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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 2127 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Schönauer . . . 2129A Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 2129B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 2129C Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten . . . . . . . . 2129C Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 839) 2129C Zustimmung des Bundesrats zu der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes 2129C Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache 'Nr. 840) 2129C Schreiben des Rates der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland über die vorläufige Nichtgenehmigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes (Drucksache Nr. 854) 2129C Schreiben des Bundeskanzlers über den . Stand der Neuordnung des Paßwesen (Drucksache Nr. 850) 2129D Anfrage Nr. 31 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Vermehrung der Arbeitslosigkeit in der Natursteinindustrie (Drucksachen Nr. 408 und 812) . . . . 2129D Anfrage Nr. 60 der Abg. Rademacher und Gen. betr. Schulspeisungsprogramm (Drucksachen Nr. 669 und 833) . . . . 2129D Anfrage Nr. 61 der Fraktion der BP betr. Einfuhr von Kakaopulver und Schokoladeerzeugnissen (Drucksachen Nr. 705 und 834) 2129D Anfrage Nr. 62 der Abg. Dr. Frey und Gen. betr. Milchverwendung bei Schulspeisungen (Drucksachen Nr. 714 u. 835) 2129D Anfrage Nr. 64 der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Naegel u. Gen. betr. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen Nr. 795 und 826) . . . . 2129D Anfrage Nr. 67 der Fraktion der FDP betr. Bundesautobahnen (Drucksachen Nr. 819 und 829) . . . . . . . . . 2130A Zur Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2130A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes . zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Drucksache Nr. 650) . . 2130A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2130B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Kemmer, Stücklen und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unzulässigkeit von Doppelmandaten (Drucksache Nr. 724) 2130D Dr. Jaeger (CSU), Antragsteller . . 2130D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (DrucksacheNr. 801) . . . . . 2132A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802) 2132A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814) 2132B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 2132B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2133A Dr. Pünder (CDU) 2134B Renner (KPD) 2135A Erler (SPD) 2135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831 und 631) 2136C, 2144A Höfler (CDU), Berichterstatter . . 2136D Arndgen (CDU): zur Geschäftsordnung 2138B als Berichterstatter 2144A als Abgeordneter 2149A Löfflad (WAV) 2144B Frau Arnold (Z) 2144C Parzinger (BP) 2145B Renner (KPD) 2145D Mende (FDP) 2146C Pohle (SPD) 2148A Dr. Richter (DRP) 2148D Frau Kalinke (DP) 2149C Dr. Jaeger (CSU) . . . . . . . 2150A Dr.-Ing. Decker (BP) (zur Geschäftsordnung) _ 2150B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2151B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 798 neu und 261) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Kunze, Schütz und Gen. betr. Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 776 und 167) 2138C Farke (DP), Berichterstatter 2138D, 2139B Priebe (SPD) 2139C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2140A, 2143B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . . 2140D Kunze (CDU) 2141B, 2143C Frau Dr. Probst (CDU) 2142A Matzner (SPD) 2142B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abgeordneten Tichi und Gen. betr. Krankenfürsorge der Sofort-HilfeEmpfänger (Drucksachen Nr. 738 u. 119) 2151C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 2151C C Tichi (WAV) 2152B Kinat (SPD). . . . . . . 2152D Interfraktioneller Antrag betr. Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 836) . . 2153B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Drucksache Nr. 661) 2153B Kalbitzer (SPD), Antragsteller . . 2153C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . 2154B Dr. Pünder (CDU) 2154D Rische (KPD) 2154D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2155C Renner (KPD), Antragsteller 2155D, 2158A Geritzmann (SPD) 2156D Dr. Arndgen (CDU) . . . . . . 2157B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 2157C Nächste Sitzung 2158C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Josef Schüttler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Der Antrag der WAV auf Drucksache Nr. 119 betrifft Krankenfürsorge für die Soforthilfe-Empfänger. Er wurde in mehreren Sitzungen des sozialpolitischen Ausschusses ernstlich beraten, und die Frage wurde eingehend geprüft. Die Antragsteller glauben, eine einheitliche Regelung für alle Soforthilfe-Empfänger auf der gesamten Bundesebene vorschlagen zu müssen, da sehr viele Klagen über eine nicht genügende Betreuung dieses Personenkreises in Krankheitsfällen laut geworden sind. Der Ausschuß mußte zunächst einmal ernstlich überprüfen, um welchen Personenkreis es sich handelt und welche Regelungen in den einzelnen Ländern bereits getroffen sind. Nach dem vom Ministerium der Finanzen dem Ausschuß zur Verfügung gestellten statistischen Material handelt es sich um rund 1 Million Soforthilfe-Empfänger. Von diesem Personenkreis sind aber nach allgemeiner Schätzung zirka ein Drittel als gleichzeitig versicherte Empfänger von Sozialrenten bereits für den Krankheitsfall versichert. Rund 650 000 Personen würden somit ohne Versicherungsschutz sein, soweit sie sich nicht freiwillig in irgend einer Form selbst versichert haben. Vom Ausschuß wurde nun ernstlich erwogen, ob ein Weg gefunden werden könne, um diesen 650 000 Personen mit ihren Angehörigen — ähnlich wie jenen der Rentenversicherung — eine obligatorische Krankenversicherung zu gewähren. Hierbei mußte gleichzeitig auch die Frage des Kostenträgers erwogen werden. Es wurde errechnet, daß nach dem jetzigen Stand der Beiträge für die Krankenkassen immerhin 37 Millionen jährlich raufgebracht werden müßten. Da die jetzigen Beiträge, wie allgemein von den Krankenkassen bestätigt wird; zur Deckung der Unkosten kaum ausreichen und mit einer baldigen Erhöhung gerechnet werden muß, müßte ein Betrag von zirka 50 Millionen in Ansatz gebracht werden.


    (Schüttler)

    In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuß für Flüchtlingswesen wurde mit Nachdruck darauf verwiesen, daß dieser Betrag keineswegs aus den Mitteln des Soforthilfe-Aufkommens abgezweigt werden könne, da diese Mittel schon jetzt nicht mehr ausreichen würden, um den Unterstützungsaufgaben in allen Formen gerecht zu werden.
    Eine weitere Sitzung, die der Ausschuß für Sozialpolitik gemeinsam mit dem Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge, dem Ausschuß des Bundestags für den Lastenausgleich und dem Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrats am 16. 3. abhielt, wurden alle Fragen noch einmal überprüft. Die Vertreter der einzelnen Bundesländer erklärten einstimmig, daß der gesamte Personenkreis bisher ohne irgendwelche Schwierigkeiten im Rahmen der öffentlichen Fürsorge betreut worden sei. Klagen seien mit Ausnahme von einigen Bezirken aus dem Land Bayern nicht laut geworden, so daß eine Änderung der bestehenden Regelung nicht zwingend notwendig sei. Man kann in dieser gemeinsamen Sitzung zu dem einstimmigen Antrag, der wie folgt formuliert wurde:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    Die Bundesregierung wird ersucht, den Länderregierungen zu empfehlen, die Bezirksfürsorgeverbände anzuweisen, den Empfängern von Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfe-Gesetz Fürsorge im Falle der Erkrankung — insbesondere ärztliche Hilfe, Medikamente und Krankenhausbehandlung — zu gewähren ohne Rücksicht darauf, ob sie vor dem Empfang der Unterhaltshilfe Fürsorgeunterstützungsempfänger waren oder nicht. Eine Rückerstattung der entstandenen Kosten durch den Versorgten soll hierbei nicht stattfinden.
    Die Ausschüsse bitten das Hohe Haus, diesem einstimmigen Antrag die Zustimmung zu erteilen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt dem Hause vor, die Gesamtredezeit auf 30 Minuten zu beschränken und nach dem üblichen Schlüssel auf die Fraktionen zu verteilen. Es besteht Einverständnis mit dieser Empfehlung.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Tichi.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans Tichi


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (WAV)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (WAV)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch ich führe Klage darüber, daß mein Antrag, den ich bereits am 18. Oktober 1949, d. h. vor sechs Monaten eingebracht habe, erst heute behandelt wird. So langsam arbeitet die Maschinerie des ersten Deutschen Bundestags, weil jeder Antrag alle möglichen Ausschüsse passieren muß, deren wir eine Überzahl haben und deren Kompetenzen sich mitunter überschneiden.
    Als ich am 18. Oktober 1949 diesen Antrag Nr. 119 betreffend die Krankenfürsorge der Soforthilfe-Empfänger einbrachte, lagen die Dinge folgendermaßen. Mit dem Gesetz vom 18. August 1949 zur Milderung dringender sozialer Notstände ist das sogenannte Soforthilfe-Gesetz für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet in Kraft getreten. Damit schieden Hunderttausende Wohlfahrts- und Fürsorgeempfänger aus der allgemeinen Fürsorge aus, die bisher von den Ländern und von den
    Kommunen getragen wurde. Die Ersparnisse, die ' dadurch eintraten, gehen in die Hunderte von Millionen. Entlastet wurden nicht nur die Finanzen der Länder, sondern auch jene der Bezirke und der Gemeinden. Trotzdem war es für viele Landräte und für viele Oberbürgermeister, aber auch für die Länder eine willkommene Gelegenheit, den Kreis der Soforthilfe-Empfänger aus der bisherigen Krankenfürsorge auszuscheiden und diese Menschen im Falle ihrer Erkrankung ihrem Schicksal zu überlassen. Der Soforthilfesatz beträgt 70 DM für eine Person. Es ist unmöglich, aber auch nicht human und nicht sozial gerecht, zu verlangen, daß jemand von diesem mageren Fürsorgesatz lebt, die Miete bezahlt, Kleidung und Heizung bestreitet und im Falle des Unglücks einer längeren Krankheit auch noch den Arzt und die Medikamente zahlt.
    Ich muß hervorheben, daß es Kreise und Städte gibt, die sich von Haus aus ihrer sozialen und humanen Aufgaben bewußt waren und die Krankenfürsorge für Soforthilfe-Empfänger selber übernahmen. Die Stadt Kulmbach, in der ich zweiter Bürgermeister bin, hat sofort die Maßnahme getroffen. Dasselbe hat der Landkreis Kulmbach getan. Es gibt aber ein Unzahl von Landkreisen, die dieser ihrer Fürsorgepflicht aus dem Wege gegangen sind.
    Wir sind uns vollständig darüber im klaren, daß mit dieser Aufgabe keine besonderen neuen finanziellen Belastungen entstehen, wie man uns gerne vortäuschen möchte. In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit vom 14. Februar 1950 wird angeführt, daß etwa 750 000 Unterhaltshilfeempfänger eines Schutzes für den Fall der Erkrankung bedürfen, weil nur ein Bruchteil gegen Krankheit pflichtversichert ist. Die Kosten einer krankenversicherungsmäßigen Behandlung würden nach den bisherigen Erfahrungen angeblich zwischen 4,50 DM und 6 DM, im Durchschnitt also etwa 5 DM pro Fall betragen. Es ist in dem Gutachten bei 750 000 Unterhaltshilfeempfänger von einem monatlichen Aufwand von 3 750 000 DM die Rede. Nach unseren Erfahrungen kann man annehmen, daß höchstens 5 % der Soforthilfe-Empfänger sich in der Krankenfürsorge befinden, so daß die monatliche Belastung nicht 3 750 000 DM, sondern lediglich 187 000 DM beträgt. Im allgemeinen handelt es sich überhaupt nicht um eine Neubelastung, weil die Krankenfürsorge fast bei allen in Betracht kommenden Personen bisher ohnehin von der öffentlichen Hand getragen wurde.
    Wir stimmen dem Antrag des Ausschusses für Sozialpolitik zu. Wir hätten aber lieber eine festere Form als die Form einer bloßen Empfehlung gehabt. Wir glauben, daß in absehbarer Zeit ein Gesetz geschaffen \\erden muß, das alle diese Fragen mit der erforderlichen Klarheit regelt.
    Ich hoffe, daß der Deutsche Bundestag den Antrag des Ausschusses einmütig annimmt. Es geht um eine soziale Tat von großer Bedeutung, für die Ihnen Tausende armer Teufel von SoforthilfeEmpfängern dankbar sein werden.