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ID0105606300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2087 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2088B, 2096B, 2112D Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP betreffend Schiffsbau für Exportzwecke (Drucksachen Nr. 577 und 803) . . . 2088C Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung (Drucksachen Nr. 264 und 804) 2088C Zustimmung des Bundesrats zu den Entwürfen eines Ersten Wohnungsbaugesetzes . . . . . 2088C Gesetzes über Bekanntmachungen . . . 2088C Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise 2088C Zur Tagesordnung . . . . . . . . 2088C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590) . . . 2088D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2088D, 2093C Dr. Kopf (CDU) 2090C Dr. Schneider . (FDP) . . . . . 2091D Kuhlemann (DP). . . . . . 2092D Dr. Hamacher (Z) 2093A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . 2093B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Entschließung der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Bundesamts für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 786) . , 2088C, 2094B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter . . 2094B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zusatzprotokoll zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 660) 2094D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2094D Dr. Lütkens (SPD) 2095B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788) 2095D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806) . . . . 2096A Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637) in Verbindung mit der Interpellation der Abg. Dr. Kather, Wakkerzapp, Kuntscher u. Gen. betr. Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692) und der Interpellation der Fraktion der BP und der Zentrumsfraktion betr. Vorlage eines Bundesgesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726) . . . . 2096A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2096B, 2102B, 2103B Dr. Kather (CDU) . . . . . . 2098A Stech (SPD) 2101A Dr. Falkner (BP) . . . . 2102C, 2108A Gundelach (KPD) 2103C Dr. von Campe (DP) 2104D Krause (Z) 2105B Fröhlich (WAV) . . . . . . 2106B Ehren (CDU) 2106C Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2107B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 2108B Stegner (FDP), Berichterstatter . . . . 2108C, 211213 Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . . . 2108D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . . 2109D Agatz (KPD) . . . . . . . . . 2110D Dr. Bertram (Z) 2111B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2113A Zur Geschäftsordnung: Bazille (SPD) . . . . . . . . 2113B Renner (KPD) 2113C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814) . 2114A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2114B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Drucksache Nr. 666) 2114D Nächste Sitzung 2114D Die Sitzung wird um 10 Uhr 15 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Rede von Heinz Renner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (KPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (KPD)

    Meine Damen und Herren! Von dieser Abrede unter den „großen Fraktionen" dieses Hauses ist unsere Fraktion nicht informiert worden.

    (Unruhe und Zurufe.)

    Zur Sache selber. Unser Antrag hatte den Zweck, die Regierung an die Erfüllung einer durch den Herrn Bundesarbeitsminister in feierlichster Form gegebenen Erklärung zu erinnern, die darauf hinausging, daß das Kriegsopfer-Versorgungsgesetz dem Hohen Hause so rechtzeitig zugeleitet werden würde. daß es am 1. April, also ab morgen, in Wirksamkeit treten könne.

    (Zuruf links: Aprilscherz!)

    — Das war ein Aprilscherz, sagen Sie. Das war mehr als ein Aprilscherz, das war eine bewußte Irreführung der Kriegsopfer draußen.

    (Sehr gut! bei der KPD. — Zurufe von CDU: Unerhört!)

    Was wir heute aus dem Mund des Herrn sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten Bazille gehört haben, geht an der Sache absolut vorbei. Was könnte die Regierung daran hindern, ihre Zusage zu erfüllen, dem Plenum den Entwurf vorzulegen und trotzdem, wie sie das schon seit Wochen tut, mit den Vertretern der Kriegsopferorganisationen zu verhandeln? Herr „Kamerad" Bazille, der Sie sich draußen den Sprecher der deutschen Kriegsopfer nennen lassen, darf ich Sie erinnern, daß aus Ihren Organisationseinheiten mehr als 400 Protestresolutionen den Fraktionen des. Hauses zugegangen sind, in denen gegen die. Art, wie die Kriegsopferversorgung hier behandelt worden ist, protestiert wird.

    (Zurufe rechts: Zur Geschäftsordnung!)

    Darf ich Ihnen sagen, daß Sie selber erklärt haben, daß das neue Gesetz ab 1. April in Kraft treten solle und müsse. Ich erblicke in Ihrem taktischen Manöver einen Schritt, dessen Sie sich vor den Kriegsopfern schämen sollten. Das sage ich Ihnen mit aller Offenheit.
    Ich bin mir darüber klar, daß Sie diesen Beschluß durchsetzen. Diese Einheit, die den Zweck hat, der Regierung Adenauer das Mittel in die Hand zu geben, die Kriegsopfer noch länger hungern au lassen, wird sich hier auswirken.

    (Pfui-Rufe in der Mitte und rechts.)

    Sie werden beschließen, die Kriegsopfer noch länger hungern zu lassen. Aber die Verantwortung fällt auf Sie. zurück. Wir werden dafür sorgen, daß vor der Öffentlichkeit klargestellt wird, wem es die Kriegsopfer verdanken, daß sie noch länger hungern müssen. So, nun beschließen Sie und beweisen Sie vor aller Öffentlichkeit, daß Sie für die Kriegsopfer nichts übrig haben!

    (Abg. Strauß: Bei Ihnen sind sie schon verhungert! — Zuruf rechts: Kein Engel ist sa rein wie Sie, Herr Renner!)




Rede von Dr. Hermann Schäfer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Zu dem Geschäftsordnungsantrag, der von dem Herrn Abgeordneten Bazille vorgetragen wurde, ist jetzt in einem bejahenden und in einem verneinenden Sinne gesprochen worden. Ich glaube, damit können wir die Geschäftsordnungsdebatte schließen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Bazille, Punkt 9 von der Tagesordnung abzusetzen. Ich bitte diejenigen, die für diesen Antrag sind, die Hand zu erheben. -

(Abg. Renner: Lassen Sie doch aufstehen, das gehört doch auch dazu!)

— Herr Abgeordneter Renner, in welcher Form die Abstimmung durchzuführen ist, wird nicht von Ihnen entschieden.
Ich bitte um die Gegenprobe. - Gegen eine kleine Minderheit ist der Antrag angenommen. Die Absetzung ist beschlossen.

(Wiederholte Rufe: Loritz!)

Meine Damen und Herren! Wir treten nunmehr in die Behandlung des vorhin auf die Tagesordnung gesetzten Punktes ein:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814).
Das Wort zur Einbringung hat der Herr Bundesfinanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren! Der Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1950/51 kann bis zum Schluß des Rechnungsjahres 1949 durch Gesetz nicht festgestellt werden. Art. 111 des Grundgesetzes enthält zwar eine Ermächtigung der Bundesregierung zur Leistung von Ausgaben bis zum Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes für das neue Rechnungsjahr. Aus zwei Gründen ist es aber notwendig, der Bundesregierung über diese Bestimmungen des Grundgesetzes hinaus durch Gesetz Ermächtigung zu geben. Denn erstens bringt es der Aufbau und die Übernahme großer neuer Aufgaben zum Beispiel nach Art. 120 des Grundgesetzes — Kriegsfolgelasten — zwangsläufig mit sich, daß im Rechnungsjahr 1950, und zwar weitgehend bereits von seinem Beginn ab, Ausgaben geleistet werden müssen, für die im Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1949 noch keine Mittel vorgesehen sind. Für Fälle dieser Art würde die Ausgabenermächtigung des Art. 111 des Grundgesetzes nicht ausreichen.
    Zweitens: Der Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1949 weist Besonderheiten auf, die ihn nicht ohne weiteres als vorläufige Grundlage für die Ausgabenwirtschaft des Rechnungsjahres 1950 geeignet erscheinen lassen. Er umfaßt nur einen Teil des Rechnungsjahres 1949; er umfaßt für die Zeit vom 21. September 1949 bis 31. März 1950 aus den Haushaltsvoranschlägen erstens diejenigen Bundesorgane und Bundesverwaltungen, die keine Vorgänger in der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets gehabt haben; zweitens aus dem Haushaltsplan der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets diejenigen Bundesverwaltungen, die einen Vorgänger in der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets gehabt haben, und drittens Ergänzungspläne.
    Zur Schaffung einer hinreichenden Klarheit über die Ausgabenermächtigung der Bundesregierung erscheint es deshalb notwendig, Art und Maß dieser Ausgabenermächtigung in einem besonderen Gesetz zu regeln. Ich darf besonders auf die Bestimmung des § 8 des Gesetzentwurfs hinweisen. Diese Bestimmung enthält eine neue Kreditermächtigung, und zwar erbittet die Bundesregierung eine Kreditermächtigung bis zu dem gesetzlich festgelegten Höchstrahmen von 1500 Millionen DM. Ich darf auf folgendes aufmerksam machen: Durch das Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten, insbesondere durch die Tatsache, daß in der Übergangszeit, d. h. in den Monaten April und Mai, die Einnahmen des Bundes noch sehr gering, die Ausgaben aber in voller Höhe anfallen werden, ist eine In anspruchnahme der bisherigen Kreditermächtigung in Höhe von 800 Millionen unbedingt erforderlich. Um einen gewissen Spielraum für außerordentliche Fälle zu erhalten, ist deshalb die Erhöhung dieses Rahmens auf 1500 Millionen DM erbeten. Ich muß meinen besonderen Dank dafür aussprechen, daß sich sowohl der Bundesrat wie auch Ihr Haushaltsausschuß bereiterklärt haben, dieses Gesetz wegen seiner Dringlichkeit zur möglichst raschen Behandlung zu bringen, und ich bitte, den Haushaltsausschuß in dieser Arbeit zu unterstützen.