Rede von
Karl
Gengler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Zunächst eine Vorbemerkung. Wir tun in dieser Angelegenheit gut daran, einem alten Kämpfer, Dr. Heinrich, nicht zur gleichen Berühmtheit zu verhelfen, wie es in einem anderen Falle, auch in Schleswig-Holstein, geschehen ist. Nach den Darlegungen des Herrn Berichterstatters möchte ich mich deshalb nur auf zwei Feststellungen beschränken.
Zunächst darf ich feststellen, daß der Herr Abgeordnete Schröter selbst dringend verlangt und gewünscht hat, seine Immunität aufzuheben. Er hat ein großes Interesse an einer freien und restlosen Klarstellung der gegen ihn erhobenen Anschuldigungen. Obwohl wir davon überzeugt sind, daß die Anschuldigungen falsch sind und an sich kein Grund zu einer Anklage besteht, hat die CDU-Fraktion geglaubt, sich in diesem Falle dem Verlangen des Abgeordneten Schröter nach Aufhebung seiner Immunität zwecks Klarstellung nicht versagen zu sollen.
Zur Sache selbst: es handelt sich bei Dr. Heinrich um einen alten Kämpfer, der von 1932 bis 1945 ununterbrochen Ortsgruppenleiter war.
Dieser wittert augenscheinlich heute Morgenluft. Er ist trotz seiner großen Verdienste um den Nationalsozialismus zu gut weggekommen. Befremdlicherweise hat dieser alte Kämpfer und Ortsgruppenleiter in Schleswig-Holstein verschiedenartige Steigbügelhalter gefunden. Die Tatsache, daß der Abgeordnete Schröter diesem politisch stark belasteten früheren Zeitungsverleger offen erklärte, er als Landesvorsitzender der Christlich-Demokratischen Union
müsse es ablehnen, ihn, Heinrich, in ein demokratisches Zeitungsunternehmen aufzunehmen, soll auf einmal den Tatbestand der „versuchten Erpressung" bilden.
Zu dem eben gemachten Zuruf darf ich bemerken, daß die Aussprache von Herrn Schröter mit diesem alten Kämpfer unter Zeugen stattgefunden hat und daß diese übereinstimmend das Gegenteil von dem bekunden, was hier Herrn Abgeordneten Schröter unterstellt wird. Meines Erachtens handelt es sich hier um eine ganz sonderbare Begriffsverwechslung.
Dabei hat dieser alte Kämpfer vor dem Untersuchungsausschuß des Landtags von Schleswig-Holstein erklärt, er habe es nicht für möglich gehalten, daß man mit ihm, der am Boden lag, einen so anständigen Vertrag schließen würde.
Dies nur kurz zur Klarstellung über die Art der Anschuldigungen gegen den Abgeordneten Schröter. Wir erwarten von der zuständigen Staatsanwaltschaft ein recht schnelles Handeln zur Klarstellung dieser wirklich sonderbaren Angelegenheit.
Darum haben wir im Ausschuß dem Antrag auf Aufhebung der Immunität zugestimmt und werden das auch heute hier im Plenum tun.