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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag. - 58. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 2127 58. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. April 1950 Nachruf des Präsidenten auf den verstorbenen Abgeordneten Schönauer . . . 2129A Geschäftliche Mitteilungen . . . . . . 2129B Zustimmung des Bundesrats zu den Gesetzentwürfen über Verlängerung der Geltungsdauer des Energienotgesetzes 2129C Versorgung der Familienangehörigen von Kriegsgefangenen und Internierten . . . . . . . . 2129C Haushaltsgesetz 1949 und Vorläufige Haushaltsordnung (Drucksache Nr. 839) 2129C Zustimmung des Bundesrats zu der Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuß des Bundestages und des Bundesrates gemäß Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes 2129C Verlangen des Bundesrats auf Einberufung des Vermittlungsausschusses nach Art. 77 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Notaufnahme von Deutschen in das Bundesgebiet (Drucksache 'Nr. 840) 2129C Schreiben des Rates der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland über die vorläufige Nichtgenehmigung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftssteuergesetzes (Drucksache Nr. 854) 2129C Schreiben des Bundeskanzlers über den . Stand der Neuordnung des Paßwesen (Drucksache Nr. 850) 2129D Anfrage Nr. 31 der Abg. Dr. Wuermeling und Gen. betr. Vermehrung der Arbeitslosigkeit in der Natursteinindustrie (Drucksachen Nr. 408 und 812) . . . . 2129D Anfrage Nr. 60 der Abg. Rademacher und Gen. betr. Schulspeisungsprogramm (Drucksachen Nr. 669 und 833) . . . . 2129D Anfrage Nr. 61 der Fraktion der BP betr. Einfuhr von Kakaopulver und Schokoladeerzeugnissen (Drucksachen Nr. 705 und 834) 2129D Anfrage Nr. 62 der Abg. Dr. Frey und Gen. betr. Milchverwendung bei Schulspeisungen (Drucksachen Nr. 714 u. 835) 2129D Anfrage Nr. 64 der Abg. Stücklen, Strauß, Dr. Solleder, Naegel u. Gen. betr. Neubeschilderung der Kraftfahrzeuge (Drucksachen Nr. 795 und 826) . . . . 2129D Anfrage Nr. 67 der Fraktion der FDP betr. Bundesautobahnen (Drucksachen Nr. 819 und 829) . . . . . . . . . 2130A Zur Tagesordnung: Antrag der Fraktion der SPD betr. Verlegung von Dienststellen des Bundes nach Berlin (Drucksachen Nr. 825 und 508) 2130A Erste Beratung des von der Fraktion der Bayernpartei eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wahlgesetzes . zum ersten Bundestag und zur ersten Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland vom 15. Juni 1949 (Drucksache Nr. 650) . . 2130A Dr. Etzel (Bamberg) (BP), Antragsteller 2130B Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jaeger, Kemmer, Stücklen und Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unzulässigkeit von Doppelmandaten (Drucksache Nr. 724) 2130D Dr. Jaeger (CSU), Antragsteller . . 2130D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (DrucksacheNr. 801) . . . . . 2132A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802) 2132A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814) 2132B Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 2132B Dr. Dr. Nöll von der Nahmer (FDP) 2133A Dr. Pünder (CDU) 2134B Renner (KPD) 2135A Erler (SPD) 2135D Zweite Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer (Drucksachen Nr. 831 und 631) 2136C, 2144A Höfler (CDU), Berichterstatter . . 2136D Arndgen (CDU): zur Geschäftsordnung 2138B als Berichterstatter 2144A als Abgeordneter 2149A Löfflad (WAV) 2144B Frau Arnold (Z) 2144C Parzinger (BP) 2145B Renner (KPD) 2145D Mende (FDP) 2146C Pohle (SPD) 2148A Dr. Richter (DRP) 2148D Frau Kalinke (DP) 2149C Dr. Jaeger (CSU) . . . . . . . 2150A Dr.-Ing. Decker (BP) (zur Geschäftsordnung) _ 2150B Dr. Wellhausen (FDP) (zur Geschäftsordnung) 2151B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der FDP beantragten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 798 neu und 261) in Verbindung mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Probst, Kunze, Schütz und Gen. betr. Durchführungsverordnung zu § 36 des Soforthilfegesetzes (Drucksachen Nr. 776 und 167) 2138C Farke (DP), Berichterstatter 2138D, 2139B Priebe (SPD) 2139C Kohl (Stuttgart) (KPD) . . . 2140A, 2143B Dr. Glasmeyer (Z) . . . . . . . 2140D Kunze (CDU) 2141B, 2143C Frau Dr. Probst (CDU) 2142A Matzner (SPD) 2142B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Sozialpolitik über den Antrag der Abgeordneten Tichi und Gen. betr. Krankenfürsorge der Sofort-HilfeEmpfänger (Drucksachen Nr. 738 u. 119) 2151C Schüttler (CDU), Berichterstatter . 2151C C Tichi (WAV) 2152B Kinat (SPD). . . . . . . 2152D Interfraktioneller Antrag betr. Oberweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Drucksache Nr. 836) . . 2153B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über Verwendungsordnung der ERP-Zuwendungen (Drucksache Nr. 661) 2153B Kalbitzer (SPD), Antragsteller . . 2153C Blücher, Bundesminister für Angelegenheiten des Marshallplans . . 2154B Dr. Pünder (CDU) 2154D Rische (KPD) 2154D Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2155C Renner (KPD), Antragsteller 2155D, 2158A Geritzmann (SPD) 2156D Dr. Arndgen (CDU) . . . . . . 2157B Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit . . . . 2157C Nächste Sitzung 2158C Die Sitzung wird um 14 Uhr 37 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Wer seit sieben Monaten unvoreingenommen den Beratungen in diesem Hause beiwohnt und wer die deutschen Länderparlamente kennt, wird nicht daran zweifeln, daß der deutsche Parlamentarismus in mancher Hinsicht einer Reform bedarf. Zu den Dingen, die in den Augen des Volkes am meisten und mit Recht der Kritik ausgesetzt sind, gehören die Doppelmandate. Wir stimmen den Gedanken, die Herr Abgeordneter Dr. Etzel bezüglich der Länderminister, die Mitglieder dieses Hauses sind, ausgesprochen hat, durchaus zu. Er hat aber mit seinem Antrag nur einen Fall herausgegriffen, der selten ist, wenn es sich auch um einen besonders krassen Fall handelt. Wir von der Christlich-Sozialen Union sowie die Abgeordneten der Christlich-Demokratischen Union, die diesen Antrag unterzeichnet haben, wünschen, daß mit den Doppelmandaten überhaupt aufgeräumt und das Übel an der Wurzel angepackt wird.


    (Dr. Jaeger)

    Die Überlastung all derer, die in der heutigen Zeit zwei Mandate besitzen, brauche ich Ihnen nicht zu schildern, am wenigsten wohl denen, die dies persönlich betrifft. Es ist für dieses Haus, das allwöchentlich tagt, gar nicht tragbar, daß ein Mandatsträger abwesend ist, weil er in dem betreffenden Landtag sein muß. Es ist aber auch für den Landtag nicht tragbar, daß der Abgeordnete bei ihm fehlt. Gerade wenn man als Föderalist in den deutschen Landtagen echte Parlamente mit echten staatlichen Hoheitsaufgaben sieht, kann man es nicht verstehen, daß es sogar drei Landesvorsitzende bayerischer Parteien gibt, die ihr Landtagsmandat nur nebenbei ausüben. Es wird zur Hebung der Bedeutung der deutschen Landtage beitragen, wenn in den Landtagen nur hauptamtliche Abgeordnete, d. h. solche Abgeordnete sitzen, die nicht im Bundestag sind und nur so nebenbei ihr Landtagsmandat ausüben. Es liegt auch im Sinne einer gesunden Demokratie, die Gewalten zu teilen, auch wenn diese Gewaltenteilung nicht zu der gehört, über die Montesquieu geschrieben hat. Aufgabenteilung führt meistens zu einer Aufgabenverbesserung.
    Was den besonders krassen Fall der Länderminister betrifft, so wurde schon von meinem Vorredner darauf hingewiesen, in welche Schwierigkeiten diese kommen, wenn sie etwa auf Grund eines Kabinettsbeschlusses im Bundesrat eine andere Haltung einnehmen müssen, als sie sie gemäß einem Fraktionsbeschluß im Bundestag zu vertreten haben.
    Das Volk verlangt in jeder Beziehung, nicht nur bei den Ministern, sondern auch bei den Abgeordneten, Klarheit über die Verantwortung und wendet sich gegen jede Verfilzung im öffentlichen Leben. Ich möchte darum unseren Gesetzentwurf einen Gesetzentwurf zur Entflechtung der Politik nennen.
    Die Annahme dieses Gesetzentwurfs liegt vor allem aber im Sinne der jungen Generation, die auf diese Weise die Möglichkeit haben wird, in die politischen Stellungen nachzurücken, so daß diese nicht einer einzigen Generation vorbehalten bleiben.

    (Abg. Dr. Greve: Und wie ist es mit den Oberbürgermeistern?)

    — Sie brauchen sich darüber nicht aufzuregen; ich habe dieses Amt längst niedergelegt!

    (Beifall in der Mitte.)

    Meine Damen und Herren, wir wissen, daß es dort technische Schwierigkeiten geben kann, wo ein Landtag vielleicht nur noch ein halbes oder ein ganzes Jahr besteht, wo, wie in Nordrhein-Westfalen, Mehrheitswahl eingeführt ist und nun wegen des halben oder auch ganzen Jahres eine Neuwahl stattfinden müßte. Wir haben deshalb eine Übergangsregelung dergestalt getroffen, daß es bei diesen Parlamenten noch so lange bei dem gegenwärtigen Zustand bleiben kann, bis die Wahlperiode abgelaufen ist.
    Die Waffe, mit der man gelegentlich unseren Gesetzentwurf zu schlagen gedenkt, ist der Einwand, daß er angeblich gegen das Grundgesetz verstößt. Man behauptet, dieses Gesetz verletze das Grundrecht des passiven Wahlrechts, also der Wählbarkeit. Ich kann mich hier auf Erörterungen darüber nicht einlassen, werde es aber im Verfassungsausschuß tun. Ich möchte hier aber auch nicht die Frage untersuchen, ob die Gesetzgeber des Grundgesetzes in der passiven Wählbarkeit überhaupt ein Grundrecht sahen. Jedenfalls stehen die Artikel 38
    und 48 des Grundgesetzes nicht in dessen erstem Teil.

    (Abg. Dr. Schmid: Aber sie stehen im Grundgesetz!)

    — Ja, sie stehen im Grundgesetz; aber ob die passive Wählbarkeit ein Grundrecht ist, ist eine andere Frage. Jedenfalls werden Sie, Herr Professor Schmid, als Staatsrechtslehrer mit mir darüber einig sein, daß es sich nicht um ein unbedingtes Grundrecht wie bei dem Grundrecht auf Leben oder Gewissensfreiheit, sondern nur um ein bedingtes Grundrecht handeln kann.

    (Abg. Dr. Schmid: Aber um ein verfassungsmäßiges Recht!)

    Bedingte Grundrechte sind nach allgemeiner Auffassung solche, die der Natur der Sache nach eingeschränkt werden können. Meine Damen und Herren, aus der Natur der Sache ergibt sich doch, daß ein Mann oder eine Frau in ein Parlament gewählt wird, um dort erst einmal körperlich anwesend zu sein.

    (Heiterkeit)

    Sie können aber nicht zugleich im Deutschen Bundestag und im Landtag von Südwürttemberg anwesend sein! Wenn ich mich an die Zeit meiner Kindheit erinnere, in der ich Legenden gelesen habe, so fällt mir ein, auch einmal gelesen zu haben, daß es mittelalterliche Heilige gab, die die Gabe der Bilokation, also die Gabe hatten, gleichzeitig an zwei Orten zu sein. Die Damen und Herren dieses Hauses besitzen diese Gabe wohl nicht, auch wenn wir sie uns manchmal gern wünschen möchten.
    Ich möchte behaupten, daß das passive Wahlrecht seinen spezifischen Sinn verliert, wenn man nicht verhindert, daß jemand gleichzeitig in zwei Parlamente gewählt werden kann, weil man nämlich sonst sein Recht und seine Pflicht, im Parlament zu arbeiten, gar nicht erfüllen kann. Im übrigen finden Sie solche Unvereinbarkeitsbestimmungen in allen demokratischen Verfassungen. Überall ist es verboten, daß das Staatsoberhaupt in einem Parlament sitzt.

    (Abg. Dr. Schmid: Es steht aber in der Verfassung!)

    — In England nicht; dort steht überhaupt nichts darin. Wo ein Zweikammersystem besteht, ist auch fast überall der Grundsatz der Inkompatibilität durchgeführt, wie man ja auch oft den Grundsatz hat, daß Beamte, Richter und Soldaten nicht in einem Parlament sein können.

    (Zuruf des Abg. Dr. Schmid.)

    Im übrigen steht zwar nicht in der bayerischen Verfassung, aber im bayerischen Pressegesetz, daß ein verantwortlicher Schriftleiter nicht in einem Parlament sitzen darf. Das ist keine Einschränkung des passiven Wahlrechts; denn es ist dem Schriftleiter nicht verboten, in das Parlament gewählt zu werden, sondern er hat ja die Möglichkeit, zwischen dem Parlamentsmandat und seiner anderen Tätigkeit sich zu entscheiden.
    Ich möchte nicht, daß man sich hier hinter verfassungsrechtlichen Vorwänden verschanzt, weil man diese Posten nicht trennen will, deren Trennung das Volk fordert.
    Wenn Sie unsern Gesetzentwurf annehmen, meine Damen und Herren — Sie können ihn vorerst ruhig dem Ausschuß überweisen —, werden Sie einen wesentlichen Schritt vorwärts tun zu einer reformierten und gesunden deutschen Demokratie!

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)




Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Mit diesen Ausführungen des Herrn Antragstellers kann ich die erste Beratung als geschlossen betrachten und gleichzeitig das Einverständnis des Hauses annehmen, daß der Gesetzentwurf Drucksache Nr. 724 dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht überwiesen wird. Ich stelle fest: es ist demgemäß beschlossen.
Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen (Drucksache Nr. 801).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die erste Beratung dergestalt durchzuführen, daß die vorliegende gedruckte amtliche Begründung als ausreichend angesehen und der Gesetzentwurf ohne Debatte an den Ausschuß für Verkehrswesen und an den Ausschuß . für Rechtswesen und Verfassungsrecht mit der Federführung bei dem letztgenannten Ausschuß überwiesen wird. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit dieser Regelung annehmen? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist demgemäß beschlossen.
Wir kommen nun zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs (Drucksache Nr. 802).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen zu diesem Gesetzentwurf die gleiche Regelung mit der Maßgabe vor, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als den federführenden und an den Ausschuß für Verkehrswesen zu überweisen. Wenn ich keinen Widerspruch höre, darf ich annehmen, daß damit die erste Beratung abgeschlossen und der Gesetzentwurf den zuständigen Ausschüssen überwiesen ist. — Es ist demgemäß beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der . Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksachen Nr. 846 und 814).
Der Ältestenrat schlägt Ihnen gemäß § 88 der Geschäftsordnung vor, die Rededauer auf 60 Minuten nach dem üblichen Schlüssel festzusetzen. Ich darf das Einverständnis des Hauses damit annehmen und erteile dem Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Ritzel, das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit Drucksache Nr. 814 hat die Regierung den Entwurf eines Gesetzes Tiber die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 vorgelegt. Der Haushaltsausschuß hat sich mit diesem Gesetzentwurf sehr eingehend befaßt. Das Ergebnis seiner Beratungen finden Sie in der Drucksache Nr. 846. Ich habe im Auftrage des Haushaltsausschusses über den Inhalt des Gesetzes in seiner jetzigen Fassung und die Beschlüsse des Ausschusses Bericht zu erstatten.
    Ich darf Sie grundsätzlich darauf hinweisen, daß es sich um ein Gesetz handelt, das zunächst rein technisch anzusehen ist, weil es die Fortführung der Bundesgeschäfte nach der Einnahme-
    und Ausgabeseite bei Nichtvorliegen eines Etats sicherstellen soll. Der Herr Bundesfinanzminister hat in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß dieses Gesetz, das an sich für die Dauer von sechs Monaten, also bis zum 30. September gelten soll, rechtzeitig durch den Etat für das Rechnungsjahr 1950/51 abgelöst werden könne. Der Haushaltsausschuß teilt diese Hoffnung durchaus.
    Durch das Gesetz, dessen Inhalt ich ganz kurz skizzieren möchte, soll zunächst einmal die rechtliche Grundlage für die Einnahmen geschaffen werden, die der Bund aus Steuern, Abgaben und aus sonstigen Quellen zu erwarten hat. Wenn dieses Gesetz nicht verabschiedet würde, dann hätte der Bund keine Möglichkeit, diese Steuern etc. zu erheben, aber auch keine Möglichkeit, Bindungen in bezug auf die Ausgaben zu schaffen. Diese Bindungen bestehen darin, daß die Ausgaben sich grundsätzlich an dem sechsten Teil, also an den Monatsbeträgen des Etats für das Jahr 1949/50 zu orientieren haben. Davon ist in den §§ 1 und 2 im einzelnen die Rede.
    Wesentlicher Anlaß zu Diskussionen im Haushaltsausschuß war die Formulierung der §§ 3 und 4. Hier ist von den Beschränkungen, besser gesagt: von der Kontrolle der Ausgaben die Rede, die nach dem jetzigen Wortlaut des § 3 vor allem an die Zustimmung des Bundesfinanzministers gebunden sein sollen, wenn es sich um einmalige Ausgaben handelt. Der Zustimmung des Bundesfinanzministers bedürfen auch die Leistungen für Aufgaben neuer Art, immer bezogen auf den Etat 1949. Ausgaben für Sachleistungen, soweit sie für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September im Einzelfalle den Betrag von 300 000 DM überschreiten, bedürfen nicht nur der Zustimmung des Bundesfinanzministers, sondern ausdrücklich auch der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestags. Diese Zustimmung ist vorher einzuholen, und nur dann, wenn es sich um einen wirklich und anerkanntermaßen dringlichen Fall handelt, ist der Bundesfinanzminister berechtigt, sofort zu handeln, um unmittelbar nachher die erste Gelegenheit zu benutzen, den Haushaltsausschuß mit der betreffenden Frage zu befassen.
    In jedem Fall aber ist die Zustimmung des Haushaltsausschusses während dieses kurzen Zeitraums vorher einzuholen, wenn es sich um die Ausbringung neuer Stellen für Beamte handelt. In § 4 ist gesagt:
    In besonders begründeten Fällen kann . . . . der Haushaltsausschuß des Bundestages auf Vorschlag des Bundesministers der Finanzen bereits vor Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1950 Stellen für planmäßige Beamte bewilligen.
    Es handelt sich also um neue Stellen, für die in dem Etat 1949 noch keine Begründung vorliegt, Stellen, die nicht im Stellenplan enthalten sind. Solche können vorweg nur dann besetzt werden, wenn zunächst der Haushaltsausschuß des Bundestages zustimmt.
    In § 6 des Entwurfes finden Sie das Ablieferungssoll der Bundespost und der Bundesbahn. Die Bundeskasse erwartet von der Bundespost monatlich 9 Millionen DM und von der Bundesbahn 14,5 Millionen DM. Es sind Zweifel darüber laut geworden, ob diese erwarteten Einnahmen wirklich eingehen werden. Es ist Sache der Regierung, dafür zu sorgen, daß dies der Fall sein wird.


    (Ritzel)

    Ein entscheidender und sehr weittragender Punkt dieser Gesetzesvorlage ist die Beschaffung der erforderlichen Betriebsmittel. Die Bundesregierung, die bisher — ebenfalls auf Grund einer Ermächtigung des Parlaments — das Recht hatte, Betriebsmittel bei Banken in Anspruch zu nehmen, beansprucht mit Rücksicht auf die Situation und mit Rücksicht auf die Tatsache, daß gerade in der letzten Zeit die Steuereinnahmen sehr schwach geflossen sind. einen Betriebsmittelkredit von 1,5 Milliarden DM.
    Ich darf betonen, daß dieser Gesetzentwurf von der Bundesregierung vorgelegt und vom Haushaltsausschuß des Bundestages beraten und beschlossen worden ist, bevor das Veto der Hohen Kommissare in bezug auf das Steuergesetz eingelegt worden oder mindestens bekanntgeworden ist. Die Situation, die sich seitdem entwickelt hat, hat wohl die Lage nicht vereinfacht, sondern eher noch kompliziert.
    Im Auftrage des Haushaltsausschusses empfehle ich Ihnen die Annahme des Gesetzentwurfs nach Drucksache Nr. 846.