Rede von
Dr.
Ernst
Falkner
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann mich sehr kurz fassen. Der Beamtenrechtsausschuß hat am 11. November 1949 mit Drucksache Nr. 216 dem Bundestag einen Antrag vorgelegt, die Bundesregierung möge den Entwurf eines Gesetzes vorlegen,
das die Rechtsverhältnisse und Versorgungsansprüche des unter Artikel 131 GG. fallenden
Personenkreises, insbesondere der Flüchtlingsbeamten, der ehemaligen Berufssoldaten und
der Entnazifizierten in einer Weise bundeseinheitlich regelt, die dem Grundsatz staatsbürgerlicher Gleichberechtigung Rechnung trägt. Das war am 11. November. Am 2. Dezember wurde hier vom Bundestag der bekannte Beschluß gefaßt, die Gleichberechtigung der heimatvertriebenen öffentlichen Bediensteten zu verwirklichen. Am 19. Januar wurde durch den Herrn Bundesfinanzminister die Erklärung abgegeben, daß der Gesetzentwurf über die Regelung der Rechtsverhältnisse der ausgeschiedenen öffentlichen Bediensteten bereits in seinem Hause ausgearbeitet sei und ihm, dem Finanzminister, übermorgen, am Samstag, in Reinschrift zugehen werde; er könne dann im Kabinett in der nächsten Woche beraten werden und in der übernächsten Woche den gesetzgebenden Körperschaften zugehen.
Ich muß Ihnen erklären, daß sich meine Fraktion mit der Beantwortung der Interpellation durch den Herrn Bundesfinanzminister nicht zufriedengeben kann. Meine Fraktion wird deshalb, nachdem wir Kenntnis davon haben, daß das Bundesinnenministerium einen Referentenentwurf zur Regelung der Rechtsverhältnisse nach Art. 131 des Grundgesetzes fertiggestellt hat, einen Antrag einbringen, die Bundesregierung zu ersuchen, einen Gesetzentwurf zur Regelung der Rechtsverhältnisse nach Art. 131 des Grundgesetzes bis 1. Mai 1950 dem Bundestag vorzulegen.