Rede:
ID0105805600

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    Vokabeln: 7
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 2127 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Schönauer . . . 2129A Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 2129B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 2129C Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten . . . . . . . . 2129C Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 839) 2129C Zustimmung des Bundesrats zu der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes 2129C Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache 'Nr. 840) 2129C Schreiben des Rates der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland über die vorläufige Nichtgenehmigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes (Drucksache Nr. 854) 2129C Schreiben des Bundeskanzlers über den . Stand der Neuordnung des Paßwesen (Drucksache Nr. 850) 2129D Anfrage Nr. 31 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Vermehrung der Arbeitslosigkeit in der Natursteinindustrie (Drucksachen Nr. 408 und 812) . . . . 2129D Anfrage Nr. 60 der Abg. Rademacher und Gen. betr. Schulspeisungsprogramm (Drucksachen Nr. 669 und 833) . . . . 2129D Anfrage Nr. 61 der Fraktion der BP betr. Einfuhr von Kakaopulver und Schokoladeerzeugnissen (Drucksachen Nr. 705 und 834) 2129D Anfrage Nr. 62 der Abg. Dr. Frey und Gen. betr. Milchverwendung bei Schulspeisungen (Drucksachen Nr. 714 u. 835) 2129D Anfrage Nr. 64 der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Naegel u. Gen. betr. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen Nr. 795 und 826) . . . . 2129D Anfrage Nr. 67 der Fraktion der FDP betr. Bundesautobahnen (Drucksachen Nr. 819 und 829) . . . . . . . . . 2130A Zur Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2130A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes . zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Drucksache Nr. 650) . . 2130A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2130B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Kemmer, Stücklen und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unzulässigkeit von Doppelmandaten (Drucksache Nr. 724) 2130D Dr. Jaeger (CSU), Antragsteller . . 2130D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (DrucksacheNr. 801) . . . . . 2132A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802) 2132A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814) 2132B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 2132B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2133A Dr. Pünder (CDU) 2134B Renner (KPD) 2135A Erler (SPD) 2135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831 und 631) 2136C, 2144A Höfler (CDU), Berichterstatter . . 2136D Arndgen (CDU): zur Geschäftsordnung 2138B als Berichterstatter 2144A als Abgeordneter 2149A Löfflad (WAV) 2144B Frau Arnold (Z) 2144C Parzinger (BP) 2145B Renner (KPD) 2145D Mende (FDP) 2146C Pohle (SPD) 2148A Dr. Richter (DRP) 2148D Frau Kalinke (DP) 2149C Dr. Jaeger (CSU) . . . . . . . 2150A Dr.-Ing. Decker (BP) (zur Geschäftsordnung) _ 2150B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2151B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 798 neu und 261) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Kunze, Schütz und Gen. betr. Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 776 und 167) 2138C Farke (DP), Berichterstatter 2138D, 2139B Priebe (SPD) 2139C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2140A, 2143B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . . 2140D Kunze (CDU) 2141B, 2143C Frau Dr. Probst (CDU) 2142A Matzner (SPD) 2142B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abgeordneten Tichi und Gen. betr. Krankenfürsorge der Sofort-HilfeEmpfänger (Drucksachen Nr. 738 u. 119) 2151C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 2151C C Tichi (WAV) 2152B Kinat (SPD). . . . . . . 2152D Interfraktioneller Antrag betr. Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 836) . . 2153B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Drucksache Nr. 661) 2153B Kalbitzer (SPD), Antragsteller . . 2153C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . 2154B Dr. Pünder (CDU) 2154D Rische (KPD) 2154D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2155C Renner (KPD), Antragsteller 2155D, 2158A Geritzmann (SPD) 2156D Dr. Arndgen (CDU) . . . . . . 2157B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 2157C Nächste Sitzung 2158C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Dieses Gesetz ist die Abgeltung einer Ehrenpflicht des deutschen Volkes gegenüber den Kriegsgefangenen, hat hier der Herr Berichterstatter gesagt. Um Illusionen zu zerstören, einige grundsätzliche Feststellungen.
    Das Gesetz ändert an der seit Jahren auf Länderbasis bestehenden Regelung in keiner Beziehung auch nur etwas in positivem Sinne. Deutlicher gesagt: das Gesetz stellt sogar in entscheidenden Punkten eine Verschlechterung der bisherigen, in gewissen Ländern gegebenen Leistungen dar. Das einzige Positive an dem Gesetz ist, daß die Länder als Lastenträger abgelöst werden und daß der Bund die Lasten übernimmt.
    Wir haben von dem Vertreter der Bayernpartei soeben gehört, was das Land Bayern bisher auf dem Gebiet der Betreuung der Kriegsgefangenen geleistet hat. Dort wird ein Entlassugsgeld in Höhe von 150 DM gegeben. Das Land Hamburg und andere Länder zahlen bisher bereits 300 DM Übergangsbeihilfe. Nach der hier vorgelegten Regelung soll das Entlassungsgeld auf 100 DM festgelegt werden. Unter den Protestierenden — ich hätte beinahe gesagt:


    (Renner)

    unter den Protestanten — befindet sich in diesem Falle auch der Herr Kollege Dr. Horlacher; er ist im Augenblick nicht im Hause, aber ich vermute, daß er sich von seinem Finanzminister und Fraktionskollegen in diesem Falle bei der Abstimmung wird vergewaltigen lassen.
    Unsere Stellungnahme zu dem Gesetz haben wir bei der ersten Beratung hier dargetan. Ich wiederhole noch einmal die von der Mehrheit in den Ausschüssen und im Plenum abgelehnten Anträge, die wir Kommunisten gestellt haben. Wir haben verlangt, daß ein Entlassungsgeld in der Höhe von 200 DM gegeben wird. Wir hatten verlangt, daß die Übergangsbeihilfe in der Höhe von 300 DM gegeben wird, und zwar in bar. Wir hatten verlangt, daß diese Übergangsbeihilfe unabhängig vom Vorhandensein der Bedürftigkeit gegeben wird. Wir hatten verlangt, daß diese Beihilfe nicht rückerstattungspflichtig gemacht werden darf. Alle diese Anträge sind abgelehnt worden.
    Wir haben im großen und ganzen gesagt, daß dieses Gesetz weiße Salbe in die Augen der Heimkehrer bedeutet. Darf ich dafür einige Beispiele anführen. Da steht z. B., daß bei der Wohnungszuteilung die Heimkehrer mit ihren Familien bevorzugt zu berücksichtigen sind. Eine ähnliche Bestimmung gibt es seit Jahr und Tag für die politisch Geschädigten. Wo wohnen sie? In Kellerlöchern, in Elendswohnungen zum größten Teil! Was kaufe ich mir für eine derart nichtssagende Bestimmung in einem Gesetz? Sicherung des früheren Arbeitsverhältnisses! Schön und gut. Was nützt eine solche Bestimmung einem Heimkehrer, wenn sein alter Arbeitsplatz nicht mehr existiert? Bevorzugte Arbeitsplatzzuteilung! Die Arbeitsämter sollen den Heimkehrern bevorzugt Arbeit zuteilen. Bei beinahe zwei Millionen Erwerbslosen, die wir im Augenblick haben, soll mir einer erklären, was sich ein Heimkehrer auf Grund dieser laxen Bestimmung in diesem Gesetz kaufen kann! Die Ausbildungsbeihilfe ist sogar in diesem Gesetz ausdrücklich nur als Kann-Bestimmung festgelegt. Wo ich nur hinpacke: vage, nichtssagende Bestimmungen, größtenteils hinter den derzeitigen Leistungen zurückbleibende Aufwendungen für diesen Personenkreis.
    Wir haben in den Ausschüssen und im Plenum — und damit komme ich auf den einzigen als positiv anzusprechenden neuen Punkt in diesem Gesetz — verlangt, daß die Basis für die Berechnung der Arbeitslosenunterstützung, die heute auf einem angenommenen Arbeitsentgelt von 45 DM pro Woche beruht, erhöht werden muß. Wir haben mit Rücksicht auf die Tatsache, daß ja auch, wenn ein Anspruch auf höhere Alu besteht, dieser Anspruch nur bis zum Höchstprozentsatz von 80 vom Hundert gewährt zu werden braucht, verlangt — und ich wiederhole das heute noch einmal —, daß das Arbeitsentgelt, das die Basis für die Berechnung der Arbeitslosenfürsorge darstellt, auf 55 DM erhöht werden soll. Aber das wurde abgelehnt.
    Ich fasse zusammen. Wir haben unsere grundsätzliche Kritik an diesem Gesetz ehrlich und klar zum Ausdruck gebracht. Alle unsere Bestrebungen, das Gesetz in positivem Sinne zu ändern, d. h. zu verbessern, sind im Plenum bzw. in den Ausschüssen abgelehnt worden. Wir
    machen die Kriegsgefangenen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß das Gesetz nichts, überhaupt nichts wesentlich Neues gegenüber den bisherigen Regelungen enthält.
    Ich erkläre zum Abschluß, daß wir dem Gesetz zwar zustimmen werden, daß wir aber unsern Kampf mit Hilfe der von Ihnen als politisches Instrument mißbrauchten Kriegsgefangenen weiter fortsetzen werden, mit dem Ziel, eine ausreichende Fürsorge für die Heimkehrer durchzusetzen.


Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mende.

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    Rede von Dr. Erich Mende


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren! Kollege Renner hat dieses Heimkehrergesetz als schlecht bezeichnet. Das sollte uns nicht wundern; denn es gibt ja nichts in diesem Hause, was nach der Auffassung der Kommunisten bisher nicht schlecht gewesen wäre.

    (Sehr richtig! bei ,der FDP.)

    Ich wünschte nur, Herr Renner hätte diese Rede einmal den Heimkehrern in Friedland und Moschendorf oder denjenigen gehalten, die nicht das Glück haben, in der Bundesrepublik unter dieses Heimkehrergesetz zu fallen, sondern die das Unglück haben, ihre Heimat dort zu haben, wo es kein Heimkehrergesetz gibt.

    (Abg. Rische: Wo es aber Arbeit gibt!)

    - Die Dienstverpflichtung, die Tätigkeit in den Uran-Bergwerken oder bei der Volkspolizei! Ich glaube, Herr Renner und die Kollegen von links, wir sind uns über die Zustände, die Sie so großzügig verteidigen, so sehr im klaren, und wir haben so viele Opfer dieser Zustände hier in der Bundesrepublik, daß sich in dieser Diskussion jedes weitere Wort erübrigt.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)

    Wenn man diesem Heimkehrergesetz eine Präambel geben sollte, so müßte sie lauten: Die Jahre in russischer Gefangenschaft zählen für jeden doppelt und dreifach. Selbst wenn es nur zwei oder drei Jahre waren, ging für die jungen Menschen ein ganzer Lebensabschnitt verloren. Ihn aufzuholen ist unmöglich; den Verlust weniger schmerzlich zu machen, das einzig Erreichbare.

    (Zuruf von der KPD: Das ist ja billig!)

    Das Heimkehrergesetz ist nach einer zu langen Zeit endlich in die zweite und dritte Lesung gekommen. Wir bedauern es sehr, daß es 61/2 Monate Zeit bedurfte, um hier zur zweiten und dritten Lesung zu kommen. Dafür aber wird ,das Heimkehrergesetz weitestgehend den Wünschen der Heimkehrer gerecht, und ich werde Ihnen, Herr Renner, noch manchen sachlichen Irrtum nachweisen. Wenn Sie behaupten, daß bisher die Heimkehrer in den Ländern zum Teil mehr bekamen, so ist das unrichtig.

    (Abg. Renner: Ach nee!)

    Denn der Höchstsatz, der bisher in Hamburg in Höhe von 300 DM gezahlt wurde, ist niedriger als die materielle Gesamthilfe, die nach diesem Heimkehrergesetz 350 DM beträgt. In den meisten Fällen betrug sie nicht einmal 150 DM.
    Ich komme damit gleich zu dem Entlassungsgeld. Es ist hier erhöht worden, wie überhaupt manches in diesem Heimkehrergesetz vom Referentenentwurf bis zu dieser Fassung wesentlich verbessert wurde. Meine Damen und Herren,


    (Mende)

    draußen in der Öffentlichkeit ist ab und zu der falsche Eindruck entstanden, als wenn die Abgeordneten zu den Gesetzentwürfen der Regierung lediglich ja oder nein zu sagen hätten. An diesem Gesetz zeigt sich, wieviel Verbesserungen durch die Ausschußarbeit an einem Gesetz erzielt werden, und der Referentenentwurf und die Fassung, wie sie der Ausschuß ausgearbeitet hat, unterscheiden sich insofern erheblich voneinander, als dieser Ausschußentwurf weitestgehend den praktischen Erfordernissen, wie wir sie uns draußen aus dem Leben herangeholt haben, gerecht wird. Damit erklärt sich vielleicht auch die gewisse Länge, die zeitlich bis zur endgültigen Verabschiedung erforderlich war.
    Das Entlassungsgeld ist auf 100 DM erhöht worden. Jawohl, es sind von verschiedenen Seiten Wünsche geäußert worden, es auf 150 DM zu erhöhen, und auch die FDP hat in dem Ausschuß für 150 DM plädiert. Wir haben jedoch schließlich den Einwenden Rechnung getragen, und zwar einstimmig mit Ausnahme des Vertreters der Bayernpartei und der WAV, die sich der Stimme enthielten. Sicher: in Bayern sind 150 DM gezahlt worden; aber, meine Damen und Herren, in Bayern sind keine 250 DM an Überbrückungshilfe gezahlt worden. Das ist entscheidend. In Bayern sind lediglich Naturalleistungen erfolgt, die nach den Ausschußangaben im Geldwert um 70, 80 oder 90 DM schwankten, weil Bayern ,durch großzügige Einkäufe recht billige Anzüge und Gebrauchsgegenstände liefern konnte. Wir haben schließlich festgestellt, daß bei der Erhöhung des Entlassungsgeldes auf 100 DM und bei der Möglichkeit, die Überbrückungshilfe auch noch in bar ausgezahlt zu bekommen, insgesamt für den Heimkehrer - 350 DM ausgeschüttet werden.
    Ich muß sagen: ich bin einigermaßen überrascht, daß aus Bayern nun drei Abänderungsanträge vorliegen, die das Entlassungsgeld wieder auf 150 DM erhöhen und die damit unsere Einigung im Ausschuß zunichte machen. Ich möchte betonen: auch die SPD, die als Oppositionspartei ja noch viel eher als die Regierungsabgeordneten die Möglichkeit gehabt hätte, hier Änderungen vorzuschlagen, hat sich den Einwendungen nicht verschlossen, das Entlassungsgeld bei 100 DM zu belassen. Warum? Weil uns gesagt wurde: eine Erhöhung des Entlassungsgeldes auf 150 DM bedeutet eine Mehrausgabe von rund 9 Millionen DM; das bedeutet, daß der Bundesrat nein sagen wird. Er hat den Antrag Bayerns auf Erhöhung des Entlassungsgeldes auf 150 DM bereits abgelehnt, und zwar durchgehend mit Ausnahme der Stimmen Schleswig-Holsteins, soweit mir bekannt ist.
    Aber noch etwas anderes spielt hier eine Rolle. Der Vertreter der Heimatvertriebenen brachte zum Ausdruck, daß das Entlassungsgeld ja ohne Prüfung der Bedürftigkeit gezahlt werde, während die Überbrückungsbeihilfe je nach Bedürftigkeit zu zahlen sei, wobei ein großzügiger Maßstab anzulegen sei. Wenn wir hier das Entlassungsgeld erhöhen, so kann es uns passieren, daß bei der Überbrückungshilfe, bei der gerade die Bedürftigen besonders bedacht werden sollen, entsprechend gekürzt werden muß. Eine solche Maßnahme würde sich unsozial auswirken, denn sie träfe in erster Linie die Bedürftigen, die durch den Nachweis ihrer Bedürftigkeit noch zusätzlich in den Genuß der 250 DM kommen sollen. Auch diesen Einwendungen entsprechend haben
    wir davon abgesehen, uns in eine Diskussion über 150 DM einzulassen, und wir haben, wie eben gesagt, es fast einstimmig bei der im Gesetz niedergelegten Regelung belassen.
    In den übrigen Abschnitten, z. B. im Abschnitt II, sind der Zuzug und die Wohnraumzuteilung so generell geregelt, daß sie auch den Familien zugute kommen. Und auch das, Herr Renner, hat es bisher nicht gegeben! Schon in diesem Punkte bedeutet das Gesetz eine Verbesserung. In diesem Punkt ist auch zum Ausdruck gebracht, daß eine Unterbringungszeit in Krankenanstalten und Erholungsheimen nicht eingerechnet wird. Sehen Sie, Herr Renner, auch das mußten wir .in das Gesetz bringen. Warum? Weil leider der größte Teil unserer Heimkehrer zunächst einige Monate Zeit braucht, um sich nach der unmenschlichen Behandlung überhaupt erst wieder menschenwürdig zu machen, um wieder in das Existenzleben treten zu können. Und es ist mir unverständlich, wie Sie bei dieser Sachlage den Mut haben, zu behaupten, das Heimkehrergesetz brächte nichts Neues.

    (Sehr gut! bei den Regierungsparteien.)

    Im folgenden Abschnitt sind die Sicherung des früheren Arbeitsverhältnisses und der Kündigungsschutz gesetzlich geregelt, und ich betone hier, daß das, was im Gesetz steht, nicht nur für den privaten Arbeitgeber, sondern auch für den Staat und für die öffentlichen Bediensteten gilt.

    (Sehr richtig! rechts.)

    Sicher, hier kann man in einzelnen Ländern durch die Bestimmungen der Entnazisierung vielleicht die Wirkung des Gesetzes wieder neutralisieren. Wir haben uns auch hier Gedanken gemacht, ob es nicht richtig gewesen wäre, im Heimkehrergesetz grundsätzlich zu regeln, daß die Heimkehrer von den Bestimmungen der Entnazisierung und der Entmilitarisierung nicht mehr betroffen werden. Aber hier kamen wir bereits in einen Kompetenzstreit. Sie wissen ja, daß sich Bund und Länder urn die Frage der Zuständigkeit im Entnazisierungsgesetz streiten. Fest steht: dieser Abschnitt zur Sicherung des Arbeitsverhältnisses und des Kündigungsschutzes wird vor allem bei den öffentlichen Bediensteten eine wesentliche Erleichterung bringen, wenn die Länder diese Paragraphen großzügig interpretieren.