Rede von
Josef
Schüttler
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Der Antrag der WAV auf Drucksache Nr. 119 betrifft Krankenfürsorge für die Soforthilfe-Empfänger. Er wurde in mehreren Sitzungen des sozialpolitischen Ausschusses ernstlich beraten, und die Frage wurde eingehend geprüft. Die Antragsteller glauben, eine einheitliche Regelung für alle Soforthilfe-Empfänger auf der gesamten Bundesebene vorschlagen zu müssen, da sehr viele Klagen über eine nicht genügende Betreuung dieses Personenkreises in Krankheitsfällen laut geworden sind. Der Ausschuß mußte zunächst einmal ernstlich überprüfen, um welchen Personenkreis es sich handelt und welche Regelungen in den einzelnen Ländern bereits getroffen sind. Nach dem vom Ministerium der Finanzen dem Ausschuß zur Verfügung gestellten statistischen Material handelt es sich um rund 1 Million Soforthilfe-Empfänger. Von diesem Personenkreis sind aber nach allgemeiner Schätzung zirka ein Drittel als gleichzeitig versicherte Empfänger von Sozialrenten bereits für den Krankheitsfall versichert. Rund 650 000 Personen würden somit ohne Versicherungsschutz sein, soweit sie sich nicht freiwillig in irgend einer Form selbst versichert haben. Vom Ausschuß wurde nun ernstlich erwogen, ob ein Weg gefunden werden könne, um diesen 650 000 Personen mit ihren Angehörigen — ähnlich wie jenen der Rentenversicherung — eine obligatorische Krankenversicherung zu gewähren. Hierbei mußte gleichzeitig auch die Frage des Kostenträgers erwogen werden. Es wurde errechnet, daß nach dem jetzigen Stand der Beiträge für die Krankenkassen immerhin 37 Millionen jährlich raufgebracht werden müßten. Da die jetzigen Beiträge, wie allgemein von den Krankenkassen bestätigt wird; zur Deckung der Unkosten kaum ausreichen und mit einer baldigen Erhöhung gerechnet werden muß, müßte ein Betrag von zirka 50 Millionen in Ansatz gebracht werden.
In einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuß für Flüchtlingswesen wurde mit Nachdruck darauf verwiesen, daß dieser Betrag keineswegs aus den Mitteln des Soforthilfe-Aufkommens abgezweigt werden könne, da diese Mittel schon jetzt nicht mehr ausreichen würden, um den Unterstützungsaufgaben in allen Formen gerecht zu werden.
Eine weitere Sitzung, die der Ausschuß für Sozialpolitik gemeinsam mit dem Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge, dem Ausschuß des Bundestags für den Lastenausgleich und dem Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrats am 16. 3. abhielt, wurden alle Fragen noch einmal überprüft. Die Vertreter der einzelnen Bundesländer erklärten einstimmig, daß der gesamte Personenkreis bisher ohne irgendwelche Schwierigkeiten im Rahmen der öffentlichen Fürsorge betreut worden sei. Klagen seien mit Ausnahme von einigen Bezirken aus dem Land Bayern nicht laut geworden, so daß eine Änderung der bestehenden Regelung nicht zwingend notwendig sei. Man kann in dieser gemeinsamen Sitzung zu dem einstimmigen Antrag, der wie folgt formuliert wurde:
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht, den Länderregierungen zu empfehlen, die Bezirksfürsorgeverbände anzuweisen, den Empfängern von Unterhaltshilfe nach dem Soforthilfe-Gesetz Fürsorge im Falle der Erkrankung — insbesondere ärztliche Hilfe, Medikamente und Krankenhausbehandlung — zu gewähren ohne Rücksicht darauf, ob sie vor dem Empfang der Unterhaltshilfe Fürsorgeunterstützungsempfänger waren oder nicht. Eine Rückerstattung der entstandenen Kosten durch den Versorgten soll hierbei nicht stattfinden.
Die Ausschüsse bitten das Hohe Haus, diesem einstimmigen Antrag die Zustimmung zu erteilen.