Rede von
Dr.
Heinrich
Krone
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um die Drucksache Nr. 830. Sie enthält den Bericht des Haushaltsausschusses zur Frage der Aufhebung der Verordnung über die sechsprozentige Gehaltskürzung auf Grund der Notverordnung vom 1. Dezember 1930. Den Beratungen im Haushaltsausschuß lag der Antrag der Abgeordneten Renner und Fraktion Drucksache Nr. 140 zugrunde, in dem die Aufhebung beantragt worden ist; dann der weitere Antrag derselben Fraktion Drucksache Nr. 364, in dem beantragt worden ist, daß diese Aufhebung vom 1. Januar 1950 an in Kraft treten soll; ferner der mündliche Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht Drucksache Nr. 343; dieser Ausschuß hat ebenfalls beschlossen, daß diese Kürzung mit dem 1. Januar 1950 aufzuheben sei unabhängig von der Regelung jener Maßnahmen auf Grund des Art. 131 des Grundgesetzes.
Der Haushaltsausschuß hat sich eingehend mit diesen Fragen beschäftigt und den Beschluß auf Drucksache Nr. 830 gefaßt. Er stimmt der Aufhebung der sechsprozentigen Gehaltskürzung zu. Was den Termin angeht, so hat er beschlossen, daß diese Aufhebung in zeitlicher und sachlicher Verknüpfung mit Maßnahmen erfolgen solle, die auf Grund des Art. 131 des Grundgesetzes in Vorbereitung sind, d. h. mit der Regelung der Rechtsverhältnisse ehemaliger Angehöriger der öffentlichen Dienste, insbesondere der Heimatvertriebenen. Die Aufhebung soll unverzüglich erfolgen, was im Sinne des Ausschusses heißen muß, daß auch die Regelung auf Grund des Art. 131 unverzüglich zu erfolgen habe.
Ich habe also die Aufgabe, Ihnen den Antrag Drucksache Nr. 830 zur Annahme zu empfehlen.