Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Not der berufs-, arbeits- und heimatlosen Jugend ist in bedrohlicher Weise gewachsen. Das Lehrstellenangebot ist um die Hälfte zurückgegangen, aber die Zahl' der stellungsuchenden Jugendlichen in diesem Frühjahr schon um das Doppelte gestiegen.
Der Ausschuß für Jugendfürsorge hat in langen Beratungen die Maßnahmen zusammengestellt, die diese Berufsnot der Jugend lindern können. Es galt für meine Freunde und mich, vor allem die Maßnahmen herauszustellen, die die Normalzahl von Lehrstellen wiederherstellen und zusätzliche ermöglichen. Die zu hohe Steuerlast mit Einschluß der Soforthilfe hat in erster Linie viele Arbeitgeber veranlaßt, das Risiko einer Lehrlingsausbildung nicht mehr zu übernehmen. Dazu kommt die Lehrvergütung und ihre Weiterzahlung bis zu sechs Wochen bei Arbeitsmangel als zusätzliche Belastung. Es ist notwendig, demgegenüber durch steuerliche Maßnahmen, die in dem vorliegenden
Antrag vorangestellt sind, Erleichterungen zu schaffen. Möglichkeiten sehen wir in steuerfreien Beträgen, Steuergutscheinen, Zuschüssen an Ausbildungsbetriebe oder in der Zuteilung verbilligter Kredite.
Eine weitere Schrumpfung von Lehrstellen bewirken die in einigen Ländern verabschiedeten Jugendarbeitsschutzgesetze mit ihrer verkürzten Arbeitszeit und dem 24tägigen Urlaub. Eine bundeseinheitliche und den wirtschaftlichen und gesunden sozialen Erfordernissen wirklich Rechnung tragende Regelung des Arbeitsschutzrechtes muß so schnell wie möglich in die Wege geleitet werden, damit besonders in Niedersachsen, Bremen und Bayern die normale Zahl der Lehrlingsstellen wieder erreicht wird.
Voraussetzung für eine Lehrlingseinstellung ist aber der nötige Wohnraum. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern ist dieser nötige Wohnraum das Problem Nr. 1. Der von betriebsfremden Personen belegte Werkwohnraum muß darum durch eine gesetzliche Regelung freigemacht werden; denn gerade der Jugendliche im Lehrverhältnis muß sein eigenes Zimmer besitzen. Die Länder Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern, die die meisten der in Berufsnot befindlichen Jugendlichen haben, erwarten, daß laufend ein übergebietlicher Ausgleich von Lehrlingen und jugendlichen Arbeitskräften erfolgt und auch gesetzlich geregelt wird; natürlich nur so, daß diese Jugendlichen auf die Entlastungsquoten der betreffenden Länder nicht angerechnet werden.
Die übrigen in dem vorliegenden Antrag vorgesehenen Maßnahmen finden ebenfalls unsere volle Unterstützung, sie können der Not zusätzlich weitgehend steuern. Das Entscheidende bei der Überwindung der Jugendarbeitslosigkeit sehen aber meine Freunde in den von mir herausgestellten Maßnahmen, die hoffentlich in aller Kürze durch Gesetz getroffen werden und dann eine einigermaßen wirksame Abhilfe bringen. Wir sind also mit den vorgeschlagenen Maßnahmen einverstanden und stimmen ihnen zu.