Rede von
Paul
Lücke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich bedauere persönlich außerordentlich, daß wir heute morgen wegen dieser Interpellation in eine Aussprache eingetreten sind, weil es mir notwendig erscheint, zu einem späteren Zeitpunkt eingehend über all die Schwierigkeiten zu sprechen, die tatsächlich den Anlauf des Wohnungsbaues bisher er- sehwert haben.
Ich möchte zunächst das, was Herr Kollege Klabunde sagte, auf die Länder übertragen wissen, und zwar das Tempo, das er dem Bundeswohnungsminister empfohlen hat. Die Länder bauen praktisch und sollten sich deshalb diese Anregungen in erster Linie zu Herzen nehmen.
Unser wesentlichstes Anliegen, das wir im Wohnungsbau erfüllt sehen wollten, ging doch dahin, daß im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues auch der private Wohnungsbau, also der Kleineigenheimbau zum Zuge käme. Wir haben in § 21 des Bundeswohnungsbaugesetzes ausdrücklich erwähnt, daß die Verbände des gemeinnützigen Wohnungsbaues, öffentliche und private Wohnbauverbände und private Bauherren im kommenden Wohnungsbau gleichmäßig bedacht werden sollten.
Das aber, meine sehr verehrten Damen und Herren und auch Herr Wohnungsbauminister, ist in der Praxis leider bisher nicht der Fall. Ich erwähne hier nur nebenbei die Bestimmungen über den Kleinwohnungsbau, die das Land Nordrhein-Westfalen im Anschluß an das Bundeswohnungsbaugesetz herausgegeben hat, Bestimmungen, die einem privaten Bauherrn, der unter denselben Bedingungen wie beispielsweise beim Volkswohnungsbau oder Kleinsiedlungsbau ein Eigenheim erwerben will, nicht zum Zuge kommen lassen. Die Zuteilung der öffentlichen Mittel steht nicht im Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes. Die Mittelzuteilung ist hierfür erheblich geringer. Ebenso erfolgt die Verzinsung der Eigenleistung nicht so, wie es das Wohnungsbaugesetz in seinen Richtlinien vorsieht. Wir werden auf diese Frage später noch einmal zurückkommen.
Wir möchten aber heute noch einmal in aller Deutlichkeit aussprechen: Das Wohnungsbauprogramm wird nur dann von Erfolg gekrönt sein, wenn es uns gelingt, auch den Vertriebenen, den Ausgebombten und Heimkehrern zu einem Wohnungseigentum, wenn auch in kleinster Form, zu verhelfen, möglichst mit Garten, Feld oder Land dabei. Diese Forderung müssen wir immer und immer wieder erheben, weil diese privaten Bauherren in der Praxis einfach nicht wettbewerbsfähig sind. Mir haben einige Bankinstitute erklärt, daß sie die Stückelung der ersten Hypothek, die beim Eigenheimbau im Rahmen des sozialen Wohnungsbauprogramms nötig ist — ich spreche nicht vom steuerbegünstigten Eigenheimbau —, nicht gern durchführen, weil es, so sagen sie, leichter sei, eine große Hypothek an eine Baugenossenschaft, eine gemein-
nützige, öffentliche oder private zu geben, als zahlreiche Einzelkonten für erste Hypotheken zu führen. Ich habe diesen Herren erklärt, daß das nicht im Sinne einer Förderung des Wohnungsbaues und nicht im Sinne des Bundeswohnungsbaugesetzes sei. Wir müssen Wert darauf legen, daß die Banken und Realkreditinstitute die erste Hypothek so aufteilen, daß auch ein normaler Sterblicher, ein privater Bauherr im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zum Zuge kommen kahn und ihm die erste Hypothek gegeben wird, falls öffentliche Mittel für sein Bauvorhaben bereitgestellt werden.