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ID0107106700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1950 2555 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2556A, 2586D Beantwortung der Interpellation der FDP betreffend Pressemeldungen über Gesetz zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksachen Nr. 880 und 1072) 2556B Anfrage Nr. 83 der Abg. Tichi, Fröhlich u Gen. betr. Krankenfürsorge der Soforthilfeempfänger (Drucksachen Nr. 1003 und 1073) 2556B Zur Tagesordnung 2556B Frau Niggemeyer (CDU) (zur Geschäftsordnung) 2556C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verzögerung in der Ausführung des Wohnungsbauprogramms (Drucksache Nr. 948) 2556C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 2556D, 2564C Klabunde (SPD), Interpellant 2559C, 2562B Dr. Preusker (FDP) 2561B Krause (Z) 2562A Paul (Düsseldorf) (KPD) 2562D Lücke (CDU) 2563C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksache Nr. 978) 2565B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 2565B Dr. Pfleiderer (FDP) 2566D Dr. Vogel (CDU) 2567C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2568A Fischer (SPD) 2568C Fisch (KPD), Interpellant 2569C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung (Drucksache Nr. 985) 257013 Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2570C Erste Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung neuer Krankenkassen (Drucksache Nr. 1019) 2570D Rahn (BP), Antragsteller 2571A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Personalausweise (Drucksache Nr 1032) 2571B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 2571C Arnholz (SPD) 2571D Ewers (DP) 2572D Frau Thiele (KPD) 2573A Dr. Bertram (Z) 2573B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz) (Drucksache Nr 1034) 2573C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2573C Dannemann (FDP) 2574A Kriedemann (SPD) 2574D Bauknecht (CDU) 2576A Eichner (BP) 2576D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz (Drucksache Nr. 1035) 257713 Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2577B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 2578A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 2579A Rüdiger (FDP) 2579C Frau Thiele (KPD) 2579D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft (Drucksachen Nr. 1051 und 922) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abg. Lübke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes (Drucksachen Nr. 1052 und 992) . 2580B Schill (CDU), Berichterstatter . . . . 2580C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Grubenkatastrophe auf Zeche „Dahlbusch" (Drucksache Nr. 980) 2581D Agatz (KPD), Antragsteller 2581D Dr. Nölting (SPD) 2582D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigabe der von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Erholungsstätten (Drucksache Nr. 981) 2583A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 2583A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2584A Tenhagen (SPD) 2584B Dr. -Ing Decker (BP) 2585C Strauß (CSU) 2585D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 1043) 2556B, 2586C Böhm (SPD), Berichterstatter . . . 2586C Nächste Sitzungen 2587A Die Sitzung wird um 9 Uhr 10 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Grete Thiele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Herren und Damen! Diesem Gesetz liegt die Absicht zugrunde, der Zuckerrübenindustrie ein absolutes Monopol, insbesondere bei der Preisgestaltung, zu sichern.

    (Heiterkeit. — Zuruf des Abg. Dr. Dr. Müller [Bonn].)



    (Frau Thiele)

    — Herr Dr. Müller, die Vaterschaft für dieses Gesetz liegt wahrscheinlich nicht weit von Ihnen entfernt.

    (Heiterkeit. — Abg. Dr. Dr. Müller [Bonn] : Ich bin unbeteiligt!)

    Ich bin der Auffassung, daß die Regierung der sogenannten freien Marktwirtschaft, wenn es um die Profitinteressen einer bestimmten Gruppe geht, eine Beherrschung des Marktes gesetzlich festlegt.
    Im übrigen ist auch durch dieses Gesetz die Kontrollmöglichkeit und die Beschlußmöglichkeit jeder parlamentarischen Körperschaft ausgeschaltet und der Regierung über sogenannte ständische Körperschaften uneingeschränkt Vollmacht gegeben. Diese Tendenz der Ausschaltung der parlamentarischen Körperschaften, der Verbraucherschaft und der Gewerkschaften läuft durch alle vorliegenden Gesetze auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft.
    Hier bedient sich zum Beispiel die Bundesregierung eines Marktverbandes, der mindestens zu drei Vierteln aus Interessengruppen zusammengesetzt ist, wobei der Verbrauchergruppe nur zwei Vertretungen zukommen. Zuckerrübenanbau, Zuckerfabriken, Raffinerien und Rohzuckerimporteure!

    (Zuruf von rechts: Vorher stehen aber 12 Minister!)

    — Aber die Minister haben uneingeschränkt Vollmacht ohne die Kontrolle des Parlaments — das ist die entscheidende Frage —. und die Verbindungen der Minister zu diesen Interessengruppen sind Ihnen genau so wie mir bekannt. Das gleiche gilt für die Einfuhrstelle. Beide Organe
    sind als Anstalten des öffentlichen Rechts vorgesehen. Wir sind der Auffassung. daß auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft die entscheidende Funktion den staatlichen, d. h. den durch das Parlament gewählten Organen und insbesondere auch der Verbraucherschaft zukommt. Sie hat ein entscheidendes Wort dabei mitzusprechen.
    Auch wir sind der Auffassung, daß es notwendig ist, möglichst schnell die Zuckersteuer zu senken oder ganz abzuschaffen, damit die Bevölkerung dieses wichtigste Nahrungsmittel tatsächlich in größerem Umfange kaufen kann, als es heute der Fall ist.
    Wir lehnen also dieses Gesetz ab, weil es ein Mittel der Monopolbildung, ein Mittel zur Beherrschung des Marktes im Interesse einer bestimmten Interessengruppe darstellt.

    (Beifall bei der KPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Keine weiteren Wortmeldungen. — Ich schließe die Aussprache.
Es ist Überweisung an den Ausschuß für Ernährung. Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik beantragt. Die Federführung soll bei dem erstgenannten Ausschuß liegen. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Dann rufe ich Punkt 9 und Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft (Drucksachen Nr. 1051 und 922) und zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Lübke und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes (Drucksachen Nr. 1052 und 992).
Die beiden Punkte gehören zusammen. Die Berichterstattung wird 10 bzw. 5 Minuten in Anspruch nehmen. Die Gesamtredezeit soll nach dem Vorschlag des Ältestenrats 40 Minuten betragen. — Es erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich bitte den Herrn Berichterstatter um seinen Bericht. Herr Abgeordneter Schill hat das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Lambert Schill


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich habe Ihnen namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Verlängerung von zwei Gesetzen zu berichten, und zwar nach Drucksache Nr. 922 über ein Gesetz über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft und über einen Initiativantrag der Abgeordneten Lübke und Genossen betreffend ein Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes. Die Berichterstattung und die ganze Behandlung dieser beiden Dinge sind deshalb nicht angenehm, weil es sich um die Verlängerung von Gesetzen der Zwangswirtschaft handelt und wir doch endlich einmal wieder in eine freiere Zeit hinüberwollen. Die Verlängerung ist aber notwendig, weil die entsprechenden Marktgesetze noch nicht geschaffen sind. In der Begründung zu dem Gesetz über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft wird darauf hingewiesen, daß die Marktgesetze auf dem Gebiete der Getreidewirtschaft, der Milchwirtschaft und der Fischwirtschaft noch nicht so weit gediehen sind.
    Es handelt sich bei diesem Gesetz einmal um die Erhebung eines Frachtausgleichs für Getreide. Dieser Ausgleich soll dazu dienen, den frachtungünstig liegenden Landwirten denselben Erzeugerpreis zu geben wie den frachtgünstig liegenden. Dazu ist eine Abgabe erforderlich.
    Der zweite Punkt betrifft die Milchwirtschaft. Hier liegen ähnliche Verhältnisse vor. Es ist vorgesehen, durch eine Abgabe der besser liegenden Betriebe den ungünstig liegenden einen Zuschuß zu geben und ihnen auch einen einigermaßen annehmbaren Milchpreis zu ermöglichen.
    Drittens handelt es sich um die Fischwirtschaft, wo durch Ausgleichsabgaben der Fischfang, der Fischabsatz und die Fischmehlerzeugung gefördert werden sollen.
    Der vierte Punkt betrifft Abgaben zum Zwecke der Güteförderung auf dem Gebiet der Getreide- und Milchwirtschaft, und zwar in Bayern für Getreidewirtschaft und im Lande Nordrhein-Westfalen bisher für Milchwirtschaft.
    Bei dem Initiativantrag der CDU handelt es sich lediglich um die Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes bis zum 30. September. Die beiden Gesetze sollen ja nur Übergangsgesetze sein, bis die Marktordnung gesetzmäßig verankert ist.
    Im Ausschuß selber war man recht ungehalten darüber, daß man diese beiden Gesetze noch einmal verlängern muß, hat aber dann betont, daß sich das Parlament hier in einer Zwangslage befindet und daß die Lücke bis zur Fertigstellung der Marktordnung unbedingt geschlossen werden muß, wenn nicht Gefahren für die Ernährungswirtschaft entstehen sollen. Ein Abgeordneter hat in drastischer Weise darauf hingewiesen, daß sich


    (Schill)

    dann, wenn hier die Lücke offen bleibt, Seeräuber der Ernährungswirtschaft bemächtigen und zum Schaden von Erzeuger und Verbraucher ihr Handwerk treiben werden. Es wurde im Ausschuß auch betont, daß die Verschiebung der Marktordnungsgesetze bzw. die Verlängerung der vorliegenden Gesetze eine gewisse Gefahr bedeute und daß die Marktordnung, die später kommen solle, nicht von vornherein zerschlagen werden dürfe. Im Ausschuß war man sich darüber im klaren, daß wir unter einem gewissen Zeitdruck arbeiten, was falsch ist, und daß die Verlängerung dieser Gesetze keinerlei Freibrief für die Bundesregierung darstellen soll, die Marktordnungsgesetze noch weiter hinauszuschieben. Wenn wir auch die Schwierigkeiten der Bundesregierung anerkennen, die jetzt auf verschiedenen Gebieten nicht souverän ist, so wird doch unbedingt gefordert, daß diese Verlängerung nur eine Schonfrist ist, nach der es eine Verlängerung der Gesetze nicht mehr geben kann.
    Des weiteren wurde im Ausschuß betont, daß die aufkommenden Mittel aus den Ausgleichsausgaben nicht für die Verwaltung verbraucht werden dürfen. Sowohl von der Bundesregierung als vom Bundesrat wurde darauf hingewiesen, daß diese Mittel zweckgebunden sind und zweckgebunden verwandt werden, wie dies im Gesetz vorgeschrieben ist.
    Nach eingehender Beratung und Erörterung einiger Änderungen kam der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu zwei Vorschlägen, die Ihnen unter Drucksache Nr. 1051 und Nr. 1052 vorliegen. Bezüglich des Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft hält der Ausschuß es für notwendig, in Art. I folgenden Zusatz hinzuzufügen:
    Die obersten Landesbehörden werden ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten die Verpflichtung zur Zahlung von Abgaben für deutsche Anlandungen auf dem Gebiet der Fischwirtschaft den Betrieben der Hochsee- und Küstenfischerei aufzuerlegen.
    Bezüglich des Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes hat der Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten es für notwendig befunden, unter § 2 als Ziffer 5 folgendes einzufügen:
    Fleisch, Fleischwaren und Speck, soweit es sich um die Abgabe und die Anrechnung der für das 1. Halbjahr 1950 bewilligten Spitzenzulage für den Kohlenbergbau handelt.
    § 3 soll folgende Fassung erhalten:
    Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1950, hinsichtlich der Strafbestimmungen jedoch erst am Tage seiner Verkündung in Kraft.
    Ich habe die Ehre, Ihnen den seitens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einstimmig gefaßten Antrag zur Beschlußfassung vorzulegen.