Rede von
Johannes
Kunze
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht sehr viel und sehr lange zu den Dingen zu sprechen. Wenn die FDP seinerzeit ihren Antrag einreichte, dann ist es ihr — das haben wir aus den Beratungen des Ausschusses über den Lastenausgleich erfahren — lediglich darum gegangen, in Anerkenntnis der besonderen Notlage der Kriegsbeschädigten und
Unfallrentner, denen aus ordentlichen Haushaltsmitteln nicht in dem Umfange geholfen werden konnte, wie wir es wohl alle wünschen, wenigstens an diesem Punkte ein Stück Hilfe zu geben. Nachdem uns aber der Präsident des Hauptamtes für Soforthilfe und der Bundesminister der Finanzen auseinandersetzten, daß eine Vollbewilligung dieses Antrages die Summe von 330 Millionen Deutscher Mark kosten würde, haben wir uns alle miteinander schweren Herzens entschließen müssen, unsere Wünsche auf eine Erhöhung der Renten auf ein tragbares Ziel zurückzustecken.
Es ist sehr leicht, Herr Kollege Kohl, von seiten der Kommunistischen Partei solche Anträge zu stellen, wie Sie dies tun, weil Sie sich ja nicht eine Sekunde verantwortlich darüber Gedanken gemacht haben, wo die Mittel herkommen sollen.
Wir — in diesem Fall die sozialdemokratische Fraktion dieses Hohen Hauses mit den Fraktionen der CDU/CSU — tragen die Verantwortung für die Sicherung der Durchführung der Soforthilfe, denn dieses Gesetz haben wir miteinander schweren Herzens beschlossen, und zwar in vollem Bewußtsein der Mängel und Lücken. Wenn Sie heute hier einfach erklären, es sei im Ausschuß für den Lastenausgleich festgestellt worden, daß das Gesetz in diesem Jahr überhaupt nicht verabschiedet werden könnte, wie es der Herr Finanzminister zugesagt hat, dann entspricht das einfach nicht den Tatsachen.
Von den Vertretern des Bundesfinanzministeriums und von den übrigen Vertretern der Fraktionen ist mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen worden, daß wir das Gesetz über den endgültigen Lastenausgleich in diesem Jahr verabschieden wollen, und ich kann Ihnen als Vorsitzender dieses Ausschusses sagen: Wir werden dieses Gesetz verabschieden!
Sie können da propagandistisch noch soviel in die Welt hinausreden:
160 Mark als Grundlage jedem zu lassen und darauf die Unterhaltshilfe aufzubauen, ist nichts weiter als ein propagandistisches Versprechen aus diesem Hause heraus, welches kein Mensch zu erfüllen in Wirklichkeit in der Lage ist,
weil jeder, meine sehr verehrten Herren von der Kommunistischen Partei, der ein Verantwortungsbewußtsein für die Bundesrepublik Deutschland hat, weiß,
daß er in den Grenzen der Mittel bleiben muß und daß wir keine Anträge stellen können. Nach Artikel 48 a der Geschäftsordnung hätte der Herr Präsident Ihren Antrag überhaupt nicht zulassen dürfen, weil dafür überhaupt keine Deckung vorgeschlagen ist. Wenn er den Antrag trotzdem zugelassen hat, so bin ich dankbar, weil ich dann mit der notwendigen Deutlichkeit etwas zu Ihrer Erklärung sagen konnte.
Nun zu der letzten Frage. Ich habe volles Verständnis für den Kollegen Dr. Glasmeyer, der sagt, wir haben uns gewehrt, weil wir die Auffassung vertreten, wir wollen das Gesetz über-
haupt nicht änderen. Wenn aber der Präsident des Hauptausgleichsamtes uns erklärt, daß unter Innehaltung der bisherigen Dispositionen dank der Einnahmen in Soforthilfe die Zahlungen in dieser Höhe möglich sind, dann haben wir uns gemeinsam unserer Verpflichtung, solche Gelder zu bewilligen, nicht entzogen. Darum möchte ich namens meiner Fraktion bitten, sowohl dem Gesetzentwurf als auch dem Antrag des Ausschusses zuzustimmen, der einstimmig angenommen worden ist.