Rede von
Hans
Ewers
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einige ganz kurze grundsätzliche Bemerkungen. Wir sind von der Bundesregierung und als Koalitionspartei gewillt, die freie Wirtschaft wieder einzuführen. Das geht auf dem Mietsektor noch nicht. Immerhin ist aber doch der Mietsektor nun nicht ein vollkommen weltfremdes, aus allen Bezügen herausgenommenes, selbständiges Wesen, sondern ein wesentlicher Teil des Haushalts und der Umwelt des Staatsbürgers. Die Grundsteuer spielt hierbei folgende Rolle. Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer. Sie wird berechnet nach dem Einheitswert des Steuerobjekts. Ob der Steuerpflichtige ein steinreicher Mann oder ein armer Teufel ist, schiert den Steuerfiskus gar nichts, sondern hier ist ein Objekt, das mit Steuer belegt ist.
Warum geschieht das? Das geschieht zum Nutzen der Gemeinden. Warum müssen die Gemeinden Grundsteuer erheben? Die Grundsteuern sind Ablösungen für die Unterhaltung der Straßen und Wege, für die Unterhaltung der Siele, für Beleuchtung und Reinigung der Straßen. So sind sie historisch entsanden. Daraus erklärt sich, daß die Gemeinden in irgendwelchen Formen seit jeher, seit etwa 50 Jahren in Form der Grundsteuern diese Gebühren einheben. Deswegen hat auch niemals ein Reichs- oder Bundesminister daran gedacht, diese Grundsteuern etwa zu Bundes- oder Reichssteuern zu machen. Ich frage mich nun: wie soll eigentlich derjenige, der das ihm gehörende Mietshaus nicht allein bewohnt, dazu kommen, seinen Mitbewohnern diese Lasten für Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung, Straßenunterhaltung un Siele abzunehmen? Er würde ja für seinen eigenen Wohnbedarf in seinem Einfamilienhaus eine unendlich geringere Grundsteuer bezahlen, weil das Objekt viel geringer ist.
Daraus ergibt sich für mich als eine ganz selbstverständliche Folge, daß man, wenn man in Mietskasernen-Städten die Grundsteuer nicht auf die Mieter umlegen kann, was bei der freien Wirtschaft eine klare Selbstverständlichkeit wäre, worüber überhaupt kein Mensch je ein Wort verloren hat, auch im System der Zwangswirtschaft diese Selbstverständlichkeit nicht beseitigen darf, da sonst diese Objektsteuer, die die Allgemeinheit für sich nutzt, auf bestimmte Schichten abgewälzt würde. Denn jedem Staatsbürger, jedem Einwohner kommen die Wohltaten der Straßenreinigung, der Beleuchtung, der Siele usw. zugute. Diese Steuerschuld würde also auf eine kleine, beschränkte Schicht von Staatsbürgern abgewälzt, bei denen in keiner Weise feststeht, wie reich oder wie arm sie sind, nur infolge der äußeren Tatsache, daß sie nun einmal eingetragene Grundeigentümer sind.
Daß das steuergerecht sei, das wird man mir mit Menschen- und Engelszungen und auch mit Tausenden Seiten von Statistiken, Herr Klabunde, nicht einreden können, sondern das ist einfach der Mißbrauch der Zwangswirtschaft gegenüber einer steuerlichen Sachlage. Deswegen meine ich: Mögen die Experten sich gerne noch einmal an Hand von Statistiken unterhalten; ich habe nichts dagegen einzuwenden. Ich persönlich bin mit meiner Rechts- und Steuermoralauffassung in dieser Beziehung völlig unbelehrbar und ich bedaure, daß man das der Allgemeinheit mühsam auseinandersetzen muß, daß nicht jeder gerecht und billig denkende Staatsbürger und Mieter sich darüber klar ist: Der arme Vermieter kann diese Sonderkosten nicht tragen. Bei einer gesetzlichen Miete müssen sie berücksichtigt werden. Das wollte ich zum Schlusse doch noch gesagt haben.