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ID0107306200

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    Deutscher Bundestag. - 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juli 1950 2625 73 Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2626D Zustimmung des Bundesrats zu den Enta würfen eines Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften 2627A Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops . 2627A Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken . 2627A Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 2627A Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiet der Ernährungswirtschaft 2627A Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter . 2627A Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat 2627A Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt 2627A Volkszählungsgesetzes 2627A Zustimmung des Bundesrats zu den Abänderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz über die Notaufnahme von Deut- schen in das Bundesgebiet 2627A Gesetz zur Änderung des Soforthilfegesetzes 2627A Bericht des Bundeskanzlers über die Förderung der bildenden Kunst (Drucksachen Nr. 337 und 1085) 2627B Anfrage Nr. 75 der Abg. Strauß, Spies und Gen. betr. Fortführung der Schulspeisung (Drucksachen Nr. 910 und 1095) 2627B Anfrage Nr. 84 der Fraktion der SPD. betr Auswirkung der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsgesetzes (Drucksachen Nr. 1026 und 1115) 2627B Anfrage Nr. 85 der Abg. Dr. Baade u. Gen betr. Steigerung des Kunstdüngerververbrauchs (Drucksachen Nr. 1028 und 1116) 2627B Anfrage Nr. 86 der Fraktion der FDP betr. Marinepersonal-Dokumentenzentrale (Drucksachen Nr. 1031 und 1104) 2627B Anfrage Nr. 88 der Abg. Dr. Horlacher und Gen. betr. Bekämpfung des Kartoffelkäfers (Drucksachen Nr. 1055 und 1130) . 2627B Redaktionelle Änderung zum Beschluß über den Entwurf eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 1074) 2627C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Bundesbahngesetz (Nr. 861 der Drucksachen) 2621C Jahn (SPD), Interpellant 2627D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2628D Rümmele (CDU) 2629B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Art. 33 des Grundgesetzes (Nr. 863 der Drucksachen) 2629D Dr. Arndt (SPD), Interpellant . . . 2629D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 2634B Pannenbecker (Z) 2635B Dr. Dresbach (CDU) 2636A Dr. Seelos (BP) 2637D Gundelach (KPD) 2638B Dr. Mühlenfeld (DP) 2639A von Thadden (DRP) . . . . . 2640D Zinn (SPD) 2641C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 2643A Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft (persönliche Bemerkung) 2643B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Besatzungslasten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund — Überleitungsgesetz — (Nr. 1064 der Drucksachen) 2643C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2643C Dr. Hoffmann, Finanz- und Wiederaufbauminister des Landes Rheinland-Pfalz 2645D Ewers (DP) 2648C Lausen (SPD) 2649D Dr. Besold (BP) 2650D Dr. Wuermeling (CDU) 2651C Fisch (KPD) 2653A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): zur Sache 2653D zur Abstimmung 2654D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vorläufige Handelsabkommen vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan (Nr 1086 der Drucksachen) 2655A Bromme (SPD) 2655A Kohl (Stuttgart) (KPD) 2655D Kuhlemann (DP) 2656C Dr. Horlacher (CSU) 2656C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 913 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1053 der Drucksachen) 2657A Birkelbach (SPD), Berichterstatter . . 2657B Zweite und dritte Beratung des von der 1 Fraktion der SPD (Nr. 327 der Drucksachen) und von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP und DP beantragten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Nr. 955 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1088 der Drucksachen) 2657D Zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 2657D Zinn (SPD) 2658A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Nr. 353, 842 und 1079 der Drucksachen) 2658C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 2658C Niebergall (KPD) 2659B Roth (SPD) 2659C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sitz der oberen Bundesbehörden (Nr. 1069 der Drucksachen) 2660D Maier (Freiburg) (SPD), Antragsteller 2660D Blücher, Vizekanzler 2662A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1128 der Drucksachen) . 2662D Nächste Sitzung 2662D Die Sitzung wird um 14 Uhr 39 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Höpker-Aschoff.


Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Ich habe leider an einer Sitzung des Vermittlungsausschusses teilnehmen müssen und habe infolgedessen den Verlauf der Debatte nicht im einzelnen verfolgen können. Ich möchte aber zu den rechtlichen Ausführungen des Herrn Finanzministers von Rheinland-Pfalz über die Auslegung des Art. 120 des Grundgesetzes einige Bemerkungen machen.


(Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

Wir haben uns im Parlamentarischen Rat wohl überlegt, was der Art. 120 zu bedeuten hat, und haben in diesen Artikel hineingeschrieben, daß die Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten an sich vom Bund getragen werden sollen, daß dies aber nach Maßgabe eines Bundesgesetzes geschehen solle. Der Ausdruck: nach Maßgabe eines Bundesgesetzes oder, wie er in Art. 120 wörtlich lautet, „nach näherer Bestimmung eines Bundesgesetzes" ist damals in den Beratungen des zuständigen Fachausschusses und des Hauptausschusses so interpretiert worden, daß er bedeuten soll: durch ein solches Bundesgesetz kann bestimmt werden, ob der Bund die ganzen Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten oder nur einen Teil übernehmen soll. Es ist damals schon von den Interessenquoten die Rede gewesen, und es wurde darauf hingewiesen, daß es notwendig sein könnte, die Länder mit Interessenquoten an diesen Kosten zu beteiligen, weil die Beteiligung mit einer solchen Interessenquote auf eine sparsame und sorgfältige Verwaltung der Länder hinwirken würde. Ich vermag also nicht einzusehen, daß aus dem Grundgesetz irgendwelche rechtlichen Bedenken gegen den uns von dem Herrn Bundesfinanzminister vorgelegten Gesetzentwurf hergeleitet werden können.
Ich möchte aber hierzu noch sagen: ich bewundere den Herrn Finanzminister, daß es ihm gelungen ist, in dieser so schwierigen Frage eine Verständigung mit dem Bundesrat, wenn auch nur mit einer Mehrheit des Bundesrats, zu erreichen.

(Abg. Dr. Wuermeling: 19 zu 19!)

Es werden ja nicht nur rechtliche Einwendungen geltend gemacht, sondern der Herr Finanzminister von Rheinland-Pfalz hat auch Bedenken erhoben, die mit der Frage des horizontalen Finanzausgleichs zusammenhängen. Er hat gemeint, .daß die Interessenquote gemäß der Steuerkraft des Landes verteilt werden müßte. Ich glaube, dabei ist eins übersehen, nämlich die Tatsache, daß hier, wenn auf der einen Seite ein großer Teil der Steuern, auf der andern Seite aber auch ein großer Teil von Ausgaben auf den Bund übergehen, schon an sich ein horizontaler Finanzausgleich eingeschlossen ist. Meine Damen und Herren, die Sache ist doch so, daß die schwachen Länder weniger Steuern verlieren als die starken, umgekehrt aber von einer größeren Last befreit werden als die starken. Also schon in diesem Übergang von Einnahmen und Ausgaben von den Ländern auf den Bund liegt ein starker horizontaler Finanzausgleich.
Es mag sein, daß dieser horizontale Finanzausgleich noch nicht ausreicht und daß wir im weiteren Verlaufe — das Beispiel von Schleswig-Holstein zeigt dies ja — noch an eine Verfeinerung des horizontalen Finanzausgleichs denken müssen. Aber dann muß nach meinem Dafürhalten der Weg gegangen werden, auf den der Herr Bundesfinanzminister schon hingewiesen hat, nämlich der Weg über den Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes: ein Ausgleich unter den Ländern auf der Landesebene.
Zusammenfassend möchte ich also nur sagen: ich kann nicht anerkennen, daß das Grundgesetz irgendwie ein Hindernis für die Durchführung dessen wäre, was uns vom Bundesfinanzminister mit dem vorliegenden Entwurf vorgeschlagen wird. Ich möchte noch einmal betonen, daß der Übergang der Steuern und Lasten auf den Bund schon einen sehr starken horizontalen Finanzausgleich in sich schließt.

(Beifall bei der FDP und in der Mitte.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schäfer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren, damit ist die Rednerliste erschöpft. Die Beratung ist damit geschlossen.
    Wir kommen zur Abstimmung. Es liegt zunächst ein Abänderungsantrag der Fraktion der KPD vor,

    (Abg. Rümmele: Ist ja bei der ersten Beratung nicht statthaft! — Weiterer Zuruf: Ist bei der ersten Beratung geschäftsordnungswidrig!)

    Der Bundestag wolle beschließen: Die gemeinsame Behandlung von Fragen der Besatzungslasten und von Fragen der übrigen Kriegsfolgelasten in einem einheitlichen Überleitungsgesetz wird als unzulässig abgelehnt.
    Meine Damen und Herren, nach § 37 der Geschäftsordnung sind Abänderungsanträge in der ersten Beratung nicht zulässig. Zwar handelt es sich hier inhaltlich nicht um einen Abänderungsantrag zum Gesetz, sondern um einen Entschließungsantrag, die ganze Vorlage abzulehnen; aber auch das ist geschäftsordnungsmäßig in der ersten Beratung nach § 37 der Geschäftsordnung nicht zulässig. Infolgedessen kann ich diesen Antrag nicht zur Abstimmung stellen, sondern muß es der Fraktion überlassen, diesen Antrag zur zweiten Beratung zu erneuern.
    Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag, der in mehreren Ausführungen der Redner hier zum Ausdruck gekommen ist und der nach dem Vorschlag des Ältestenrats lautet: Überweisung an den Haushaltsausschuß als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen.

    (Zurufe: Finanzausschuß federführend!)

    — Hier ist der Haushaltsausschuß als federführend aufgezeichnet. Also soll er nun federführend an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und nebenbei an den Haushaltsausschuß gehen.

    (Zustimmung und Zurufe: Und Rechtsausschuß!)

    — Es ist also vorgeschlagen: auch noch an den Rechtsausschuß!

    (Zustimmung.)

    — Dem wird nicht widersprochen.
    Meine Damen und Herren! Ich darf nun darauf aufmerksam machen, daß im Ältestenrat wiederholt davon gesprochen worden ist, diese Häufung von Ausschußzuständigkeiten zu vermeiden, weil darunter die schnelle Behandlung der Vorlagen ungeheuer leidet.

    (Zurufe: Sehr richtig! — Weitere Zurufe: Nicht Rechtsausschuß! — Abg. Dr. Dr. Höpker-Aschoff: Ich bitte ums Wort!)

    — Wir wollen nicht lange Debatten darüber machen.
    Herr Abgeordneter Dr. Höpker-Aschoff zur Abstimmung!