Rede von
Hermann
Ehren
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens hat sich in seiner Sitzung vom 3. Mai mit dem Antrag der Bayernpartei betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung der Fälschung von Nahrungs- und Genußmitteln befaßt. Den Antragstellern geht es in der Hauptsache darum, ein Gesetz zu schaffen, das die die Volksgesundheit bedrohende Fälschung von Nahrungs- und Genußmitteln durch die Verwendung schädlicher Färbungsmittel wirksam bekämpft. Der Ausschuß nahm Gelegenheit, die Meinung von Sachverständigen der zuständigen Ministerien zu hören. Professor Redeker vom Innenministerium vertrat den Standpunkt, daß es dringend notwendig erscheine, eine zusammenfassen de Umarbeitung des Lebensmittelgesetzes vorzunehmen. Man müsse sich allerdings, so meinte er, darauf einstellen, daß die Nahrungsmittel des deutschen Volkes nicht mehr nur aus Naturprodukten und ihrer natürlichen Verarbeitung bestehen könnten. Daher dürfe das neu zu fassende Gesetz auch nicht mechanisch vom Gesichtspunkt der Naturreinheit betrachtet werden. Ja, er ging sogar soweit zu sagen, daß nicht nur auf die Gegebenheit unserer volkswirtschaftlichen Lage Rücksicht genommen werden müsse, sondern sogar auf die augenblickliche Mode.
Vertreter des Bundesernährungsministeriums erklärten, daß verständlicherweise in den vergangenen Jahren bei der Kontrolle der Lebensmittel nicht die gleichen Maßstäbe angelegt werden konnten, wie das heute wieder möglich sei.
Zum Farbstoffgesetz erklärte der Regierungsvertreter, daß heute bereits eine Liste mit 14 unbedenklichen und eine zweite Liste mit 7 bedenklichen Farbstoffen aufgestellt sei. Die Färbung der Butter mit synthetischen Farbstoffen sei bereits seit einem Jahre gesetzlich verboten. Zweifellos, so erklärte der Vertreter des Bundesministeriums, müsse recht bald eine Sicherung dahingehend erfolgen, daß nur diejenigen Lebensmittelfarben bei den Nahrungsmitteln Verwendung fänden, die bei den Gesundheitsbehörden als unbedenklich anerkannt worden seien.
Die Ausschußmitglieder diskutierten die Frage, ob das augenblicklich bestehende Lebensmittelgesetz insgesamt neu gefaßt werden solle. Die Meinungen darüber waren sehr geteilt. Der Vertreter der Regierung erklärte, daß eine Neufassung des Lebensmittelgesetzes so kompliziert sei, daß es Jahre in Anspruch nehmen würde. Er war
der Auffassung, daß es genügen würde, ergänzende Bestimmungen in das bestehende Gesetz aufzunehmen.
Abgeordneter Dr. Decker als Vertreter der antragstellenden Fraktion schlug dann vor, den Antrag aufzuteilen in a) ein Lebensmittelfärbungsgesetz und b) ein Lebensmittelfälschungsgesetz. Der Ausschuß schloß sich dem Vorschlag des Vorsitzenden an, bei den Lebensmitteln, die mit unschädlichen oder nicht verbotenen Farbstoffen gefärbt sind, die Deklarierungspflicht anzuerkennen.
Nach einer weiteren ausführlichen Diskussion wurde nachfolgender Antrag im Ausschuß einstimmig angenommen:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, mit tunlichster Beschleunigung den Entwurf eines Gesetzes über die Verwendung von Farbstoffen bei der Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln vorzulegen.
Die Bundesregierung wird ferner gebeten, in eine Überprüfung der Maßnahmen eintreten zu wollen, die auf Grund des bestehenden Lebensmittelgesetzes zur Anpassung an die Zeitverhältnisse notwendig sind.
Ich bitte das Hohe Haus, dem einstimmig gefaßten Beschluß des Ausschusses die Zustimmung zu geben.