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ID0107306100

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Metadaten
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    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
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    6. Dr.: 1
    7. Höpker-Aschoff.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 73. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Juli 1950 2625 73 Sitzung Bonn, Mittwoch, den 12. Juli 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2626D Zustimmung des Bundesrats zu den Enta würfen eines Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften 2627A Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops . 2627A Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken . 2627A Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes 2627A Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiet der Ernährungswirtschaft 2627A Gesetzes über die Schaffung eines besonderen Arbeitgebers für Hafenarbeiter . 2627A Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Europarat 2627A Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt 2627A Volkszählungsgesetzes 2627A Zustimmung des Bundesrats zu den Abänderungsvorschlägen des Vermittlungsausschusses zum Gesetz über die Notaufnahme von Deut- schen in das Bundesgebiet 2627A Gesetz zur Änderung des Soforthilfegesetzes 2627A Bericht des Bundeskanzlers über die Förderung der bildenden Kunst (Drucksachen Nr. 337 und 1085) 2627B Anfrage Nr. 75 der Abg. Strauß, Spies und Gen. betr. Fortführung der Schulspeisung (Drucksachen Nr. 910 und 1095) 2627B Anfrage Nr. 84 der Fraktion der SPD. betr Auswirkung der Leistungssteigerungen des Sozialversicherungsgesetzes (Drucksachen Nr. 1026 und 1115) 2627B Anfrage Nr. 85 der Abg. Dr. Baade u. Gen betr. Steigerung des Kunstdüngerververbrauchs (Drucksachen Nr. 1028 und 1116) 2627B Anfrage Nr. 86 der Fraktion der FDP betr. Marinepersonal-Dokumentenzentrale (Drucksachen Nr. 1031 und 1104) 2627B Anfrage Nr. 88 der Abg. Dr. Horlacher und Gen. betr. Bekämpfung des Kartoffelkäfers (Drucksachen Nr. 1055 und 1130) . 2627B Redaktionelle Änderung zum Beschluß über den Entwurf eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 1074) 2627C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Bundesbahngesetz (Nr. 861 der Drucksachen) 2621C Jahn (SPD), Interpellant 2627D Dr. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 2628D Rümmele (CDU) 2629B Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Art. 33 des Grundgesetzes (Nr. 863 der Drucksachen) 2629D Dr. Arndt (SPD), Interpellant . . . 2629D Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 2634B Pannenbecker (Z) 2635B Dr. Dresbach (CDU) 2636A Dr. Seelos (BP) 2637D Gundelach (KPD) 2638B Dr. Mühlenfeld (DP) 2639A von Thadden (DRP) . . . . . 2640D Zinn (SPD) 2641C Storch, Bundesminister für Arbeit . . 2643A Dr. Schalfejew, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft (persönliche Bemerkung) 2643B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Überleitung der Besatzungslasten, sonstigen Kriegsfolgelasten und von Steuern und Monopolerträgen auf den Bund — Überleitungsgesetz — (Nr. 1064 der Drucksachen) 2643C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2643C Dr. Hoffmann, Finanz- und Wiederaufbauminister des Landes Rheinland-Pfalz 2645D Ewers (DP) 2648C Lausen (SPD) 2649D Dr. Besold (BP) 2650D Dr. Wuermeling (CDU) 2651C Fisch (KPD) 2653A Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP): zur Sache 2653D zur Abstimmung 2654D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vorläufige Handelsabkommen vom 4. März 1950 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Pakistan (Nr 1086 der Drucksachen) 2655A Bromme (SPD) 2655A Kohl (Stuttgart) (KPD) 2655D Kuhlemann (DP) 2656C Dr. Horlacher (CSU) 2656C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Nr. 913 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (14. Ausschuß) (Nr. 1053 der Drucksachen) 2657A Birkelbach (SPD), Berichterstatter . . 2657B Zweite und dritte Beratung des von der 1 Fraktion der SPD (Nr. 327 der Drucksachen) und von den Fraktionen der CDU/ CSU, FDP und DP beantragten Entwurfs eines Richterwahlgesetzes (Nr. 955 der Drucksachen); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (23. Ausschuß) (Nr. 1088 der Drucksachen) 2657D Zur Geschäftsordnung: Pelster (CDU) 2657D Zinn (SPD) 2658A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Nr. 353, 842 und 1079 der Drucksachen) 2658C Dr. von Merkatz (DP), Berichterstatter 2658C Niebergall (KPD) 2659B Roth (SPD) 2659C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sitz der oberen Bundesbehörden (Nr. 1069 der Drucksachen) 2660D Maier (Freiburg) (SPD), Antragsteller 2660D Blücher, Vizekanzler 2662A Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Nr. 1128 der Drucksachen) . 2662D Nächste Sitzung 2662D Die Sitzung wird um 14 Uhr 39 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Walter Fisch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Mein Vorredner war der Meinung, es handle sich hier um ein finanztechnisches Gesetz. Meine Fraktion kann dieser Auffassung nicht zustimmen. Es handelt sich um ein politisches Gesetz von äußerster Tragweite, insbesondere von großer Tragweite für die ungeheuerlichste Belastung der Bevölkerung Westdeutschlands durch die Besatzungskosten.
    Was sind die wesentlichsten Gesichtspunkte, die sich aus dieser Vorlage ergeben? Erstens. Es wird eine freiwillige Verantwortung seitens der Bundesregierung zur Aufbringung der Besatzungskosten übernommen. Bisher gab es eine solche Regelung nach deutschen Ländergesetzen nicht. Die Landeshaushalte übernahmen die Auflagen der Besatzungsmächte und führten sie mit der Begründung durch, es handle sich um einen Zwang, dem man sich nicht entziehen könne. Mit dieser Vorlage jedoch erklärt die Bundesregierung, daß sie ungeachtet der ungeheuerlichen Not, in der sich unser Land befindet, die Absicht hat, eine freiwillige Verpflichtung für die Aufbringung der Besatzungskosten in jeder geforderten Höhe zu übernehmen. Meine Fraktion ist der Auffassung, daß, wenn wir schon fünf Jahre nach Kriegsende hören, daß die Besatzungsmächte auf unbeschränkte Zeit hierzubleiben gedenken und daß sie sich dieses Hiersein in einer ungeheuerlichen Höhe vom deutschen Volke bezahlen lassen wollen, sie die Aufbringung der Kosten kraft der militärischen und politischen Gewalt, die sie besitzen, befehlen sollen. Es ist für eine Regierung, die sich deutsche Regierung nennt, unwürdig, eine solche gewaltige Belastung aus freien Stücken zu übernehmen und diese Belastung damit als Ausfluß deutscher Gesetzgebung zu deklarieren.
    Zweitens. Mit dieser Vorlage soll die Frage der Besatzungskosten aus dem Bereich der Länderverantwortung herausgenommen werden. Ich kann mir vorstellen, daß es der Adenauer-Regierung peinlich ist, zu sehen, wie da und dort gewisse Länderregierungen gegen die unerträgliche Höhe der Besatzungskosten, die ihnen aufgebürdet wird, Widerstand geleistet haben und noch leisten. Es gab einzelne Länderregierungen, die, angetrieben von entsprechenden Beschlüssen ihrer Landtage, ein wenig Zivilcourage hatten, indem sie bei den Landesmilitärregierungen Proteste erhoben oder indem sie detaillierte Aufstellungen über die Zusammensetzung der Besatzungskosten machten. Ich kann mir denken, daß der Petersberg nun dadurch eine bessere Garantie für die Behandlung dieser Fragen erhält, daß die Bundesregierung statt der in gewissen Dingen „unzuverlässigen" und näher an der Not der Bevölkerung sitzenden Länderregierungen sie handhabt. Wesentlich aber ist, daß sich hier eine Art Geheimpraxis anbahnt, die wir unter allen Umständen abzulehnen haben. In der Begründung der Regierung heißt es, daß die Besatzungsbehörden den Gesamthaushaltsplan für die Besatzungskosten bereits der Regierung zugeleitet haben. In einem anderen Material heißt es, daß dies am 8. März geschah. Inzwischen sind vier Monate vergangen,
    und die Mitglieder dieses Hauses sind noch nicht in der Lage, auch nur ungefähr von dem Inhalt dieses von den Besatzungsbehörden aufgestellten Haushaltsplans über die Besatzungskosten Kenntnis zu nehmen. Meine Fraktion verlangt erstens ganz entschieden, daß die Regierung diesen Gesamthaushaltsplan für Besatzungskosten den Mitgliedern des Hauses vorlegt. Meine Fraktion verlangt zweitens, daß es keinerlei Vermischung gibt in der Behandlung der Besatzungskosten und der Behandlung anderer Kriegsfolgelasten. Ich erlaube mir darum, einen entsprechenden Änderungsantrag dem Herrn Präsidenten zu übergeben.
    Meine Fraktion verlangt drittens,

    (lebhafte Zurufe rechts)

    daß eine genaue Aufstellung über die Zusammensetzung der Ausgaben gemacht wird, und zwar nicht nur derjenigen Ausgaben, die von den Besatzungsmächten als Besatzungskosten anerkannt sind, sondern auch insbesondere derjenigen, die die Besatzungsmächte nicht als Besatzungskosten anerkennen. Ich erwähne aus der amtlichen Begründung, daß sich hierunter Posten befinden wie Aufwendungen für die „Kontrollorganisationen für Handel und Verkehr", für „Zivile Luftfahrt", „Kulturelle Zwecke" und ähnliches mehr. Ich mache vor allem darauf aufmerksam, daß nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 bestimmte Leistungen, die von der Alliierten Hohen Kommission nicht als Besatzungslasten anerkannt werden, sich unter anderem auf den „Bau von strategischen Anlagen und Einrichtungen" beziehen.
    Wenn es also so ist, daß mittels des Besatzungskostenhaushalts die Vorarbeiten für einen künftigen Krieg, die vom alliierten Generalstab angeordnet sind, finanziert werden sollen, dann muß man das der Öffentlichkeit mit aller Deutlichkeit sagen. Wir werden auch keinen Augenblick versäumen, die Bevölkerung gegen diese verschleierten Rüstungsfinanzierungen aufzurufen. Herr Adenauer hat mit dieser Vorlage nichts anderes unternommen, als einen verschleierten Rüstungsetat auszuarbeiten. Er möchte damit unter Anwendung der besonderen Methode der Ausschaltung der Mitbestimmung durch die Länder seinen Etat zur Sicherung der reaktionären Ordnung aufstellen,

    (Rufe in der Mitte und rechts: Oh! Oh!)

    einer Ordnung, die für die Kolonialherren eine Sicherung dahin bedeutet, daß die Rechte des Volkes keine Beachtung finden.
    Meine Fraktion wird sich, da sie aus dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ausgeschaltet ist, darauf konzentrieren, die Öffentlichkeit auf diese Verschwörung aufmerksam zu machen, die auf dem Petersberg zwischen der Hohen Kommission und der Bundesregierung hier ausgeheckt worden ist.

    (Abg. Kunze: Es glaubt Ihnen nur niemand mehr, Herr Kollege!)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Höpker-Aschoff.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Höpker-Aschoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich habe leider an einer Sitzung des Vermittlungsausschusses teilnehmen müssen und habe infolgedessen den Verlauf der Debatte nicht im einzelnen verfolgen können. Ich möchte aber zu den rechtlichen Ausführungen des Herrn Finanzministers von Rheinland-Pfalz über die Auslegung des Art. 120 des Grundgesetzes einige Bemerkungen machen.


    (Dr. Dr. Höpker-Aschoff)

    Wir haben uns im Parlamentarischen Rat wohl überlegt, was der Art. 120 zu bedeuten hat, und haben in diesen Artikel hineingeschrieben, daß die Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten an sich vom Bund getragen werden sollen, daß dies aber nach Maßgabe eines Bundesgesetzes geschehen solle. Der Ausdruck: nach Maßgabe eines Bundesgesetzes oder, wie er in Art. 120 wörtlich lautet, „nach näherer Bestimmung eines Bundesgesetzes" ist damals in den Beratungen des zuständigen Fachausschusses und des Hauptausschusses so interpretiert worden, daß er bedeuten soll: durch ein solches Bundesgesetz kann bestimmt werden, ob der Bund die ganzen Besatzungskosten und Kriegsfolgelasten oder nur einen Teil übernehmen soll. Es ist damals schon von den Interessenquoten die Rede gewesen, und es wurde darauf hingewiesen, daß es notwendig sein könnte, die Länder mit Interessenquoten an diesen Kosten zu beteiligen, weil die Beteiligung mit einer solchen Interessenquote auf eine sparsame und sorgfältige Verwaltung der Länder hinwirken würde. Ich vermag also nicht einzusehen, daß aus dem Grundgesetz irgendwelche rechtlichen Bedenken gegen den uns von dem Herrn Bundesfinanzminister vorgelegten Gesetzentwurf hergeleitet werden können.
    Ich möchte aber hierzu noch sagen: ich bewundere den Herrn Finanzminister, daß es ihm gelungen ist, in dieser so schwierigen Frage eine Verständigung mit dem Bundesrat, wenn auch nur mit einer Mehrheit des Bundesrats, zu erreichen.

    (Abg. Dr. Wuermeling: 19 zu 19!)

    Es werden ja nicht nur rechtliche Einwendungen geltend gemacht, sondern der Herr Finanzminister von Rheinland-Pfalz hat auch Bedenken erhoben, die mit der Frage des horizontalen Finanzausgleichs zusammenhängen. Er hat gemeint, .daß die Interessenquote gemäß der Steuerkraft des Landes verteilt werden müßte. Ich glaube, dabei ist eins übersehen, nämlich die Tatsache, daß hier, wenn auf der einen Seite ein großer Teil der Steuern, auf der andern Seite aber auch ein großer Teil von Ausgaben auf den Bund übergehen, schon an sich ein horizontaler Finanzausgleich eingeschlossen ist. Meine Damen und Herren, die Sache ist doch so, daß die schwachen Länder weniger Steuern verlieren als die starken, umgekehrt aber von einer größeren Last befreit werden als die starken. Also schon in diesem Übergang von Einnahmen und Ausgaben von den Ländern auf den Bund liegt ein starker horizontaler Finanzausgleich.
    Es mag sein, daß dieser horizontale Finanzausgleich noch nicht ausreicht und daß wir im weiteren Verlaufe — das Beispiel von Schleswig-Holstein zeigt dies ja — noch an eine Verfeinerung des horizontalen Finanzausgleichs denken müssen. Aber dann muß nach meinem Dafürhalten der Weg gegangen werden, auf den der Herr Bundesfinanzminister schon hingewiesen hat, nämlich der Weg über den Art. 106 Abs. 4 des Grundgesetzes: ein Ausgleich unter den Ländern auf der Landesebene.
    Zusammenfassend möchte ich also nur sagen: ich kann nicht anerkennen, daß das Grundgesetz irgendwie ein Hindernis für die Durchführung dessen wäre, was uns vom Bundesfinanzminister mit dem vorliegenden Entwurf vorgeschlagen wird. Ich möchte noch einmal betonen, daß der Übergang der Steuern und Lasten auf den Bund schon einen sehr starken horizontalen Finanzausgleich in sich schließt.

    (Beifall bei der FDP und in der Mitte.)