Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz, über das wir jetzt beraten, ist das notwendige Zwischenstück zwischen einem Haushaltsplan, den wir verabschiedet haben. und einem Haushaltsplan, den wir werden verabschieden müssen, wenn er dem Hause für das Jahr 1950/51 vorliegt. Sie sehen daraus, daß es sich gelohnt hat, daß der Bundestag, obgleich wir die Beratungen des Planes für das vergangene Jahr hier erst zu einem sehr späten Zeitpunkt vornehmen konnten, sich sehr eingehend mit der Organisation der Bundesregierung, mit allem, was wir in langen, mühseligen Beratungen erarbeitet haben, beschäftigt hat. Denn Grundlage der fortdauernden Ausgaben im nächsten Jahr wird ja zunächst bis zur Verabschiedung des neuen Planes das sein, was wir hier schon verabschiedet haben, und zwar durch jene entscheidende Bestimmung, die vorsieht, daß wir im wesentlichen künftig nur mit jeweils monatlich einem Sechstel dessen wirtschaften dürfen, was wir für das halbe Jahr bereits genehmigt haben.
Es ging im Haushaltsausschuß um eine ganze Reihe von Einzeldingen, sie sind hier vor Ihnen schon zum Teil erörtert worden. Aber eine Grundfrage kam im Haushaltsausschuß nicht zur Erörterung, und das ist die, die ich Ihnen jetzt im Namen der sozialdemokratischen Fraktion einmal vorlegen muß. Wir haben uns mit den technischen Bestimmungen des Gesetzes befaßt; wir sind — ich glaube wohl alle — der Meinung, daß jede Regierung, sie möge aussehen, wie sie wolle, unter den heutigen Umständen, wenn es nicht möglich ist, fristgemäß einen vollendeten Haushaltsplan dem Hause vorzulegen, ein solches Instrument hier braucht. damit sie überhaupt auf einer gesetzlich gesicherten Grundlage weiter arbeiten kann; und es ist selbstverständlich. daß der Bundestag auch der jetzigen Regierung dieses Instrument nicht versagen wird. Aber diejenigen werden der Regierung dieses Instrument geben müssen, die ja auch sonst für den Kurs verantwortlich sind, den die Regierung bei ihren Einnahmen und ihren Ausgaben steuert. Sie können - bei aller sachlichen Mitarbeit in den Einzelheiten — nicht erwarten, daß eine Partei zu diesem Gesetz ja sagt, das doch weiter gar nichts als die Verlängerung des von uns abgelehnten Haushaltsplanes für das nächste halbe Jahr und die Gewährung einer Kreditermächtigung an die Regierung bedeutet, die sich im Rahmen desselben Haushaltsplanes bewegt. den wir aus politischen Gründen ablehnen mußten und weiterhin ablehnen werden.
Es ist ein altes Gesetz der parlamentarischen Demokratie, daß die Regierungsmehrheit dafür sorgen muß, daß sie selber den Haushaltsplan für ihre Regierung unter Dach und Fach bringt. Dafür können wir Sie nicht von der Verantwortung entbinden. Das Haushaltsgesetz, das wir verabschiedet haben, enthält in seiner Organisationsstruktur der Regierung einige so schwerwiegende Dinge, auch in bezug auf die Gestaltung der Struktur des Regierungsapparats, daß wir schon deshalb nein sagen mußten zu dem, was war. Aber das wird doch jetzt alles in das neue halbe Jahr hinein projiziert. Deshalb sieht sich die sozialdemokratische Fraktion außerstande, sowohl dem Überleitungsgesetz im allgemeinen als auch der Kreditermächtigung im besonderen ihre Zustimmung zu geben. Ich will das nicht mit irgendwelchen einzelnen Lücken und Schwächen dieses Gesetzes begründen. Es ist im Haushaltsausschuß eingehend durchberaten worden, und es ist jetzt wahrhaftig nicht die Zeit, nun im einzelnen daran herumzukritteln in dem Bewußtsein: Wir müssen auch an diesem Gesetz nun unbedingt etwas auszusetzen finden. Es geht doch hier nur um die Grundfrage: Kann die Opposition dieses Hauses, die kein Vertrauen zu der Regierung und zu der Mehrheit hat, die diese Regierung trägt, einem Gesetz die Zustimmung geben. das all das politisch beinhaltet, was wir politisch nicht verantworten können? Das ist der Grund, warum die sozialdemokratische Fraktion dieses Gesetz in der jetzt vorliegenden Fassung ablehnt.