Rede:
ID0107004300

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 70. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1950 2525 70. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 21. Juni 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2526C, 2554A Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Senkung der Tabaksteuer für Zigarren . 2526D Gewerbesteuer für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Dezember 1948 und für das Kalenderjahr 1949 2526D Verlängerung der Geltungsdauer des Preisgesetzes 2526D Ausschluß des Umtauschs und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen 2526D Erstreckung und Verlängerung der Geltungsdauer des GüterfernverkehrsÄnderungsgesetzes 2526D Anfrage Nr. 78 der Fraktion der SPD betr. Teilnahme Deutschlands an internationalen nichtpolitischen Organisationen (Drucksachen Nr. 949 und 1065) 2526D Zur Tagesordnung 2526D Einspruch der Abg. Renner, Müller (Offenbach), Vesper und Rische gegen ihren Ausschluß auf 20 Sitzungstage . . . . 2526D, 2527A Beratung der Interpellation der Fraktionen der DP und der BP betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 653) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 688) 2527A Dr. Mühlenfeld (DP), Interpellant 2527A, 2538B Mayerhofer (BP), Interpellant . . . . 2528A Nuding (KPD), Antragsteller . 2528B, 2538C Blücher, Vizekanzler 2529C Wackerzapp (CDU) 2530C von Thadden (DRP) 2531D Bielig (SPD) 2532C Storch, Bundesminister für Arbeit . 2533D Mensing (CDU) 2534C Löfflad (WAV) 2535B Lange (SPD) 2536A Stegner (FDP) 2537A Abstimmungen 2539A Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (Drucksache Nr. 935) 2539C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten vom 18. Februar 1927 (Drucksache Nr. 936) 2539D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirates (Drucksache Nr. 975) . . 2539D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . 24f1 A Dr. Schmidt (Niedersachsen) (SPD) . . 2540C Dr. Frey (CDU) 2541C Paul (Düsseldorf) (KPD) 2542A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundesbahn (Drucksache Nr. 1023) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Deutschen Bundespost (Drucksache Nr. 976) 2526D, 2542B, 2551B Dr.-Ing. Frohne, Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium 2542C, 2551C Mellies (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2543C Gundelach (KPD) 2551D Cramer (SPD) 2552A Jahn (SPD) 2552D Rümmele (CDU) 2553A Schütz (CSU) 2553D Erste, zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU, SPD, FDP, BP, DP und des Zentrums eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes -zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung des Lohnstops (Drucksache Nr. 1046) 2543D Sabel (CDU) 2543D Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP betr. Wahl von Beisitzern für den Spruchsenat beim Hauptamt für Soforthilfe (Drucksache Nr. 1047) 2544B Kunze (CDU) . . . . . . . . . . 2544B Dr. Seelos (BP) 2544C Mellies (SPD) 2544D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2545C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen betr. Wiederherstellung von Autobahnen (Drucksachen Nr. 901, 228, 365, 407) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses betr. Bereitstellung von Mitteln für den Straßenbau (Drucksachen Nr. 1048, 441, 461, 767, 916, 947, 960) 2545D, 2551B Günther (CDU), Berichterstatter . . . 2545D Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . . 2546C Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2547A Paul (Düsseldorf) (KPD) 2547C Dr. Ehlers (CDU) 2547D Morgenthaler (CDU) 2548A Dr. Solleder (CSU) 2548C, 2550A Matthes (DP) 2548C Schoettle (SPD) 2549B Rademacher (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2549D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über die Anträge der Fraktion der SPD betr. Entlassungen bei der Deutschen Bundesbahn und Bericht über die wirtschaftliche Lage der Deutschen Bundesbahn (Drucksachen Nr. 902, 32, 435, 116, 505) 2550B, 2553D Rümmele (CDU), Berichterstatter . . 2550B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 1049) . . . 2551B Nächste Sitzung 2554C Die Sitzung wird um 14 Uhr 40 Minuten durch I den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Der Entwurf dient der Vorbereitung einer neuen Feststellung von Einheitswerten für land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz. Die letzte allgemeine Feststellung, die als Hauptfeststellung bezeichnet wird, ist für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und des Grundvermögens am 1. Januar 1935 vorgenommen worden. Seitdem war es wegen der Kriegsverhältnisse und deren Folgen nicht möglich, in den im Reichsbewertungsgesetz vorgesehenen sechsjährigen Abständen eine Hauptfeststellung durchzuführen.
    Eine Wiederaufnahme der Bewertungs- und Schätzungsarbeiten für den Grundbesitz ist außer für steuerliche Zwecke auch für andere volkswirtschaftliche Aufgaben unentbehrlich. Eine unerläßliche Voraussetzung ist hierfür zunächst die Wiedererrichtung von Bewertungsorganen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Das Reichsbewertungsgesetz enthält Vorschriften über einen Bewertungsbeirat für die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Der nach diesen Vorschriften gebildete und bis zum Jahre 1945 tätig gewesene Bewertungsbeirat besteht nicht mehr, und die Bestimmungen des Reichsbewertungsgesetzes über den Bewertungsbeirat sind durch die staatsrechtliche Entwicklung überholt.
    Zweck des Gesetzentwurfes ist es, eine gesetzliche Grundlage für die Bildung eines neuen Bewertungsbeirates zu schaffen, damit er die künftige Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vorbereiten kann. Es handelt sich um eine vorläufige Regelung, die bei einer Neufassung des Reichsbewertungsgesetzes durch eine endgültige Regelung ersetzt werden soll. In der Gesetzesvorlage wird deshalb der Bewertungsbeirat als vorläufiger Bewertungsbeirat bezeichnet.
    Für die verschiedenen Arten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens sollen Abteilungen des Bewertungsbeirates gebildet werden, und zwar für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau und Gartenbau.
    Das Vorschlagsrecht für die Berufung der Mitglieder und damit auch die Auswahl überträgt der Entwurf dem Bundesrat. Hierdurch wird den Ländern ein wesentlicher Einfluß auf die Zusammensetzung des vorläufigen Bewertungsbeirates eingeräumt und eine entsprechende Aufteilung der Mitglieder auf die an den einzelnen Abteilungen des Bewertungsbeirates interessierten Länder erreicht.
    Der Aufgabenkreis des vorläufigen Bewertungsbeirats ist im Gesetzentwurf ganz allgemein gehalten, um dem künftigen Bewertungsgesetz nicht vorzugreifen. Bis dahin kann seine Tätigkeit nur eine Vorbereitung der künftigen Einheitsbewertung sein. Diese vorbereitende Tätigkeit wird im wesentlichen darin bestehen, die nachhaltige Ertragsfähigkeit vom Bewertungsstützpunkt unter Beachtung der natürlichen und wirtschaftlichen Ertragsbedingungen festzustellen und Grundsätze über die Berücksichtigung der Ertragsbedingungen aufzustellen.
    Der vorläufige Bewertungsbeirat soll auch die Befugnisse des früheren Reichsschätzungsbeirats nach dem Bodenschätzungsgesetz wahrnehmen. Auch der Reichsschätzungsbeirat besteht nicht mehr. Die Bildung eines besonderen Schätzungsbeirats kann im Hinblick auf die fortgeschrittene Durchführung der Bodenschätzung nicht mehr vertreten werden.
    Meine Damen und Herren! Das ist der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs und seine Begründung. Ich bitte, den Gesetzentwurf anzunehmen.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Als erster hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Schmidt, und zwar 12 Minuten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. R. Martin Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Wir alle werden uns in der Auffassung einig sein, daß eine neue Hauptfeststellung der Einheitswerte für land- und forstwirtschaftliches Vermögen dringend notwendig ist. Daher kann man diese Vorlage Drucksache Nr. 975 durchaus begrüßen.
    In der Begründung heißt es, daß zum 1. Januar 1952 die Hauptfeststellung der Einheitswerte durchgeführt werden soll. Die Frage ist nur, ob bis dahin alle Vorbereitungen erledigt sind. Man kann bei dem jetzigen Tempo Zweifel daran haben, daß es bis dahin überhaupt fertig wird. Uns scheint jedenfalls der 1. Januar 1952 der äußerste Termin zu sein.
    Meine Damen und Herren! Bis dahin muß ja auch ein neues Bundesbewertungsgesetz an Stelle des alten Reichsbewertungsgesetzes geschaffen werden. Ich darf mir dazu eine Anregung erlauben, und zwar dahingehend, daß nicht nur das alte Gesetz entsprechend der neuen staatsrechtlichen Situation modifiziert wird, sondern daß neue richtungweisende Gesichtspunkte eingebaut werden.
    Zum Gesetz selber sind nur wenige Anmerkungen zu machen. Die Bewertung sollte auch diejenigen Flächen umfassen, die nach steuerfiskalischen Gesichtspunkten bisher noch nicht der Einheitsbewertung unterliegen. Ich meine hier die unkultivierten Flächen, vor allem unkultivierte Moore und auch die Ödlandflächen. Damit würden wir einmal eine Anregung zur Erschließung dieser Moore und Ödlandflächen geben, zum anderen aber den Anfang einer sinnvollen Besiedlung dieser unkultivierten Moore und Ödländereien machen. Damit erhält dieses Gesetz erst einmal den tieferen Sinn. Die Folge wäre, wenn man das akzeptiert, daß auch eine Abteilung für Ödlandflächen in das Gesetz eingebaut wird. — Daß hier eine Gartenbauabteilung eingerichtet worden ist, das scheint mir immerhin ein sehr beachtlicher Fortschritt zu sein.


    (Dr. Schmidt [Niedersachsen])

    Es fehlt noch eins in diesem Gesetz, und zwar das Koordinierungsorgan der einzelnen Abteilungen; denn ich habe die Befürchtung, daß, wenn man ein solches Organ nicht einbaut, dann die Bewertungen der einzelnen Abteilungen so durcheinanderlaufen, daß es nachher zu größeren Differenzen führt.
    Sehr wichtig scheint uns zu sein, daß der vorläufige Bewertungsbeirat die Funktion des ehemaligen Reichsschätzungsbeirats übernimmt.
    Meine Damen und Herren! Zur Bodenschätzung gestatten Sie mir einige Bemerkungen, weil sie die Grundvoraussetzung für die Feststellung der Ertragswerte mit dem Endziel der Neubewertung der Einheitswerte ist, und zwar nach dem Gesetz vom 16. Oktober 1934. Dieses Gesetz hat sich im großen und ganzen bewährt. Aber die Schätzung war jahrelang unterbrochen, und erst nach der Währungsreform sind die Bodenschätzungen wieder aufgenommen worden. Sie laufen auch heute noch. Wenn aber zum 1. Januar 1952 die Hauptfeststellung der Einheitswerte erfolgen soll, dann muß bis dahin die Bodenschätzung abgeschlossen sein. Es ist also dringend notwendig, daß für die Bodenschätzung auch diesbezügliche Mittel bereitgestellt werden. Ich habe vor einigen Tagen Gelegenheit gehabt, mit einigen Schätzungskommissionen draußen zu reden. Nach dem Tempo, das diese Bodenschätzungs-Kommissionen einschlagen, ist allerdings zu befürchten, daß man bis zum Jahre 1952 mit der Bodenschätzung als Grundlage der Neubewertung der Einheitswerte noch nicht zu Ende kommt.
    Ich darf ein zweites, ein sachliches Argument sagen. Seit Beginn der Reichsbodenschätzung sind bis jetzt 16 Jahre ins Land gegangen. Seitdem haben wir immerhin einige Erfahrungen gesammelt, und auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse sind nicht stehengeblieben. Daher wird es notwendig sein, einmal die Zu- und Abschläge insbesondere bei dem Faktor Klima zu überprüfen. Andererseits ist eine Überprüfung der Wertigkeiten der schweren Böden, insbesondere der T- und TL- Böden notwendig, weiterhin aber auch eine Überprüfung der Wertigkeiten der leichten Böden und der Moore. Das muß geschehen, um eine gerechte Anpassung an den heutigen Stand zu gewährleisten, und das kann geschehen durch repräsentative Nachschätzungen in einem vereinfachten Verfahren, das heute bereits bekannt und entwickelt ist. Dazu wird zum dritten die Vorbereitung der Schätzungen der Wälder, Weinberge, Fichereigewässer und der Ödlandflächen notwendig sein. Lezteres ist im alten Gesetz gar nicht vorgesehen. Ich habe aber schon gesagt, warum das notwendig ist.
    Das sind nur einige Gesichtspunkte in bezug auf die Bodenschätzung, die zwar im Gesetzentwurf nicht direkt berührt werden, letztlich aber doch von entscheidender Bedeutung sind. Im Ausschuß wird Gelegenheit geboten sein, diese Einzelheiten zu erörtern. Wir sind daran sehr interessiert, weil die Neufestsetzung der Einheitswerte nicht nur für eine gerechte Verteilung der Steuerlast im Lande, sondern auch für die landwirtschaftliche Praxis, insbesondere für die Betriebsberatung und auch für die Verbesserung der Beleihungsunterlagen usw. von enormer Bedeutung ist, zumindest aber sein kann. Ich bitte, die vorliegende Drucksache Nr. 975 an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie an den Finanzausschuß zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)