Rede von: Unbekanntinfo_outline
Zu dieser Vorlage über Personalausweise in Kürze drei Dinge: Erstens die Frage: Warum überhaupt ein Gesetz? Antwort: Die Rechtsverhältnisse auf diesem Gebiet sind derart zersplittert, sowohl von Zone zu Zone als auch innerhalb der Zonen, daß wenigstens eine Vereinheitlichung Platz greifen muß. Es kann dabei nur die Frage erhoben werden, ob man Personalausweise überhaupt fortführen will. Das wird Gegenstand der besonderen Überlegungen im Ausschuß sein müssen.
Die Regierung steht auf dem Standpunkt — und das wäre der zweite Problemkreis —, daß ein Personalausweis bestehen sollte. Ich dart daran erinnern, daß wir in einem seltenen Maße nach dem Kriege ein Fluktuieren der Bevölkerung erlebt haben, das in keiner Weise zum Abschluß gekommen ist. Wenn Pressemitteilungen stimmen, so haben die Hohen Kommissare gerade in diesen Tagen die bisherigen Beschränkungen für die Freizugigkeit aufgehoben. Die Bundesregierung hat sich darum seit langem bemüht, und wir würden eine derartige Maßnahme der Hohen Kommissare außerordentlich begrüßen. Wenn aber die Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet wieder hergestellt wird, so ist damit zu rechnen, daß sich daraus abermals ein erhebliches Fluktuieren der Bevölkerung entwickeln wird. Das dürfte Anlaß sein, die Identität der Person durch eben solche Personalausweise festzuhalten.
Im übrigen bitte ich zu berücksichtigen, daß die Personalausweise für viele Arten von anderen amtlichen Vorgängen die Grundlage sind. Eine Reihe von Bescheinigungen anderer Art basiert auf der Verkoppelung mit dem Personalausweis, z. B. die Ausstellung eines Interzonenpasses, Ausstellung von Flüchtlingsscheinen und dergleichen mehr. Wir würden also, wenn wir den Personalausweis als solchen abschafften, bei etlichen anderen Dingen neue Regelungen treffen müssen, weil sie bisher nur in der Verkoppelung mit dem Personalausweis funktionieren. Deshalb also das Votum der Bundesregierung, dem sich auch der Bundesrat angeschlossen hat dahingehend, daß Personalausweise bestehen sollten.
Die dritte und letzte Frage wird die sein, wie man diesen Personalausweis auszustatten hat. Er muß in etwa für das Bundesgebiet einheitlich sein. Er wird sicherlich auch nach Ihrer aller Zustimmung ein Lichtbild beinhalten. Problematisch ist der Fingerabdruck. Der Fingerabdruck wird empfohlen, weil er die einzige Unterschrift ist, die wirklich nicht gefälscht werden kann. Wenn wir also etwas tun wollen, wollen wir etwas Gründliches tun und deshalb Personalausweise mit Fingerabdruck fordern.
Ich bitte den Bundestag, das einzelne in dem Ausschuß zu erwägen. Dabei wird auch Gelegenheit sein, zu den Änderungsvorschlägen des Bundesrates Stellung zu nehmen.