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ID0106102500

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    Deutscher Bundestag. — 61. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950 2221 61. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 4. Mai 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2221 D Zur Tagesordnung 2222 A Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeits-, berufs- und heimatlosen Jugend (Drucksachen Nr. 751 und 355) 2222 B Berlin (SPD) . . . . . . . 2222 C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2224 B Dr. Preiß (FDP) 2225 C Farke (DP) 2227 D Ribbeheger (Z) 2228 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Internationalen Weizenabkommen (Drucksache Nr. 892) 2222 B, 2229 A Dr. Niklas, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 2229 A Schreiben des Abg. Dr. Ott betr. Hospitierung bei der Fraktion der WAV . 2230 D Erste Beratung des von, den Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 845) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betreffend Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 824) 2231 A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2231 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Heimatvertriebene über den Antrag der Abgeordneten Ollenhauer und Genossen betr. Flüchtlingsausgleich (Drucksachen Nr. 841, 626 und 74) 2231 D Pfender (CDU), Berichterstatter 2231 D Stech (SPD) . . . . . . . 2233 A Donhausen (BP) 2234 A Tichi (WAV) 2234 C Krause (Z) 2235 C Müller (Offenbach) (KPD) . 2236 B Höfler (CDU) 2237 A Dr. Richter (Niedersachsen) (DRP) 2237 D Strauß (CSU) 2238 C Dr. Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen 2239 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Senkung der Tabaksteuer für Zigarren (Drucksache Nr. 856) 2222 B, 2231 C, 2240 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2241A, 2246 C, 2248 C Neuburger (CDU) . . . . . . 2241 D Dr. Etzel (Bamberg) (BP) . . . 2242 C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 2243 C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2244 C Seuffert (SPD) 2245 B Ewers (DP) 2247 A Dr. Bertram (Z) 2248 A Loritz (WAV) . . . . . . . 2249 A Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 849, 770 und 630) 2231 C, 2249 C Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP), Berichterstatter . . . 2249 C 2252 C Mertins (SPD) 2251 A Nächste Sitzung . . . . . . . . 2252 D Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Wilhelm Niklas


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich heute als zuständiger Ressortminister die Zustimmung des Hohen Hauses zum Anschluß der Bundesrepublik an das Weltweizenabkommen erbitte, so darf ich das wohl mit der Hoffnung tun, daß in dem gesetzgeberischen Akt, dessen es noch bedarf, um den Beitritt Westdeutschlands rechtskräftig zu machen, der Bundestag in seiner ganz überwiegenden Mehrheit einig ist.
    Ich möchte vorweg bemerken, daß der Bundesrat den Gesetzentwurf im Hinblick auf die großen Vorteile, die uns die Mitgliedschaft im Weltweizenpakt bietet, bereits einstimmig gebilligt hat. Ich glaube, wir dürfen Genugtuung darüber empfinden, daß mit diesem Beitritt ein weiterer wichtiger Schritt zur Eingliederung der Bundesrepublik in das Vertragssystem der westlichen Welt getan wird. Es liegt in der Natur der Sache und in unserer allgemeinen Situation begründet, daß ein solcher Akt heute nicht nur wirtschaftlichen, sondern auch politischen Charakter trägt.
    Das Weltweizenabkommen dient dazu, die wirtschaftlichen Beziehungen der Vertragsstaaten zu normalisieren. Es soll Ausfuhr und Einfuhr des wichtigsten Welthandelsproduktes in einen festen Rahmen bringen, die Brotversorgung der Zuschußländer sichern helfen und eine Preissenkung einleiten. Indem es also der wirtschaftlichen Stabilisierung dient, schafft es zugleich auch Voraussetzungen für eine gedeihliche politische Entwicklung. Westdeutschland hofft mit den übrigen am Abkommen beteiligten Ländern, daß der Pakt den Hoffnungen, die bei seinem Abschluß darauf gesetzt wurden, gerecht werden wird. Jedenfalls wird er um so stärkere Garantien des Bestandes und des Funktionierens in sich tragen, je größer der Kreis der Beteiligten ist. In diesem Sinne bedeutet der Beitritt Westdeutschlands nicht nur einen Vorteil — und ich darf sagen: auch einen Erfolg für die Bundesrepublik —, sondern gleichzeitig einen Beitrag zur Vervollkommnung dieses Instrumentes der Weltwirtschaft im gemeinsamen Interesse aller Vertragsländer.
    Sie werden fragen, meine Damen und Herren, warum es denn so lange gedauert hat, bis sich der Weltweizenrat auf seiner zweimal unterbrochenen Londoner Tagung über die Aufnahme Westdeutschlands geeinigt hat. Sie wollen mir gestatten, daß ich mich an dieser Stelle mit der uns gebotenen Zurückhaltung über diese Verzögerung äußere. Die Ursachen lagen jedenfalls nicht auf deutscher Seite, und die Schwierigkeiten ergaben sich eigentlich nicht aus dem deutschen Aufnahmeantrag, sondern aus seiner ursprünglichen Verkoppelung mit dem japanischen. Außerdem bedurfte die Aufteilung des
    zusätzlichen Exportkontingentes auf die Ausfuhrländer einiger Überlegung.
    Nun darf ich Ihnen die materielle Bedeutung des Abkommens mit einigen Daten erläutern. Wir haben, wie Ihnen allen bekannt ist, im vergangenen Jahr eine außergewöhnlich gute Ernte gehabt. Aber auch wenn unserer Landwirtschaft die geplante Produktionssteigerung gelingt und wir den Anteil der Eigenproduktion allmählich steigern können, bleibt unsere Ernährung aus den bekannten Gründen noch stark einfuhrabhängig. Nach der Versorgungsplanung 1949/50 ist Westdeutschland mit rund der Hälfte seines Brotgetreidebedarfes auf die Einfuhr angewiesen. Diese wiederum besteht ganz überwiegend aus Weizen. 1949/50 werden wir im ganzen ' einschließlich einer Erhöhung der Vorräte 3,4 Millionen Tonnen Brotgetreide einführen, wovon 2,7 Millionen Tonnen auf Weizen und 0,7 Millionen Tonnen auf Roggen entfallen. So sehr wir uns bemüht haben, die hoch zu subventionierende Weizeneinfuhr durch billigeren Importroggen zu ersetzen, so ist doch der Roggeneinfuhr eine Grenze gezogen, da erstens das Roggenangebot in der Welt beschränkt ist und wir zweitens Roggen im wesentlichen über Handelsverträge bekommen, die Roggeneinfuhr also an einen entsprechenden Industrieexport gebunden ist.
    Um nun unsere große und kostspielige Weizeneinfuhr zu ermäßigen und zu verbilligen, gab es drei Möglichkeiten: Verminderung des Weizenverbrauchs, Verlagerung der Einfuhr vom teuren Dollarweizen zum billigeren Weizen aus Handelsverträgen und Beitritt zum Weltweizenabkommen. Die beiden ersten Wege haben wir bereits mit Erfolg beschritten. Der Weizenkonsum, der als Folge der Mangeljahre zeitweise stark übersteigert war, ist bereits zurückgegangen, und der Verbrauch lenkt wieder stärker zurück zum Roggenbrot. Der Weizenverbrauch 1949/50 wird voraussichtlich erheblich hinter dem Voranschlag zurückbleiben. Es war daher möglich, die Weizeneinfuhr zum Teil auf Lager zu nehmen und wieder normale Vorräte zu bilden, was mir angesichts der Ungewißheit unserer Einfuhrmöglichkeiten im kommenden Jahr als eine Vorsichtsmaßnahme und als Ausgleichsreserve für etwaige Spannungen in der Versorgungslage unerläßlich erscheint. Durch Ausnutzung der handelsvertraglich gebotenen Einfuhrmöglichkeiten haben wir ferner 400 000 Tonnen USA-Weizen durch billigeren Weizen aus Nicht-Dollarländern ersetzt. Den entscheidenden Schritt zur Verbilligung unserer Weizeneinfuhr aber soll der Beitritt zum Weltweizenabkommen bringen.
    Ich muß nun einiges über die Grundgedanken des Abkommens sagen. Der Vertrag dient der Stabilisierung des Weltweizenmarktes. Er will den Importländern auch bei einer Verknappung am Weltmarkt und bei steigenden Marktpreisen den Einkauf eines bedeutenden Teils ihres Zuschußbedarfes zu nicht überschreitbaren Höchstpreisen garantieren, und er will andererseits den Exportländern die Sicherheit geben, daß sie auch bei wachsenden Überschüssen am Weltmarkt und sinkender Preistendenz ein Gesamtkontingent, das ursprünglich 12,4 Millionen Tonnen betrug und sich nach dem Beitritt Westdeutschlands auf 14,2 Millionen beläuft, zu einem nicht unterschreitbaren Mindestpreis absetzen können. Die Importländer — nach unserem Beitritt im ganzen 38 — verpflichten sich, den Exportländern bis zum Jahre 1952/53 jährlich bestimmte Mengen abzunehmen. Von den großen Weizenüberschußländern der Welt sind die Vereinigten Staaten,


    (Bundesminister Dr. Niklas)

    Kanada und Australien Partner des Abkommens, von den kleineren Uruguay und Frankreich, dessen Weizenerzeugung in den letzten Jahren stark gestiegen ist und einen Export ermöglicht. Argentinien und Sowjetrußland sind am Abkommen nicht beteiligt,

    (Abg. Rische: Sagen Sie ruhig einmal die Gründe!)

    was zur Folge hat, daß die Zuschußländer dort frei einkaufen und etwaige günstigere Marktchancen für den nicht vertragsgebundenen Teil ihres Weizenbedarfes wahrnehmen können.
    Der Höchstpreis des Abkommens beträgt frei Schiff Exporthafen 180 Cents je Bushel für die kanadische Standardqualität und bleibt für die gesamte Laufzeit, also bis zum Jahre 1952, unverändert. Der Mindestpreis beträgt in diesem Jahre 150 Cents und sinkt jährlich um 10 Cents bis auf 120 Cents im Jahre 1952/53. Innerhalb der Spanne zwischen dem Höchstpreis und dem jeweiligen Mindestpreis bilden sich die effektiven Lieferpreise. Sie sind je nach der Marktlage in den einzelnen Exportländern verschieden und werden sowohl von dem Gesetz von Angebot und Nachfrage als auch von der stärkeren oder schwächeren Position der Kontrahenten beeinflußt.

    (Hört! Hört! bei der KPD.)

    Es hat sich zum Beispiel bisher schon gezeigt, daß Australien nicht geneigt ist, vom Höchstpreis abzugehen, wobei es seine starke Stellung als Pfundwährungsland ins Treffen führt, während die Vereinigten Staaten, die den Wunsch nach Verminderung ihres Weizenüberflusses haben, mit Hilfe von Exportsubsidien den Lieferpreis nicht unwesentlich unter den Höchstpreis ermäßigen.
    Wichtig ist die Bestimmung, daß die Importländer zur vollen Abnahme ihrer Quoten nur dann verpflichtet sind, wenn sie zu Mindestpreisen zu liefern bereit sind, und daß umgekehrt die Exportländer ihre Lieferverpflichtung nur zu Höchstpreisen zu erfüllen brauchen. Wie sich diese Preisbestimmungen auf die tatsächliche Abwicklung der vertraglichen Lieferungen im ersten Jahre auswirken, wird man erst nach Ablauf des ersten Vertragsjahres am 31. Juli sagen können.
    Wir haben nun, wie Ihnen bereits bekannt ist, die Quote, mit der wir in das Abkommen hineingehen wollen, auf 1,8 Millionen Tonnen bemessen. Damit stehen wir unter den Importländern des Abkommens an zweiter Stelle, hinter Großbritannien mit 4,8 Millionen Tonnen und weit vor dem nächsten Land, Italien, mit 1,1 Millionen Tonnen. Von dem Gesamtkontingent des Abkommens, das nach unserem Beitritt 14,2 Millionen Tonnen beträgt, entfallen auf die Bundesrepublik rund 13%. Wir sind bei der Bemessung unserer Quote davon ausgegangen, daß unser voraussichtlicher Jahreseinfuhrbedarf in den nächsten Jahren durchschnittlich etwa 2.5 Millionen Tonnen betragen wird, wovon also 72 % durch unsere Paktquote gedeckt werden. Wir behalten dann für die Weizenimporte außerhalb des Abkommens noch einen genügenden Spielraum. Die der deutschen Quote entsprechende Erhöhung der Exportkontingente der Überschußländer ist so vorgenommen worden, daß Westdeutschland den ganz überwiegenden Teil seines Paktweizens aus den Vereinigten Staaten beziehen wird, die unsere Weizenversorgung auch bisher schon fast vollständig bestritten haben. Das steht natürlich im engsten Zusammenhang damit, daß die Vereinigten Staaten uns auch die Kredite zur Finanzierung dieser Importe zur Verfügung stellen.
    Damit komme ich auf die finanzielle Bedeutung unserer Mitgliedschaft. Dabei ist zweierlei zu unterscheiden: erstens die Ersparnis im Einkauf, zweitens die Ermäßigung des Subventionsbedarfs.
    Zum ersten: Bisher haben wir für die Weizeneinfuhr aus den Vereinigten Staaten die sogenannten Kontraktpreise bezahlt, die jeweils das Kriegsministerium beim Einkauf der Mengen für uns auslegte und die sich cif deutscher Hafen auf 98 bis 101 Dollar je Tonne stellen. Wie teuer uns die Tonne Weizen im Rahmen des Abkommens durchschnittlich zu stehen kommen wird, läßt sich im Augenblick noch nicht genau sagen, da, wie erwähnt, der Lieferpreis Schwankungen unterliegt und von der Entwicklung des Marktes, der Frachten und anderer Faktoren abhängt. Wir glauben aber, nicht zu optimistisch zu sein, wenn wir zunächst mit einem cif-Preis von 82,5 Dollar je Tonne rechnen, wobei es nicht ausgeschlossen ist, daß sich der Preis schließlich noch etwas günstiger stellt. Ob und inwieweit uns nun aus dem Minderbedarf an ECA-Mitteln für die Weizeneinfuhr insofern ein Vorteil erwächst, als wir einen größeren Betrag für die Einfuhr anderer Nahrungsmittel verwenden können, muß allerdings noch als offene Frage gelten.
    Um so wichtiger ist die Verminderung des Subventionsbedarfs. Es dürfte Ihnen bekannt sein, daß der größte Posten der Einfuhrsubventionen, die zum Ausgleich des höheren ausländischen Preisniveaus bisher erforderlich waren, auf die Weizeneinfuhr entfällt. Nach dem Voranschlag für die Zeit vom 1. Oktober 1949 bis zum 30. Juni 1950 beansprucht die Weizensubvention mit 310 Millionen DM fast 50 % des gesamten Nettosubventionsbedarfs. Für den kleinen Rest des laufenden Wirtschaftsjahres, also bis zum 30. Juni, wird sich auch beim laufenden Verbrauch noch eine sehr begrüßenswerte Subventionsersparnis ergeben.
    Auf weitere Einzelheiten einzugehen; möchte ich mir für heute versagen. Es dürfte sich empfehlen, die weitere Entwicklung der Dinge abzuwarten. Ich habe nur noch die eine und sehr dringende Bitte, daß das Hohe Haus die Beschlußfassung in dieser Angelegenheit so sehr wie möglich beschleunigen möge. Die uns ursprünglich gesetzte Frist für die Überreichung der Beitrittserklärung in Washington, die am 30. April abgelaufen ist, ist uns um zehn Tage verlängert worden. Der Weltweizenrat hat aber wissen lassen, daß er auf die verfassungsmäßig vorgeschriebene Ratifikation durch die parlamentarischen Instanzen der Bundesrepublik innerhalb der festgesetzten Frist Wert legt.
    Ich bitte daher das Hohe Haus im Namen der Bundesregierung um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf und um seine baldige Verabschiedung.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Nach diesen Ausführungen des Herrn Bundesernährungsministers erkläre ich die erste Beratung des Gesetzentwurfs Drucksache Nr. 892 für beendet. Die zweite und dritte Beratung findet beschlußgemäß morgen, Freitag, statt.
Ehe wir in der Tagesordnung fortfahren, habe ich dem Haus folgende geschäftliche Mitteilung zu machen. Der Abgeordnete Dr. Franz Ott hat an mich nachfolgendes Schreiben gerichtet:
Als unabhängiger Abgeordneter erlaube ich mir, Ihnen mitzuteilen, daß ich aus Gründen der praktischen parlamentarischen Mitarbeit sofort unter Wahrung meiner vollkommenen Unab-


(Präsident Dr. Köhler)

hängigkeit bei der Fraktion der WAV hospitiere.

(Zurufe von der SPD: Oho! — Ich gratuliere! — Unruhe.)

— Nachdem die interne Aussprache über diese Mitteilung geschlossen ist, bitte ich, in der Abwicklung der Tagesordnung fortfahren zu dürfen. Ich rufe die Punkte 3 a) und b) der Tagesordnung auf:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Besold und Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Art.131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr.845);
b) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Falkner, Dr. Etzel (Bamberg), Dr. Seelos und Fraktion der Bayernpartei betr. Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 824).
Der Ältestenrat schlägt für die Einbringung durch die Herren Antragsteller eine Redezeit von 15 Minuten und dann — ohne Debatte — die Überweisung an den zuständigen Ausschuß vor. — Ich höre keinen Widerspruch. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit feststellen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Etzel. Ich nehme an, daß Herr Dr. Etzel als Antragsteller beide Anträge begründet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die beiden Anträge sind nicht viele Worte zu verlieren; sie wollen die Wiederherstellung des Rechtsgedankens, der bis jetzt in bezug auf den darin behandelten Gegenstand kaum verwirklicht worden ist. Dem Art. 131 des Grundgesetzes liegt zweifellos die Anerkennung bestehender Rechtsansprüche zugrunde. Die Absieht des Gesetzes war außerdem die Beschleunigung der Durchführung der dort vorgesehenen Regelung durch ein Bundesgesetz. Auch die Regierungserklärung vom September vorigen Jahres hat die Rechtsansprüche der beteiligten und betroffenen Personenkreise und -gruppen anerkannt und die politische Notwendigkeit einer beschleunigten Regelung beiaht. Am 8. Mai, am kommenden Montag, ist ein Jahr vergangen, seitdem der Parlamentarische Rat das Grundgesetz beschlossen und verabschiedet hat. Es scheint mir an der Zeit, daß die Ausführung des Art. 131, der entrechteten Gruppen ihre Rechte wiedergeben soll, nunmehr erfolgt. Nur weil die Ausführung dieses Artikels rasch erfolgen sollte, konnte die in Satz 3 liegende Rechts- und Prozeß-sperre hingenommen werden. Es ist zweifellos, daß unter den Art. 131 nicht nur die Gruppen der vertriebenen Beamten, sondern auch alle anderen, aus irgendeinem Grunde — Entnazifizierung, Auflösung früherer Dienststellen und dergleichen — aus ihren Dienststellen entlassenen Personenkreise mit einzubeziehen sind, vor allem auch die Wehrmacht-beamten und Berufssoldaten.
    Dem Hohen Haus und der Bundesregierung obliegt es, hier einen Schlußstrich unter eine Phase zu ziehen, die zweifelsohne durch die Entwicklung und die Ausbildung einer weitgehenden politischen Skepsis. gekennzeichnet ist, einer Skepsis, die durch die allzulange Unterlassung der Ausführung des Art. 131 verursacht ist. Das Hohe Haus und die Bundesregierung haben es in der Hand, zu verhindern, daß aus dieser politischen Skepsis eine politische Sepsis entsteht; sie haben die Möglichkeit, unseren Antrag auf Beseitigung des Satzes 3 des Art. 131 durch eine sehr rasche Erledigung des Ausführungsgesetzes gegenstandslos zu machen.
    Am 26. April dieses Jahres haben die beteiligten Bundesministerien bekanntgegeben, daß die Vorbereitungsarbeiten für das Bundesgesetz, das gemäß Art. 131 des Grundgesetzes die Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen Beamten, der Ruhestandsbeamten und ihrer Hinterbliebenen regeln soll, so weit gediehen seien, daß der Gesetzentwurf voraussichtlich in Kürze dem Bundestag vorgelegt werden könne. Ich möchte die Hoffnung ausdrücken, daß es bei dieser Ankündigung der Bundesregierung auch wirklich sein Bewenden hat, d. h. daß die Vorlage nun tatsächlich alsbald beim Bundestag eingeht, damit dieser in die Lage versetzt wird, dokumentarisch und geschichtlich zu beweisen, daß auch der Bund die Standarte des Guten und des Rechts ist.

    (Beifall bei der BP.)