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ID0106105800

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    Deutscher Bundestag. — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950 2221 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2221 D Zur Tagesordnung 2222 A Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeits-, berufs- und heimatlosen Jugend (Drucksachen Nr. 751 und 355) 2222 B Berlin (SPD) . . . . . . . 2222 C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2224 B Dr. Preiß (FDP) 2225 C Farke (DP) 2227 D Ribbeheger (Z) 2228 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Weizenabkommen (Drucksache Nr. 892) 2222 B, 2229 A Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2229 A Schreiben des Abg. Dr. Ott betr. Hospitierung bei der Fraktion der WAV . 2230 D Erste Beratung des von, den Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 845) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 824) 2231 A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2231 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betr. Flüchtlingsausgleich (Drucksachen Nr. 841, 626 und 74) 2231 D Pfender (CDU), Berichterstatter 2231 D Stech (SPD) . . . . . . . 2233 A Donhausen (BP) 2234 A Tichi (WAV) 2234 C Krause (Z) 2235 C Müller (Offenbach) (KPD) . 2236 B Höfler (CDU) 2237 A Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2237 D Strauß (CSU) 2238 C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 2239 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksache Nr. 856) 2222 B, 2231 C, 2240 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2241A, 2246 C, 2248 C Neuburger (CDU) . . . . . . 2241 D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 2242 C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2243 C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2244 C Seuffert (SPD) 2245 B Ewers (DP) 2247 A Dr. Bertram (Z) 2248 A Loritz (WAV) . . . . . . . 2249 A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 849, 770 und 630) 2231 C, 2249 C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . 2249 C 2252 C Mertins (SPD) 2251 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 2252 D Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei dem vorliegenden Entwurf handelt es sich um einen eigenartigen Versuch der Gesetzgebung. Er nimmt aus einer bestehenden gesetzlichen Gesamtregelung einen Sektor heraus, aus einem einheitlichen. in sich abgewogenen Gesetz, dem Tabakwarensteuergesetz, um eire isolierte, aus dem Zusammenhange gelöste steuerliche Regelung zu treffen. Der Entwurf begründet diese Vorwegnahme mit der starken Überhöhung der auf Zigarren gelegten Steuer und besonders mit der Notwendigkeit, das ursprüngliche Verhältnis in der steuerlichen Belastung der einzelnen Gruppen von Tabakwaren wiederherzustellen. Das wäre also ein finanzpolitischer Gesichtspunkt. Die Begründung sagt weiterhin, die Folge dieser steuerlichen Überhöhung — und hier kommen wir zu einer wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Überlegung — sei die große Arbeitslosigkeit in der Zigarrenindustrie, vor allem in Baden. Hessen und Westfalen gewesen. und dies habe auch seine Rückwirkung nicht bloß auf die Beschäftigtenzahlen, sondern auch auf den Tabakanbau in der Rheinpfalz und in Baden.
    Bei Beachtung und Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse der Zigarrenindustrie, die anders aufgebaut ist und mit anderen Mitteln und Methoden als die Zigarettenindustrie arbeitet, wird niemand verkennen, daß hier eine echte Notlage besteht, ein echter Notstand, der deswegen von besonderer sozialer Bedeutung ist, weil es sich hier nicht um innerhalb großer Fabrikgemeinschaften stehende eigentliche Industriearbeiter handelt, sondern um Menschen, die irgendwo draußen ihre eigene kleine Ackernahrung haben. Jedermann wird also der Meinung sein: es ist notwendig, der Zigarrenindustrie hier eine Erleichterung zu verschaffen.
    Weil Eile geboten schien, hat die Bundesregierung auf Grund des Art. 84 Abs. 2 des Grundgesetzes mit Zustimmung des Bundesrates eine Verwaltungsanordnung erlassen, durch welche die Steuerbeträge generell in einem gewissen Ausmaß gestundet bzw. erlassen, d. h. vergütet wurden. Diese Verwaltungsanordnung ist verfassungswidrig, denn sie bedeutet nichts anderes als eine Rechtsetzung, eine Rechtsnorm, und als solche


    (Dr. Etzel [Bamberg])

    käme außerhalb der normalen Gesetzgebung nur eine Rechtsverordnung nach Art. 80 des Grundgesetzes in Frage. Auf diesen Punkt werde ich gleich noch zu sprechen kommen.
    Wesentlich aber scheint mir zu sein, daß hier für einen Teil des Tabakgewerbes eine Sonderregelung gesucht wird, während gerade auch für die übrigen Sektoren, zum Beispiel die Zigarettenindustrie, die Lösung bestehender Schwierigkeiten ebenfalls vordringlich wäre. Durch die Vorwegnahme dieses Sondergesetzes wird nun das einheitliche Gefüge der Tabakwarenbesteuerung gestört, wenn nicht zerstört werden.
    Ich darf in dem Zusammenhang auf folgende Zahlen hinweisen. Der Steuersatz für Zigarren ist von 23 % des Kleinverkaufspreises vor dem letzten Krieg auf jetzt 46 % erhöht worden und soll nunmehr auf 30 % bzw. 35 % des Kleinverkaufspreises gesenkt werden. Mit anderen Worten: Die Steuer für die Zigarre soll jetzt von 23% des VorkriegsKleinverkaufspreises auf 30 %, also um 7% des Kleinverkaufspreises erhöht werden. Das ist eine Erhöhung des ursprünglichen Steuersatzes um 30,4 %. Der Steuersatz für Zigaretten dagegen ist von 37 % des Kleinverkaufspreises auf 66 %, also um 29% des Kleinverkaufspreises erhöht worden. Die Erhöhung beträgt hier nicht weniger als 78 % des Ausgangssatzes. Hier ist also eine viel stärkere Belastung als bei irgendeiner anderen Tabakwarenart vorgenommen worden, höher auch als bei Feinschnitt oder sonstigem Pfeifentabak, bei Kautabak oder anderen Tabakwarengruppen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit läuft ab!

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    Rede von Dr. Hermann Etzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FU)

    Ich darf hier feststellen: das angestrebte Gleichgewicht. d. h. ein gesundes Verhältnis in der Besteuerung der einzelnen Tabakwarengruppen würde nicht erreicht werden. Das Gegenteil wäre der Fall.
    In dem Zusammenhang möchte ich auch auf eine Verlautbarung des Presse- und Informationsamtes der Bundsregierung vom 26. April hinweisen Dort ist festgestellt. daß der Kleinverkaufswerte bei Zigarren im Februar — Ermäßigung. Vergiftung bzw. Stundung hatten erst am 20. Februar Platz gegriffen — vvn rund 26 Millionen DM auf rund 38 Millionen DM, also um 45 1 v. H. gestiegen ist und daß sich die versteuerte Stückzahl noch erheblich stärker. nämlich um 79.8 v. H. erhöht hat. Gleichzeitig sind jedoch die abgesetzten Mengen und die Kleinverkaufswerte bei Zigaretten und Rauchtabak gefallen. Zigaretten wurden im Betrage von nur rund 158 Millionen DM versteuert
    gegenüber 171 Millionen DM im Januar. Hier ist in Wahrheit des einen Uhl des anderen Nachtigall. Es geht meines Erachtens nicht an, aus einem einheitlichen Tabakwarensteuergesetz einen Teil herauszunehmen und ihn gesondert zu regeln. Wir erkennen die Dringlichkeit einer Regelung für die Zigarrenindustrie durchaus an. Di ese Dringlichkeit besteht aber auch für die übrigen Industrien, vor allem für iene, welche aus einem Kilo Tabak einen viel höheren. einen mehrfachen. ia sogar einen vielfachen Steuerwert herausproduzieren, wi e di es bei der Zigarette gegenüber der Zigarre der Fall ist.
    Ich darf zum Schluß kommen und feststellen: Die Anordnung vom 14. Februar ist verfassungswidrig. Wir wollen an diese Tatsache keine Weiterungen knüpfen, halten es aber für erforderlich, daß die Einheitlichkeit der Tabaksteuergesetzgebung gewahrt bleibt.
    Ich darf folgenden Antrag einbringen
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksache Nr. 856) wird ausgesetzt.
    Die Bundesregierung wird ersucht, mit tunlichster Beschleunigung einen Gesamtentwurf über die Tabaksteuerreform vorzulegen.