Rede von
Dr.
Hermann
Pünder
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Nach dem knappen, aber erschöpfenden Bericht des Herrn Berichterstatters und den sachverständigen Ausführungen meines Herrn Vorredners ist nicht mehr sehr viel zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf zu bemerken. Dieses Gesetz ist ein Notgesetz, aber ein dringender Zwang lag für uns alle vor, und kein Wort der Kritik ist am
Platze. Es war für die Bundesregierung und auch K dieses Hohe Haus unmöglich, rechtzeitig zum 1. April dieses Jahres einen Haushaltsplan 1950 vorzulegen und zu verabschieden. Infolgedessen mußten wir an das, was bisher geschaffen worden ist, nämlich an den Haushaltsplan 1949, anknüpfen. Hierzu bot an sich, wie auch die Begründung dieses Gesetzes sagt, der Art. 111 des Grundgesetzes einige Handhabe. Aber in dieser Begründung ist auch dargelegt, weswegen es aus zwei bestimmten Gründen unzweckmäßig gewesen wäre, allein auf der Basis des Art. 111 des Grundgesetzes in das Haushaltsjahr 1950 überzugehen. Deshalb dieses Gesetz, das sehr sorgfältig im Haushaltsausschuß beraten worden ist und das wir Ihnen zur Annahme empfehlen.
Auf die verschiedenen maßgeblichen Punkte hat sowohl der Herr Berichterstatter wie auch mein Herr Vorredner hingewiesen. Wir alle müssen begrüßen, daß wir durch dieses Gesetz wieder einen weiteren Schritt auf dem Weg zur Konsolidierung unserer Bundesrepublik Deutschland vorankommen und die ersten haushaltsrechtlichen Grundlagen für unsere Arbeiten im Haushaltsjahr 1950 geschaffen haben.
Im einzelnen möchte auch ich darauf hinweisen. daß es überaus wichtig ist, wenn wir in § 8 dieses Gesetzes den Bundesminister der Finanzen ermächtigen, einen Betriebsmittelkredit von 1,5 Milliarden erheben zu können. Dies ist zur Lösung der vielen Aufgaben, vor denen die Bundesregierung steht, dringend notwendig. Sehr bedeutsam ist auch, daß wir erneut im Gesetz die Beitragspflicht von Bundespost und Bundesbahn verankert haben, bei der letzteren in Höhe von 14,5 Millionen monatlich. Ob und wann die Bundesbahn wieder in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen, wissen wir alle nicht. Das weiß auch die Bundesbahn nicht. Ich bin zwar an sich nicht berufen, hier die Lage der Bundesbahn zu verteidigen, aber auf Grund einiger Sachkenntnis möchte ich doch darauf hinweisen, daß es keineswegs etwa allein die Schuld der Bundesbahn ist, wenn sie nicht in der Lage war, ihren Verpflichtungen in den letzten drei Vierteljahren nachzukommen. Wenn sie trotz fehlender Kredite der üblichen Kreditquellen aus den laufenden Einnahmen all die vielen Kriegszerstörungen und Verluste gutmachen soll, dann ist das ein ganz unnatürlicher Zustand. Es ist nicht die Schuld der Bundesbahn, wenn sie ihren Verpflichtungen gegenüber dem Bund nicht nachkommen kann.
Aber diese Dinge müssen bereinigt werden. Deshalb war es notwendig, daß wir im Gesetz die Verpflichtung der Bundesbahn erneut stipuliert haben.
Im übrigen könnte über die Paragraphen noch viel gesprochen werden. Das einzelne finden Sie in unserer Vorlage, und der Herr Berichterstatter hat darauf hingewiesen. Viel wichtiger als viele Worte scheinen mir jetzt Taten zu sein. Es ist deshalb nach meiner Meinung an der Zeit, daß wir uns nicht mehr sehr lange bei dieser Debatte aufhalten sollten, sondern wir sollten möglichst schnell zur Abstimmung über dieses Gesetz kommen, damit die Bundesregierung in die Lage versetzt wird, ihren Verpflichtungen schon bei Beginn des Haushaltsjahres 1950 auf einer soliden Basis nachzukommen. Deshalb empfehlen meine Freunde die Annahme dieses Gesetzes in zweiter und dritter Lesung.