Rede von
Hans
Löfflad
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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuß für Kriegsopferfragen ist einmütig für die schnelle Erledigung dieses Heimkehrergesetzes eingetreten. Auch meine Fraktion stimmt der Dringlichkeit dieses Gesetzes und auch den Abänderungsanträgen des Ausschusses zu. Jedoch möchten wir das
in § 2 Abs. 1 vorgesehene Entlassungsgeld auf 150 Mark festgesetzt wissen, und zwar aus dem einen Grund, weil im Land Bayern bisher 150 Mark Entlassungsgeld gezahlt werden. Es wäre also für alle Kriegsgefangenen, die nach Verabschiedung dieses Gesetzes aus der Gefangenschaft entlassen werden, eine unbillige Verschlechterung gegenüber ihren Kameraden, die das Glück hatten, früher entlassen zu werden, wenn sie nicht denselben Betrag erhalten würden. Von Regierungsvertretern ist geschätzt worden, daß das eine Mehrbelastung des Bundes von rund 8,7 Millionen DM ausmachen würde. Das würde bedeuten, daß rund 174 000 Kriegsgefangene in diesem Jahre entlassen werden müßten. Dies ist zu schön, um wahr zu sein. Wir alle wünschen und hoffen, daß in diesem Jahre recht viele Kriegsgefangene entlassen werden.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich appelliere doch an Sie alle, die Sie nicht Abgeordnete des Landes Bayern sind, uns verstehen zu wollen, wenn wir erklären, daß wir nicht einem Paragraphen unsere Zustimmung geben können, dessen Durchführung praktisch für das Land Bayern eine Verschlechterung bedeuten würde. Aus diesem Grunde bitte ich, ohne Rücksicht auf Parteizugehörigkeit — denn es sind von bayerischen Abgeordneten dreier Fraktionen Abänderungsanträge in diesem Sinne gestellt worden — unserem Antrag zuzustimmen.