Rede von
Dr.
Erich
Köhler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wird das Wort weiter gewünscht? — Ich stelle fest: das ist nicht der Fall.
Dann schließe ich die Aussprache über den Antrag Drucksache Nr. 989 und bitte diejenigen Damen und Herren, die für den Antrag des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität auf Drucksache Nr. 989 sind, die Hand zu erheben. — Ich danke. Ich bitte um die Gegenprobe. — Bei wenigen Enthaltungen beschlossen.
Meine Damen und Herren! Damit kommen wir, da Punkt 2 der Tagesordnung abgesetzt ist, zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Interpellation der Abgeordneten Leddin, Bazille, Diel, Geritzmann, Frau Dr. Hubert, Frau Schanzenbach, Pohle und Fraktion der SPD betreffend Einstellung von Schwerbeschädigten .
Für die Interpellanten Herr Abgeordneter Leddin, bitte! 15 bis 20 Minuten.
Leddin , Interpellant: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auf Antrag der sozialdemokratischen Fraktion hat der Bundestag seinerzeit einstimmig beschlossen, die Bundesregierung zu ersuchen, bei der Besetzung der Stellen in allen Ministerien und sonstigen Verwaltungen der Bun-
desrepublik Deutschland mindestens 10 % aller Stellen mit Schwerbeschädigten zu besetzen und dem Bundestag zu berichten, inwieweit die Durchführung dieses Beschlusses erfolgt ist. Es war ganz selbstverständlich, daß bei dem Neuaufbau der Verwaltung erst einige Monate ins Land gehen mußten, damit dieser Beschluß durchgeführt werden konnte. Ein Bericht liegt bisher nicht vor.
Es ist bekannt, daß die Zahl der Schwerbeschädigten nach dem zweiten Weltkrieg sich leider mehr als verdoppelt hat; und es ist bekannt, daß mit materiellen Mitteln, mit Renten und Heilbehandlung allein die schweren Folgen der Verwundungen der Schwerbeschädigten auch nicht annähernd ausgeglichen werden können. Es war daher schon nach dem ersten Weltkrieg einer der obersten Grundsätze der Versorgung, daß die Unterbringung der Schwer- und Schwerstbeschädigten in Arbeitsplätzen vorrangig erfolgen sollte. Schon im Jahre 1923 ist durch das Gesetz über die Einstellung von Schwerbeschädigten allen Unternehmern und Arbeitgebern die Verpflichtung auferlegt worden, eine bestimmte Quote von Schwerbeschädigten einzustellen.