Rede von
Alfred
Loritz
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Die 5 Minuten Redezeit für mich sind übrigens noch nicht abgelaufen, Herr Präsident.
Jedenfalls wurde dieser Antrag dann von einer anderen Seite dieses Hauses wieder aufgegriffen, und jetzt ist er nun nicht mehr propagandistisch. — Das nur auf Ihre Zurufe hin!
Die Steuersätze, wie wir sie jetzt in unserem Antrag fordern, sind so, daß sie ungefähr um die alten Friedenssteuersätze herum liegen.
Wir wollen eine vernünftige Gruppierunghaben. Wir
wollen eine Staffelung, wie wir sie Ihnen vorschlagen, aus einer Reihe von Gründen haben, vor allem auch deshalb, weil wir das in der Verfassung garantierte Lebensrecht der kleinen und mittleren Brauereibetriebe in ihrem Konkurrenzkampf gegenüber den übermächtigen Großbrauereien schützen wollen. Deswegen haben wir hier eine Staffelung vorgesehen. Diese Staffelung soll und wird gerade dem Verbraucher zugute kommen. Sie ist auch keineswegs übertrieben. Es handelt sich hier um Sätze, wie sie finanztechnisch sehr wohl verantwortet werden können, auch von dem Herrn Finanzminister.
Um die Mindererträge auszugleichen, die durch unsere Ermäßigungsanträge eintreten könnten, haben wir für die zweite Sorte von Bier, das ein reiner Luxusartikel ist, nämlich für Starkbier, den Antrag gestellt, hier die Steuersätze um 125°/o zu erhöhen. Diesen Antrag halten wir selbstverständlich nur dann aufrecht, wenn der erste Teil unseres Antrages von Ihnen unterstützt und nicht etwa niedergestimmt wird; denn sonst hat es gar keinen Zweck, diesen zweiten Antrag zu stellen. Diese Erhöhung der Steuer für Starkbier wird die Einnahmeausfälle, soweit sie überhaupt eintreten — ich bezweifle, daß solche in Auswirkung der ersten Hälfte unseres Antrages auftreten werden —, absolut ausgleichen. Ich erlaube mir aber, noch einen Satz hinzuzufügen: durch eine Erhöhung des Konsums wird sich jede möglichst weitgehende Senkung der Biersteuer nicht etwa zum Schaden für den Fiskus auswirken, sondern dem Fiskus am Schluß sogar noch einen Mehrertrag bringen.
Es freut mich, daß in weiten Kreisen des Hauses Übereinstimmung darüber herrscht, daß die heutigen Biersteuersätze untragbar sind. Unser Antrag fordert solche Sätze für die Biersteuer, daß der Konsum wieder gesteigert werden kann, der Fiskus keinen Schaden erleidet und sowohl Verbraucher wie Erzeuger den Vorteil daraus haben. Das ist unsere Begründung zum Antrag der WAV.