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ID0106004100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1950 2195 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. April 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2196A, 2220C Zur Tagesordnung 2196B Änderung des Beschlusses zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Überbrückungshilfe zugunsten der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache Nr. 810) . 2196C Anfrage Nr. 68 der Fraktion der SPD betr. Rechte der Arbeiter und Angestellten der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Drucksachen Nr. 822 und 872) 2196C Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Frey, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitslosigkeit im Grenzkreis Kleve (Drucksache Nr. 712) 2196D, 2207D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abg. Gockeln, Even, Winkelheide, Heix und Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Errichtung einer Familien-Ausgleichskasse (Drucksache Nr. 870) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksache Nr. 774) und der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Finanzbeihilfe für kinderreiche Familien (Drucksache Nr. 740) 2196B, D Dr. Hammer (FDP): N als Berichterstatter 2197A als Abgeordneter 2203C Determann (Z), Antragsteller 2197B Richter (Frankfurt) (SPD), Antrag- steller 2198A, 2206A Winkelheide (CDU) 2201B Gundelach (KPD) 2203A Frau Kalinke (DP) 2204D Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2206C Dr. von Merkatz (DP) 2207C Zur Abstimmung: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 2207A Schoettle (SPD) 2207A Erste Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften (Drucksache Nr. 832) 2207D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebietes (Drucksachen Nr. 830, 140, 343 und 364) 2208A Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . 2208A Baur (Augsburg) (SPD) 2208C Gundelach (KPD) 2209C, 2212C Dr. Falkner (BP) 2210B, 2212D Pannenbecker (Z) 2210D Dr. Oellers (FDP) 2211A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2211D, 2213B Pohle (SPD) 2213B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Abgeordneten Aumer, Freiherr von Aretin, Donhauser, Dr. Solleder, Kahn und Genossen betr. Kontrollmaßnahmen bei den Arbeitsämtern (Drucksachen Nr. 722 und 537) 2214C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 2214C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeits-, berufs- und heimatlosen Jugend (Drucksachen Nr. 751 und 355) . 2214D Ribbeheger (Z), Berichterstatter . . . 2215A Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen . . 2215C Berlin (SPD) 2215D Frau Niggemeyer (CDU) 2217B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 2219D Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stande vom 27. Februar 1950 (Drucksache Nr. 718) 2220A Nächste Sitzung 2220C Die Sitzung wird um 9 Uhr 9 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Heinrich Krone


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um die Drucksache Nr. 830. Sie enthält den Bericht des Haushaltsausschusses zur Frage der Aufhebung der Verordnung über die sechsprozentige Gehaltskürzung auf Grund der Notverordnung vom 1. Dezember 1930. Den Beratungen im Haushaltsausschuß lag der Antrag der Abgeordneten Renner und Fraktion Drucksache Nr. 140 zugrunde, in dem die Aufhebung beantragt worden ist; dann der weitere Antrag derselben Fraktion Drucksache Nr. 364, in dem beantragt worden ist, daß diese Aufhebung vom 1. Januar 1950 an in Kraft treten soll; ferner der mündliche Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht Drucksache Nr. 343; dieser Ausschuß hat ebenfalls beschlossen, daß diese Kürzung mit dem 1. Januar 1950 aufzuheben sei unabhängig von der Regelung jener Maßnahmen auf Grund des Art. 131 des Grundgesetzes.
    Der Haushaltsausschuß hat sich eingehend mit diesen Fragen beschäftigt und den Beschluß auf Drucksache Nr. 830 gefaßt. Er stimmt der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung zu. Was den Termin angeht, so hat er beschlossen, daß diese Aufhebung in zeitlicher und sachlicher Verknüpfung mit Maßnahmen erfolgen solle, die auf Grund des Art. 131 des Grundgesetzes in Vorbereitung sind, d. h. mit der Regelung der Rechtsverhältnisse ehemaliger Angehöriger der öffentlichen Dienste, insbesondere der Heimatvertriebenen. Die Aufhebung soll unverzüglich erfolgen, was im Sinne des Ausschusses heißen muß, daß auch die Regelung auf Grund des Art. 131 unverzüglich zu erfolgen habe.
    Ich habe also die Aufgabe, Ihnen den Antrag Drucksache Nr. 830 zur Annahme zu empfehlen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Ich eröffne die Aussprache. Der Ältestenrat hat Ihnen, meine Damen und Herren, 60 Minuten Gesamtdiskussion unter Verteilung der Redezeiten nach dem üblichen Schlüssel vorgeschlagen. Ich nehme Ihr Einverständnis mit diesem Vorschlag an.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Baur.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Valentin Baur


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren! Wenn dem Antrag die ihm zukommende Aufmerksamkeit erwiesen und wenn insbesondere die Bedeutung der nun fast ein Jahr dauernden Behandlung dieses Antrages in das richtige Licht gerückt werden soll, so ist das nur moglich, wenn Sie mir Gelegenheit zu einer kurzen chronologischen Behandlung des Schicksals dieses Antrags in den mit ihm befaßten Parlamenten gestatten. Nur wenn Sie sich das vergegenwärtigen, sind Sie meiner Meinung nach in der Lage, den vollen Ernst der Sachlage zu erkennen und einen entsprechenden Beschluß zu fassen.
    Der Wirtschaftsrat hat in seiner 38. Vollversammlung am 24. J uni 1949 beschlossen, der Verwaltungsrat solle einen Vorschlag unterbreiten, nach dem die Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung durchgefuhrt werden konne. Das ist geschehen. Am 24. 6. und am 13. 7. sind die entsprechenden Beschlüsse gefaßt worden. Am 16. 7. hat der Wirtschaftsrat dann einen Gesetzentwurf angenommen, wonach diese Aufhebung der Gehaltskurzung am 1. 9. 1949 in Kraft treten sollte. Am 3. August hat der Länderrat seine Zustimmung zu diesem Gesetz gegeben. Am 5. 8. lehnte die Militarregierung diesen Gesetzentwurf mit der Begründung ab, daß dafür der bis dahin gewählte Bundestag zuständig sei. Am 8. 8., drei Tage später, hat der Ausschuß für Beamtenrecht im Wirtschaftsrat wiederum beantragt, die Militärregierung erneut zu ersuchen, diese Gehaltskürzung aufzuheben. Auch diesen Antrag hat die Militärregierung abgelehnt, wiederum mit der Begründung, daß das Aufgabe des Bundestages sei.
    Der Wirtschaftsrat hat also in nicht ganz zwei Monaten sehr klar und sehr deutlich diese Frage entschieden. Der Bundestag besteht nunmehr acht Monate, und in acht Sitzungen, in denen wir uns mit diesem Problem beschaftigt haben, ist noch keine ordentliche Entscheidung getroffen worden.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was sind die Tatsachen? Zunächst, daß alle Länder und Gemeinden für ihre Beamten und Angestellten diese Gehaltskürzungen in der Zwischenzeit aufgehoben haben und daß sie in allen Ländern und Gemeinden spätestens zum 1. 10. 1949 in Wegfall gekommen ist. Es ist ferner festzustellen, daß speziell für die Bediensteten bei der Bundesbahn und Bundespost in der Zwischenzeit durch eine Maßnahme des Verwaltungsrates des Wirtschaftsrates die Versorgungsbezüge für die verdrängten Beamten dieser Kategorie gleichgestellt worden sind und daß entsprechend die übrigen Beamten dafür ihre Abzüge erhalten.
    Es ist weiter festzustellen, daß die Bahnbeamten der französischen Zone bereits in den Genuß dieser sechs Prozent kommen, so daß die groteske Tatsache besteht, daß beispielsweise ein Eisenbahner, der in Karlsruhe wohnt und in der französischen Zone beschäftigt ist, diese sechsprozentige Gehaltskürzung nicht mehr zu ertragen hat, während der im gleichen Hause wohnende Eisenbahnbeamte, der in Karlsruhe bedienstet ist, immer noch durch diese sechs Prozent benachteiligt wird. Das bedeutet für diese Kreise im Hinblick darauf, daß die Regelung für die in diese Kategorie fallenden Beamten und


    (Baur)

    die Gleichstellung der Pensionen und Versorgungsansprüche in der Zwischenzeit durchgeführt sind, eine Benachteiligung.
    Jeder Abgeordnete muß sich meines Erachtens doch einmal fragen, ob er von dem Volk, vor allen Dingen von den Beamten und Angestellten ernst genommen werden will. Ich bin der Meinung, daß die große Zahl der Beamten davon nichts hat, wenn Sie bei jeder Gelegenheit in den Debatten das Berufsethos der Beamten in Worten lobpreisen und nicht bei praktischer Gelegenheit beweisen, daß Sie dieses Berufsethos auch zu belohnen bereit sind, sondern nur platonische Worte dafür übrig haben. Mit platonischen Worten können diese Bürger und Bürgerinnen nichts anfangen. Sie wollen Taten sehen; denn nur dadurch wird ihnen geholfen.
    Sie müssen weiter bedenken, daß unzufriedene Menschen für einen Staat und für die gesamte menschliche Gesellschaft immer ein sehr gefährlicher Sprengstoff sind und für einen neuen Staat, der sich erst im Aufbau befindet, wie unsere junge deutsche Bundesrepublik, doppelt gefährlich sind. Das Vertrauen, das diese Bürger in ihr gesetzgebendes Parlament haben sollen, ist eine absolute Voraussetzung dafür, daß der Aufbau überhaupt gelingen kann.
    Bei den Beratungen um das Beamtengesetz haben Sie immer davon gesprochen, daß die Beamten in einem Treueverhältnis zu Staat und Gemeinden stehen. Ein Treueverhältnis kann nur dann Bestand haben, wenn es nicht einseitig gefordert wird. Auch Sie und die Regierung sind meines Erachtens verpflichtet, dieses Treueverhältnis zu beweisen, indem Sie endlich den gesamten Bundesbeamten die berechtigten Ansprüche zukommen lassen. Wir wollen, daß heute endlich die Zusicherung wahrgemacht und beschlossen wird, und zwar ohne irgendwelche Bindung.
    Meine Freunde von der sozialdemokratischen Fraktion stehen absolut auf dem Standpunkt der Forderung der Gewerkschaften, die auch der Meinung sind, daß diese Angelegenheit ohne irgendwelche Verkoppelung zu regeln ist. Deshalb beantrage ich im Auftrage meiner Fraktion eine getrennte Abstimmung über die beiden Abschnitte der Drucksache Nr. 830. Das bedeutet nicht, daß wir die Kreise vernachlässigen wollen, die nach Art. 131 endlich auch ihre Regelung finden sollen. Wir treten als Sozialdemokraten dafür ein, daß diese Regelung für alle die Kreise, die in Art. 131 des Grundgesetzes vorgesehen sind, rasch 'und gründlich erfolgt. Wir sind bereit, die hierfür notwendigen Beratungen zu beschleunigen und, wo immer es geht, zu fördern, damit auch die Ansprüche dieser sich in Not befindenden Kreise baldmöglichst gesetzlich geregelt werden.
    Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete des bayerischen Landtages, Herr Haußleiter, hat vor wenigen Tagen in Augsburg in einer öffentlichen Versammlung gesagt, daß die Mitglieder dieses Hauses wenig zu sagen hätten und daß es die Meinung des Volkes sei, daß wir die bestbezahlten Arbeitslosen der Welt wären. Wenn solche demagogischen Äußerungen draußen im Volke auf fruchtbaren Boden fallen können, dann ist das Parlament nicht unschuldig daran, wenn es in acht Sitzungen in acht Monaten zu keiner entscheidenden Lösung kommt. Die Bundesbediensteten haben
    Lösung kommt. Die Bundesbediensteten haben
    das Recht, daß sie mit den Beamten der Länder und Gemeinden gleichgestellt werden.
    Meine Fraktion ersucht daher das Haus, den Antrag in Ziffer 1 ohne irgendwelche Einschränkung zu genehmigen. Wir sind das diesen Männern
    und Frauen, diesen Bürgern und Bürgerinnen schuldig, und ich bitte Sie, entsprechend zu entscheiden.

    (Beifall bei der SPD.)