Rede von: Unbekanntinfo_outline
Meine Damen und Herren! Wegen der knappen Zeit, die mir zur Verfügung steht, nur ein paar Worte.
Wenn wir die Steuergesetze betrachten, beobachten wir eine ganz merkwurdige Erscheinung, die nämlich, daß der Zoll und die Steuer in der ganzen Berechnung des Preises durch alle Stufen hindurchlaufen. Die Steuer ist beim Kaffee auf 10,00 DM festgesetzt, der Zoll auf 1,60 DM. Diese 11,60 DM liegen nun allen Berechnungen zugrunde, auch der Gewinnbeteiligung der Großhändler und der Kleinhändler, deren Anteile zusammen allein 49 % ausmachen; sie legen nämlich die Steuer vor und berechnen infolgedessen ihre Gewinnspanne auch auf die vorgelegte Steuer. Das macht insgesamt durchgerechnet für 1 kg Kaffee zu 6,00 DM gerechnet am Ende 31,33 DM. Wenn wir aber diese Gewinnspannen für Steuer und Zoll weglassen, dann würde
das Kilo Kaffee — abgesehen von der Steuer — nur 14,00 DM kosten. Der Unterschied zwischen 31,00 DM und 14,00 DM ist lediglich darauf zurückzuführen, daß der Großhandel und der Kleinhandel — wieder abgesehen von der Steuer — den Gewinn auch noch auf die vorgelegte Steuer berechnen. Das ist zweifellos ein Widersinn in sich.
Man könnte dem entgegentreten, indem man den Zoll und die Steuer am Ende, beim Kleinhändler erhebt. Dann könnten sie jedenfalls die Gewinnspanne nicht auch noch vom vorgelegten Zoll und von der Steuer berechnen.
Wenn das nicht gehen sollte, dann müßte man sich überlegen, wie man diesem Unrecht begegnen könnte, daß die Gewinne auch noch von der vorgelegten Steuer und vom vorgelegten Zoll berechnet werden.
Es ist ein unglaublicher Zustand,
daß der Kleinhandel und der Großhandel einen Gewinn auch noch von den vorgelegten Steuern berechnen.