Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die sozialdemokratische Fraktion tritt dafür ein, daß dieser Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen zugewiesen wird, da sicherlich noch in mancher Hinsicht etwas daran zu ändern sein wird.
Die Notwendigkeit dieses Gesetzes sehen wir ohne weiteres ein, denn seit dem Zusammentritt des Bundestages oder mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist ja wieder die Möglichkeit gegeben, daß die Sondervermögen Bundesbahn und Bundespost getrennt verwaltet werden.
Wir haben nun allerdings den Wunsch, daß die Bestimmungen, die in § 5 des Gesetzentwurfes festgelegt sind, nämlich daß dieses Gesetz nicht für Eigentum und Vermögensrechte gelten solle, die nach dem 30. Januar 1933 einer Gewerkschaft, einer Genossenschaft, einer politischen Partei oder sonstigen demokratischen Organisationen weggenommen worden sind, so schnell wie möglich in Kraft treten, d. h. also, daß diese Vermögensrechte den betreffenden Organisationen, politischen Parteien usw. so schnell wie möglich zurückgegeben werden bzw. daß eine Wiedergutmachung eintritt.
Eine andere Frage ist die, die Herr Professor Dr. Frohne hier angeschnitten hat und die in § 2 geregelt ist, nämlich die Verwendung der Vermögensrechte, die ausschließlich für Zwecke des deutschen Unterhaltungsrundfunks verwendet werden. Wir wollen keinesfalls den jetzigen Zustand wieder ändern, wonach die Programmgestaltung des Unterhaltungsrundfunks durch besondere Rundfunkgesellschaften erfolgt.
Aus verschiedenen Beratungen der letzten Zeit haben wir jedoch den Eindruck gewonnen, daß zu gegebener Zeit einmal die Frage der technischen Funkhoheit geklärt werden muß. Es spricht manches dafür, daß diese Funkhoheit wieder wie früher auf die Bundespost übertragen wird. Im Augenblick sehen wir allerdings keine Veranlassung, an dem gegenwärtigen Zustand etwas zu ändern.
Ich erinnere dabei an den Kopenhagener Wellenplan, der nur deshalb nicht zur vollen Auswirkung gekommen ist, weil die Funkhoheit zur Zeit von einer stärkeren Stelle ausgeübt wird.
Das neue Gesetz regelt die vermögensrechtliche Seite der Deutschen Bundespost. Alle Sonderbestimmungen, die in den einzelnen Zonen aus einer verschiedenartigen Praxis der Besatzungsmächte heraus entstanden sind, hören damit auf zu bestehen.
Ich möchte jedoch auf einen Zustand hinweisen, der auch jetzt noch nicht beseitigt wird. Das ist die Tatsache, daß die jetzt zusammengeführten Beamten der Bundespost verschieden besoldet werden. Für die Beamten aus der französischen Zone gelten andere Bestimmungen als in den anderen Zonen. Für sie ist beispielsweise die sechsprozentige Gehaltskürzung aufgehoben, während diese Gehaltskürzung für die Beamten aus den beiden anderen Zonen immer noch gilt. Bei den vielen Versetzungen, die bei einer solchen Behörde, wie es die Bundespost ist, an der Tagesordnung sind, kommt es daher nicht selten vor, daß zwei Beamte ein und desselben Postamts in ein und derselben Stellung verschieden hoch besoldet werden. Gerade in diesem Falle der Bundespost zeigt sich also besonders deutlich die Notwendigkeit der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung.
Im Zusammenhang mit der Beratung dieses Gesetzes möchte ich jedoch auch die Bitte aussprechen, daß die Arbeiten zur Schaffung eines Bundespostverfassungsgesetzes beschleunigt werden. Ich weiß, daß man im Ministerium bereits daran arbeitet. Aber wir haben ein Interesse daran, recht bald etwas davon zu hören. Sinn dieser Verfassung soll vor allem sein, die parlamentarische Kontrolle über das Sondervermögen der Deutschen Bundespost zu garantieren.
Wenn ich dann noch ein Wort zur Personalpolitik der Bundespost sagen darf, dann ist es die Aufforderung an die Verwaltung oder an das Ministerium, bei der Wiedereinstellung politisch belasteter Beamter vorsichtig zu Werke zu gehen und nicht alle alten Kämpfer unbesehen wieder einzustellen. Unter den unbelasteten Beamten der Deutschen Bundespost befinden sich sicherlich genügend geeignete Kräfte, die nach entsprechenden Beförderungen ebenfalls Stellen ides gehobenen ?und höheren Dienstes übernehmen können. Wir erwarten von der Bundespost, auf alle Fälle auf solche Kräfte zu verzichten, die an der deutschen Katastrophe mitschuldig sind.
Daß man bei der Bundespost auch anders kann, wenn man will, beweist ein Schreiben, das mir heute zuging. Danach ist ein Lehrpraktikant deshalb bei der Bundespost entlassen und bis zum heutigen Tage noch nicht wieder eingestellt worden, weil er, ein Angehöriger des Jahrgangs 1925, zu irgendeiner Zeit einmal Mitglied der Hitlerjugend gewesen ist. Wir erwarten, daß sich die Post in solchen Fällen großzügiger verhält und bei den wirklich Schuldigen einen strengeren Maßstab anlegt. Unter diesen Voraussetzungen stimmen wir für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß und werden bei den Ausschußberatungen noch auf Einzelheiten des Gesetzes eingehen.