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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 72. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1950 2589 72. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2591B Nächste Sitzungen 2591C, 2623D Zur Tagesordnung 2591C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betr. Aufhebung der Immunität von Abgeordneten (Drucksache Nr. 1039) . . . 2591D Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2591D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Oberstaatsanwalts Dortmund vom 29. März 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Bielig (Drucksache Nr. 1038) und Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über das Ersuchen des Oberstaatsanwalts Hildesheim vom 17. März 1950 betr. Aufhebung der Immunität des Abg. Dr. Richter (Niedersachsen) (Drucksache Nr. 1037) 2592C, 2594B, 2599C Zur Geschäftsordnung: Ritzel (SPD) 2592C Dr. von Merkatz (DP) 2592D Dr. Horlacher (CSU). 2592D Dr. Wellhausen (FDP) 2593A Zur Abstimmung: Gengler (CDU) 2593B Ritzel (SPD) 2593C, 2594A Dr. Horlacher (CSU) 2593D N Dr. von Merkatz (DP) 2593D Zur Sache: Dr. Horlacher (CSU), Berichterstatter 2594B Dr. von Merkatz (DP) . . . . 2595B, 2599B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2596A Ritzel (SPD) 2596B Dr. Wellhausen (FDP) 2597A Kunze (CDU) 2597B Ewers (DP) 2597D Dr. Schmid (Tübingen) (SPD) . . . 2598B Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . 2599D Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2601A Mündlicher Bericht des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache Nr. 1074) 2591C, 2602A Kiesinger (CDU), Berichterstatter . . 2602A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksache Nr. 1075) . . 2591C, 2603B Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 2603B Beratung der Interpellation der Fraktion der FDP betr. Schiffbau auf deutschen Werften für fremde Rechnung (Drucksache Nr. 847) 2603D, 2610D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2611A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Biersteuergesetzes (Drucksache Nr. 1054) 2603D Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Entwurf eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950) (Drucksache Nr. 982) . 2591D, 2603D Jacobi (SPD), Berichterstatter . . . . 2604A Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksachen Nr. 1078 und 581) 2591D, 2604C Dr. Schatz (CSU), Berichterstatter . . 2604D Ritzel (SPD) (zur Geschäftsordnung) . 2607B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 2607C Frau Heiler (CDU) 2607D, 2609A Frau Schanzenbach (SPD) 2608A Frau Dr. Weber (Essen) (CDU) . . 2610A Frau Wessel (Z) 2610A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abg. Günther, Kemper, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Befreiung von der Vorauszahlung zur Soforthilfe (Drucksachen Nr. 859 und 98) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abg. Dr. Horlacher, Hilbert, Strauß, Bauereisen, Struve, Stücklen u. Gen. betr. Durchführung des Soforthilfegesetzes bei der Landwirtschaft (Drucksachen Nr. 966 und 543) 2612A Zühlke (SPD), Berichterstatter . . 2612A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der DP betr. finanzielle Hilfe für den Landkreis Uelzen und den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. finanzielle Unterstützung des Zonengrenzkreises Uelzen (Niedersachsen) (Drucksachen Nr 996, 811 und 820) 2613A Frau Dr. Probst (CSU), Berichterstatterin 2613B Priebe (SPD) 2613C Krause (Z) 2614A Matthes (DP) 2614C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der KPD betr. Bekämpfung der Reblaus (Drucksachen Nr. 998 und 874) . . 2614D Brese (CDU), Berichterstatter . . . 2614D Gibbert (CDU) 2615C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Bundesbahn (Drucksachen Nr. 999 und 105) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Renner u. Gen. betr. Einmalige Winterbeihilfe für Erwerbslose (Drucksachen Nr. 1001 und 209) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abg. Dr. Decker, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der BP betr. Bereitstellung von Mitteln im ordentlichen Haushalt 1950/51 zur Erteilung von Aufträgen auf Originalwerke der Malerei und der Plastik (Drucksachen Nr. 1002 und 937) 2616C Schoettle (SPD), Berichterstatter . 2616C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für ERP-Fragen über den Antrag der Abg. Strauß, Kemmer, Graf von Spreti, Spies u. Gen. betr. Kredite für den Wiederaufbau des Fremdenverkehrsgewerbes (Drucksachen Nr. 1006 und 451) 2617D Funk (CDU), Berichterstatter . . . 2617D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Dr. Solleder, Dr. von Brentano u. Gen. betr. Bahntarife für die Bezirke Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken (Drucksachen Nr. 1033 und 111) . 2618B Dr. Friedrich (FDP), Berichterstatter . 2618B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Abg. Frau Dietz, Morgenthaler, Bausch u. Gen. betr. Vertrieb von Kriegsspielzeug (Drucksachen Nr. 1036 und 691) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen betr. Entschließung gegen die Herstellung und den Vertrieb von Kriegsspielzeug (Drucksache Nr. 725) 2619A Frau Hütter (FDP), Berichterstatterin 2619B Frau Dietz (CDU) 2620A Dr.-Ing. Decker (BP) 2620D . Frau Thiele (KPD) 2621B Dr. Bärsch (SPD) 2621D Dr. Horlacher (CSU) 2622C Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 1066) . . . . 2623C Die Sitzung wird um 9 Uhr 10 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Walter Zawadil


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Es fehlen wegen Erkrankung die Abgeordneten Frau Dr. Gröwel, Kuntscher, Herrmann, Mißmahl, Meitmann, Frau Albrecht, Dr. Gülich, Bettgenhäuser, Dirscherl, Loritz, Weickert, Wittmann; es fehlen entschuldigt die Abgeordneten Dr. Dr. Müller (Bonn), Dr. Kopf, Schröter, Lübke, Dr. Weiß, Struve, Dr. Ehlers, Hagge, Neuburger, Gerns, Neber, Gockeln, Dr. Gerstenmaier, Dr. Henle, Feldmann, Kalbitzer, Heiland, Graf, Frau Döhring, Dr. Suhr, Neumann, Seuffert, Dr. Baade, Brandt, Frühwald, Dr. Middelhauve, Freudenberg, Faßbender, Dr. Kneipp, Rüdiger, Dr. Preiß, Bahlburg, Kuhlemann, Tobaben, Wittenburg, Niebergall, Harig, Fisch, Dr. Baumgartner, Freiherr von Aretin, Dr. Besold, Freiherr von Fürstenberg, Wönner, Hellwege, Dr. Reismann, Schmitz, Brookmann. Außerdem fehlen die Abgeordneten Reimann, Rische, Renner, Vesper, Müller (Offenbach).


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal den Zeitplan für die nächsten 14 Tage bekanntgeben, weil offenbar gestern Mißverständnisse entstanden sind. Gestern ist im Verlauf einer Vereinbarung sämtlicher Fraktionen folgende Verständigung über den Zeitplan der nächsten 14 Tage zustande gekommen.
Die Tage Montag, 26 Juni, Dienstag, 27. Juni, Mittwoch, 28. Juni, sind frei für Ausschußsitzungen. Es kommt dann der Feiertag Peter und Paul; und man ist allgemein der Meinung, daß es dann nicht lohnt, noch einmal hierherzukommen und eine Extra-Autofahrt oder -Eisenbahnfahrt zu machen. Dann sind Freitag und Sonnabend frei. Soweit Ausschüsse trotzdem das Bedürfnis haben zu tagen, bleibt es ihnen anheimgestellt.
Ferner ist die Woche vom 3. bis 8. Juli ebenfalls plenarsitzungsfrei, soll aber auch ausschließlich der Arbeit der Ausschüsse dienen. Soviel zu dieser Angelegenheit.
Die heutige Tagesordnung wird um folgende Punkte ergänzt:
1. Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betreffend Entwurf eines Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet.
2. Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes.
Die beiden Berichterstatter haben gebeten, aus Gründen anderweitiger Verpflichtungen, diese Punkte nach Punkt 1 zu nehmen. Da der Punkt 1 drei Unterpunkte enthält, bitte ich das Haus, zuzustimmen.
Ferner muß aus dringenden Gründen die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Volkszählungsgesetzes aufgenommen werden, die zweckmäßigerweise nach Punkt 3 einzufügen ist.
Dann kommt noch hinzu die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt (Drucksachen Nr. 581 und Nr. 1078).
Über die Redezeit zu diesen beiden Punkten können wir uns nachher verständigen. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit dieser Ergänzung der Tagesordnung feststellen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen nun zu Punkt 1 a:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität betreffend Aufhebung der Immunität von
Abgeordneten (Drucksache Nr. 1039).
Wir wollen diesen Punkt besonders behandeln und die Punkte b und c zusammen. Es besteht die Absicht, die Sitzung in den Mittagsstunden zu beenden. Ich nehme an, daß auch das die Zustimmung des Hauses findet, und bitte die Redner, sich danach einzurichten.
Ich erteile das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Brill als Berichterstatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Louis Brill


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Namens des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität habe ich folgenden Antrag zu stellen:
    Der Bundestag' wolle beschließen:
    Beschlüsse des Bundestages auf Aufhebung der Immunität bedeuten nicht, daß sie auch auf die Strafvollstreckung Anwendung finden. Zur Strafvollstreckung bedarf es eines besonderen Beschlusses des Bundestages.


    (Dr. Brill)

    Die Legitimation des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität zur Stellung eines solchen Antrags ist aus § 120 der Geschäftsordnung herzuleiten. Danach ist der Geschäftsordnungsausschuß berechtigt, jederzeit an den Herrn Präsidenten und an das Hohe Haus selbst mit Vorschlägen, die sich auf die gesamte Geschäftsführung des Hauses beziehen, heranzutreten. Er nimmt somit eine Sonderstellung unter allen Ausschüssen dieses Hauses ein.
    Zur Sache selbst ist folgendes zu bemerken. Als im November vorigen Jahres die ersten Immunitätssachen in diesem Hause behandelt worden sind, hat Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz als Berichterstatter des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität die Grundsätze entwickelt, nach denen verfahren werden soll. Im Verlaufe der Beratungen anderer Immunitätssachen hat sich ergeben, daß diese Grundsätze einer Nachprüfung und Ergänzung bedürfen. Der Ausschuß hat diese Arbeit begonnen und wird dem Hohen Haus in Kürze im Zusammenhang mit dem Entwurf einer neuen Geschäftsordnung eine ausführliche Darstellung des geltenden Immunitätsrechts zur Kenntnisnahme vorlegen, um danach die Grundsätze erneut zu formulieren.
    Im gegenwärtigen Augenblick aber erscheint es dringlich, die in diesem Antrag behandelte Frage zu einer Vorentscheidung zu bringen. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Unklarheit der Rechtslage, die dadurch entstanden ist, daß Genehmigungen zur Strafverfolgung von Abgeordneten bisher ohne jede Beschränkung ausgesprochen worden sind. Das war so lange richtig, wie die Verfassung — das hat auch noch die Weimarer Verfassung getan — streng zwischen Gesetzgebungsperioden und Sitzungsperioden oder, wenn man es mit Fremdworten vielleicht deutlicher machen kann, zwischen Legislaturperioden und Sessionen unterschied. Nach dem Schluß einer jeden Session ruhte die Immunität der Abgeordneten, so daß die Justiz freie Hand hatte. Heute aber fallen nach dem Grundgesetz — obgleich diese Frage noch nicht endgültig entschieden sein dürfte, darf ich das doch wohl als Vermutung des Grundgesetzes aussprechen — Legislaturperiode und Session zusammen. Würde also die Genehmigung zur Strafverfolgung eines Abgeordneten im ganzen erteilt, so bestände für das Haus die Gefahr, daß ein kleinerer oder größerer Teil der Abgeordneten für längere und vom Haus nicht zu übersehende Zeit den Arbeiten des Hauses entzogen wird. Das soll verhindert werden. Aus diesem Grunde soll bei Genehmigungen zur Strafvollstreckung unterschieden werden zwischen der Genehmigung zur Durchführung des Verfahrens, d. h. bis zum Erlaß des rechtskräftigen Urteils, und der Erteilung der Genehmigung zur Strafvollstreckung selbst. Da bisher schon einige Beschlüsse gefaßt worden sind, die unter der genannten Unklarheit leiden, erscheint es tunlich, diesen Antrag anzunehmen. Ich bitte das Hohe Haus, dem Antrage des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität zuzustimmen.
    Ich darf aber noch eine Bemerkung anschließen, die sich aus der gestrigen Sitzung dieses Ausschusses ergeben hat. Wie dem Hause bekannt ist, schweben zwischen Bundestag und Bundesregierung einerseits und der Hohen Alliierten Kommission andererseits Verhandlungen über die Abgrenzung der beiderseitigen Rechte in Immunitätsfragen. Durch das Obergericht in der britischen Besatzungszone ist ein Landtagsabgeordneter zu einer größeren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Strafe wird zur Zeit vollstreckt. Es erscheint dem Ausschuß wünschenswert, daß auch in diesem Falle nach dem Sinn des vorliegenden Antrags verfahren wird. Deshalb richte ich namens des Ausschusses an die Bundesregierung die Bitte, unverzüglich mit der Hohen Alliierten Kommission in dieser Frage in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, daß die Strafvollstreckung gegen diesen Landtagsabgeordneten so lange ausgesetzt wird, bis die Rechtslage über die Immunitätsfrage zwischen der Hohen Kommission und der Bundesrepublik Deutschland endgültig geklärt sein wird. Das ist kein Antrag, sondern nur ein Ersuchen an die Bundesregierung, ein Ersuchen, das sich natürlich auf die Voraussetzung stützt, daß das Haus diesen Antrag annehmen wird.