Rede von
Ernst August
Farke
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(DP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)
Der Antrag von Frau Dr. Probst, Kunze und Genossen auf Drucksache Nr. 167 fordert eine Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes dahingehend, daß Rentenleistungen nur gegenüber der einzelnen Person und nicht gegenüber der Familieneinheit auf die Unterhaltshilfe angerechnet werden. Da bei einer Begrenzung dieser Maßnahme in einer neuen Durchführungsverordnung auf die Anrechnung von Renteneinkommen im Rahmen der Bedürftigkeitsgrenze die Belastung des Soforthilfefonds nach dem Sachverständigenurteil nicht erheblich ist, hat der Ausschuß dem Antrag auf Drucksache Nr. 167 einstimmig zugestimmt. Der Ausschuß für Lastenausgleich bittet auch in diesem
Falle das Hohe Haus, seine Zustimmung zu geben.