Rede:
ID0106303000

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Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Dr.: 1
    6. Etzel: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag - 63. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 2287 63. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 11. Mai 1950 Geschäftliche Mitteilungen 2288B Zwischenbericht über die Wiederherstellung der deutschen Fischereihoheit (Drucksache Nr. 881) 2288B Anfrage Nr. 65 der Fraktion der FDP betr Notstand in den deutschen Badestädten (Drucksachen Nr. 815 und 915) 2288B Beratung der Interpellation der Fraktionen der Deutschen Partei und der Bayernpartei betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 653) und Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Watenstedt-Salzgitter (Drucksache Nr. 688): Renner (KPD) (zur Geschäftsordnung) . 2288C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen im Ausfuhrgeschäft (Drucksache Nr. 913) . 2288D, 2292A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2292A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz) (Drucksache Nr. 893) 2288D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Finanzverwaltung (Drucksachen Nr. 888 und 697, Antrag Nr. 911) 2289A, 2292C Mellies (SPD) 2289A Dr. Greve (SPD), Berichterstatter . . 2292D Zinn (SPD) 2294C Dr. Bertram (Z) 2296B Dr. Etzel (Bamberg) (BP) : zur Sache 2297A persönliche Bemerkung 2303C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . . 2297C (C Renner (KPD) 2299A Dr. Koch (SPD) 2300A Dr. Dresbach (CDU) 2301A Eickhoff (DP) 2301D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2302A Seuffert (SPD) 2303B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksachen Nr. 907 und 806) 2289B, 2304A Ruhnke (SPD), Berichterstatter . . . . 2304A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine vorübergehende Erweiterung der Geschäfte der Hypotheken- und Schiffspfandbriefbanken (Drucksachen Nr. 908 und 545) 2289C Wackerzapp (CDU), Berichterstatter 2289C Dr. Oellers (FDP) 2290C, D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2291C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Beamtenrecht über den Antrag der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Rechtsverhältnisse der entnazifizierten und der aus den deutschen Ostgebieten geflüchteten kriegsblinden Beamten und Angestellten der öffentlichen Dienste (Drucksachen Nr. 875 und 485) 2305B Dr. Götz (CDU), Berichterstatter . . 2305B Pannenbecker (Z) 2306B Beratung des Interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 906) . . . . 2306B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Berlin über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2306C Dr. Reif (FDP), Berichterstatter . . . 2306D Kaiser, Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen 2307B Mellies (SPD) . . . 2308A Brookmann (CDU) 2309C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Auf- hebung der Einreisebeschränkungen für deutsche Staatsbürger in das Saargebiet (Drucksachen Nr. 842 und 353) 2310A Beratung des mündlichen Berichts des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abgeordneten Dr. Richter, Dr. Leuchtgens, Dr. Miessner, von Thadden, Frommhold und Genossen betr. Rückgabe der deutschen Archive (Drucksachen Nr. 844 und 149, Antrag Nr. 923) 2310A Dr. Brill (SPD), Berichterstatter . . . 2310B Renner (KPD) 2313B Dr. Ehlers (CDU) 2314B Übersicht über Anträge von Ausschüssen des deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stand vom 17. April 1950 (Drucksache Nr. 848) 2315C Schreiben des Abg. Kurt Müller betr. Niederlegung seines Abgeordnetenmandats 2315C Nächste Sitzung 2315D Die Sitzung wird um 14 Uhr 34 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Helmut Bertram


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Nein! Das habe ich auch nicht gesagt, ich habe nur von Aufrechnung durch die notleidenden Länder gesprochen. Es wird ja der Fall sein können, daß die Länder sich nicht anders zu helfen wissen. Wir tragen die Verantwortung dafür, daß unser Bund nicht wie das alte Reich ein kraftloser, ohnmächtiger, von den regionalen Verwaltungen abhängiger Staat, unfähig zur Durchführung der ihm nach dem Grundgesetz obliegenden Aufgaben, wird.
    Die steuertechnischen Gesichtspunkte, die in erster Linie zu dieser Fassung des Entwurfs geführt haben, sind nicht durchschlagend. Wenn bei den Finanzämtern als Ortsinstanz eine Bundeskasse zur Verwaltung von Umsatz- und Beförderungssteuern eingerichtet wird, so könnten die dafür erforderlichen Beamten aus den Kassenabteilungen der Finanzämter entnommen werden. Wir brauchten also keine zusätzlichen Beamten, weil in den Kassenabteilungen der Finanzämter entsprechend weniger Arbeit anfallen wird. Die Voranmeldung des
    Steuerpflichtigen wird, wie bisher, von der Briefeingangsstelle des örtlichen Finanzamts angenommen, und die Poststelle würde dann die Voranmeldung an die Bundeskassenabteilung weiterleiten. Die Zahlungen müßten natürlich auf besondere Konten des Bundes erfolgen. Notwendig wäre lediglich die Anschaffung einiger Buchungsmaschinen. Das ist aber eine Ausgabe, die im Vergleich mit der politischen Notwendigkeit einer selbständigen Bundesfinanzverwaltung auch in der Ortsinstanz nicht schwer wiegt.
    Wir haben deshalb beantragt — und das ist der Sinn unserer Anträge zu 1 und 4 —, daß bei den örtlichen Finanzämtern Bundeskassen eingerichtet werden. Diese würden den größten Teil der Umsatz- und Beförderungssteuern, die auf Grund der Voranmeldung eingehen, selbständig vereinnahmen. Die Landesbehörden würden dann nur noch die Veranlagung durchzuführen und die danach fälligen Steuern einzuziehen haben. Diese Beträge sind aber im Verhältnis zu den auf Grund der Voranmeldung eingehenden Beträgen nur gering. Entscheidend ist, daß bei dem von uns vorgeschlagenen Verfahren eine Bundesbehörde, nämlich die Bundeskasse, die Unterlagen für die Besteuerung in der eigenen Hand behält. Man kann also dann sagen, daß die Bundesbehörde die Umsatz- und Beförderungssteuern in der Hauptsache selbst bearbeitet. Die Inanspruchnahme der Landesbehörden, die dann noch notwendig ist, wäre tatsächlich eine echte Amtshilfe im staatsrechtlichen Sinne dieses Begriffes. Gehen wir den Weg des Entwurfs, so haben wir in Wahrheit eine Delegation von Rechten, die dem Bund vorbehalten sind. Eine solche Delegation aber ist staatsrechtlich unzulässig. Entsprechende Entscheidungen liegen ja aus der Zeit der Weimarer Reichsverfassung vor.
    Ich bin deshalb der Ansicht: um einerseits den politischen Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, die in Art. 108 des Grundgesetzes gegeben sind, und um andererseits die Rechtsunsicherheit zu vermeiden, die mit der Verabschiedung eines so zweifelhaften Gesetzes wie des uns hier vorgelegten entstehen müßte, ist es notwendig, die von uns vorgeschlagenen Abänderungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Nur dann können wir eine gesicherte Rechtsgrundlage erhalten.
    Der zu 6 11 des Gesetzes gestellte Antrag der SPD auf Wiederherstellung der Regierungsvorlage liegt durchaus in unserem Sinne. Wir stimmen diesem Antrag zu.
    Wir haben ferner zwei etwas untergeordnete Abänderungsanträge gestellt. Zunächst haben wir beantragt, den Ausdruck „Verwaltungsbezirk" zu streichen und durch „Gebietsteile" zu ersetzen, und zwar deshalb, weil im Gebiet von Nordrhein-Westfalen sich die Bezirke der Oberfinanzpräsidien nicht mit den Verwaltungsbezirken des Landes decken. Es handelt sich also lediglich um eine stilistische Berichtigung.
    Weiter haben wir beantragt, daß die Oberfinanzpräsidenten, die ja das Bindeglied zwischen Bund und Landesverwaltung sein sollen, abwechselnd aus der Bundesverwaltung und aus der Landessteuerverwaltung entnommen werden sollen. Wenn hier eire Vorschrift fehlt, so wird es nach meiner Ansicht sehr bald zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Länderministern und Bundesfinanzminister kommen. Um diese Quelle möglicher Auseinandersetzungen von vornherein zu verstopfen, scheint mir eine solche Regelung notwendig zu sein. Wir haben diesen Antrag aber im wesentlichen nur gestellt, um damit eine Verbesserung des


    (Dr. Bertram)

    Gesetzes zu erreichen. Er ist nicht so wesentlich wie unsere beiden anderen Anträge zu den Ziffern 1 und 4 der Drucksache Nr. 925.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Dr. Etzel (Bamberg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die hier geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken, wonach der vorliegende Gesetzentwurf dem Art. 108 des Grundgesetzes widerspreche, vermag ich nicht zu teilen. Ich bin im Gegenteil der Auffassung, daß er in einer sehr sorgfältig definierten Weise die Grenzen, die Art. 108 gezogen hat, respektiert. In einem Punkte allerdings bin ich anderer Auffassung. Man kann die Frage aufwerfen, ob die Bundesfinanzverwaltung im Sinne des Art. 108, welche die dort aufgeführten Steuern, Steuerarten und -gruppen zu verwalten hat, auch die Einbeziehung von Bauabteilungen umfaßt.

    (Zurufe links: Aha!)

    Diese Frage verneine ich.
    Ich will — dazu steht mir die Zeit nicht zur Verfügung — auf die Grundlagen des Gesetzentwurfs im einzelnen nicht eingehen, sondern mich auf eine Spezialfrage beschränken, die den § 14 betrifft. In diesem Paragraphen ist vorgesehen, daß die Hauptzollämter als die örtlichen Behörden der Bundesfinanzverwaltung für die Verwaltung der Zölle, der Verbrauchssteuern „einschließlich", wie der Entwurf sagt, „der den Ländern zufließenden Biersteuer" zuständig sind. Nach Art. 105 Abs. 2 des Grundgesetzes hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebung über die Verbrauchsteuern. Zu den Verbrauchsteuern zählt auch die Biersteuer. Nach Art. 108 werden die der konkurrierenden Gesetzgebung unterworfenen Verbrauchsteuern, also auch die Biersteuer, durch die Bundesfinanzbehörden verwaltet. Es ist also vollkommen überflüssig, in § 14 Abs. 1 ausdrücklich hervorzuheben, daß unter die durch die örtlichen, unteren Instanzen der Bundesfinanzverwaltung zu verwaltenden Verbrauchsteuern auch die Biersteuer zu rechnen ist. Es ist auch unzweckmäßig, eine solche ausdrückliche Hervorkehrung zu machen, weil die Möglichkeit besteht, daß die Fassung des Art. 105 Abs. 2 nicht endgültig ist, und weil doch die Möglichkeit nicht geleugnet werden kann, daß im Zuge der weiteren Entwicklung des Bundesverfassungsrechtes die Biersteuer aus der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes herausgenommen und damit der Bundesfinanzverwaltung entzogen wird.
    Ich habe daher namens der Fraktion der Bayernpartei folgenden Antrag zu stellen:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    In Absatz 1 des § 14 werden die Worte „einschließlich der den Ländern zufließenden Biersteuer" gestrichen.
    Wir selber würden den Gesetzentwurf in seinem Aufbau und seiner Tendenz zustimmen können, wenn er sich nur eben nicht auf eine Fehlkonstruktion des Grundgesetzes stützte. Aber daran ist nicht dieser Gesetzentwurf, sondern das Grundgesetz selbst schuld.

    (Beifall bei der BP.)