Rede:
ID0106000900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 406
    1. der: 31
    2. die: 26
    3. und: 20
    4. in: 17
    5. von: 14
    6. den: 12
    7. zu: 11
    8. daß: 9
    9. dem: 8
    10. für: 7
    11. sich: 7
    12. wir: 7
    13. Kinderbeihilfen: 7
    14. sind: 6
    15. Sie: 6
    16. —: 6
    17. ist: 6
    18. bis: 6
    19. man: 6
    20. bei: 6
    21. wie: 6
    22. Millionen: 6
    23. an: 6
    24. das: 5
    25. im: 5
    26. wenn: 5
    27. mit: 5
    28. so: 5
    29. diese: 4
    30. kann: 4
    31. DM: 4
    32. Kinderbeihilfe: 4
    33. öffentlichen: 4
    34. usw.: 4
    35. ich: 4
    36. des: 4
    37. Gewährung: 4
    38. Antrag: 4
    39. zur: 3
    40. es: 3
    41. ja: 3
    42. eine: 3
    43. —,: 3
    44. auch: 3
    45. nicht: 3
    46. Das: 3
    47. bereits: 3
    48. 400: 3
    49. nach: 3
    50. Dienst: 3
    51. Ihnen: 3
    52. ein: 3
    53. 500: 3
    54. III: 3
    55. ist,: 3
    56. System: 3
    57. Herr: 2
    58. bitte: 2
    59. \n: 2
    60. Mittel: 2
    61. Verfügung: 2
    62. ausreichend: 2
    63. vorgesehen: 2
    64. glaube: 2
    65. ich,: 2
    66. Damen: 2
    67. Herren!: 2
    68. Man: 2
    69. vorher: 2
    70. unseren: 2
    71. Betrachtungen: 2
    72. Grund: 2
    73. statistischen: 2
    74. Unterlagen: 2
    75. rund: 2
    76. Kinder: 2
    77. sind.: 2
    78. also: 2
    79. an,: 2
    80. sehr: 2
    81. angestellt: 2
    82. annehmen,: 2
    83. Sozialversicherung,: 2
    84. Gesamtbetrag: 2
    85. gewährt: 2
    86. auf: 2
    87. tätigen: 2
    88. Arbeitnehmer: 2
    89. hier: 2
    90. werden: 2
    91. Steuerklasse: 2
    92. stellt: 2
    93. haben: 2
    94. Beratung: 2
    95. gestellt: 2
    96. sie: 2
    97. ob: 2
    98. aus: 2
    99. noch: 2
    100. erforderlich: 2
    101. Ich: 2
    102. hat,: 2
    103. aufbringen: 2
    104. Gesetzentwurf: 2
    105. Abgeordneter,: 1
    106. Mikrophon: 1
    107. sprechen;: 1
    108. sonst: 1
    109. gehen: 1
    110. Ihre: 1
    111. Ausführungen: 1
    112. verloren.Richter: 1
    113. „Die: 1
    114. Bundeshaushalt: 1
    115. stellen."\n: 1
    116. Nachdem: 1
    117. selbst: 1
    118. Regelung: 1
    119. zweckmäßig: 1
    120. gehalten: 1
    121. haben\n: 1
    122. können: 1
    123. nachher: 1
    124. dazu: 1
    125. sprechen,: 1
    126. Aussprache: 1
    127. dies: 1
    128. genügt.Nun: 1
    129. Mittelaufbringung: 1
    130. selbst.: 1
    131. Meine: 1
    132. soll: 1
    133. erregen,: 1
    134. sondern: 1
    135. erst: 1
    136. abwarten,: 1
    137. alles: 1
    138. weiß,: 1
    139. besonders: 1
    140. keine: 1
    141. Gelegenheit: 1
    142. hatte,: 1
    143. Materie: 1
    144. beschäftigen.: 1
    145. Wir: 1
    146. folgendem: 1
    147. ausgegangen:: 1
    148. Auf: 1
    149. sowohl: 1
    150. Ämtern: 1
    151. Wissenschaftlichen: 1
    152. Institut: 1
    153. Gewerkschaften: 1
    154. angenommen: 1
    155. werden,: 1
    156. 47: 1
    157. Einwohnern: 1
    158. 22: 1
    159. %: 1
    160. Alter: 1
    161. 15: 1
    162. Jahren: 1
    163. würde: 1
    164. Gesamtzahl: 1
    165. 10: 1
    166. 350: 1
    167. 000: 1
    168. Kindern: 1
    169. ergeben.: 1
    170. Nehmen: 1
    171. 20: 1
    172. monatlich,: 1
    173. 240: 1
    174. fürs: 1
    175. Jahr: 1
    176. ergibt: 1
    177. Gesamtsumme: 1
    178. 2,5: 1
    179. Milliarden: 1
    180. DM.\n: 1
    181. leicht: 1
    182. nachzuweisen.: 1
    183. Wenn: 1
    184. aber: 1
    185. Ihr: 1
    186. Zwischenruf: 1
    187. besagt,: 1
    188. bedeutet: 1
    189. gar: 1
    190. nichts: 1
    191. --: 1
    192. woher: 1
    193. nehmen: 1
    194. stehlen?: 1
    195. wollen: 1
    196. mich: 1
    197. Betrachtungen,: 1
    198. haben,: 1
    199. fortfahren: 1
    200. lassen.: 1
    201. andererseits: 1
    202. Arbeitslosenversicherung,: 1
    203. Arbeitslosenfürsorge,: 1
    204. Fürsorge,: 1
    205. Kriegsopferversorgung,: 1
    206. Soforthilfe: 1
    207. einem: 1
    208. gut: 1
    209. wird.Man: 1
    210. weiter: 1
    211. Berechnungen,: 1
    212. haben.: 1
    213. einschließlich: 1
    214. Bundeseisenbahn: 1
    215. Bundespost: 1
    216. Beschäftigten: 1
    217. Einzelheiten: 1
    218. interessieren,: 1
    219. habe: 1
    220. meine: 1
    221. Akten,: 1
    222. dann: 1
    223. Summen: 1
    224. Unterschied: 1
    225. zwischen: 1
    226. Beamten,: 1
    227. Angestellten,: 1
    228. Arbeitern: 1
    229. aufzeigen: 1
    230. ergibt.: 1
    231. Insgesamt: 1
    232. a): 1
    233. Rentenberechtigten,: 1
    234. Versorgungsbezieher: 1
    235. sowie: 1
    236. Unterstützungsempfänger: 1
    237. b): 1
    238. 900: 1
    239. 1000: 1
    240. gewährt.Nimmt: 1
    241. nun: 1
    242. Berechnungen: 1
    243. fest: 1
    244. Experten: 1
    245. unserer: 1
    246. Fraktion: 1
    247. Unterlagen,: 1
    248. Mitgliedern: 1
    249. Finanzausschusses: 1
    250. letzten: 1
    251. Einkommensteuergesetzes: 1
    252. vom: 1
    253. Finanzministerium: 1
    254. wurden,: 1
    255. errechnet: 1
    256. Steuerermäßigung: 1
    257. insgesamt: 1
    258. 800: 1
    259. 1: 1
    260. Milliarde: 1
    261. wird.Nimmt: 1
    262. Posten,: 1
    263. addiert: 1
    264. erwägt: 1
    265. man,: 1
    266. Einführung: 1
    267. allgemeinen: 1
    268. Staatsmitteln: 1
    269. Steuer-\n: 1
    270. klasse: 1
    271. notwendig: 1
    272. Zahlungen: 1
    273. Kriegsbeschädigtenversorgung,: 1
    274. Arbeitslosenversicherung: 1
    275. Abgeltung: 1
    276. stehenden: 1
    277. Personen: 1
    278. durch: 1
    279. Staats: 1
    280. wegen: 1
    281. praktisch: 1
    282. Höhe: 1
    283. genau: 1
    284. dasselbe: 1
    285. dann,: 1
    286. mir: 1
    287. Ergebnis: 1
    288. kommen,: 1
    289. Mehraufwendung: 1
    290. vorsichtigster: 1
    291. Berechnung: 1
    292. Schätzung: 1
    293. höchstens: 1
    294. verrate: 1
    295. kein: 1
    296. Geheimnis,: 1
    297. sage,: 1
    298. Bundesrats,: 1
    299. bekanntlich: 1
    300. einen: 1
    301. dahingehenden: 1
    302. Erläuterung,: 1
    303. gestern: 1
    304. verehrte: 1
    305. Kollege: 1
    306. CDU: 1
    307. gemacht: 1
    308. wahrscheinlich: 1
    309. Zentrums: 1
    310. er: 1
    311. realisiert: 1
    312. wird: 1
    313. -eine: 1
    314. ebenso: 1
    315. hohe: 1
    316. Summe,: 1
    317. nämlich: 1
    318. Millionen,: 1
    319. erwähnt: 1
    320. wird.: 1
    321. Leistung,: 1
    322. zusätzlich: 1
    323. aufzubringen: 1
    324. ist.Meine: 1
    325. glaube,: 1
    326. Angelegenheit: 1
    327. uns: 1
    328. Deutschen: 1
    329. wichtig,: 1
    330. allem: 1
    331. Ernst: 1
    332. herangehen: 1
    333. Erwägung: 1
    334. ziehen: 1
    335. müssen,: 1
    336. diesen: 1
    337. Zweck: 1
    338. können_..: 1
    339. Aufbringen: 1
    340. sollten: 1
    341. müßten: 1
    342. sie.: 1
    343. Mit: 1
    344. staatlichen: 1
    345. Ausmaß,: 1
    346. SPD: 1
    347. Regelungen: 1
    348. erwägen.: 1
    349. unserem: 1
    350. entwickelte: 1
    351. findet: 1
    352. sozialer: 1
    353. Hilfe: 1
    354. vor.: 1
    355. unterschiedlich: 1
    356. kompliziert: 1
    357. versucht: 1
    358. habe,: 1
    359. wenigen: 1
    360. Worten: 1
    361. schildern.: 1
    362. Im: 1
    363. Interesse: 1
    364. Einfachheit: 1
    365. Klarheit: 1
    366. jedoch: 1
    367. dringend: 1
    368. erforderlich,: 1
    369. Teillösungen: 1
    370. unterbleiben.: 1
    371. Soziale: 1
    372. Leistungen: 1
    373. aller: 1
    374. Art: 1
    375. Steuern: 1
    376. unseres: 1
    377. Erachtens: 1
    378. richten: 1
    379. umgekehrt.: 1
    380. Die: 1
    381. wirtschaftlichen.: 1
    382. sozialen: 1
    383. kulturellen: 1
    384. Wirkungen,: 1
    385. ohne: 1
    386. Zweifel: 1
    387. bringen,: 1
    388. nur: 1
    389. erreichen.: 1
    390. Priorität: 1
    391. gesichert.: 1
    392. ist.: 1
    393. Jedes: 1
    394. Kind: 1
    395. hat: 1
    396. Recht: 1
    397. Erziehung: 1
    398. leiblichen.: 1
    399. seelischen: 1
    400. gesellschaftlichen: 1
    401. Tüchtigkeit,: 1
    402. denn: 1
    403. heute: 1
    404. Frauen: 1
    405. Männer: 1
    406. morgen!\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. 60. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. April 1950 2195 60. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. April 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 2196A, 2220C Zur Tagesordnung 2196B Änderung des Beschlusses zum Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Überbrückungshilfe zugunsten der unter Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen (Drucksache Nr. 810) . 2196C Anfrage Nr. 68 der Fraktion der SPD betr. Rechte der Arbeiter und Angestellten der früheren Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes (Drucksachen Nr. 822 und 872) 2196C Beratung der Interpellation der Abgeordneten Dr. Frey, Dr. von Brentano und Fraktion der CDU/CSU betr. Arbeitslosigkeit im Grenzkreis Kleve (Drucksache Nr. 712) 2196D, 2207D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abg. Gockeln, Even, Winkelheide, Heix und Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Errichtung einer Familien-Ausgleichskasse (Drucksache Nr. 870) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Kinderbeihilfen (Drucksache Nr. 774) und der Beratung des Antrags der Fraktion des Zentrums betr. Finanzbeihilfe für kinderreiche Familien (Drucksache Nr. 740) 2196B, D Dr. Hammer (FDP): N als Berichterstatter 2197A als Abgeordneter 2203C Determann (Z), Antragsteller 2197B Richter (Frankfurt) (SPD), Antrag- steller 2198A, 2206A Winkelheide (CDU) 2201B Gundelach (KPD) 2203A Frau Kalinke (DP) 2204D Zur Geschäftsordnung: Euler (FDP) 2206C Dr. von Merkatz (DP) 2207C Zur Abstimmung: Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) 2207A Schoettle (SPD) 2207A Erste Beratung des vom Deutschen Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Reichsmarkverbindlichkeiten zwischen Gebietskörperschaften (Drucksache Nr. 832) 2207D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Abgeordneten Renner und Genossen betr. Aufhebung der Ersten Gehaltskürzungsverordnung vom 1. Dezember 1930 für den Bereich des Bundesgebietes (Drucksachen Nr. 830, 140, 343 und 364) 2208A Dr. Krone (CDU), Berichterstatter . 2208A Baur (Augsburg) (SPD) 2208C Gundelach (KPD) 2209C, 2212C Dr. Falkner (BP) 2210B, 2212D Pannenbecker (Z) 2210D Dr. Oellers (FDP) 2211A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2211D, 2213B Pohle (SPD) 2213B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Arbeit über den Antrag der Abgeordneten Aumer, Freiherr von Aretin, Donhauser, Dr. Solleder, Kahn und Genossen betr. Kontrollmaßnahmen bei den Arbeitsämtern (Drucksachen Nr. 722 und 537) 2214C Dr. Kneipp (FDP), Berichterstatter . 2214C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der Jugendfürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Sofortmaßnahmen zur Behebung der Not der arbeits-, berufs- und heimatlosen Jugend (Drucksachen Nr. 751 und 355) . 2214D Ribbeheger (Z), Berichterstatter . . . 2215A Lukaschek, Bundesminister für Angelegenheiten der Vertriebenen . . 2215C Berlin (SPD) 2215D Frau Niggemeyer (CDU) 2217B Strauß (CSU) (zur Geschäftsordnung) 2219D Übersicht über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages über Petitionen nach dem Stande vom 27. Februar 1950 (Drucksache Nr. 718) 2220A Nächste Sitzung 2220C Die Sitzung wird um 9 Uhr 9 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
  • folderAnlagen
    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wir kommen nunmehr zu dem Antrag Drucksache Nr. 774. Wer von den Herren Antragstellern wünscht das Wort? — Herr Abgeordneter Richter bitte!
    Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der von der SPD-Fraktion im Bundestag eingebrachte Gesetzentwurf behandelt die Gewährung von Kinderbeihilfen nach dem System der periodisch wiederkehrenden Barzahlung an die Unterhaltsverpflichteten. Systeme der Gewährung von Kinderbeihilfen, vielfach auch Familienhilfe genannt, bestehen seit Jahren in fast 30 Staaten der Welt, davon in Europa — und das dürfte uns interessieren in den Staaten Schweden, Schweiz, Großbritannien, Irland, Jugoslawien, Belgien, Tschechoslowakei, Frankreich, Finnland, Bulgarien, Italien, Ungarn, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Sowjetunion, Rumänien, Polen, Portugal und Spanien. Hieraus ist ersichtlich, daß es in Europa nur sehr wenige Länder gibt, die zur Zeit keine derartige Einrichtung haben, wozu bemerkt sei, daß in einigen dieser Länder bereits Untersuchungen über die Einführung eines solchen Systems der Gewährung von Kinderbeihilfen im Gange sind, so wie wir in diesem Hohen Hause es zur Zeit auch beabsichtigen.
    Das in den letzten Jahren stetige Anwachsen der Erkenntnis, daß die Gesellschaft eingreifen muß, um das Einkommen der Familien mit Kindern zu erhöhen, wird durch die Einführung von Kinderbeihilfen eindeutig bewiesen. Unterhalt und Erziehung der Kinder belasten die Mutter und den Haushalt der Familien entscheidend. Der Lohn reicht kaum für die Familien ohne Kinder, er kann nicht reichen für die Familien mit Kindern. Dazu ist er zu gering und sind die Preise für die Lebenshaltung zu hoch.
    Nach einer von dem Arbeitsministerium der Vereinigten Staaten durchgeführten Statistik für 19 Länder der Welt liegt entsprechend der Kaufkraft des Durchschnittslohnes der deutsche Arbeiter an viertletzter Stelle.
    Obwohl in der Art und Auswirkung verschiedenartige Systeme bestehen, haben dieselben jedoch alle das gemeinsame Bestreben, die wirtschaftliche Lage der Familien mit Kindern zu heben und zu sichern. Es geht uns nicht darum, mit unserem Gesetzesinitiativantrag Bevölkerungspolitik zu betreiben und die Kinderzahl im Interesse der Volksvermehrung zu steigern. Es geht uns auch nicht darum, der großen Zahl derjenigen, die aus selbständiger Tätigkeit oder als Arbeitnehmer oder Rentenempfänger oder Arbeitslose oder Fürsorgeempfänger, ganz gleich welcher Art, ein Einkommen haben, das ihnen kein menschenwürdiges Dasein ermöglicht, zu helfen, roch unzureichendes Einkommen aus Arbeit oder selbständiger Tätigkeit durch Unterstützungen zu ergänzen und damit die Zahl bedenklicher Überschneidungen und ungesunder Zustände zu vermehren und diese zu stabilisieren. Es geht uns vor allem darum, den Familien und Personen, die Kinder zu betreuen haben, von Staats wegen einen gleich hohen Betrag für diese zur Verfügung zu stellen.
    Wie jedoch die Verhältnisse zur Zeit tatsächlich sind, zeigen die nachstehenden Beispiele: Zwei Landwirte in demselben Ort haben unter den gleichen Verhältnissen das gleiche Jahreseinkommen von 2500 DM. Der eine hat ein Kind, der andere fünf Kinder. Der Landwirt mit einem Kind hat nach Abzug der Einkommensteuer pro Kopf der Familie rund 815 DM im Jahre zu verleben, während jener mit den fünf Kindern pro Kopf der Familie im Jahre nur 360 DM bei ein und demselben Einkommen zu verleben hat.
    Ich habe, was die Arbeitnehmer angeht, noch ein weiteres Beispiel. Zwei Angestellte sind in demselben Büro tätig. Beide verrichten die gleiche Arbeit, sind gleich tüchtig und gleich fleißig und erhalten ein Monatsgehalt von rund 300 DM. Wiederum ist der eine Vater von einem Kind, der andere Vater von fünf Kindern. Dem Angestellten und seiner Frau mit einem Kind stehen im Monat nach Abzug der Steuern und Sozialbeiträge 258 DM zur Verfügung, also pro Kopf der dreiköpfigen Familie 86 DM. Dem anderen stehen rund 270 DM zur Verfügung, weil er auf Grund seines niedrigen Einkommens keine Einkommensteuer zu leisten hat, sondern davon befreit ist. Er hat also pro Kopf seiner siebenköpfigen Familie nur 38,50 DM im Monat.
    Hinzu kommt, daß sowohl der Landwirt wie der Angestellte mit seiner Frau und einem Kind weniger Wohnraum, Kleidung usw. brauchen als der Vater mit seiner Frau und den fünf Kindern; letzterer hat bei gleichem Einkommen trotz Steuervergünstigung für den Kopf seiner Familie viel, viel weniger als der erstere.
    Nach dem seither geltenden Gesetz über die Einkommensteuer — und das dürfte alle Steuer-und Finanzfachleute dieses Hauses interessieren — ist in Steuerklasse III die Ermäßigung nach der Kinderzahl geregelt. Gegenüber einem Ehepaar ohne Kinder hat eine Familie mit demselben Einkommen von monatlich rund 200 DM bei einem Kind 2,35 DM, bei zwei Kindern 4,35 DM, bei drei und mehr Kindern 6,40 DM weniger an Steuern zu zahlen. Ganze 6,40 DM pro Monat beträgt also die Steuerermäßigung bei dem Gros der deutschen Arbeitnehmerschaft, ob Arbeiter oder Angestellte.
    Nehmen wir ein nächstes Beispiel, nehmen wir 300 DM Monatslohn. Da ist die Ermäßigung bei einem Kind 9,00 DM, bei zwei Kindern 12,60 DM, drei Kindern 16,20 DM, vier Kindern 20,70 DM und bei fünf und mehr Kindern 21,75 DM. Damit Sie sich nicht irren: nicht für ein Kind, sondern für alle fünf Kinder bei dieser großen siebenköpfigen Familie!
    Nimmt man hingegen ein Einkommen von 1000 DM pro Monat, dann ist die Steuerermäßigung nach Steuerklasse III bei einem Kind 27 DM, bei zwei Kindern 54 DM, drei 81 DM, vier 105 DM, fünf 129 DM. Sehen Sie bitte diesen Unterschied, 129 DM Steuerermäßigung für fünf Kinder im Monat! Gönnen wir, meine Damen und Herren, denen, die vom Glück gesegnet sind und ein derartiges Einkommen haben, diese Steuerermäßigung! Auf der anderen Seite hat aber die große Masse der Arbeiter, Angestellten und Beamten eine derart geringe Ermäßigung.
    Eine derartige Regelung schafft weder den sozialen Ausgleich, noch fördert sie die soziale Gerechtigkeit. Am allerwenigsten trägt sie aber zur wirtschaftlichen Stärkung der Familien der Arbeiter, Angestellten und Beamten sowie der


    (Richter [Frankfurt])

    kleinen Landwirte, Handwerker, Gewerbetreibenden usw. bei.
    Es ist leider eine feststehende Tatsache, daß das Einkommen, die Löhne, die Renten sowie die Unterstützungen eines großen Teiles aller Schaffenden kaum zum Leben, vor allem nicht noch für die Kinder ausreichen. In den letzten Jahrzehnten hat es sich immer wieder gezeigt, daß trotz vieler Anstrengungen nicht der Soziallohn, sondern der Leistungslohn die Grundlage unseres Lohnsystems ist. Weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeber halten eine beachtliche Abkehr von dem Leistungslohnsystem auf Grund der wirtschaftlichen Gegebenheiten und Verhältnisse für möglich. Es wird erklärt, daß das Leistungslohnsystem die Produktivität erhalten und steigern soll. Andererseits verhindert es aber die Befriedigung des Bedarfs der Familien mit Kindern.
    Was hier über den Lohnempfänger festgestellt
    wird, gilt mit wenigen Abweichungen auch für
    den selbständigen Einkommensempfänger. Auch
    sein Einkommen hängt von seiner bzw. der Leistung des Unternehmens mehr oder weniger ab.
    In einzelnen Wirtschaftszweigen waren Ausgleichskassen vorhanden, sogenannte Familienausgleichskassen, die anscheinend auch dem CDU-Antrag, der trotz des gestrigen Beschlusses noch sehr undurchsichtig ist, vorschweben. Es ist also nicht so, daß wir dieses System in Deutschland nicht kennen oder noch nicht gehabt hätten. Die in Betracht kommenden Betriebe hatten die dafür notwendigen Mittel aufzubringen. Das System der Ausgleichskassen dürfte aber kaum Gewähr bieten, da in Krisenzeiten — da haben wir alle unsere Erfahrungen — gewöhnlich die gut entlohnten Arbeitnehmer zuerst von der Kündigung betroffen werden, wie auch Väter von kinderreichen Familien bei Neueinstellungen einfach nicht berücksichtigt werden, da alle Betriebe an niedrigen Zuschlägen für diese Ausgleichskassen interessiert sind. Die Beiträge für die Ausgleichskassen begrenzen einfach die Lohnsumme; denn die Beiträge für die Ausgleichskassen gehen genau so wie die Beiträge für die Sozialversicherung über das Lohnkonto. Die Familienausgleichskassen haben in Deutschland nie eine größere Bedeutung erlangt. Ich glaube, daß auch das Hohe Haus bei eingehender Beratung dieses Gegenstandes zu der Überzeugung kommen wird, daß sie nicht geeignet sind, in Deutschland allen Unterhaltspflichtigen Kinderbeihilfen zu gewähren.
    Nachdem sich bereits der Gewerkschaftsrat, die Spitzenorganisation der Gewerkschaften bereits schon Monate vorher mit der Frage der Gewährung von gesetzlichen Kinderbeihilfen durch den Staat befaßt und in Verbindung mit dem Internationalen Arbeitsamt das dort zusammengestellte Material über die Regelung dieser Angelegenheit in den anderen Staaten der Welt zusammengetragen und weiterverbreitet hatte, wurde auf dem Gründungskongreß des Deutschen Gewerkschaftsbundes in München im Oktober 1949 in den sozialpolitischen Grundsätzen u. a. die Forderung erhoben, auf überbetrieblicher Grundlage einen Ausgleich der
    kommensverhältnisse zu schaffen und für die Kinder Beihilfen zur Erreichung eines angemessenen Lebensstandards zu gewähren.
    Anders als bei den Lohn- und Einkommensempfängern liegt es bei den Rentenempfängern
    und Unterstützungsbeziehern. Sie bekommen neben ihrer Rente bzw. ihrer Unterstützung für die Kinder einen Zuschlag, der sich teilweise nach dem früheren Einkommen richtet. Dadurch ist der Kinderzuschlag bei den Rentenempfängern der Sozialversicherung, bei den Empfängern der Kriegsopferversorgung, bei den Fürsorgeempfängern, bei den Empfängern der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenfürsorge unterschiedlich. Je nachdem, ob der Vater Rentenempfänger, Fürsorgeempfänger, Alu-Empfänger oder Kriegsbeschädigter ist, wird für das Kind ein unterschiedlich hoher, leider meistens viel zu geringer Kinderzuschlag gewährt. Auf Grund des Vorstehenden steht es unseres Erachtens zweifelsfrei fest, daß eine dauernde Besserung der Lage der Familien mit Kindern weder von der Einkommensseite noch durch Steuerbegünstigung erwartet werden kann. Härten, die in den Verhältnissen unserer Gesellschaft begründet sind, werden nur gemildert, wenn für die Kinder auf anderem Wege gesorgt wird, als dies zur Zeit der Fall ist.
    Nun gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, noch einige Erläuterungen zu dem Initiativgesetzantrag der SPD, Drucksache Nr. 774. Im
    1 ist der Kreis der Beihilfeberechtigen genannt. Es ist darin erwähnt, daß alle Arbeitnehmer, die Unterhaltspflichtige sind, alle unterhaltspflichtigen Landwirte, Handwerker, Gewerbetreibende, Angehörige freier Berufe sowie unterhaltspflichtige mithelfende Familienangehörige. weiter Unterhaltspflichtige, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, der Sozialversicherung oder Bezüge aus öffentlichen Kassen usw. erhalten, sowie die Waisen Anspruch auf Kinderbeihilfe haben sollen. Das bedeutet praktisch, daß alle Schaffenden, ganz gleich, ob in abhängiger oder in selbständiger Arbeit Tätige, Anspruch auf Kinderbeihilfe haben, ebenso auch die Rentenempfänger in der Sozialversicherung, die Unterstützungsempfänger in der Arbeitslosenversicherung und -fürsorge, die Fürsorgeempfänger in der öffentlichen Fürsorge wie die Kriegsopfer und die Waisen.
    Die Kinderbeihilfe ist im § 2 unseres Gesetzentwurfs einheitlich auf monatlich 20 DM — das sind jährlich 240 DM — festgesetzt. Wir glauben, daß dieser Satz der gegebene ist, da er bereits Jahrzehnte an all die im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer, Beamten, Angestellten usw. gezahlt wird.
    Die Zahlung der Kinderbeihilfe ist eine technische Frage; ihre Regelung geht aus dem Wortlaut hervor. Dazu brauche ich hier nichts zu sagen. Aber die Regelung, daß die Kinderbeihilfe für alle Kinder bis zum 15. Lebensjahre gewährt werden soll und für Kinder, die in Berufs- oder Schulausbildung stehen, bis zum 18. Lebensjahr, dürfte wohl bedeutungsvoll sein. Auf der anderen Seite halten wir sie auch für ausreichend, da wir in Anbetracht unserer wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in erster Linie Wert darauf legen müssen, daß die Eltern die Möglichkeit haben, den Jungen oder das Mädel etwas lernen zu lassen, die Lehre für ein en handwerklichen oder Angestelltenberuf durchmachen zu lassen, umso wieder einen gesunden, tüchtigen Facharbeiterstand zu erreichen.


    (Richter [Frankfurt])

    Daß die Unpfändbarkeit und die Steuerfreiheit der Kinderbeihilfen vorgesehen sind, darf ich nur noch im Zusammenhang erwähnen. Praktisch kann also die Kinderbeihilfe nicht als ein Lohnteil betrachtet werden und so der Lehnsteuer unterliegen; sie kann auch nicht bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge mitbeachtet werden, sondern sie ist ungeachtet der Lohnhöhe und der sonstigen Einkommensverhältnisse zu gewähren und deshalb steuerfrei, versicherungsbeitragsfrei und kann nicht der Pfändung unterworfen werden.
    Wir haben keine besondere Organisation, keine besondere Behörde in Aussicht genommen. Wir denken uns die Sache so einfach, daß es genügt, wenn beim Bundesarbeitsminister die oberste Verwaltungsbehörde hierfür errichtet wird. Das Verfahren zur Durchführung dieser Regelung sehen wir darin, daß der Antrag auf Kinderbeihilfe bei der zuständigen Gemeinde gestellt werden muß; dort, wo das Kind nach der Geburt angemeldet wird, wo sich das Standesamt befindet, dort wird auch der Antrag gestellt. Denn dort ist schwarz auf weiß durch Urkunde erhärtet, daß ein Kind das Licht der Welt erblickt hat. Die Gemeindebehörde entscheidet über den Antrag nach den vom Bundesarbeitsminister zu dem Gesetz über die Gewährung von Kinderbeihilfen erlassenen Richtlinien. Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde findet nach den landesrechtlichen Vorschriften die Klage vor dem Verwaltungsgericht statt. Keine neuen Behörden, keine neuen Instanzen, keine neue Bürokratie! Einfach, schlicht und deshalb billig, ohne jegliche Mehrbelastung des gesamten Verwaltungsapparats kann dieses Gesetz durchgeführt werden.
    0 Ebenso ist es bei den Auszahlungen. Es wird gesagt: Der Bundesarbeitsminister ist berechtigt, festzustellen und zu bestimmen, wer die Auszahlung vornehmen soll; ob die Gemeindebehörde, die Post oder andere Stellen. das bedarf noch der Überlegungen. Aber auch hier legen wir Wert darauf, einfach und zweckmäßig zu verfahren.
    In unserem Deckungsvorschlag heißt es: Die Mittel sind im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Der Bundestag hat bekanntlich auf Grund des Antrags der FDP — verehrter Herr Kollege Dr. Wellhausen, wenn Sie eben dazu einen Zwischenruf gemacht haben, verstanden habe ich ihn nicht —, hinsichtlich des § 48 a der Geschäftsordnung die gleiche Formulierung gewählt wie Sie in Ihrem Gesetzesinitiativantrag zu § 48 a.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter, bitte in das Mikrophon sprechen; sonst gehen Ihre Ausführungen verloren.
Richter (Frankfurt) (SPD), Antragsteller: Danke sehr, Herr Präsident. — Wir haben Ihren Ausdruck bei dem Gesetzesantrag zu dem Art. 131 des Grundgesetzes gewählt:

(Abg. Euler: Wissen Sie aber auch, daß da eine verfassungsrechtliche Verpflichtung besteht?)

„Die Mittel sind im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen."

(Abg. Dr. Oellers: Das steht doch im Grundgesetz, wenn Sie das noch nicht gelesen haben sollten! Lesen Sie mal Art. 131!)

Nachdem Sie selbst diese Regelung für zweckmäßig und ausreichend gehalten haben

(Abg. Dr. Oellers: Nicht wir, sondern das Grundgesetz!)

— Sie können nachher dazu sprechen, es ist ja eine Aussprache vorgesehen —, glaube ich, daß dies auch genügt.
Nun zu der Mittelaufbringung selbst. Meine Damen und Herren! Man soll sich nicht vorher erregen, sondern erst abwarten, bis man alles weiß, besonders wenn man vorher keine Gelegenheit hatte, sich mit der Materie ausreichend zu beschäftigen. Wir sind bei unseren Betrachtungen von folgendem ausgegangen: Auf Grund der statistischen Unterlagen sowohl von den statistischen Ämtern wie von dem Wissenschaftlichen Institut der Gewerkschaften kann angenommen werden, daß von unseren 47 Millionen Einwohnern rund 22 % Kinder im Alter bis zu 15 Jahren sind. Das würde eine Gesamtzahl von 10 350 000 Kindern ergeben. Nehmen wir 20 DM monatlich, also 240 DM fürs Jahr an, ergibt sich die Gesamtsumme von rund 2,5 Milliarden DM.

(Hört! Hört! in der Mitte und rechts.) Wenn Sie das etwa bezweifeln sollten,


(Zuruf: Nein!)

so ist das sehr leicht nachzuweisen. Wenn aber Ihr Zwischenruf besagt, das bedeutet für Sie gar nichts -- woher nehmen und nicht stehlen? so wollen Sie mich bitte in den Betrachtungen, die wir angestellt haben, fortfahren lassen. Man kann andererseits annehmen, daß Kinderbeihilfe in der Sozialversicherung, in der Arbeitslosenversicherung, in der Arbeitslosenfürsorge, der öffentlichen Fürsorge, der Kriegsopferversorgung, der Soforthilfe usw. bereits in einem Gesamtbetrag von gut 400 Millionen DM gewährt wird.
Man kann weiter nach den Berechnungen, die wir auf Grund der Unterlagen angestellt haben. annehmen, daß sich für die im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer einschließlich der bei der Bundeseisenbahn und der Bundespost Beschäftigten — und wenn Sie sich für Einzelheiten interessieren, ich habe hier meine Akten, dann kann ich Ihnen an den Summen den Unterschied zwischen den Beamten, den Angestellten, den Arbeitern usw. aufzeigen — an Kinderbeihilfen ein Gesamtbetrag von 500 Millionen DM ergibt. Insgesamt werden also bereits a) für die Rentenberechtigten, die Versorgungsbezieher sowie die Unterstützungsempfänger und b) für die im öffentlichen Dienst tätigen Arbeitnehmer 900 bis 1000 Millionen an Kinderbeihilfe gewährt.
Nimmt man nun die Steuerklasse III und stellt hier Berechnungen an, so stellt man fest — und die Experten in unserer Fraktion haben das nach den Unterlagen, die den Mitgliedern des Finanzausschusses bei der letzten Beratung des Einkommensteuergesetzes vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt wurden, errechnet —, daß in der Steuerklasse III in eine Steuerermäßigung von insgesamt 800 Millionen bis 1 Milliarde gewährt wird.
Nimmt man diese Posten, addiert man sie und erwägt man, ob bei Einführung der allgemeinen Kinderbeihilfe aus Staatsmitteln die Steuer-


(Richter [Frankfurt])

klasse III noch notwendig ist, ob die Zahlungen der Kinderbeihilfen aus der Sozialversicherung, Kriegsbeschädigtenversorgung, Arbeitslosenversicherung usw. noch erforderlich sind — die Abgeltung der Gewährung der Kinderbeihilfen an die im öffentlichen Dienst stehenden Personen durch die Gewährung von Staats wegen ist ja praktisch in der Höhe usw. genau dasselbe —, dann, so glaube ich, werden Sie mit mir zu dem Ergebnis kommen, daß an Mehraufwendung bei vorsichtigster Berechnung und Schätzung höchstens 400 bis 500 Millionen erforderlich sind. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, daß bei den Betrachtungen zu dem Antrag des Bundesrats, der ja bekanntlich einen dahingehenden Antrag gestellt hat, wie auch in der Erläuterung, die gestern der verehrte Herr Kollege zu dem Antrag der CDU gemacht hat, wie auch wahrscheinlich in dem Antrag des Zentrums — wenn er realisiert wird -
eine ebenso hohe Summe, nämlich 400 bis 500 Millionen, erwähnt wird. Das ist die Leistung, die zusätzlich aufzubringen ist.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, diese Angelegenheit ist uns Deutschen so wichtig, daß wir mit allem Ernst an die Beratung herangehen und in Erwägung ziehen müssen, wie wir die Mittel für diesen Zweck aufbringen können_.. Aufbringen sollten wir sie und aufbringen müßten wir sie. Mit der Gewährung von staatlichen Kinderbeihilfen in dem Ausmaß, wie es in dem Gesetzentwurf der SPD vorgesehen ist, sind diese Regelungen mit zu erwägen. Das in unserem Gesetzentwurf entwickelte System der Kinderbeihilfe findet bereits ein System sozialer Hilfe vor. das sehr unterschiedlich und kompliziert ist, wie ich versucht habe, Ihnen in wenigen Worten zu schildern. Im Interesse der Einfachheit und Klarheit ist es jedoch dringend erforderlich, daß Teillösungen unterbleiben. Soziale Leistungen aller Art und Steuern haben sich unseres Erachtens nach den Kinderbeihilfen zu richten und nicht umgekehrt. Die wirtschaftlichen. sozialen und kulturellen Wirkungen, die die Gewährung von Kinderbeihilfen ohne Zweifel mit sich bringen, sind nur zu erreichen. wenn dem System der Kinderbeihilfen die Priorität gesichert. ist. Jedes Kind hat ein Recht auf Erziehung zur leiblichen. seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit, denn die Kinder von heute sind die Frauen und Männer von morgen!

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Ich eröffne die Aussprache, und zwar gleichzeitig und gemeinsam über die Drucksachen Nr. 870, 740, 774. Ich bitte die einzelnen Fraktionsredner, dies bei der Verwendung ihrer Redezeit zu beachten.
    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Winkelheide. — 12 Minuten!