Rede von
Rudolf
Eickhoff
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer bei Zigarren, Drucksache Nr. 856, ist in der 61. Sitzung am 4. Mai 1950 eingehend erörtert worden. Herr Bundesfinanzminister Schäffer hat e damals die Gründe dargelegt, die die Bundesregierung zu der Vorlage veranlaßt haben. Er hat dabei insbesondere auf den durch die überhöhten Steuersätze hervorgerufenen Minderverbrauch an Zigarren, auf die damit zusammenhängende Arbeitslosigkeit in den Reihen der Zigarrenarbeiter und die katastrophale Lage in der Zigarrenindustrie überhaupt hingewiesen und damit die für Zigarren beabsichtigte Steuersenkung und die damit zusammenhängende gewährte Steuerstundung begründet.
Wenn man sich heute auch noch kein abschließendes Urteil über den Erfolg dieser Maßnahmen erlauben kann, so steht doch fest, daß der Zigarrenverzehr von 92,2 Millionen Stück im Monat Januar auf 176 Millionen Stück im Februar gestiegen ist und das Steueraufkommen an Zigarrensteuer auf 12,7 Millionen DM im Februar gegenüber 11,9 Millionen DM im Januar. In welchem Umfange sich das Steueraufkommen an Zigarettensteuer dagegen dauernd mindern wird, muß abgewartet werden. Nach Angabe der Zigarettenindustrie ist jedenfalls der Verbrauch an Zigaretten nach der Steuersenkung für Zigarren erheblich zurückgegangen.
Herr Bundesfinanzminister Schäffer begründet die Steuersenkung aber insbesondere damit, daß sich die Relation zwischen Zigarren-, Zigaretten- und Rauchtabaksteuer durch ein Gesetz der Militärregierung zuungunsten der Zigarren verschoben habe und daß wir durch das vorliegende Gesetz zu einer gesunden Relation zurückkommen müßten.
Von allen Debatterednern an dem Tage wurde uneingeschränkt anerkannt, daß eine Herabsetzung der Zigarrensteuer eine unabdingbare Notwendigkeit sei. Es wurde aber auch von allen darauf hingewiesen, daß diese Steuersenkung nicht nur bei Zigarren, sondern bei allen Tabakarten einsetzen müsse, um nicht eine Sparte gegen die andere auszuspielen. Darüber hinaus wurde aber auch angeregt, bei Kaffee und Tee ebenfalls eine Steuersenkung eintreten zu lassen.
Der Schmuggel mit Zigaretten und Kaffee wurde mehrmals besonders erwähnt. Es steht ganz einwandfrei fest, daß durch den Schmuggel die Tabakwarensteuer, aber auch die Kaffeesteuer in ihren Erträgen stark bedroht ist. An eine erfolgreiche Bekämpfung des Schmuggels allein von unserer Seite können wir einfach nicht glauben, weil wir die Schmuggler genau kennen. Wir wissen, wo sie sitzen; sie sind aber zum größten Teil unserem Zugriff entzogen. Ob die uns zugesagte Unterstützung der Hohen Kommission im Kampfe gegen den Schmuggel zum Erfolg führen wird, möchte ich jedenfalls bezweifeln.
Im Ausschuß haben wir uns nun eingehend mit dieser Vorlage beschäftigt und sind, vielleicht nicht ganz im Einvernehmen mit Herrn Finanzminister Schäffer, zu der Überzeugung gekommen, daß eine Gesamtsenkung der Tabakwarensteuer und auch der Kaffee- und Teesteuer dringend notwendig ist. Zu Punkt 8a der heutigen Tagesordnung wird Herr Kollege Scharnberg Ihnen berichten, daß vom Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen auch diese Frage eingehend beraten worden ist.
Wir wissen aber aus Erfahrung, daß bis zur endgültigen Verabschiedung der beabsichtigten Gesetze noch einige Monate vergehen werden, und bitten Sie deshalb, den durch die Steuerstundung bei Zigarren seit Februar geschaffenen Zustand
schon jetzt zu sanktionieren. Der Ausschuß schlägt Ihnen deshalb vor, den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf uneingeschränkt anzunehmen.