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ID0106509700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. — 65. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1950 2357 65. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Juni 1950. Gedenkworte des Präsidenten anläßlich des Grubenunglücks auf der Zeche Dahlbusch 2359A Geschäftliche Mitteilungen . . . 2359B, 2384C, D Eintritt des Abg. Dr. Semler i. d. Bundestag 2359B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Weizenabmen 2359B die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter 2359C Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer . . . 2359C die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 2359C den Bundesfinanzhof 2359C Beseitigung von Kriegsvorschriften über die Siegelung gerichtlicher und notarieller Urkunden 2359C die Ausprägung von Scheidemünzen . 2359C Ergänzung des Gesetzes über die Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1949 sowie über die Haushaltsführung und über die vorläufige Rechnungsprüfung im Bereich der Bundesverwaltung 2359C Antrag des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Art. 74 Abs. 2 des Grundgesetzes bezüglich der Gesetze zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksache Nr. 953) 2359C über die Finanzverwaltung (Drucksache Nr. 990) 2359D Bericht des Bundeskanzlers über die Einrichtung eines besonderen Referats beim Bundesministerium für Angelegenheiten der Vertriebenen für in Polen und in der Tschechoslowakei lebende Deutsche (Drucksache Nr. 988) 2359D Anfrage Nr. 66 der Fraktion der FDP betr. erlassene Kaffeesteuer (Drucksachen Nr 818 und 963) 2359D Anfrage Nr. 69 der Fraktion der SPD betr. Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für das Kupferschieferwerk in Sontra (Drucksachen Nr. 864 und 977) 2359D Anfrage Nr. 71 der Fraktion der FDP betr. Liquidation der staatlichen Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut m. b. H. (Drucksachen Nr. 895 und 979) 2359D Anfrage Nr. 73 der Fraktion der SPD betr. Lehrwerkstätten bei den Reichsbahnausbesserungswerken (Drucksachen Nr. 899 und 969) 2359D Anfrage Nr. 74 der Abg. Dr. Jaeger, Strauß, Spies u. Gen. betr. Verhaftung deutscher Missionsangehöriger in Nordkorea (Drucksachen Nr. 909 und 986) . . . . 2360A Anfrage Nr. 72 der Fraktion der FDP betr. Rückerstattungspflicht von Fürsorgeaufwendungen (Drucksachen Nr. 896 und 987) 2360A Mitteilung betr. elektrotechnische Uhr zur Ankündigung des Schlusses der Redezeit . 2360A Antrag auf Aufsetzung des Antrages der KPD betr. Aufhebung aller gegen die Teilnahme am Pfingsttreffen der Freien Deutschen Jugend in Berlin getroffenen Ausnahmeanordnungen auf die Tagesordnung 2360B Fisch (KPD) (zur Geschäftsordnung) 2360B Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über die Mandatsniederlegung des Abg. Kurt Müller (Hannover) (Drucksache Nr. 993) 2360B, D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP), Berichterstatter 2361A Renner (KPD) 2363C Ritzel (SPD) 2364B Euler (FDP) 2365C Erste Beratung des von der Fraktion der KPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an alle auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens ausgesiedelten Personen deutscher Volkszugehörigkeit (Drucksache Nr. 889) . . . 2366B Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 2366B Müller (Hessen) (KPD), Antragsteller 2366C Eichler (SPD) 2368A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes für den Wohnungsbau: Das „Deutsche Wohnungswerk" (Drucksache Nr. 897) 2368C, 2378C Dr. Preusker (FDP), Antragsteller . 2378D Klabunde (SPD) 2380C Dr. Gerstenmaier (CDU) 2382A Dr. Bertram (Z) 2382D Paul (Düsseldorf) (KPD) 2383D Freiherr von Fürstenberg (BP) . . 2384B Unterbrechung der Sitzung . . 2384D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Mieterschutzgesetzes (Drucksache Nr. 904) . . 2368D, 2384D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2384D, 2386D Dr. Schneider (FDP) 2385C Ewers (DP) 2386A Paul (Düsseldorf) (KPD) 2386C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Straffreiheit für Dienstvergehen (Drucksache Nr. 905) 2369A Zinn (SPD), Antragsteller . . 2369A, 2372B Dr. Schneider (FDP) 2370A Dr. Miessner (DRP) 2370D Dr. Kleindinst (CSU) 2371B Farke (DP) 2371C Dr. Reismann (Z) 2371D Erste Beratung des Entwurfs eines Preisgesetzes (Drucksachen Nr. 972 und Zu Nr. 972) 2373B Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2373B Dr. Wellhausen (FDP) 2374B Dr. Baumgartner (BP) 2375C Ewers (DP) 2375D Kurlbaum (SPD) 2376C Niebergall (KPD) 2377B Dr. Reismann (Z) 2377B Schoettle (SPD) (zur Geschäftsordnung) 2378B Etzel (Duisburg) (CDU) 2378B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungschutzes (Drucksache Nr. 924) . . 2387C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern 2387C, 2394C Dr. Etzel (Bamberg) (BP) 2388D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 2389C Fisch (KPD) 2390A Dr. Greve (SPD) 2391A Dr. von Merkatz (DP) 2392C Dr. Kopf (CDU) 2393B Dr. Reismann (Z) 2394A Schoettle (SPD) (zur Abstimmung) 2395B Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 105 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 929) . 2395C Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2395C Dr. Solleder (CSU) 2397A Wönner (SPD) 2397B, 2398D Schmidt (Bayern) (WAV) 2398A Dr. Horlacher (CSU) 2398B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz) (Drucksache Nr. 968) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Anträge der Fraktion der Bayernpartei betr. Getreidebewirtschaftung und Neuregelung der Mühlenkontingentierung (Drucksachen Nr. 713, 101 (neu) und 115) 2399A, 2400B Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2399A Dr. Mühlenfeld (DP), Berichterstatter 2400B Dr. Baumgartner (BP) 2400C Kriedemann (SPD) 2401C Dr. Horlacher (CSU) 2404B Faßbender (FDP) 2406C Niebergall (KPD) 2407C Wallner (WAV) 2408A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine Zählung der Bevölkerung, Gebäude, Wohnungen, nichtlandwirtschaftlichen Arbeitsstätten und landwirtschaftlichen Kleinbetriebe im Jahre 1950 (Volkszählungsgesetz 1950) (Drucksache Nr. 982) 2408B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Ausschluß des Umtausches und der Bareinlösung außer Umlauf gesetzter Postwertzeichen (Drucksachen Nr. 921 und 711) 2408C Cramer (SPD), Berichterstatter . . 2108C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Fraktion des Zentrums betr. Zahlung von Arbeitslosenunterstützungen (Druck- sachen Nr. 898 und 648) 2409C Ludwig (SPD), Berichterstatter . 2409C Nächste Sitzung 2409D Die Sitzung wird um 9 Uhr 38 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Otto Heinrich Greve


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Schutz der Verfassung heißt Schutz der Demokratie. Daß auf diesem Gebiet die Herren Fisch und Genossen eine andere Auffassung haben als die Mehrheit dieses Hauses, sollte uns nicht wundern. Das Auftreten des Herrn Fisch und seiner Freunde gerade zu diesem Punkt beweist uns, daß sie berechtigterweise Angst vor der Anwendung des hier zur Beratung stehenden Gesetzes gegen sie selbst haben.

    (Zuruf des Abg. Fisch.)

    — Jawohl, Herr Fisch, Sie haben gefragt, was wir schützen wollen. Wir wollen uns vor Ihnen und Ihren Gegenspielern auf der politischen Rechten mit unserer Verfassung und mit dieser Demokratie schützen, Herr Fisch!

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)

    Nichts anderes wollen wir. Was Sie uns hier erzählen, — —

    (Zuruf des Abg. Renner.)

    — Herr Renner, seien Sie doch einmal ruhig! Hören Sie mich doch einmal an! Wenn Sie nicht wissen, wie es drüben in der Ostzone aussieht, lassen Sie es sich doch von uns sagen, die wir gelegentlich Mitteilungen darüber bekommen!

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Herr Fisch hat uns wieder etwas von dem Schutzverhältnis durch die Westmächte erzählen wollen. Das ist so grotesk, wenn das einer von Ihnen sagt, die Sie doch genau wissen, wie Ihre Freunde drüben überhaupt nur in der Lage sind, physisch unter dem Schutze der dortigen Besatzungsmacht zu leben,

    (Sehr richtig! bei der SPD und in der Mitte)

    von geistiger Freiheit, die nach unserer Auffassung auch zum Leben in einer Demokratie gehört, ganz zu schweigen.
    Ich glaube, dies zeigt zur Genüge, daß wir jedenfalls nicht gewillt sind, uns diesen Staat noch einmal durch Ihre Tätigkeit und die Ihrer Freunde auf der politischen Rechten verderben zu lassen.
    Aus diesem Grunde darf ich sagen, daß meine Freunde und ich uns über die Ausführungen gefreut haben, die der Herr Vertreter des Bundesinnenministers heute hier gemacht hat. Wenn die Ausführung dieses Gesetzes von demselben Geist getragen sein wird wie die Worte, die der Herr Staatssekretär des Bundesinneministeriums heute hier gefunden hat, dann, meine Damen und Herren, wird vielleicht einer der seltenen Fälle eintreten, daß Regierung, Regierungsparteien und Opposition
    hier hundertprozentig am gleichen Strang ziehen.

    (Beifall in der Mitte.)

    — Wenn, wie ich schon sagte, die Ausführung dieses Gesetzes von demselben Geiste getragen ist wie das, was der Herr Staatssekretär von Lex uns heute gesagt hat!
    Meine verehrten Anwesenden! Wir stimmen also dem, was im Hinblick auf den materiellen Verfassungsschutz von dem Herrn Staatssekretär gesagt worden ist, vollinhaltlich zu.
    Das hier heute zur Beratung stehende Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, das auf Grund einer Vorschrift des Grundgesetzes zu erlassen ist, regelt, wie der Herr Staatssekretär gesagt hat, im allgemeinen lediglich den polizeilichen Verfassungsschutz. Die Grundtendenz dessen, was wir wünschen, ist, daß die Ausführung dieses Gesetzes, auch in der institutionellen Durchführung, nicht zu einer neuen Gestapo führen darf. Wir haben bereits bei der Verabschiedung des Bonner Grundgesetzes Wert auf die Bestimmung gelegt, daß der Verfassungsschutz in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern nicht wieder den Charakter einer in allen Möglichkeiten verästelten geheimen Staatspolizei annehmen darf. Dem trägt der uns vorliegende Gesetzentwurf in seinen wesentlichen Bestimmungen Rechnung.
    Wir sind allerdings der Auffassung, daß dieser Gesetzentwurf in manchen Punkten im Ausschuß noch einer Revision unterzogen werden sollte. Wenn in § 2 davon die Rede ist, daß dieses als obere Bundesbehörde zu errichtende Amt dem Bundeskanzler direkt zu unterstellen sei, dann erscheint es uns richtig, darüber im einzelnen noch zu sprechen. Von Herrn Kollegen Etzel sowohl wie von Herrn Kollegen Becker ist bereits darauf hingewiesen worden, daß man auch daran denken könnte, die entsprechende Organisation im Bundesinnenministerium zu schaffen. Auch unter meinen Freunden ist dieser Gedanke bereits erörtert worden.
    Ich bin allerdings nicht der Auffassung, Herr Kollege Etzel, daß hier nun wieder föderalistische Dinge nicht gebührend berücksichtigt werden könnten. Auf diesem Gebiete, meine Damen und Herren, ist es uns vollkommen gleichgültig, wo die Verfassung, wo die Demokratie am besten geschützt wird, ob im Bund oder in den Ländern. Die Hauptsache ist, daß alle, Bund sowohl wie Länder, bereit sind, diese Verfassung und diese Demokratie, die unsere Verfassung überhaupt erst ermöglichte, mit allen Mitteln zu schützen.

    (Sehr richtig! bei der SPD und in der Mitte.)

    Irgendwelche Sorgen wegen Kompetenzstreitigkeiten aber, Herr Kollege Etzel, sollten alle in diesem Hause zurücktreten lassen. Wir sollten nur dafür Sorge tragen, daß die Organe, die berufen sind, auf Grund dieses Gesetzes tätig zu werden, so schnell wie möglich tätig werden. Die Frage, ob obere Bundesbehörde oder Eingliederung in das Bundesinnenministerium, mag im Ausschuß beraten werden.
    Auf eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch hinweisen: mit der Unterstellung unter den Herrn Bundeskanzler direkt geben wir drei verschiedenen Stellen die Möglichkeit, sich um den Verfassungsschutz zu bemühen; er würde beim Bundeskanzler, beim Bundesinnenminister und beim Bundesjustizminister liegen, der seinerseits auch, wie sich bei den Beratungen im Haushalts-


    (Dr. Greve)

    ausschuß ergeben hat, das Recht für sich in Anspruch nimmt, die Verfassung zu schützen, und zwar neben dem Bundesinnenminister.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sollten die Aufgaben, die mit dem Schutze der Verfassung zu tun haben, nicht zerflattern lassen. Wir sollten versuchen, das, was hier geschehen muß, an einer Stelle zu konzentrieren. Welche Stelle, ob Bundeskanzler oder Bundesinnenministerium, die geeignete ist, mag im Ausschuß beraten werden. Ich gebe zu: Wegen der Tatsache, daß der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik bestimmt und möglicherweise die Richtlinien der Politik einen wesentlichen Einfluß auf den Schutz der Verfassung haben könnten, könnte das Bundeskanzleramt als die geeignete Stelle erscheinen.

    (Abg. Renner: Hört! Hört!)

    Hier heute eine endgültige Entscheidung zu treffen, ist nach meiner Auffassung nicht nötig.
    Aber eine andere Frage wäre noch zu prüfen. Meines Erachtens ist übersehen worden, in dem Gesetz eine Bestimmung darüber zu treffen, daß nicht nur die Zusammenarbeit des Bundes mit den Ländern und der Länder mit dem Bunde gesichert ist, sondern daß auch die Zusammenarbeit der Länder untereinander genügend gesichert ist, wenn es sich um Fragen des Schutzes der Verfassung handelt.
    Soweit wir sonst Vorstellungen gegenüber der derzeitigen Fassung des Gesetzes zu erheben haben, werden wir das im Ausschuß tun. Es kommt hier weniger darauf an, daß irgendwelche Maßnahmen und Vorbereitungshandlungen zu Maßnahmen in Paragraphen umrissen werden. Wichtig ist hier allein, daß die Organe im Bund sowohl wie in den Ländern wissen, wo sie anzusetzen haben, und daß sie auch den richtigen Spürsinn für das haben, was zum Schutze der Verfassung zu tun ist. Es nützt gar nichts — und da gebe ich dem Herrn Staatssekretär ohne weiteres recht in seiner Feststellung, daß es auf die Besetzung der Dienststellen ankommt —, wenn die Ämter immer nur nach links sehen und glauben, da geschehe etwas, während sie nach rechts zu sehen nicht vermögen oder nicht wagen und infolgedessen nicht merken, daß auch dort etwas geschieht.
    Wesen und Inhalt der Aufgaben, die auf diesem Gebiete des Schutzes der Verfassung und dessen, was zum Schutze der Verfassung zu tun ist, liegen, müssen sein: auf Grund der Maßnahmen dieser Organe, um die es sich hier handelt, müssen die notwendigen Mittel gegen alle Feinde der Demokratie angesetzt werden. Da darf, Herr Staatssekretär, die Zentralstelle und dürfen die Behörden, die mit dem Schutz der Verfassung befaßt werden, auch nicht davor zurückschrecken, bis in die Reihen der Regierungsparteien hineinzuleuchten,

    (Abg. Renner: Au, au!)

    wenn bei ihnen irgend etwas nicht so ist, wie es nach dieser Verfassung sein soll.

    (Abg. Renner: Faul!)

    Ich glaube, wir haben insoweit berechtigten Anlaß, auf bestimmte Erscheinungen der letzten Zeit hinzuweisen.
    Wir sind mit Ihnen durchaus einig, daß das Amt und die Dienststelle, die hier in Rede stehen, ohne Ansehen der Person und der Sache alles das tun sollen, was nötig ist, um diese Verfassung zu schützen, und daß Sie ihnen die Mittel an die Hand geben müssen, die dazu notwendig sind. Die Forderung nach politischer Zuverlässigkeit der mit dem Schutz der Verfassung betrauten Männer und Frauen ist eine conditio sine qua non, wenn diese Verfassung besser geschützt und die Demokratie sicherer erhalten werden soll, als das in der Vergangenheit in Deutschland möglich war.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. von Merkatz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans-Joachim von Merkatz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Problem, wie die Demokratie gegen die Gefahren zu schützen sei, die aus ihr selbst entstehen, ist bisher noch nicht gelöst worden. Im totalen Staat und insbesondere in der zur Diktatur entarteten Demokratie, der sogenannten Volksdemokratie, bedient man sich zur, Schutze dieses „verfassungsmäßigen" Zustandes der Polizei, des polizeilichen Terrorsystems. Man löst also dieses Problem im Sinne der Gewalt. In der auf der persönlichen Freiheit beruhenden, rechtsstaatlich gesicherten Demokratie, die Gegenstand unseres Grundgesetzes ist, gibt es nur einen wirklichen Schutz, nämlich die aus dem innersten Wesen der Demokratie erwachsende Autorität.
    Jeder Staat braucht Autorität. Diese wahre Autorität ist gleichbedeutend mit seiner Legitimität, mit seiner inneren Rechtfertigung, und diese innere Rechtfertigung wird aus dem Vorbild der Persönlichkeiten erzielt, die die Einrichtungen dieses Staates beleben, tragen, lenken und verkörpern. Ich möchte diese wahre Autorität, die innere Rechtfertigung einer Staatsform den positiven Verfassungsschutz nennen. Alles andere, was zur Abwehr der Gefahren dient, die strafrechtlich oder polizeirechtlich oder auf andere Weise abgewehrt werden müssen, gehört zum negativen Verfassungsschutz. Das von der Regierung vorgelegte Gesetz über die Schaffung eines Forschungsamtes, einer Informationsstelle, deren Aufgaben im § 3 des Gesetzes sehr präzise umgrenzt worden sind, ist nur eine kleine Teilmaßnahme auf dem Gebiet des negativen Schutzes der Verfassung.
    Ich gehe bei meinen Darlegungen von dem Grundgedanken aus, daß ein Teil der Gefahren der Demokratie aus ihr selbst entsteht. Auch bei einem solchen Amt, bei einer solchen Stelle entstehen Gefahren, und zwar in zweierlei Richtung. Erstens haben wir allen Grund, mit dem Schnüffel- und Denunziantenwesen, das unser gesamtes öffentliches Leben und das Verhältnis der Menschen untereinander vergiftet, ein Ende zu machen. Es wird unbedingt, und zwar im Rahmen eines echten demokratischen Lebens, das auf eine maßvolle Willensbildung gerichtet ist, notwendig sein, bei den mit dieser schwierigen Aufgabe betrauten Menschen eine Erziehung vorzunehmen, damit die Institution, die zur Abwehr von Gefahren, zur Ermittlung von Nachrichten geschaffen wird, nicht zu einer Schnüffelstelle ersten Ranges wird, die dann noch dazu beiträgt, die Atmosphäre zu vergiften, und die das Entstehen eines gesunden Gemeinsinnes, den die Demokratie zur Wahrung ihrer inneren Autorität braucht, unmöglich macht.
    Zum zweiten liegt in einer solchen Institution die Gefahr, daß die Informationen — denn mehr als die Sammlung von Informationen soll nach diesem Gesetz nicht geschehen — im parteipolitischen Konkurrenzkampf ausgenutzt werden. Darum begrüßt es meine Fraktion lebhaft, daß die Fassung des § 3


    (Dr. von Merkatz)

    sehr präzise ist, und sie erwartet, daß man sich bei der Führung dieses, d. h. bei der Sammlung der Unterlagen, die die Regierung dann zu Beschlüssen verarbeiten kann, auch streng an diese Richtlinien und Beschränkungen hält, damit nicht irgendein Mißbrauch entsteht. Das Gesetz enthält selbst eine Sicherung: Kontrollbefugnisse und polizeiliche Exekutivbefugnisse hat dieses Amt nicht. Würde es diese Befugnisse bekommen, dann würde ein solches Amt sehr bald denselben Charakter erhalten, wie ihn die Geheime Staatspolizei gehabt hat oder die Staatspolizeien anderer Länder haben; ein Charakter, von dem Ortega y Gasset einstmals im „Aufstand der Massen" gesagt hat, sie werden dann ihre Ordnung, nämlich ihre polizeiliche Ordnung, dem ganzen Staate aufprägen. Damit würden wir aus einem solchen Amt das glatte Gegenteil von dem geschaffen haben, was mit ihm beabsichtigt wird.

    (Abg. Renner: Sie sind auf dem besten Weg dazu!)