Rede:
ID0107103500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 71. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1950 2555 71. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2556A, 2586D Beantwortung der Interpellation der FDP betreffend Pressemeldungen über Gesetz zur Neuordnung der Treibstoffpreise (Drucksachen Nr. 880 und 1072) 2556B Anfrage Nr. 83 der Abg. Tichi, Fröhlich u Gen. betr. Krankenfürsorge der Soforthilfeempfänger (Drucksachen Nr. 1003 und 1073) 2556B Zur Tagesordnung 2556B Frau Niggemeyer (CDU) (zur Geschäftsordnung) 2556C Beratung der Interpellation der Fraktion der SPD betr. Verzögerung in der Ausführung des Wohnungsbauprogramms (Drucksache Nr. 948) 2556C Wildermuth, Bundesminister für Wohnungsbau 2556D, 2564C Klabunde (SPD), Interpellant 2559C, 2562B Dr. Preusker (FDP) 2561B Krause (Z) 2562A Paul (Düsseldorf) (KPD) 2562D Lücke (CDU) 2563C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsleistungen und Besatzungsschäden (Drucksache Nr. 978) 2565B Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 2565B Dr. Pfleiderer (FDP) 2566D Dr. Vogel (CDU) 2567C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2568A Fischer (SPD) 2568C Fisch (KPD), Interpellant 2569C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung (Drucksache Nr. 985) 257013 Dr. Dehler, Bundesminister der Justiz 2570C Erste Beratung des von der Fraktion der BP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zulassung neuer Krankenkassen (Drucksache Nr. 1019) 2570D Rahn (BP), Antragsteller 2571A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Personalausweise (Drucksache Nr 1032) 2571B Dr. Dr. Heinemann, Bundesminister des Innern 2571C Arnholz (SPD) 2571D Ewers (DP) 2572D Frau Thiele (KPD) 2573A Dr. Bertram (Z) 2573B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Vieh und Fleisch (Vieh- und Fleischgesetz) (Drucksache Nr 1034) 2573C Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2573C Dannemann (FDP) 2574A Kriedemann (SPD) 2574D Bauknecht (CDU) 2576A Eichner (BP) 2576D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz (Drucksache Nr. 1035) 257713 Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2577B Dr. Dr. Müller (Bonn) (CDU) . . . 2578A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) 2579A Rüdiger (FDP) 2579C Frau Thiele (KPD) 2579D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung von Abgaben auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft (Drucksachen Nr. 1051 und 922) in Verbindung mit der Zweiten und dritten Beratung des von den Abg. Lübke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Geltungsdauer des Bewirtschaftungsnotgesetzes (Drucksachen Nr. 1052 und 992) . 2580B Schill (CDU), Berichterstatter . . . . 2580C Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Grubenkatastrophe auf Zeche „Dahlbusch" (Drucksache Nr. 980) 2581D Agatz (KPD), Antragsteller 2581D Dr. Nölting (SPD) 2582D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Freigabe der von den Besatzungsmächten beschlagnahmten Erholungsstätten (Drucksache Nr. 981) 2583A Kohl (Stuttgart) (KPD), Antragsteller 2583A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2584A Tenhagen (SPD) 2584B Dr. -Ing Decker (BP) 2585C Strauß (CSU) 2585D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Fraktion der BP betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 1043) 2556B, 2586C Böhm (SPD), Berichterstatter . . . 2586C Nächste Sitzungen 2587A Die Sitzung wird um 9 Uhr 10 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Thomas Dehler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Ich kann im wesentlichen auf die schriftliche Begründung der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausübung von Mitgliedschaftsrechten aus Aktien während der Wertpapierbereinigung Bezug nehmen. Der Entwurf ist eine Folge des Wertpapierbereinigungsgesetzes, das der Wirtschaftsrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet am 19. August vorigen Jahres beschlossen hat. Nach diesem Gesetz werden alle Wertpapiere, die bis zum 8. Mai 1945 ausgestellt worden sind und für die keine Lieferbescheinigung besteht oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht ausgestellt wird, für kraftlos erklärt. Daraus folgt jetzt für die Übergangszeit bis zur Durchführung der Wertpapierbereinigung eine Art Rechtshemmung für die materiell Berechtigten, die ihre formale Berechtigung noch nicht nachweisen können.
    Hier will jetzt das Gesetz, das Ihnen vorliegt, eine einstweilige Regelung schaffen. Die Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien, die jetzt durchgeführt werden müssen, stehen vor bedeutsamen Fragen: DM-Eröffnungsbilanz, Kapitalneufestsetzung. Wenn wir hier nicht eingreifen, dann wären schätzungsweise 80 % der Aktionäre rechtlos. Dieses Intervall soll durch das Gesetz geschlossen werden. Der Vorschlag geht dahin, dais an Stelle der Legitimation durch die Aktienurkunde vorübergehend die Möglichkeit eines besonderen Ausweises als Aktionär geschaffen wird.
    Die Entscheidung darüber treffen auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes der Vorstand der Aktiengesellschaften, bei den Kommanditgesellschaften auf Aktien die persönlich haftenden Gesellschafter. Aus diesem Ausweis entsteht kein materielles Recht auf Gewinnanteil oder auf Abwicklungserlös, sondern nur die Möglichkeit der Geltendmachung von Mitgliedschaftsrechten. Die Gültigkeit dieser Ausweise besteht nur so lange, bis auf Grund des Wertpapierbereinigungsgesetzes der wirklich materiell Berechtigte in der Form festgestellt wird, daß ihm auf dem Sammeldepotkonto eine Gutschrift erteilt wird. Im einzelnen wird die Bestimmung getroffen, daß keine Möglichkeit der nachträglichen Anfechtung der Beschlüsse der Hauptversammlung besteht, wenn auf Grund der Wertpapierbereinigung ein anderer materiell Berechtigter festgestellt wird.
    Zwischen dem Entwurf der Regierung und dem Bundesrat hat hinsichtlich der Namensaktie eine Meinungsverschiedenheit bestanden. Mein Entwurf hatte vorgesehen, daß nicht die Eintragung im Aktienbuch allein bei der Namensaktie genügen soll, sondern daß auch noch der besondere Ausweis vorgelegt werden muß. Der Bundesrat hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Eintragung im Aktienbuch genügen soll. Ich stimme insoweit der Beschlußfassung des Bundesrats zu. Im übrigen darf ich auf die Einzelheiten der Vorlage Bezug nehmen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Sie haben die Ausführungen des Herrn Justizministers gehört. Eine Aussprache findet nicht statt. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit annehmen, daß die Drucksache Nr. 985 als dem Ausschuß für Geld und Kredit und dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen gilt. — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von der Fraktion der
Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Ge-


(Präsident Dr. Köhler)

setzes über die Zulassung neuer Krankenkassen (Drucksache Nr. 1019).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen gemäß § 88 der Geschäftsordnung vor, lediglich eine Begründung von 10 Minuten entgegenzunehmen und alsdann den Entwurf ohne Aussprache an den Ausschuß zu überweisen. Das Wort hat Herr Abgeordneter Rahn.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Wilhelm Rahn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den vorliegenden Antrag der Bayernpartei kurz begründen. In der Verordnung vom 10. Oktober 1934 verbot der Nationalsozialismus die Errichtung neuer Krankenkassen. Grund und Zweck war, auch in der Krankenversicherung die Gleichschaltung vorzubereiten; die Verordnung unterdrückt insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Gemeindeverbände, der Betriebsunternehmer und der Innungen, neue Landkrankenkassen, Betriebskrankenkassen und Innungskrankenkassen zu errichten — §§ 231, 245 und 250 der RVO —, und mißachtet das Mitwirkungsrecht der beteiligten Arbeitnehmer. Die bezeichneten Sonderkassen berücksichtigen die arteigenen Bedürfnisse ihrer Versicherten und sind zugleich geeignet, auch auf anderen Gebieten das Zusammenwirken von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu fördern; der mißbräuchlichen Gründung von Sonderkassen treten die allgemeinen Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Errichtung von Krankenkassen entgegen —§§ 225 ff. RVO —.
    Im besonderen Auftrage des bayerischen Landtages hat die bayerische Staatsregierung schon vor längerer Zeit beim Bundesarbeitsministerium die Aufhebung des Verbotes beantragt.
    In der französischen Besatzungszone hat die Militärregierung durch ihre Verordnung vom 9. Juni 1949 die Art. 8 und 9 ihrer Verordnung vom 27. April 1946, die neben den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den knappschaftlichen Krankenkassen die anderen Kassenarten löschte, wieder aufgehoben und den gesetzgebenden Körperschaften der französischen Zone die Freiheit des Handelns zurückgegeben; von dieser Befugnis hat das Land Württemberg-Hohenzollern Gebrauch gemacht.
    Da die Bundesregierung die berechtigten und dringenden Erwartungen der Gemeindeverbände, der Betriebsunternehmer, der Innungen und der beteiligten Arbeitnehmer nicht erfüllt, ist eine Gesetzesvorlage aus der Mitte des Bundestags notwendig.
    Ich bitte das Haus, unseren Antrag zu unterstützen.