Rede:
ID0107701100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 77. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 19. Juli 1950 2743 77. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 19. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2744C, 2777C Genesung des Abg. Bettgenhäuser . . . 2744C Anfrage Nr. 91 der Fraktion der SPD betr. Flaggen bei der Bundesbahn (Nr.—? und 1178 der Drucksachen) 2744D Änderung im Vorsitz der Gruppe Deutsche Reichspartei 2744D Genesung der Abg. Frau Dr. Gröwel . . 2744D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. Nöll von der Nahmer, Dr. Preusker, Dr. Hoffmann, Dr. Dr. Höpker-Aschoff, Dr. Reif, Dr. Oellers u. Gen. betr. Einsparung von 150 Millionen DM Zinsen seitens des Bundes, der Bundesbahn und der Bundespost durch Umwandlung bisher verzinslicher Ausgleichsforderungen zugunsten der Bank deutscher Länder in eine unverzinsliche Bundesschuld (Nr. 1040 der Drucksachen) 2744D Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP), Berichterstatter 2745A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2746A Scharnberg (CDU) 2746D Seuffert (SPD) 2746D Beratung der Interpellation der Abg. Lübke, Dr. Frey, Struve, Dr. Dr. Müller (Bonn) u. Gen. betr. Zollbegünstigungsgesetz (Nr. 1081 der Drucksachen) 2746D Lübke (CDU), Interpellant 2746D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 274'7C Dr. Kneipp (FDP) 2748D Kriedemann (SPD) 2749C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Finanzierung des Baues von Hochseeschiffen (Nr. 952 der Drucksachen) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Darlehen zum Bau und Erwerb von Handelsschiffen (Nr. 1018 der Drucksachen) 2749D Meyer (Bremen) (SPD), Interpellant 2750A Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2751A Gundelach (KPD) 2754A Dr. Bucerius (CDU) 2754D Rademacher (FDP) 2755D Wehner (SPD) 2756C Walter (DP) 2757D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Nr. 1054 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) (Nr. 1122 der Drucksachen) 2758C Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 2758D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2760B Seuffert (SPD) 2760D Loritz (WAV) 2762A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2762D, 2768D Dr. Horlacher (CSU) 2764C Dr. Wellhausen (FDP) 2766A Wönner (SPD) 2767A Strauß (CSU) 2'767D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Art. 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Nr. 1146, 697 und 888 der Drucksachen) . 2769D Dr. Spiecker, Minister des Landes Nordrhein-Westfalen, Berichterstatter 2769D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Gablonzer Waren (Nr. 1117 und 884 der Drucksachen) 2771A, 2777C Spies (CSU), Berichterstatter . . . . 2771A Goetzendorff (DRP-Hosp.) (persönliche Bemerkung) 2777C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Umsatzsteuer für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (Nr. 1124 und 262 der Drucksachen) . . 2744D, 2771D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Schmidt (Bayern) u. Gen. betr. Erlaß oder Ermäßigung der, Grunderwerbsteuer (Nr. 1125 und 887 der Drucksachen) . 2771D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (11. Ausschuß) über den Antrag der Abg. Goetzendorff u. Gen. betr. Notopfer für Heimatvertriebene (Nr. 1126 und 882 der Drucksachen) 2771D Dr. Hasemann (FDP), Berichterstatter 2771D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, BP, DP, WAV und Zentrum betr. Änderung des § 105 der vorläufigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Nr. 1150 der Drucksachen) 2772A Gengler (CDU), Antragsteller 2772A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Entsendung der Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Nr. 1157 der Drucksachen) 2772B Kiesinger (CDU), Antragsteller . . 2772C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Übungen der britischen Besatzungstruppen im Raum der Lüneburger Heide (Nr. 1114 der Drucksachen) 2773A Matthes (DP), Antragsteller . . . 2773A Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2775A Beratung des Antrags der Abg. Strauß, Dr. Jaeger u. Gen. betr. Entschädigung der durch Angehörige der Besatzungsmächte durch Körperverletzung mit und ohne Todesfolge geschädigten Personen (Nr. 1119 der Drucksachen) 2775A Strauß (CSU), Antragsteller . 2775B, 2777A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2776A Frau Meyer-Laule (SPD) 2776B Nächste Sitzung 2777C Die Sitzung wird um 14 Uhr 43 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wird weiter das Wort gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache über die Drucksache Nr. 1040.
    Wir kommen zur Abstimmung. Der weitergehende Antrag ist nach altem Brauch der, die Drucksache Nr. 1040 an die Ausschüsse zu überweisen.

    (Abg. Dr. Dr. Höpker-Aschoff: Nur an den Ausschuß für Geld und Kredit und nicht an zwei Ausschüsse überweisen!)

    — Dann haben wir über zwei Anträge zu entscheiden.

    (Abg. Scharnberg: Ich ziehe meinen Antrag zurück!)

    — Sie ziehen Ihren Antrag zurück. Es bleibt also übrig: der Ausschuß für Geld und Kredit. Wer dafür ist, daß die Drucksache Nr. 1040 an den Ausschuß für Geld und Kredit überwiesen wird, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Danke! Ich bitte um die Gegenprobe. — Es ist wohl fast einstimmig angenommen worden.
    Meine Damen und Herren! Wir kommen dann zu Punkt 2 der Tagesordnung:
    Beratung der Interpellation der Abgeordneten Lübke, Dr. Frey, Struve, Dr. Dr. Müller

    (Bonn) und Genossen betreffend Zollbegünstigungsgesetz (Nr. 1081 der Drucksachen).

    Der Ältestenrat schlägt Ihnen bezüglich dieses Punktes vor: für den Berichterstatter 10 Minuten Redezeit und insgesamt 60 Minuten Redezeit. Darf ich zunächst das Einverständnis des Hauses zu dieser Redezeit erbitten. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist demgemäß beschlossen. An den Herrn Vertreter der Bundesregierung darf ich den gleichen Appell richten, sich mit 10 Minuten zu begnügen.
    Wer von den Herren Interpellanten wünscht das Wort? — Bitte, Herr Abgeordneter Lübke.
    Lübke (CDU), Interpellant: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erhalten von alliierter Seite sehr häufig Mahnungen in der Richtung, daß wir alle Versuche unternehmen sollen, unsere Außenhandelsposition zu verbessern. Daß dazu auch die entsprechenden handelspolitischen Instrumente


    (Lübke)

    gehören, insbesondere ein entsprechender Zolltarif, liegt auf der Hand. Um zu diesem Ergebnis zu gelangen, haben die deutschen Stellen allerdings sehr mühsame Wege zu gehen. Mindestens scheinen auf diesem Gebiet die Bemühungen, mit der alliierten Kommission ins klare zu kommen, bisher keinen Erfolg gehabt zu haben.

    (Abg. Frau Dr. Weber [Essen]: Hört! Hört!)

    Es war verständlich, daß wir in der Zwischenzeit nach dem Kriege versuchen mußten, eine ganze Anzahl von Zollpositionen für wichtige Lebensmittel abzubauen. Der Wirtschaftsrat hat in seinem Gesetz vom 22. August 1949 dementsprechende Festlegungen vorgenommen. Das Gesetz sollte nur bis zum 31. Dezember 1949 Geltung haben. Infolgedessen leitete der Herr Bundesfinanzminister damals schon seiner Zollverwaltung eine neue Zollbegünstigungsliste zu, so daß danach, wenn auch zunächst mit Stundung, die Einfuhr der fraglichen Lebensmittel behandelt wurde.
    Mit Schreiben vom 14. März hat die Alliierte Hohe Kommission dieses Verfahren abgelehnt. Sie hat ihrerseits verlangt, das Gesetz des Wirtschaftsrats vom 22. August 1949 wieder in Kraft zu setzen, so daß wir im März 1950 an derselben Stelle standen wie im August 1949. Hätten wir nicht zu gleicher Zeit das Importausgleichsgesetz gehabt, dann wären schon damals ganz erhebliche Einbrüche bei der Ernährungsindustrie und insbesondere bei der bäuerlichen Veredelungsproduktion entstanden. Da aber auch am 30. Juni das Importausgleichsgesetz ablief, mußte wenigstens versucht werden — und von den deutschen Stellen hätte alles unternommen werden müssen, um diesem Versuch zum Erfolg zu verhelfen —, bis zum 30. Juni entweder das Zollbegünstigungsgesetz durchzubekommen oder wenigstens auf dem Verordnungsweg eine neue Zollbegünstigungsliste herauszugeben.

    (Sehr richtig! bei der CDU.)

    Es ist keines von beiden möglich gewesen. Die alliierten Stellen haben sich mit vielleicht von ihrer Seite aus durchschlagenden Begründungen den Verhandlungen bis Ende des ersten Semesters, also bis zum 30. Juni, absolut versagt. Auf den Antrag vom 25. März dieses Jahres, sich zu dem Kabinettsbeschluß vom 14. März, der ebenfalls eine neue Liste auf diesem Gebiet vorschlug, zu äußern, war jedenfalls bis zum 30. Juni keine Antwort eingelaufen.
    Um inzwischen nun die Verhandlungen nicht zum Stillstand kommen zu lassen, sollte wenigstens auf der Referentenebene verhandelt werden. Die Alliierte Hohe Kommission teilte mit, daß sie die notwendigen Sachverständigen auf diesem Gebiet nicht zur Verfügung stellen könnte.
    Wir stehen also nun seit dem 1. Juli vor einem völligen Vakuum; und wenn nicht die außenpolitischen Ereignisse höchst unerfreulicher Natur eingetreten wären, dann hätte die weitere Entwicklung auf dem Gebiet des Lebensmittelmarktes im In- und Ausland unsere bäuerliche Veredelungsproduktion und weite Teile unserer Ernährungsindustrie vor ganz katastrophale Situationen gestellt.

    (Hört! Hört! in der Mitte.)

    Es ist für uns wirklich schwer zu ertragen, daß wichtigste gesetzgeberische Arbeiten auf dem Gebiet des Außenhandels nur in vollem Einvernehmen mit der Hohen Alliierten Kommission zum Abschluß gebracht werden können. Wenn aber diese Tatsache schon einmal besteht, dann sollte man annehmen, daß man sich von beiden Seiten die äußerste Mühe gäbe, um wenigstens Verzögerungen mit so katastrophalen Folgen wie in diesem Fall zu vermeiden.

    (Sehr richtig!)

    Ich frage deshalb die deutsche Regierung: erstens: Sind von den eigenen Regierungsstellen die erforderlichen dringlichen Vorstellungen unternommen worden? Zweitens: Wann ist unter den gegebenen Umständen mit der Inkraftsetzung der vorbereiteten Zollbegünstigungsliste zu rechnen? Drittens: Kann bis zum Inkrafttreten des neuen Zollbegünstigungsgesetzes im Wege einer Verwaltungsanordnung eine Abänderung der bisher geltenden Zollbegünstigungsliste vorgenommen werden?

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Ausführungen des Herrn Interpellanten gehört. — Zur Beantwortung erteile ich dem Herrn Bundesfinanzminister das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Ich darf die gestellten Fragen dadurch beantworten, daß ich einen Bericht über die ganze Entwicklung der Angelegenheit gebe. Aus diesem Bericht ergeben sich ohne weiteres die Antworten auf die gestellten Fragen, insbesondere auf die Frage zu 3. Die Frage zu 3 ist zu bejahen. Ich darf folgendes bemerken.
    Erstens. Das vom vormaligen Wirtschaftsrat erlassene Gesetz über vorübergehende Gewährung von Zollbegünstigungen vom 22./23. August 1949, das für eine größere Zahl von Waren sowohl auf dem Ernährungssektor wie auf dem gewerblichen Gebiet an Stelle der im Zolltarif vorgesehenen Zollsätze Zollfreiheit oder ermäßigte Zollsätze zur Anwendung kommen ließ, war bis 31. 12. 1949 befristet. Ab 1. 1. 1950 hatten demgemäß die tarifmäßigen Zollsätze wieder Anwendung zu finden. Verwaltungsseitig war beabsichtigt, den gesetzgebenden Körperschaften ein neues Zollbegünstigungsgesetz mit neugefaßter Liste der Zollbegünstigungen zuzuleiten, durch das der Sache nach die alte Liste der Zollbegünstigungen — wenn auch in abgewandelter, den veränderten wirtschaftlichen Bedürfnissen angepaßter Gestaltung — mit Wirkung vom 1. 1. 1950 für weiterhin anwendbar erklärt werden sollte. Entsprechende gesetzgeberische Vorarbeiten waren seit Herbst 1949 im Gange, kamen aber nicht zum rechtzeitigen Abschluß, weil das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erst am 21. Dezember 1949 bekanntgab, bei welchen Positionen der bisherigen Zollbegünstigungsliste und in welchem Ausmaß jeweils es eine Abänderung für erforderlich hielt.
    Um zu vermeiden, daß ab 1. 1. 1950 die Zollsätze des Gebrauchszolltarifs angewendet werden mußten, ordnete meine Verwaltung unter dem 27. 12. 1949 und ergänzend unter dem 11. 1. 1950 an, daß mit Wirkung ab 1. 1. 1950 die in dem geplanten neuen Zollbegünstigungsgesetz vorgesehenen Zollbegünstigungen angewendet werden sollten, und zwar in der Form, daß sicherheitslose und zinslose Stundung gewährt werden sollte bei vorgesehener Zollfreiheit für' den vollen tarifmäßigen Zoll, bei vorgesehener Zollermäßigung für den Unterschiedsbetrag zwischen dem tarifmäßigen und dem ermäßigten Zollsatz. Für die gewährte Stundung sollte Widerruf vorbehalten bleiben für den Fall, daß das geplante Gesetz nicht oder nicht in der gedachten Form in Kraft treten sollte.


    (Bundesfinanzminister Schiffer)

    Diese Verwaltungsanweisungen wurden von der Alliierten Hohen Kommission als ungesetzlich beanstandet, und ich wurde angewiesen, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, um die am 31. 12. 1949 gültige Zollbegünstigungsliste wieder in Kraft setzen zu lassen, die bis zum Inkrafttreten des geplanten neuen Zollbegünstigungsgesetzes Anwendung finden sollte. Entsprechende Maßnahmen sind von mir durch Verfügung vorn 17. 4. 1950 getroffen worden.
    Demgemäß werden zur Zeit, und zwar mit Wirkung vom 1. 1. 1950, die Zollbegünstigungen aus dem Wirtschaftsratsgesetz vom 22./23. August 1949 angewendet, und zwar auch infolge Fehlens eines Gesetzes im Wege der verwaltungsmäßigen Stundung der vollen oder der Unterschiedszollbeträge.
    Zweitens. Der Entwurf des neuen Zollbegünstigungsgesetzes ist der Alliierten Hohen Kommission mit Schreiben des Herrn Bundeskanzlers vom 25. 3. 1950 mit der Bitte um baldige Überprüfung und Zustimmungserklärung übersandt worden. Nach mehrmaliger Erinnerung hat die Alliierte Hohe Kommission mit Schreiben vom 20. 5. 1950 erwidert, daß der Gesetzesvorschlag über Vorzugszölle zur Zeit geprüft werde und die Hohe Kommission das Bundeskanzleramt demnächst von ihrer Stellungnahme in Kenntnis setzen werde.
    Neuerdings, und zwar am 12. 7. 1950, ist das Customs Sub-Committee der Alliierten Hohen Kommission in Frankfurt a. M. in eine Erörterung der geplanten neuen Zollbegünstigungsliste mit den Sachbearbeitern der Bundesministerien Finanzen, Ernährung und Wirtschaft eingetreten, die am 17. des Monats fortgesetzt wurde und in diesen Tagen zum Abschluß gelangen soll, so daß in nicht zu ferner Zeit nach Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission der Entwurf des geplanten neuen Zollbegünstigungsgesetzes den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden könnte.
    Drittens. Das wirtschaftliche Bedürfnis, die alte Zollbegünstigungsliste abzuändern, und zwar vor allem in der Richtung einer Aufhebung oder auch Herabsetzung bisher gewährter Zollbegünstigung, hat sich insbesondere für eine größere Anzahl von Positionen des landwirtschaftlichen und des Ernährungssektors ergeben. Einerseits hat sich seit Erlaß des alten Zollbegünstigungsgesetzes die inländische Erzeugung so gesteigert, daß sie den Inlandsbedarf zu decken vermag. Andererseits droht die zollfrei oder zu stark ermäßigten Zollsätzen hereinströmende, im Preis billigere Auslandsware die noch nicht unter gleichen Startbedingungen arbeitende inländische Landwirtschaft aus dem Wettbewerb völlig auszuschalten. Diese schon seit längerer Zeit bestehende Gefahr vergrößerte sich für die Zeit ab 1. 7. 1950 noch erheblich infolge des endgültigen Außerkrafttretens des Importausgleichsgesetzes am 30. 6. 1950.
    Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist deshalb das Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 21. 6. 1950 an die Alliierte Hohe Kommission mit der Bitte herangetreten, sich damit einverstanden zu erklären, daß für eine Reihe bestimmter Positionen der alten Zollbegünstigungsliste mit Wirkung vom 1. 7. 1950 Zollbegünstigung im Weg der Stundung nicht mehr oder nur noch insoweit gewährt wird, als der tarifmäßige Zoll den ermäßigten Zollsatz übersteigt, der in dem Entwurf des neuen Zollbegünstigungsgesetzes vorgesehen ist. Bei der Alliierten Hohen Kommission scheint der Wille zu bestehen, der gestellten Bitte zu entsprechen. Verhandlungen über diese Liste vordringlicher Positionen sind am 28. 6. 1950 zwischen dem Customs Sub-Kommittee der Alliierten Hohen Kommission und Vertretern der Bundesministerien Finanzen, Ernährung und Wirtschaft erstmalig aufgenommen worden, konnten aber erst am 14. 7. 1950 zum endgültigen Abschluß gebracht werden. Ausgehandelt ist eine Liste mit den dort angegebenen künftig zu erhebenden Zollsätzen oder Streichungen bisher gewährter Zollbegünstigungen, für die aber noch durch das Customs Sub-Committee die Genehmigung der Alliierten Hohen Kommission eingeholt werden muß. Im Fall dieser Genehmigung sollen in der bisher angewendeten Zollbegünstigungsliste vom August 1949 die in der Vordringlichkeitsliste aufgeführten laufenden Nummern die jeweils dort angegebene Neufassung erhalten. Das bedeutet, daß bei allen aufgeführten Positionen die bisher gewährte Zollfreiheit entweder ganz in Wegfall kommt und durch den tarifmäßigen Zollsatz ersetzt wird oder einem Zollsatz in der jeweils in der Dringlichkeitsliste vorgesehenen Höhe Platz macht.
    Völlig beseitigt wird die bisher gewährte Zollfreiheit für eine Reihe von Waren, darunter Rindvieh zu Schlachtzwecken. Gegenüber den Sätzen des Zolltarifs noch ermäßigte Zollsätze an Stelle bisher gewährter Zollfreiheit sollen für eine große Reihe von Waren eintreten.
    Die fraglichen Änderungen gegenüber der bisher angewendeten Zollbegünstigungsliste können heute nicht mehr mit Wirkung ab 1. Juli 1950 in Kraft gesetzt werden, sondern erst mit Wirkung von einem noch zu bestimmenden künftigen Tage ab, falls die Alliierte Hohe Kommission die erbetene Zustimmung erteilt.
    Die mit dem Customs Sub-Committee ausgehandelten Zollsätze der Vordringlichkeitsliste liegen zumeist unter den in dem ursprünglichen Entwurf des geplanten neuen Zollbegünstigungsgesetzes vorgegesehenen Sätzen, da das Customs Sub-Committee grundsätzlich den Standpunkt vertrat, daß die festzusetzenden Zollsätze in Übereinstimmung mit den im Entwurf für einen Wertzolltarif vorgesehenen Sätzen stehen müßten. Mit den ausgehandelten Zollsätzen glaubt jedoch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen ausreichenden Schutz der heimischen Landwirtschaft sichergestellt zu haben.

    (Zurufe: Gar nichts verstanden! — Es war „sehr interessant"!)