Rede von
Karl
Brunner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren! Die Abgeordneten Dr. Richter und Genossen haben am 15. Februar den Antrag Drucksache Nr. 560 vorgelegt, der die Bundesregierung auffordert, beschleunigt ein Bundespressegesetz vorzulegen. Der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films hat zu Anfang seiner Tätigkeit festgestellt, daß die Beratung eines Pressegesetzes zu den entscheidenden Aufgaben seines Arbeitsgebietes gehören wird. Er hat sich sehr bald über die Frage der Zuständigkeit des Bundestages, ein solches Gesetz herauszubringen, Klarheit verschafft und die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten geprüft, die nach dem Grundgesetz für ein Bundespressegesetz bestehen. Im November haben die Journalistenverbände der drei Westzonen der Bundesregierung einen Empfang gegeben. Bei dieser Gelegenheit erklärte Vizekanzler Blücher die Bereitschaft der Bundesregierung zur Vorlage eines solchen Pressegesetzes und teilte mit, daß die Regierung Wert darauf lege, auch einen Entwurf der Journalistenverbände dazu zu erhalten. Bis dahin hatten schon die Verleger der französischen Zone und der in Wiesbaden wirkende Verlegerverband, der die sogenannten Altverleger zusammenfaßt, den Entwurf eines solchen Gesetzes vorgelegt.
Anfang des Jahres ist man im Bundesinnenministerium an die Ausarbeitung eines Pressegesetzes gegangen. Es liegt auf der Hand, daß das Ministerium einen Entwurf dieser Art nicht abschließen und dem Hohen Hause vorlegen will, ehe es nicht die Auffassungen der Organisationen geprüft hat, die die Träger der Pressearbeit repräsentieren.
Der im Dezember vorigen Jahres gegründete Deutsche Journalistenverband als Zusammenfassung der bis dahin bestehenden journalistischen Organisationen in den Westzonen ist dabei, den angekündigten und von der Regierung erbetenen Entwurf fertigzustellen, und er wird die Arbeiten an der Fertigstellung wahrscheinlich noch in diesem Monat abschließen können. Nach diesem Stand der Dinge hat das Bundesinnenministerium die Absicht, dem Hohen Hause den Entwurf der Regierung Anfang oder Mitte August vorzulegen, so daß mit der Verabschiedung eines Bundespressegesetzes im Herbst gerechnet werden kann.
Somit ist festzustellen, daß die Forderung des Antrages der Abgeordneten Dr. Richter und Genossen der Sache nach erfüllt worden ist: es wird ein Pressegesetz ausgearbeitet; die Länge der Zeit, die Regierung und Parlament dazu benötigen, ist lediglich von dem Umfang der Vorarbeiten und Vorbereitungen abhängig, die für ein derart wichtiges Gesetz nötig sind. Der Antrag ist daher der Sache nach gegenstandslos geworden.
Der Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films schlägt dem Hohen Hause - wie Sie aus Drucksache Nr. 934 ersehen können — vor, den Antrag der Abgeordneten Richter und Genossen für erledigt zu erklären.