Rede von
Dr.
Helmut
Bertram
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)
Nein! Das habe ich auch nicht gesagt, ich habe nur von Aufrechnung durch die notleidenden Länder gesprochen. Es wird ja der Fall sein können, daß die Länder sich nicht anders zu helfen wissen. Wir tragen die Verantwortung dafür, daß unser Bund nicht wie das alte Reich ein kraftloser, ohnmächtiger, von den regionalen Verwaltungen abhängiger Staat, unfähig zur Durchführung der ihm nach dem Grundgesetz obliegenden Aufgaben, wird.
Die steuertechnischen Gesichtspunkte, die in erster Linie zu dieser Fassung des Entwurfs geführt haben, sind nicht durchschlagend. Wenn bei den Finanzämtern als Ortsinstanz eine Bundeskasse zur Verwaltung von Umsatz- und Beförderungssteuern eingerichtet wird, so könnten die dafür erforderlichen Beamten aus den Kassenabteilungen der Finanzämter entnommen werden. Wir brauchten also keine zusätzlichen Beamten, weil in den Kassenabteilungen der Finanzämter entsprechend weniger Arbeit anfallen wird. Die Voranmeldung des
Steuerpflichtigen wird, wie bisher, von der Briefeingangsstelle des örtlichen Finanzamts angenommen, und die Poststelle würde dann die Voranmeldung an die Bundeskassenabteilung weiterleiten. Die Zahlungen müßten natürlich auf besondere Konten des Bundes erfolgen. Notwendig wäre lediglich die Anschaffung einiger Buchungsmaschinen. Das ist aber eine Ausgabe, die im Vergleich mit der politischen Notwendigkeit einer selbständigen Bundesfinanzverwaltung auch in der Ortsinstanz nicht schwer wiegt.
Wir haben deshalb beantragt — und das ist der Sinn unserer Anträge zu 1 und 4 —, daß bei den örtlichen Finanzämtern Bundeskassen eingerichtet werden. Diese würden den größten Teil der Umsatz- und Beförderungssteuern, die auf Grund der Voranmeldung eingehen, selbständig vereinnahmen. Die Landesbehörden würden dann nur noch die Veranlagung durchzuführen und die danach fälligen Steuern einzuziehen haben. Diese Beträge sind aber im Verhältnis zu den auf Grund der Voranmeldung eingehenden Beträgen nur gering. Entscheidend ist, daß bei dem von uns vorgeschlagenen Verfahren eine Bundesbehörde, nämlich die Bundeskasse, die Unterlagen für die Besteuerung in der eigenen Hand behält. Man kann also dann sagen, daß die Bundesbehörde die Umsatz- und Beförderungssteuern in der Hauptsache selbst bearbeitet. Die Inanspruchnahme der Landesbehörden, die dann noch notwendig ist, wäre tatsächlich eine echte Amtshilfe im staatsrechtlichen Sinne dieses Begriffes. Gehen wir den Weg des Entwurfs, so haben wir in Wahrheit eine Delegation von Rechten, die dem Bund vorbehalten sind. Eine solche Delegation aber ist staatsrechtlich unzulässig. Entsprechende Entscheidungen liegen ja aus der Zeit der Weimarer Reichsverfassung vor.
Ich bin deshalb der Ansicht: um einerseits den politischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, die in Art. 108 des Grundgesetzes gegeben sind, und um andererseits die Rechtsunsicherheit zu vermeiden, die mit der Verabschiedung eines so zweifelhaften Gesetzes wie des uns hier vorgelegten entstehen müßte, ist es notwendig, die von uns vorgeschlagenen Abänderungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Nur dann können wir eine gesicherte Rechtsgrundlage erhalten.
Der zu 6 11 des Gesetzes gestellte Antrag der SPD auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage liegt durchaus in unserem Sinne. Wir stimmen diesem Antrag zu.
Wir haben ferner zwei etwas untergeordnete Abänderungsanträge gestellt. Zunächst haben wir beantragt, den Ausdruck „Verwaltungsbezirk" zu streichen und durch „Gebietsteile" zu ersetzen, und zwar deshalb, weil im Gebiet von Nordrhein-Westfalen sich die Bezirke der Oberfinanzpräsidien nicht mit den Verwaltungsbezirken des Landes decken. Es handelt sich also lediglich um eine stilistische Berichtigung.
Weiter haben wir beantragt, daß die Oberfinanzpräsidenten, die ja das Bindeglied zwischen Bund und Landesverwaltung sein sollen, abwechselnd aus der Bundesverwaltung und aus der Landessteuerverwaltung entnommen werden sollen. Wenn hier eire Vorschrift fehlt, so wird es nach meiner Ansicht sehr bald zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Länderministern und Bundesfinanzminister kommen. Um diese Quelle möglicher Auseinandersetzungen von vornherein zu verstopfen, scheint mir eine solche Regelung notwendig zu sein. Wir haben diesen Antrag aber im wesentlichen nur gestellt, um damit eine Verbesserung des
Gesetzes zu erreichen. Er ist nicht so wesentlich wie unsere beiden anderen Anträge zu den Ziffern 1 und 4 der Drucksache Nr. 925.