigsten Fall will ich auch noch eine Konzession machen; das ist der Fall des Alkoholgenusses bei Verkehrsdelikten. Es hat sich eingebürgert, daß in diesem Fall eine körperliche Untersuchung und Blutentnahme erfolgt, und kein Mensch empfindet das als eine besondere körperliche Beeinträchtigung. Ich gebe gern zu, daß die Praxis da eine Konzession erlaubt. Aber darüber hinaus sieht § 81 a sogar vor, daß der Beschuldigte seinen Körper nicht bloß zu Untersuchungszwecken zur Verfügung stellen muß, sondern daß er im Eilfall auf Anordnung eines Polizeibeamten einem Arzt zugewiesen werden kann, der Operationen an ihm vornehmen darf. Das geht nach meiner Meinung über die Verpflichtung des Beschuldigten, an dem Verfahren teilzunehmen, erheblich hinaus.
    Ich beantrage deswegen, dem § 81 a Abs. 1 Satz 2 — Herr Präsident, ich darf bitten, das hinter Abs. 1 hinzuzufügen — folgende Fassung zu geben:
    Andere körperliche Eingriffe als Blutproben auf Alkohol sind zum Zwecke einer strafrechtlichen Untersuchung nur mit Zustimmung des Betroffenen zulässig.
    Ich bitte sodann, in Abs. 3 die Worte „bei Gefahr im Verzuge" usw. zu streichen. Es muß, wenn eine solche Untersuchung vorgenommen werden soll, immer der Richter bemüht werden. Das erfordert ,der Respekt vor der Freiheit des einzelnen auch in dem Stadium, in dem jemand sich in Untersuchung befindet, wenn er in Untersuchung gezogen wird. Der Herr Kollege Wagner hat soeben mit Recht gesagt: längst nicht jeder Beschuldigte ist schuldig. Das erfordert der Respekt vor der menschlichen Persönlichkeit und vor allen Dingen der Gedanke daran, daß man nicht weiß, wer einmal diese Bestimmung, über die wir jetzt zu beschließen haben, handhaben wird und in welchem Geiste.

    (Beifall beim Zentrum.)