Meine Damen und Herren! Ich finde heute eine außerordentlich merkwürdige Situation hier. Der Herr Bundesfinanzminister hat sich ebenso wie unser verehrter Herr Kollege Dr. Horlacher als Zentralist aufgespielt, wie man das noch nie im Leben erfahren hat;
und dabei sind sie zum Teil von sehr falschen Voraussetzungen ausgegangen. Was insbesondere die Haltung der SPD zu dem ursprünglichen Antrag, die Biersteuer zu einer Landessteuer werden zu lassen, anlangt, darf ich doch wohl bemerken, daß es zum Zeitpunkt der Beratungen des Grundgesetzes wichtiger gewesen wäre, auf diese Dinge hinzukommen, und nicht etwa die Biersteuerfrage zum Gegenstand der ersten Änderung des Bundesgrundgesetzes machen zu wollen.
Was die Hausbrauer anlangt, hat mein Kollege Seuffert sogar sehr einschränkend gesagt, daß es sich um eine fränkische Angelegenheit handelt. Es ist noch nicht einmal eine fränkische Angelegenheit, es ist ein kleiner Ausschnitt aus dem fränkischen Raum. Es ist nämlich der Wahlkreis von Dr. Horlacher und der des bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Ehard, in dem die meisten Hausbrauer zu finden sind, so daß also der Abgeordnete Dr. Horlacher doch wohl in weitem Umfang pro domo gesprochen hat, wenn er hier für die Biersteuersenkung bei den Hausbrauern eingetreten ist.
Uns geht es aber nicht um dieses Privileg allein, sondern es geht uns um den Schutz des gewerblichen Brauertums; denn die gewerbliche Brauerei gerade im fränkischen Raum hat schon seit vielen Jahren, besonders seit dem Jahre 1945, härtestens um ihren Bestand gekämpft. Sie wissen es genau so gut wie ich, Herr Kollege Dr. Horlacher, daß deren Absatz' gebiete nach dem Osten durch die Zonengrenzen vollkommen abgeschnitten sind und daß sie auf einen minimalen Teil — höchstens 50 % — ihrer ursprünglichen Absatzgebiete beschränkt sind. In diesen Gebieten ist der Absatz so weit zurückgegangen, daß sie heute im Durchschnitt mit einer Kapazitätsausnutzung von 20 % dastehen. Diese Situation wird durch das Hausbrauwesen noch besonders verschärft. Die Betriebe werden offensichtlich von den Hausbrauern bedrängt werden; denn es läßt sich nicht leugnen — und auch das Finanzministerium in Bayern muß das zugeben —, daß eine ausreichende Überwachung der Hausbrauer gar nicht möglich ist. Das sind die Gründe, die uns dazu bewegen, gegen die Biersteuerermäßigung bei den Hausbrauern zu sein.
Nun zum Thema selbst. Herr Bundesfinanzminister, ich muß jetzt Ihre Erinnerungskraft etwas in Anspruch nehmen. Bei uns ist es durchaus nicht so gewesen, daß wir etwa der Meinung wären, die 2 Mark Biersteuerermäßigung sollen allein als Grundlage für eine Bierpreissenkung von 2 Pfennig für das Liter oder 2 Mark für das Hektoliter dienen. Ich glaube mich zu erinnern, Herr Bundesfinanzminister, daß ich vor etwa 2 Monaten Ihnen da draußen darüber Bescheid gegeben habe, wie die Verhandlungen in Bayern zu diesem Punkt stehen. Ich erkläre ausdrücklich, die 2 Mark weitere Biersteuerermäßigung sind unter der Voraussetzung erwogen, daß der Bierpreis in Bayern dann auf 70 Pfennig gesenkt werden kann. Die beiden Herren Vorsitzenden des bayerischen Brauerbundes und der Herr Ministerialdirektor Dr. Ringelmann — einer der Biersteuerspezialisten in Bayern — haben ja mit mir zusammengesessen, und wir waren uns darüber klar, daß bei einer weiteren Biersteuersenkung
um 2 Mark ein Bierpreis von 70 Pfennig pro Liter erreicht werden kann. So liegen die Fakten und nicht anders.
Ich will noch ein Weiteres sagen, Herr Bundesfinanzminister. Wir waren sogar klug genug, den Brauern noch eine Übergangsfrist zu gewähren, weil wir auch der Meinung waren, daß sie zur Zeit mit einigen Schwierigkeiten zu kämpfen haben. Wir haben erklärt, daß nach Inkrafttreten der jetzt in dem neuen Gesetz vorgesehenen Biersteuersätze erst nach Umlauf eines weiteren halben Jahres die Biersteuer um 2 weitere Mark gesenkt werden kann, damit die Preise der neuen Ernte sich auswirken; denn es kommt erschwerend hinzu, daß der Hopfen jetzt 2000 Mark pro Zentner kostet, während wir sonst üblicherweise 450 bis 600 Mark dafür bezahlt haben. Wir wollten die Brauereien gar nicht mit diesen ungewöhnlich hohen Unkosten belastet wissen, wir wollten ihnen Gelegenheit geben, diese wichtigen Rohstoffe billiger einzukaufen und damit den Bierpreis entsprechend zu senken. — Die Wirte müssen eben auch noch etwas nachlassen. Der Antrag Loritz ist nämlich gerade insofern besonders merkwürdig, als er in keiner Richtung feststellt, wie aus dieser verminderten Biersteuer nun tatsächlich ein verminderter Bierpreis entstehen sollte. Man hat offenbar die Absicht, den Wirten ganz besonders das Koterl zu kratzen.
Wir aber glauben, und das möchte ich abschließend sagen: Herr Bundesfinanzminister und auch Herr Kollege Dr. Horlacher, Sie wissen, es ist in Bayern nun einmal so: Bierpreis und Bierqualität müssen in einem ganz bestimmten Verhältnis zueinander stehen, wenn wir in Bayern das höchste Biersteueraufkommen, d. h. den höchsten Umsatz haben wollen. Wir dienen nämlich allen. Wenn wir mit dem Bierpreis auf 70 Pfennig herunterkommen, wird das bayerische Biersteueraufkommen ganz bestimmt höher werden, als es jetzt ist. Wenn wir auf 70 Pfennig kommen, dann werden die Brauereien ihren Umsatz entsprechend erhöhen können und unsere Leute werden zufrieden sein. Denn wir wissen aus Erfahrung: der Bierkonsum ist nun einmal in Bayern, weil er eine Lebensgewohnheit des Volkes ist, dreimal so hoch als in irgendeinem anderen Teil des Bundesgebietes sonst. Dem sollten wir Rechnung tragen.