Rede von
Willi
Birkelbach
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen gedruckt vorliegenden Begründung habe ich nur wenige Sätze hinzuzufügen. Der Außenhandelsausschuß hat sich in mehreren Sitzungen eingehend mit der Vorlage befaßt. Er hat dabei von allen Seiten her festgestellt, daß die Ihnen jetzt vorgeschlagene Heraufsetzung der Obergrenze für Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft von 120 Millionen auf 600 Millionen ohne weiteres zu vertreten ist. Der Wirtschaftsrat hatte seinerzeit dem Gesetz zugestimmt. Es ist dabei allerdings zum Ausdruck gekommen, daß die parlamentarische Kontrolle laufend gewährleistet sein müsse. Zu diesem Zwecke hatte man der Regierung eine vierteljährliche Berichterstattungspflicht gegenüber dem Außenhandelsausschuß auferlegt. Dieser Bericht ist zum ersten Mal unter dem Datum des 17. Mai 1950 gegeben worden. Die Verzögerung mag begründet sein, doch hat der Ausschuß von sich aus die Bundesregierung aufgefordert, ihren Bericht in mancher Beziehung zu ergänzen und dadurch einen besseren Einblick zu ermöglichen.
Es wird die Aufgabe des Außenhandelsausschusses sein, nachdem es sich jetzt um wesentlich höhere Beträge handelt, diesen Berichten seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Dies dürfte vor allem deswegen erforderlich werden, weil viele Einzelheiten nicht Gegenstand des Gesetzes selbst, sondern der Durchführung sein müssen, die sich dann den rasch wechselnden Gegebenheiten anzupassen hat. Der Zweck des Gesetzes ist, den deutschen Exporteur gewisse Risiken leichter tragen zu lassen, vor denen er sich jetzt noch nicht in angemessener Form sichern kann. Man rechnet damit, daß das Prämienaufkommen auf lange Sicht eventuelle Ausfälle ausgleichen wird. Eine entsprechende Selbstbeteiligung der Exporteure ist in
jedem Falle vorgesehen. Bisher sind nach dem vorliegenden Bericht noch keine Ausfälle entstanden.
Nachdem der Bundesrat der Regierungsvorlage nicht nur seine Zustimmung gegeben hat, sondern dazu noch die von der Bundesregierung dann akzeptierte Heraufsetzung von 400 auf 600 Millionen DM vorschlug, darf ich im Namen des Außenhandelsausschusses ebenfalls empfehlen, den Gesetzentwurf so, wie er jetzt vorliegt, anzunehmen.