Rede von
Heinrich Georg
Ritzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich sehe mich veranlaßt, in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität des Deutschen Bundestages die folgende Erklärung abzugeben:
Der Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität ließ durch seinen Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Dr. Arndt, den Antrag auf Auf-
hebung der Immunität des Abgeordneten Schröter wegen der Anschuldigung der versuchten Erpressung begründen und die Immunität durch den heute gefaßten Beschluß des Bundestages aufheben. Während sich der Berichterstatter einer absolut objektiven und sachlichen Darstellung befleißigte, hat es der angeschuldigte Abgeordnete Schröter für zweckmäßig erachtet, in größter Eile und ohne Wissen seiner Fraktion, der CDU/CSU, die folgende Pressenotiz der Öffentlichkeit zu übergeben, deren Verbreitung auch trotz der Bemühungen einiger seiner Parteifreunde nicht mehr verhindert werden konnte.
Seine Erklärung lautet:
Auf Empfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität hob das Plenum des Deutschen Bundestages in seiner Sitzung vom 2. Juni die Immunität des Abgeordneten Schröter, Kiel, auf. Die Aufhebung erfolgte mit den Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und war von dem Abgeordneten Schröter selbst seit Wochen betrieben worden. Schröter wollte sich damit gegen die ungeheuerlichen Verleumdungen der sozialdemokratischen Mehrheit in dem vom schleswig-holsteinischen Landtag eingesetzten Parlamentarischen Untersuchungsausschuß wehren.
- Mir sind darüber Mitteilungen gemacht worden, daß der Herr Abgeordnete Schröter damals aus ähnlichen Gründen veranlaßt worden sei, sein Mandat niederzulegen. Aber ich kann das nicht nachweisen.
Ich habe zu der unglaublichen und unverantwortlichen Art einer Verzerrung der Berichterstattung über den Beschluß des Deutschen Bundestages und über die Vorbereitung dieses Beschlusses durch den Ausschuß für Geschäftsordnung und Immunität folgendes festzustellen:
Die Empfehlung des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität an das Plenum des Deutschen Bundestages auf Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Schröter, Kiel, erfolgte nicht aus dem Grund, den der Abgeordnete Schröter in falscher Darstellung der Beweggründe der Öffentlichkeit unterbreitet, sondern aus dem dringenden Bedürfnis, im Interesse des Ansehens des Deutschen Bundestages eine gerichtliche Abklärung darüber herbeizuführen, ob und inwieweit der behauptete Erpressungsversuch einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages wirklich zur Last gelegt werden kann. Eine Bereinigung der Atmosphäre liegt gerade bei einem derartigen Verdacht nicht nur im Interesse des beteiligten Abgeordneten, sondern vor allem im Interesse des Deutschen Bundestages selbst. Der persönliche Standpunkt des Abgeordneten Schröter wurde daher ausdrücklich als unerheblich erklärt.
Ich spreche als Vorsitzender des zuständigen Ausschusses wegen des offensichtlich bewußt erweckten falschen Eindruckes mein Befremden und mein Bedauern über das Verhalten des Abgeordneten Schröter aus. Herr Abgeordneter Schröter hätte zweckmäßigerweise aus Gründen einer selbstverständlich gebotenen Zurückhaltung in dieser Sache schweigend die richterliche Entscheidung abwarten sollen.
Ich stehe nicht an, zu erklären, daß sich sowohl die sachlichen Ausführungen des Berichterstatters, Herrn Abgeordneten Dr. Arndt, als auch die von dem Bemühen, Verständnis für den angeschuldigten Abgeordneten zu erwecken, getragenen Ausführungen des Herrn Abgeordneten Gengler wohltuend abhoben von der eine Absicht der Beeinflussung der öffentlichen Meinung allzu deutlich verratenden, persönlich gefärbten Stellungnahme des angeschuldigten Abgeordneten selbst.