Rede von
Dr.
Victor-Emanuel
Preusker
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal ganz klar feststellen, daß ich selbstverständlich mit keiner Interessentengruppe irgend etwas gemein habe.
— Ich habe Sie auch nicht so verstanden, Herr Klabunde, aber ich möchte ausdrücklich erklären: ich bin der Ansicht, daß man wohl nicht mit Allgemeingültigkeit behaupten kann, von einer Unrentabilität des Althausbesitzes könne keine Rede mehr sein. Die Abzugsfähigkeit der Kostensteigerungen von den Umstellungsgrundschuldenleistungen setzt ja doch eines voraus: daß zunächst einmal der Hauseigentümer auf jede Eigenkapitalverzinsung Verzicht leistet.
Wenn er das nach 5,4 zunächst einmal tut, dann kann man nicht mehr davon sprechen, daß irgendeine Rentabilität vorhanden ist.
Zum zweiten beweist doch die Situation, daß nirgendwo der Althausbesitz imstande ist, die notwendigen Reparaturen durchzuführen, daß die Tatsachen eben eine ganz andere Sprache sprechen. Es kommt hinzu, daß eine ganze Reihe von Hausbesitzern noch zusätzliche Mietminderungen, sogar durch Gerichtsurteile, haben hinnehmen müssen. Es gibt z. B. ein Gerichtsurteil, nach dem die Miete in einem Haus herabgesetzt werden mußte, weil der Treppenläufer nicht mehr vorhanden war. Genau so hat die Tatsache, daß Zentralheizungen nicht mehr betriebsfähig sind, und haben ähnliche Fälle zu Mietminderungen geführt.
Es kommt weiter hinzu, daß dem nicht mehr vorhandenen Leerstehen, das damit an sich vielleicht zu erhöhten Einnahmen an Mieten im ganzen führt, doch ein erhebliches Überbelegtsein der Wohnungen entspricht und damit eine erhebliche Vergrößerung der Abnutzung und des Reparaturbedarfs. Aber selbst wenn man diese Dinge einmal nicht berücksichtigt, bleibt' doch nach der Auffassung der FDP das Argument bestehen, daß durch die Abzugsfähigkeit von den Umstellungsgrundschuldenleistungen zum mindesten eine Minderung des Aufkommens an Beträgen, die wir für das Wohnungsbauprogramm brauchen, eintritt, eine effektive Schmälerung der Basis für den Lastenausgleich.
Dem Kollegen Paul möchte ich das eine sagen: es bleibt auch die Frage der erzieherischen Wirkung dieser Anordnung hinsichtlich der Grundsteuererhöhungen schlechthin bestehen; denn als diese Anordnung seinerzeit eingeführt wurde, hat sie dazu geführt, daß eine Reihe von Gemeinden sehr schnell ihre ursprünglichen Grundsteuererhöhungen wieder zurückgeführt haben, weil sie, wenn die Umlage dann erfolgt wäre, vor der Öffentlichkeit nicht als diejenigen dastehen wollten, die die Steuern erhöht hätten. Ich bin der Ansicht, daß man diese erzieherische Wirkung durchaus weiter erhalten soll, um zu vermeiden, daß im Hintergrund, dem Licht der Öffentlichkeit verborgen, Steuererhöhungen zu Lasten einzelner erfolgen, ohne daß die Öffentlichkeit etwas davon erfährt.