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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juli 1950 2743 77. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2744C, 2777C Genesung des Abg. Bettgenhäuser . . . 2744C Anfrage Nr. 91 der Fraktion der SPD betr. Flaggen bei der Bundesbahn (Nr.—? und 1178 der Drucksachen) 2744D Änderung im Vorsitz der Gruppe Deutsche Reichspartei 2744D Genesung der Abg. Frau Dr. Gröwel . . 2744D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Preusker, Dr. Hoffmann, Dr. Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Reif, Dr. Oellers u. Gen. betr. Einsparung von 150 Millionen DM Zinsen seitens des Bundes, der Bundesbahn und der Bundespost durch Umwandlung bisher verzinslicher Ausgleichsforderungen zugunsten der Bank deutscher Länder in eine unverzinsliche Bundesschuld (Nr. 1040 der Drucksachen) 2744D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Berichterstatter 2745A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2746A Scharnberg (CDU) 2746D Seuffert (SPD) 2746D Beratung der Interpellation der Abg. Lübke, Dr. Frey, Struve, Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Zollbegünstigungsgesetz (Nr. 1081 der Drucksachen) 2746D Lübke (CDU), Interpellant 2746D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 274'7C Dr. Kneipp (FDP) 2748D Kriedemann (SPD) 2749C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 952 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen (Nr. 1018 der Drucksachen) 2749D Meyer (Bremen) (SPD), Interpellant 2750A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2751A Gundelach (KPD) 2754A Dr. Bucerius (CDU) 2754D Rademacher (FDP) 2755D Wehner (SPD) 2756C Walter (DP) 2757D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Nr. 1054 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1122 der Drucksachen) 2758C Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 2758D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2760B Seuffert (SPD) 2760D Loritz (WAV) 2762A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2762D, 2768D Dr. Horlacher (CSU) 2764C Dr. Wellhausen (FDP) 2766A Wönner (SPD) 2767A Strauß (CSU) 2'767D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Nr. 1146, 697 und 888 der Drucksachen) . 2769D Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, Berichterstatter 2769D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Gablonzer Waren (Nr. 1117 und 884 der Drucksachen) 2771A, 2777C Spies (CSU), Berichterstatter . . . . 2771A Goetzendorff (DRP-Hosp.) (persönliche Bemerkung) 2777C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Umsatzsteuer für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Nr. 1124 und 262 der Drucksachen) . . 2744D, 2771D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Erlaß oder Ermäßigung der, Grunderwerbsteuer (Nr. 1125 und 887 der Drucksachen) . 2771D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Notopfer für Heimatvertriebene (Nr. 1126 und 882 der Drucksachen) 2771D Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 2771D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, BP, DP, WAV und Zentrum betr. Änderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Nr. 1150 der Drucksachen) 2772A Gengler (CDU), Antragsteller 2772A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Entsendung der Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Nr. 1157 der Drucksachen) 2772B Kiesinger (CDU), Antragsteller . . 2772C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Übungen der britischen Besatzungstruppen im Raum der Lüneburger Heide (Nr. 1114 der Drucksachen) 2773A Matthes (DP), Antragsteller . . . 2773A Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2775A Beratung des Antrags der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Entschädigung der durch Angehörige der Besatzungsmächte durch Körperverletzung mit und ohne Todesfolge geschädigten Personen (Nr. 1119 der Drucksachen) 2775A Strauß (CSU), Antragsteller . 2775B, 2777A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2776A Frau Meyer-Laule (SPD) 2776B Nächste Sitzung 2777C Die Sitzung wird um 14 Uhr 43 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Albert Walter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine Damen, meine Herren! Nach vielen mehr oder weniger schönen Reden über Bierpreise und Kinderspielzeuge dürfen wir uns heute auch einmal über die Seeschiffahrt unterhalten. 60 Minuten lang zwar nur, aber immerhin: das Eis ist gebrochen!
    Ich möchte gleich auf die Ausführungen eingehen, die Herr Gundelach hier machte, als er die Forderung stellte, daß bei der Anwendung des Gesetzes über die Seeschiffahrt die Betriebsräte mit gehört werden müssen, und er die Andeutung machte, daß der Betriebsrat der Howaldt-Werke in Hamburg unrechtmäßig entlassen worden sei, weil er sich für seine Belegschaft eingesetzt habe. Wenn sich Herr Gundelach über die Ursachen der Entlassung genau erkundigen würde, würde er feststellen müssen, daß selbst das Schiedsgericht in Hamburg der Entlassung, und zwar der fristlosen Entlassung zugestimmt hat,

    (Zuruf von der KPD: Das wundert mich nicht!)

    weil der Betriebsrat sich nicht für die Belegschaft eingesetzt hat, sondern für etwas ganz anderes. Wenn solche Betriebsräte bei der Anwendung des Gesetzes zum Aufbau unserer Seeschiffahrt mitzusprechen haben würden, dann könnte die Sache leicht einen ganz anderen Weg nehmen, als vorgesehen ist.
    Ein paar Worte zu den Ausführungen bei der Einbringung der Interpellation. Der Herr Abgeordnete Meyer bemängelte die Initiative der Regierung, besonders des Verkehrsministeriums, und behauptete, daß die Einbringung der Vorlage viel zu lange Zeit gebraucht habe. Nun, es wird auch dem Herrn Kollegen Meyer kein Geheimnis sein, daß es gerade


    (Walter)

    seine internationalen Freunde gewesen sind, die dem Wiederaufbau unserer Seeschiffahrt die allergrößten Hindernisse in den Weg gelegt haben,

    (Zuruf von links: Wieso?)

    und diese Freunde sind es heute noch, die uns nicht erlauben, unsere Seeschiffahrt so aufzubauen, wie wir es im Interesse unserer Wirtschaft und unseres Volkes tun müssen. Ich weiß, daß der große Vorwurf,

    (anhaltender Widerspruch bei der SPD)

    den der Herr Abgeordnete Meyer hier dem Verkehrsministerium machte, nicht berechtigt ist. Im
    Gegenteil: die Vorlage für das Schiffahrtsgesetz ist eingebracht worden, und diese Vorlage ermöglicht es nun endlich, an den Aufbau unserer Seeschiffahrt heranzugehen; keine leichte Aufgabe!

    (Zurufe links.)

    Immerhin: es ist geschafft worden. Ich habe immer das sehr merkwürdige Empfinden : wenn gegen das Verkehrsministerium losgezogen wird, dann merkt man eine gewisse Absicht, und man ist verstimmt. In diesem Falle trifft es bestimmt nicht zu, daß das Verkehrsministerium seine Pflicht nicht erfüllt habe, sondern es hat die Schwierigkeiten, die Hindernisse, die ihm bei der Fassung dieses Gesetzes entgegenstanden, zu beseitigen gewußt. Der Regierung ist meiner Ansicht nach — und unsere Seeleute und Werftarbeiter verstehen es — Dank dafür zu sagen, daß wir endlich mit dem Aufbau unserer Handelsflotte beginnen können.
    In diesem Zusammenhang habe ich nun noch einige Wünsche vorzutragen. Zunächst einmal sollten wir nie vergessen, daß wir noch eine Walfangflotte aufzubauen haben. Im Zusammenhang mit. der Seeschiffahrt, im Zusammenhang mit der Großschiffahrt müssen wir immer wieder darauf hinweisen, daß uns der Bau einer Walfangflotte erlaubt werden muß und daß die Mächte, die dem jetzt noch entgegenstehen — es sind dieselben, die uns bei dem Aufbau unserer Handelsflotte die Schwierigkeiten machen —, endlich einsehen sollten, daß es nicht nur im Interesse der deutschen Wirtschaft, sondern im Interesse der gesamten Weltwirtschaft liegt, wenn unsere Walfangflotte wieder hinausfahren kann, um das für uns notwendige Öl heranzuschaffen.
    Weiter habe ich einen Wunsch vorzutragen, den unsere Seeleute besonders hegen. Da möchte ich die Bundesregierung und das Verkehrsministerium ersuchen, nach der Fertigstellung des Gesetzes für den Aufbau der Handelsflotte an die Ausarbeitung eines neuen Seemannsgesetzes, einer neuen Seemannsordnung heranzugehen. Denn die alte vom Jahre 1902 ist wirklich schon überlebt. Sie war der Grund und die Ursache dafür, daß unsere Seeleute immer als Menschen zweiter Klasse behandelt wurden. Das muß aufhören. Wir haben allen Grund, in unserer Bundesrepublik auch eine Seemannsordnung zu schaffen, die unserem neuen Bundesstaat gerecht wird, und ich hoffe, meine Bitte nicht vergebens auszusprechen; denn ich spreche sie im Interesse und im Auftrage unserer Seeleute aus.
    Das sind die Wünsche, die vorzutragen wären. Im übrigen bin ich auch der Meinung, daß wir keine Zeit verlieren dürfen, sondern dieses Gesetz so schnell wie nur möglich zu verabschieden haben. Unsere Seeleute und unsere gesamte Wirtschaft, unsere Werftarbeiter und unsere Werften warten darauf, daß sie beginnen können. An uns liegt es, diese Beschlüsse schnell zu fassen.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Erfolgen weitere Wortmeldungen? — Ich darf feststellen: das ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Aussprache über die Drucksache Nr. 952 — Interpellation betreffend Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen — und darf diese insoweit als erledigt erklären. Ich darf ferner Ihr Einverständnis damit feststellen, daß der Gesetzentwurf Drucksache Nr. 1018 dem Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen wird. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist demgemäß beschlossen.
Nun kommen wir zu Punkt 4 der Tagesordnung: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Nr. 1054 der Drucksachen);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1122 der Drucksachen).

(Erste Beratung: 72. Sitzung.)

Ich mache darauf aufmerksam, daß inzwischen drei Abänderungsanträge eingegangen sind: die Drucksache Nr. 1183 der SPD, die Drucksache Nr. 1184 von der WAV und die Drucksache Nr. 1192 von der Bayernpartei. Für das Procedere schlage ich vor, daß zunächst der Herr Berichterstatter spricht, daß daran anschließend zweckmäßigerweise die drei Parteien, die Abänderungsanträge eingebracht haben, diese mit einer entsprechenden Beschränkung der Redezeit kurz begründen, und daß darauf zunächst der Herr Bundesfinanzminister antwortet. Dann kann ja die Aussprache weitergehen. Im Ältestenrat haben wir für diese Gesamtaussprache — Berichterstattung des Ausschusses und allgemeine Aussprache — 60 Minuten vorgesehen. Ich hoffe, daß wir mit diesen 60 Minuten auskommen, auch einschließlich der Herren Antragsteller der Abänderungsanträge. An den Herrn Bundesfinanzminister darf ich appellieren, daß er im gleichen Sinn verfährt. Ich darf also das Einverständnis des Hauses mit dieser Redezeitregelung annehmen und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Dr. Hasemann als Berichterstatter das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walther Hasemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat am 15. Juni dieses Jahres den Ihnen mit Drucksache Nr. 1054 zugestellten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes vorgelegt. Dieser Entwurf wurde in der 72. Sitzung des Hauses dem Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen überwiesen, der diesen Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 27. Juni 1950 behandelt hat. Das Hohe Haus hat sich bereits wiederholt mit der Frage der Biersteuer und der damit in Zusammenhang stehenden Frage des Bierpreises beschäftigt,

    (Abg. Bausch: Das kann man wohl sagen!)

    zum Teil durch unmittelbare Anträge in dieser Richtung, zum Teil mittelbar durch Anträge, die die Frage der Erhebung der Biersteuer durch die Länder oder den Bund betreffen. In allen Debatten kam zum Ausdruck, daß die Biersteuer einer alsbaldigen Herabsetzung bedarf.
    Die Bundesregierung hat sich nun hinsichtlich der Senkung der Biersteuer aufgeschlossen gezeigt und hat das Abänderungsgesetz vorgelegt, das eine wesentliche Herabsetzung der Biersteuer vorsieht. Seit Oktober 1948 wird die Biersteuer sowohl in dem damaligen Vereinigten Wirtschaftsgebiet wie in den Ländern der französischen Besatzungszone nach einheitlichem Recht und einheitlichen Sätzen erhoben. Bis dahin galten Steuersätze, die durch Kontrollrats-


    (Dr. Hasemann)

    )gesetz Nr. 28 festgelegt und wesentlich überhöht waren. Ab Oktober 1948 wurden diese Sätze dann wesentlich gesenkt, wobei aber eine Staffelung je nach erzeugter Biermenge erfolgte. Seit dem 1. September 1949 wird auch wieder friedensmäßiges Vollbier mit 11 bis 14 % Stammwürzegehalt hergestellt, das mit 24 bis 27 DM Steuer pro Hektoliter belegt ist, während vor dem Krieg die Steuer für die gleiche Kategorie Bier nur 10,50 bis 13 RM pro Hektoliter betrug.
    Durch die Erhöhung der Biersteuer auf mehr als das Doppelte des Friedensbetrages im Verein mit der Verteuerung der Rohstoffe und auch der Erhöhung der allgemeinen Unkosten ist natürlich auch der Bierendpreis, den der Verbraucher zu zahlen hat, wesentlich erhöht, was auf den Konsum einen entscheidenden Einfluß hatte. Während in den Jahren vor dem Kriege der Verbrauch an Bier pro Kopf der Bevölkerung 50 Liter und mehr betrug, ist der Verbrauch heute etwa auf die Hälfte gesunken. Soll nun der Konsum wieder auf den Friedensstand oder wenigstens in die Nähe des Friedensstandes gebracht werden, so ist es klar, daß das nur durch eine wesentliche Verbilligung des Biers erreicht werden kann.
    Eine wesentliche Verbilligung des Biers ist aber nur dann möglich, wenn nicht nur die Steuer allein gesenkt wird. Das Finanzministerium hat sich daher mit den Vertretern der Brauereiverbände und der Organisationen des Schankgewerbes in Verbindung gesetzt, damit auch die Erzeugerpreise der Brauereien und die Verdienstspannen der Schankwirte herabgesetzt werden. Die Verhandlungen waren erfolgreich, da das Finanzministerium die Senkung der Biersteuer von der Bereitwilligkeit der Brauer und Schankwirte abhängig gemacht
    hatte, die ja schließlich und endlich durch die mit Sicherheit zu erwartende Umsatzsteigerung ein Äquivalent erhalten werden. Durch diese Vereinbarung ist es nun möglich, die bisherigen Verbraucherpreise für Bier um etwa 20 bis 25 % zu senken, was eine erhebliche Konsumsteigerung mit sich bringen dürfte.
    Durch die vom Bundesfinanzministerium vorgesehene Senkung der Biersteuer von bisher 24 bis 27 DM pro Hektoliter auf immerhin 12 bis 15 DM pro Hektoliter, durch die die Steuer jetzt nur noch geringfügig über der Vorkriegshöhe bleibt, tritt natürlich zumindest vorübergehend ein erheblicher Steuerausfall ein. Errechnet man nach dem derzeitigen monatlichen Biersteueraufkommen das Jahresaufkommen auf etwa 300 Millionen DM, so würde sich das Aufkommen nach den neuen Sätzen auf etwa 162 Millionen DM verringern, was einen Steuerausfall von etwa 138 Millionen DM für die Länder des Bundes ausmachen würde. Wird sich der Umsatz, was wohl erwartet werden darf, von der Hälfte des Friedenskonsums wieder auf etwa vier Fünftel steigern lassen, so wird sich der Verlust an Steuern auf etwa 55 bis 60 Millionen DM verringern. Dieser Verlust muß zunächst hingenommen werden. Die Länder sind dazu auch bereit angesichts der Tatsache, daß durch die Steigerung des Konsums ja eine allgemeine Belebung der Brauindustrie sowie der Neben- und Zubringerindustrien mit allen Ihnen ja bekannten Entlastungserscheinungen für unser gesamtes Wirtschaftsleben eintreten wird. Der Bundesrat hat daher auch diesem Gesetz zugestimmt und nur eine einzige Änderung gewünscht, auf die ich noch zu sprechen kommen werde.
    Der vorliegende Entwurf sieht in § 3 Abs. 1 wieder eine Staffelung der Steuersätze je nach der Ausstoßmenge der einzelnen Brauereien vor. Diese Regelung ist beibehalten, um gegenüber den Großbrauereien die Kleinbrauereien zu begünstigen, die einen wesentlichen Teil der vorhandenen Brauereien ausmachen. Ein Antrag auf Wiedereinführung der früher vorhandenen und dann durch Kontrollratsgesetz beseitigten Vorschrift, daß mehrere Brauereien, die für ein und dieselbe Person oder Gesellschaft arbeiten, bei der Staffelung als ein Betrieb angesehen werden, wurde vom Ausschuß mit 12 gegen 9 Stimmen abgelehnt.
    Sehr eingehend diskutiert wurde der zweite Teil des § 3 Abs. 1, der die steuerliche Begünstigung der sogenannten Hausbrauer betrifft, die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sind und aus selbst gebauter Gerste Bier für ihren eigenen Hausbedarf herstellen. Diese steuerliche Begünstigung in Form einer 40prozentigen Ermäßigung der Steuer wird nur Hausbrauern gewährt, die nicht gewerbsmäßig fremdes Bier abgeben und die das erzeugte Bier nicht gegen Entgelt an fremde Personen abgeben. Ein Teil des Ausschusses sprach sich gegen diese Vergünstigung aus, da es sich um ein ausgesprochenes Steuerprivileg handle, das nur einem sehr kleinen Teil Bevorrechtigter zugute komme und das im Interesse einer steuerlichen Gleichstellung mit anderen auch landwirtschaftlichen Bierverbrauchern beseitigt werden müsse, zumal dieses Privileg auch große Steuerausfälle mit sich bringe. Auch die Vertreter der Brauereiverbände sprachen sich gegen dieses Privileg aus, da erfahrungsgemäß die einengenden Vorschriften nicht eingehalten werden, daß z. B. nur betriebseigene Gerste verarbeitet werden darf, daß die Höchstmenge an selbsterzeugtem Bier 15 Hektoliter pro Jahr bei Betrieben über 10 Hektar Größe nicht überschritten werden darf, daß schließlich das Bier nicht an Fremde abgegeben werden darf. Eine sorgfältige Kontrolle über die Einhaltung dieser Vorschriften ist nach Angabe des Finanzministeriums wegen der großen Zahl der Hausbrauberechtigten auch nicht möglich.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Ein anderer Teil des Ausschusses sprach sich für die Beibehaltung der Sondervergünstigung aus, da es sich um wohlerworbene Rechte der im wesentlichen bayerischen Hausbrauer handle. Es wurde dargelegt, daß in Bayern das Bier nicht ein Genußmittel oder gar Luxusgetränk sei, sondern daß man es als Hausgetränk betrachten müsse wie in anderen Ländern etwa Obstmost oder ähnliche Getränke, ja daß man es sogar als ein flüssiges Nahrungsmittel betrachten müsse.

    (Sehr richtig! bei der CSU.)

    Bei den privilegierten Betrieben handle es sich zumeist um Kleinstbetriebe von etwa 3 bis 4 Hektar Größe, die sich in einer besonderen Notlage befänden.
    Auch ein Vertreter der Hausbrauer wurde im Ausschuß gehört. Dieser setzte sich naturgemäß auch für die Beibehaltung der Sondervergünstigung ein, da die Beibehaltung der Sondervergünstigung im übrigen nur einen sehr geringen Steuerausfall mit sich bringen würde, weil nicht alle Hausbrauberechtigten ihr Braurecht auch tatsächlich ausüben.
    Der Antrag auf Beseitigung der Vergünstigung wurde schließlich mit 13 gegen 9 Stimmen abgelehnt. Zwei in der gleichen Richtung liegende Eventualanträge, die dahin gingen, erstens in § 3 Abs. 1 den Satz, der die Erhöhung der begünstigten Jahresmenge auf 15 Hektoliter für größere Betriebe festlegt, zweitens im letzten Satz des § 3 Abs. 1 die


    (Dr. Hasemann)

    Worte „gegen Entgelt" zu streichen, wurden mit dem gleichen Stimmenverhältnis abgelehnt.
    Die im Gesetz vorgesehene Neufassung des § 4 wurde vom Ausschuß angenommen. Gegen die in diesem Zusammenhang erfolgte Anregung, man solle das zum Export gelangende Bier aus der Steuerstaffel herausnehmen, sprach sich das Finanzministerium aus, da die Staffel lediglich den Zweck hat, die kleineren Brauereien gegenüber den größeren Brauereien zu schützen, und die kleineren Brauereien in der Regel nicht exportieren.
    Die Neufassung der §§ 6, 9 und 10 wurde vom Ausschuß angenommen. Auch der Antrag des Bundesrats wurde gebilligt, dem § 10 Abs. 3 einen Schlußsatz beizufügen, dessen Wortlaut aus der Drucksache Nr. 1122 ersichtlich ist.
    Es wurde angeregt, die Bestimmung des § 7 des Biersteuergesetzes bezüglich der Steuerfreiheit des Bieres, das die Brauereien an ihre Angestellten und Arbeiter abgeben, dahingehend zu ändern, daß das Bier nur dann steuerfrei ist, wenn das Recht auf Deputatbier auf Grund eines Tarifvertrages gewährt ist. Der Ausschuß war der Meinung, daß das nicht durch eine Änderung des Gesetzes, sondern durch eine Änderung des § 15 der Durchführungsbestimmungen festgelegt werden sollte. Der Ausschuß beschloß, mit einer diesbezüglichen Bitte an das Finanzministerium heranzutreten.
    Zu § 16, der die Behandlung der Abfindungsbrauereien betrifft, wurde von einem Teil des Ausschusses der Antrag gestellt, die Benachteiligung der Abfindungsbrauereien zu beseitigen, die bei der Senkung der Biersteuer dadurch entstehen würde, daß diese Brauereien nicht ihren Ausstoß an Fertigbier versteuern, sondern im voraus nach der Menge des Rohstoffes, den sie einmaischen, veranlagt werden. Dem Einwand des Finanzministeriums, daß die Abfindungsbrauereien, die ja bei einer Erhöhung der Biersteuer Vorteile hätten, darum auch bei einer Senkung der Biersteuer die Nachteile in Kauf zu nehmen hätten, schloß sich der Ausschuß nicht an. Erst nach der ausdrücklich protokollierten Zusage, daß das Finanzministerium die bei der Steuersenkung für die Abfindungsbrauereien auftretenden Härten durch Verwaltungsanweisung beseitigen würde, stimmte der Ausschuß der Fassung des § 16 zu.
    Dem § 1 des vorliegenden Gesetzes wurde auf Antrag noch der aus der Drucksache Nr. 1122 ersichtliche § 1 a zugefügt, der eine Ermächtigung des Finanzministers zur Veröffentlichung des Gesetzes und seiner Durchführungsbestimmungen im neuen Wortlaut vorsieht.
    Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen im Namen des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen die Annahme des Gesetzes Drucksache Nr. 1054 mit den Änderungen, die aus der Drucksache Nr. 1122 ersichtlich sind, zu empfehlen.

    (Bravo!)