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ID0107106900

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    Deutscher Bundestag. — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1950 2555 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2556A, 2586D Beantwortung der Interpellation der FDP betreffend Pressemeldungen über Gesetz zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksachen Nr. 880 und 1072) 2556B Anfrage Nr. 83 der Abg. Tichi, Fröhlich u Gen. betr. Krankenfürsorge der Soforthilfeempfänger (Drucksachen Nr. 1003 und 1073) 2556B Zur Tagesordnung 2556B Frau Niggemeyer (CDU) (zur Geschäftsordnung) 2556C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verzögerung in der Ausführung des Wohnungsbauprogramms (Drucksache Nr. 948) 2556C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 2556D, 2564C Klabunde (SPD), Interpellant 2559C, 2562B Dr. Preusker (FDP) 2561B Krause (Z) 2562A Paul (Düsseldorf) (KPD) 2562D Lücke (CDU) 2563C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksache Nr. 978) 2565B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 2565B Dr. Pfleiderer (FDP) 2566D Dr. Vogel (CDU) 2567C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2568A Fischer (SPD) 2568C Fisch (KPD), Interpellant 2569C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung (Drucksache Nr. 985) 257013 Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2570C Erste Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung neuer Krankenkassen (Drucksache Nr. 1019) 2570D Rahn (BP), Antragsteller 2571A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Personalausweise (Drucksache Nr 1032) 2571B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 2571C Arnholz (SPD) 2571D Ewers (DP) 2572D Frau Thiele (KPD) 2573A Dr. Bertram (Z) 2573B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz) (Drucksache Nr 1034) 2573C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2573C Dannemann (FDP) 2574A Kriedemann (SPD) 2574D Bauknecht (CDU) 2576A Eichner (BP) 2576D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz (Drucksache Nr. 1035) 257713 Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2577B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 2578A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 2579A Rüdiger (FDP) 2579C Frau Thiele (KPD) 2579D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft (Drucksachen Nr. 1051 und 922) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abg. Lübke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes (Drucksachen Nr. 1052 und 992) . 2580B Schill (CDU), Berichterstatter . . . . 2580C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Grubenkatastrophe auf Zeche „Dahlbusch" (Drucksache Nr. 980) 2581D Agatz (KPD), Antragsteller 2581D Dr. Nölting (SPD) 2582D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigabe der von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Erholungsstätten (Drucksache Nr. 981) 2583A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 2583A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2584A Tenhagen (SPD) 2584B Dr. -Ing Decker (BP) 2585C Strauß (CSU) 2585D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 1043) 2556B, 2586C Böhm (SPD), Berichterstatter . . . 2586C Nächste Sitzungen 2587A Die Sitzung wird um 9 Uhr 10 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Lambert Schill


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Verlängerung von zwei Gesetzen zu berichten, und zwar nach Drucksache Nr. 922 über ein Gesetz über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft und über einen Initiativantrag der Abgeordneten Lübke und Genossen betreffend ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes. Die Berichterstattung und die ganze Behandlung dieser beiden Dinge sind deshalb nicht angenehm, weil es sich um die Verlängerung von Gesetzen der Zwangswirtschaft handelt und wir doch endlich einmal wieder in eine freiere Zeit hinüberwollen. Die Verlängerung ist aber notwendig, weil die entsprechenden Marktgesetze noch nicht geschaffen sind. In der Begründung zu dem Gesetz über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft wird darauf hingewiesen, daß die Marktgesetze auf dem Gebiete der Getreidewirtschaft, der Milchwirtschaft und der Fischwirtschaft noch nicht so weit gediehen sind.
    Es handelt sich bei diesem Gesetz einmal um die Erhebung eines Frachtausgleichs für Getreide. Dieser Ausgleich soll dazu dienen, den frachtungünstig liegenden Landwirten denselben Erzeugerpreis zu geben wie den frachtgünstig liegenden. Dazu ist eine Abgabe erforderlich.
    Der zweite Punkt betrifft die Milchwirtschaft. Hier liegen ähnliche Verhältnisse vor. Es ist vorgesehen, durch eine Abgabe der besser liegenden Betriebe den ungünstig liegenden einen Zuschuß zu geben und ihnen auch einen einigermaßen annehmbaren Milchpreis zu ermöglichen.
    Drittens handelt es sich um die Fischwirtschaft, wo durch Ausgleichsabgaben der Fischfang, der Fischabsatz und die Fischmehlerzeugung gefördert werden sollen.
    Der vierte Punkt betrifft Abgaben zum Zwecke der Güteförderung auf dem Gebiet der Getreide- und Milchwirtschaft, und zwar in Bayern für Getreidewirtschaft und im Lande Nordrhein-Westfalen bisher für Milchwirtschaft.
    Bei dem Initiativantrag der CDU handelt es sich lediglich um die Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes bis zum 30. September. Die beiden Gesetze sollen ja nur Übergangsgesetze sein, bis die Marktordnung gesetzmäßig verankert ist.
    Im Ausschuß selber war man recht ungehalten darüber, daß man diese beiden Gesetze noch einmal verlängern muß, hat aber dann betont, daß sich das Parlament hier in einer Zwangslage befindet und daß die Lücke bis zur Fertigstellung der Marktordnung unbedingt geschlossen werden muß, wenn nicht Gefahren für die Ernährungswirtschaft entstehen sollen. Ein Abgeordneter hat in drastischer Weise darauf hingewiesen, daß sich


    (Schill)

    dann, wenn hier die Lücke offen bleibt, Seeräuber der Ernährungswirtschaft bemächtigen und zum Schaden von Erzeuger und Verbraucher ihr Handwerk treiben werden. Es wurde im Ausschuß auch betont, daß die Verschiebung der Marktordnungsgesetze bzw. die Verlängerung der vorliegenden Gesetze eine gewisse Gefahr bedeute und daß die Marktordnung, die später kommen solle, nicht von vornherein zerschlagen werden dürfe. Im Ausschuß war man sich darüber im klaren, daß wir unter einem gewissen Zeitdruck arbeiten, was falsch ist, und daß die Verlängerung dieser Gesetze keinerlei Freibrief für die Bundesregierung darstellen soll, die Marktordnungsgesetze noch weiter hinauszuschieben. Wenn wir auch die Schwierigkeiten der Bundesregierung anerkennen, die jetzt auf verschiedenen Gebieten nicht souverän ist, so wird doch unbedingt gefordert, daß diese Verlängerung nur eine Schonfrist ist, nach der es eine Verlängerung der Gesetze nicht mehr geben kann.
    Des weiteren wurde im Ausschuß betont, daß die aufkommenden Mittel aus den Ausgleichsausgaben nicht für die Verwaltung verbraucht werden dürfen. Sowohl von der Bundesregierung als vom Bundesrat wurde darauf hingewiesen, daß diese Mittel zweckgebunden sind und zweckgebunden verwandt werden, wie dies im Gesetz vorgeschrieben ist.
    Nach eingehender Beratung und Erörterung einiger Änderungen kam der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu zwei Vorschlägen, die Ihnen unter Drucksache Nr. 1051 und Nr. 1052 vorliegen. Bezüglich des Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft hält der Ausschuß es für notwendig, in Art. I folgenden Zusatz hinzuzufügen:
    Die obersten Landesbehörden werden ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben für deutsche Anlandungen auf dem Gebiet der Fischwirtschaft den Betrieben der Hochsee- und Küstenfischerei aufzuerlegen.
    Bezüglich des Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes hat der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten es für notwendig befunden, unter § 2 als Ziffer 5 folgendes einzufügen:
    Fleisch, Fleischwaren und Speck, soweit es sich um die Abgabe und die Anrechnung der für das 1. Halbjahr 1950 bewilligten Spitzenzulage für den Kohlenbergbau handelt.
    § 3 soll folgende Fassung erhalten:
    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1950, hinsichtlich der Strafbestimmungen jedoch erst am Tage seiner Verkündung in Kraft.
    Ich habe die Ehre, Ihnen den seitens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einstimmig gefaßten Antrag zur Beschlußfassung vorzulegen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem
Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache über die beiden Gesetzentwürfe Drucksachen Nr. 1051 und Nr. 1052. — Da keine Wortmeldungen erfolgen, ist die Aussprache geschlossen.
Ich rufe in der zweiten Beratung die einzelnen Artikel auf. Drucksache Nr. 1051 Art. I — keine
Wortmeldungen; Art. II — Einleitung und Überschrift — keine Wortmeldungen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Vorlage ist in zweiter Beratung angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung
und rufe Art. I, II, Einleitung und Überschrift auf. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Die Vorlage ist in dritter Beratung angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung über das Gesetz über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist gegen eine Stimme angenommen.
Ich rufe zur zweiten Beratung den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes — Drucksache Nr. 1052 — auf. Wer für die Annahme der §§ 1, 2 und 3 sowie der Einleitung und der Überschrift ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. —Ich bitte um die Gegenprobe. — Sie sind angenommen.
Ich schließe die zweite Beratung und rufe zur dritten Beratung § 1, § 2, § 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer dafür ist, den bitte ich, die Hand zu erheben. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Sie sind angenommen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs im ganzen ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Das Gesetz ist gegen zwei Stimmen angenommen.
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 sind damit erledigt. Die Punkte 11 und 12 sind weggefallen.
Ich rufe Punkt 13 der gedruckten Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betreffend Grubenkatastrophe auf Zeche „Dahlbusch" (Drucksache Nr. 980).
Das Wort hat Herr Abgeordneter Agatz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Willi Agatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Als am 20. Mai dieses Jahres die Kunde zu uns drang, daß auf der Schachtanlage Dahlbusch eine Schlagwetterexplosion stattgefunden habe, die 78 Todesopfer forderte, waren wir alle sehr erschüttert. Es wurde die Frage nach den Ursachen dieser Katastrophe gestellt. Ich glaube, daß in dieser Fragestellung nach der Ursache der Katastrophe ein Fehler liegt. Es steht fest: es war eine Schlagwetter- und Kohlenstaubexplosion. Mithin also müssen Schlagwetter und Kohlenstaub vorhanden gewesen sein, die sich dann durch gewisse Umstände entzündeten und so den Tod der Bergleute herbeiführten.
    Es wurde dann so dargestellt, als sei es ein unabwendbares Schicksal, daß solche Katastrophen im Bergbau von Zeit zu Zeit immer wieder eintreten. Wir müssen uns, möchte ich sagen, gegen diese Auffassung zur Wehr setzen. Die heutigen Erkenntnisse über die Gefahren des Bergbaues und die Vermeidung dieser Gefahren reichen durchaus aus, um solche Katastrophen unmöglich


    (Agatz)

    zu machen. Es kommt also darauf an, zu überprüfen, ob es auf dieser Schachtanlage ein schuldhaftes Versagen gegeben hat, welches diese Katastrophe herbeigeführt hat. Ich sage: eben weil alle Möglichkeiten gegeben sind, derartige Katastrophen zu verhindern, muß ein schuldhaftes Versagen vorliegen, wenn von diesen Möglichkeiten kein Gebrauch gemacht worden ist.
    Man muß also jetzt nach den Verantwortlichkeiten fragen. Wer trägt die Verantwortung für diese Katastrophe? Hier sagen wir, daß geprüft werden muß, inwieweit die DKBL, inwieweit die Zechenverwaltung, inwieweit auch die Werkbehörde schuldig sind, ob gewisse Umstände schuld sind an der Entstehung dieser Katastrophe.
    Zweifellos unterliegt unsere heutige Bergbauwirtschaft dem Gesetz des Kapitalismus. Dieses Gesetz heißt Rentabilität, dieses Gesetz heißt Steigerung der Kohlenförderung. Dieses Gesetz heißt Steigerung der Leistung, dieses Gesetz heißt — die Zeche Dahlbusch ist eine Schachtanlage, deren Aktien vorwiegend in belgischem Besitz sind — Steigerung des Profits.
    Wenn man nun die Verhältnisse auf Dahlbusch überprüft - und das haben wir getan —, dann kann man an den Tatsachen, die dort vorgelegen haben, nicht vorbeisehen. Die Explosion hat stattgefunden im Flöz „Hugo", einem Flöz, welches sehr stark schlagwetterführend ist. Das war der Zechenverwaltung bekannt; denn in demselben Flöz hat schon im Jahre 1943 eine Schlagwetterexplosion stattgefunden, die damals ebenfalls, ich glaube, 28 Tote forderte, wovon die meisten Fremdarbeiter gewesen waren. Es hätte also in diesem Flöz von vornherein größte Vorsicht geboten sein müssen. Aber was stellte man fest? Man hatte dort ein Streb aufgefahren von 300 m Länge. Es wird Sache des zu bildenden Untersuchungsausschusses sein, zu prüfen, inwieweit diese Streblänge mit eine Ursache dafür ist, daß es zu dieser Explosion und vor allem zu der schrecklichen Auswirkung dieser Explosion kam.
    Ein weiterer sehr erschwerender Umstand ist die Tatsache, daß dieses Flöz im Bruchbau abgebaut wurde. Es war also so, daß der abgebaute Streb nicht versetzt wurde mit Bergversatz, sondern daß man das Gebirge nachdrängen ließ. Es mußte dadurch unabwendbar Schlagwettergefahr entstehen, weil sich in den Hohlräumen des Bruchbaues Schlagwetter ansammeln müssen in einem Flöz, welches schlagwetterführend ist. Irgendein Gebirgschlag, irgendein größerer Steinfluß muß diese Schlagwetter hineindrücken in den Streb und muß dann solche Katastrophen auslösen. Die Kumpels selbst haben diese Arbeitsstelle das Feuerloch genannt. Sie haben sich vor dieser Arbeitsstelle gefürchtet. Es gibt eine Menge Aussagen von Bergarbeitern dieses Reviers, die davon sprechen, das die Arbeit in diesem Flöz als Strafarbeit aufgefaßt wurde, in die man kam, wenn man sich nicht ganz ordentlich verhalten hatte. Es gibt Aussagen, die bekunden, daß es dort eine wilde Antreiberei gab. Das ist nicht zu bestreiten, und dadurch sind zweifellos die Sicherheitsvorschriften außer acht gelassen worden. Es gibt Aussagen, die bezeugen, daß der in dem Flöz verwandte Panzerförderer mehrfach geglüht habe. Da braucht man nicht mehr nach der Zündungsursache zu forschen, wenn sich herausstellen sollte, daß das stimmt. Das ist ebenfalls von dem Untersuchungsausschuß zu prüfen. Es gibt Aussagen,
    die bezeugen, daß das Lichtkabel defekt war, daß die Eisenstempel, an denen das Lichtkabel vorbeigeführt wurde, elektrisch geladen waren, daß man sie nicht anfassen konnte, ohne einen elektrischen Schlag zu bekommen.
    Das sind Dinge, die uns veranlaßt haben, die Frage der Verantwortlichkeit für diese Grubenkatastrophe auf die Tagesordnung zu setzen und eine Untersuchungskommission zu fordern, die diese Verantwortlichkeit und alle Umstände überprüft, die zu dem Unglück geführt haben können. Es liegt hier nun ein Antrag der sozialdemokratischen Fraktion vor; er nennt sich Änderungsantrag. Was hier gefordert wird, ist sicherlich richtig, daß man überprüfen muß, ob die Grubensicherheit und die Arbeiterschutzvorschriften ausreichen.
    Aber bei „Dahlbusch" geht es um viel mehr. Es muß endlich mit der Auffassung aufgeräumt werden, als seien solche Katastrophen unabwendbares Schicksal. Mit solcher Auffassung werden wir immer weiter Gefahren für die Bergarbeiter heraufbeschwören. Erst wenn wir alle auf dem Standpunkt stehen, daß solche Katastrophen abwendbar sind, daß die heutige Forschung unbedingt ausreicht, sie abwenden zu können, erst dann erfüllen wir die Verpflichtung, die wir gegenüber den Bergarbeitern haben. Die Bergarbeiter, die solche schwere Arbeit leisten, haben doch todsicher Anspruch darauf, daß wir alles tun, was in unseren Kräften steht, um sie zu schützen.
    Ich möchte deswegen bitten, daß Sie diesem unserem Antrag zustimmen.