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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 56. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. März 1950 2087 56. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen 2088B, 2096B, 2112D Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP betreffend Schiffsbau für Exportzwecke (Drucksachen Nr. 577 und 803) . . . 2088C Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung (Drucksachen Nr. 264 und 804) 2088C Zustimmung des Bundesrats zu den Entwürfen eines Ersten Wohnungsbaugesetzes . . . . . 2088C Gesetzes über Bekanntmachungen . . . 2088C Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise 2088C Zur Tagesordnung . . . . . . . . 2088C Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590) . . . 2088D Dr. Arndt (SPD), Antragsteller 2088D, 2093C Dr. Kopf (CDU) 2090C Dr. Schneider . (FDP) . . . . . 2091D Kuhlemann (DP). . . . . . 2092D Dr. Hamacher (Z) 2093A Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . 2093B Mündlicher Bericht des Ausschusses für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten über die Entschließung der Fraktion der SPD betreffend Errichtung eines Bundesamts für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten (Drucksache Nr. 786) . , 2088C, 2094B Dr. Pfleiderer (FDP), Berichterstatter . . 2094B Interpellation der Fraktion der SPD betr. Zusatzprotokoll zum deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 660) 2094D Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 2094D Dr. Lütkens (SPD) 2095B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Drucksache Nr. 788) 2095D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (Drucksache Nr. 806) . . . . 2096A Interpellation der Fraktion der SPD betreffend Gleichstellung der heimatvertriebenen ruhegehaltsberechtigten Beamten, Angestellten und Lohnempfänger (Drucksache Nr. 637) in Verbindung mit der Interpellation der Abg. Dr. Kather, Wakkerzapp, Kuntscher u. Gen. betr. Wartegeld und Pensionen der heimatvertriebenen Beamten (Drucksache Nr. 692) und der Interpellation der Fraktion der BP und der Zentrumsfraktion betr. Vorlage eines Bundesgesetzes nach Art. 131 des Grundgesetzes (Drucksache Nr. 726) . . . . 2096A Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 2096B, 2102B, 2103B Dr. Kather (CDU) . . . . . . 2098A Stech (SPD) 2101A Dr. Falkner (BP) . . . . 2102C, 2108A Gundelach (KPD) 2103C Dr. von Campe (DP) 2104D Krause (Z) 2105B Fröhlich (WAV) . . . . . . 2106B Ehren (CDU) 2106C Dr. Nowack (Rheinland-Pfalz) (FDP) 2107B Fortsetzung der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Entwurf eines Gesetzes gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht (Drucksachen Nr. 621 und 405) 2108B Stegner (FDP), Berichterstatter . . . . 2108C, 211213 Dr. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft . . . . . . . . 2108D Dr. Nölting (SPD) . . . . . . . 2109D Agatz (KPD) . . . . . . . . . 2110D Dr. Bertram (Z) 2111B Beratung des Antrags der Fraktion der KPD betr. Vorlage eines Bundesversorgungsgesetzes für die Kriegsopfer (Drucksache Nr. 686) 2113A Zur Geschäftsordnung: Bazille (SPD) . . . . . . . . 2113B Renner (KPD) 2113C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Haushaltsführung der Bundesverwaltung im Rechnungsjahr 1950 (Drucksache Nr. 814) . 2114A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 2114B Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP und BP betr. Bereitstellung von Mitteln zum Wiederaufbau der Hochschulen (Drucksache Nr. 666) 2114D Nächste Sitzung 2114D Die Sitzung wird um 10 Uhr 15 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hugo Karpf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    In der heutigen Sitzung fehlen folgende Damen und Herren des Hauses wegen Erkrankung: die Abgeordneten Schütz, Frau Dr. Probst, Frau Dr. Gröwel, Dr. Müller (Bonn), Even, Mehs, Schönauer, Frau Schroeder ,(Berlin), Dr. Gülich, Bettgenhäuser, Dr. Becker (Hersfeld), Dirscherl, Frau Dr. Ilk, Margulies, Dr. Middelhauve, Wirths, Wittmann. Entschuldigt fehlen die Abgeordneten Dr. Baur (Württemberg), Schmitz, Winkelheide, Dr. Bleiß, Frau Strobel, Nowack (Harburg), Böhm, Steinhörster, Imig, Reitzner, Neumann, von Knoeringen, Dr. Suhr, Dr. Wellhausen, Dr. Mühlenfeld, Freiherr von Aretin, Dr. Baumgartner, Reimann, Müller (Offenbach), Müller (Hannover), Rische. Nuding, Dr. Frey. Außerdem fehlen die Abgeordneten Heiland und Wehner.


Rede von Dr. Erich Köhler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Meine Damen und Herren! Ich habe weiter folgende Mitteilungen zu machen.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 23. März 1950 die Anfrage Nr. 54 der Fraktion der FDP, soweit sie den Bau von Schiffen für Exportzwecke betrifft — Drucksache Nr. 577 —, beantwortet. Die Antwort wird als Drucksache Nr. 803 vervielfältigt.
Der Herr Bundesminister der Finanzen hat unter dem 27. März 1950 die Anfrage Nr. 17 der Fraktion der FDP betreffend Währungsgesetzgebung—Drucksache Nr. 264 — beantwortet. Die Antwort geht den Mitgliedern des Hauses unter Drucksache Nr. 804 zu.
Mit Schreiben vom 30. März 1950 hat der Bundesrat mitgeteilt, daß er in seiner Sitzung vom gleichen Tage den folgenden Gesetzentwürfen seine Zustimmung gegeben hat:
Entwurf eines Ersten Wohnungsbaugesetzes, Entwurf eines Gesetzes über Bekanntmachungen, Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Treibstoffpreise.
Zu dem letzten Gesetz hat der Bundesrat noch Berichtigungen redaktioneller Art angeregt, die dem Hause gedruckt als Material zugehen werden.
Ferner möchte ich darauf aufmerksam machen, daß im Verlaufe der Tagesordnung zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt für den Ausschuß für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten Herr Abgeordneter Pfleiderer eine einstimmig beschlossene Erklärung bezüglich Errichtung eines Bundesamtes für das Besatzungsstatut und auswärtige Angelegenheiten abgeben wird.
Meine Damen und Herren! Wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Vorlage eines Gesetzentwurfs zum deutsch - französischen Wirtschaftsabkommen (Drucksache Nr. 590).
Ich mache darauf aufmerksam, daß im Ältestenrat folgende Redezeit vorgesehen wurde: für die Einbringung durch die Antragsteller etwa 25 bis 30 Minuten, für die Aussprache 60 Minuten für alle Fraktionen nach dem üblichen Schlüssel. Ich darf das Einverständnis des Hauses mit dieser. Festsetzung der Redezeit auf 60 Minuten feststellen. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist demgemäß beschlossen.
Ich möchte noch hinzufügen: der Herr Bundeswirtschaftsminister ist auf dem Wege aus der Kabinettssitzung hierher.
Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Arndt das Wort zur Einbringung der Vorlage.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Adolf Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Stunde, in der wir uns anschicken, über das deutsch-französische Wirtschaftsabkommen zu sprechen, trifft uns die schmerzliche Nachricht, daß der französische Staatsmann Léon Blum verstorben ist.

    (Die Abgeordneten mit Ausnahme der der KPDFraktion erheben sich von den Plätzen.)

    Nicht allein das französische Volk, auch das deutsche
    Volk hat an Léon Blum einen Freund verloren.
    Selbst die bittersten Erfahrungen, insbesondere in
    der nationalsozialistischen Zeit, haben das Herz
    Léon Blums nicht aufhören lassen, für die Menschlichkeit zu schlagen, und sie haben ihn nicht davon
    abbringen können, als Freund der Menschlichkeit


    (Dr. Arndt)

    stets auch ein Freund des deutschen Volkes zu bleiben.

    (Die Abgeordneten nehmen ihre Plätze wieder ein.)

    Wenn die sozialdemokratische Fraktion dem Hohen Hause den Antrag unterbreitet hat, das Haus möge beschließen, die Bundesregierung solle das deutsch-französische Wirtschaftabkommen zur Ratifizierung vorlegen, so ist dies nicht geschehen, weil im allgemeinen gegen den Inhalt dieses Abkommens Bedenken zu erheben wären. Aber gerade weil über den Inhalt dieses deutsch-französischen Wirtschaftsabkommens vom 10. Februar 1950 kaum Meinungsverschiedenheiten bestehen werden, tritt um so klarer die politische und staatsrechtliche Grundfrage hervor, ob der Bundestag zu beteiligen ist. Meine Absicht geht nicht dahin, dem Bundestag im einzelnen das juristische Für und Wider vorzutragen. Das ist im Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht eingehend erörtert worden und hat zu dem Mehrheitsgutachten und dem Minderheitsgutachten geführt, die Ihnen vorliegen und bekannt sein werden. Mir liegt vielmehr daran, das
    Verfassungsproblem und die politische Grundsatzfrage aufzuzeigen.
    Nach Art. 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedürfen Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung beziehen, der Zustimmung des Bundestages in Form eines Gesetzes. Man kann und darf dieser politischen Grundfrage nicht dadurch ausweichen, daß man die Neuregelung der Außenhandelsbeziehungen als Verwaltungsabkommen frisiert. Das ist uns nur allzu bekannt aus dem Petersberger Abkommen, bei dem wir Sozialdemokraten, wie Sie wissen, nach wie vor auf dem Standpunkt stehen, daß es staatsrechtlich der Wirksamkeit entbehrt, weil es nicht ratifiziert worden ist. Auch bei dem deutsch-französischen Wirtschaftsabkommen handelt es sich um weit mehr als um Exekutive auf Grund und im Rahmen geltenden Rechts, etwa der Devisenbestimmungen oder der Wirtschaftsgesetze. Wir müssen uns daran erinnern, daß es bei den sogenannten Handels- und Schiffahrtsverträgen, die stets der Ratifizierung bedurft haben, die alte Methode war, daß die Steuerung der Außenhandelsbeziehungen durch Veränderungen des sogenannten autonomen Zolltarifs erfolgte.
    Die neue, leider wesentlich primitivere Methode ist die der Steuerung durch Kontingente, Devisenkontingente, andere Kontingente. Substanziell ist es das gleiche, und da es substanziell das gleiche geblieben ist, können sich auch die Rechte des Parlaments in dieser Frage nicht verändert haben, und wir dürfen sie nicht schmälern lassen. Denn wesentlich dabei ist ja nicht, ob formal eine Transformierung einzelner Abreden durch Gesetze in innerstaatliches Recht notwendig ist, sondern entscheidend ist, daß Abkommen dieser Art weitgehend eine Förderung oder Schädigung einzelner Wirtschaftszweige bedeuten, ja, daß es sich zum Teil bei diesen Abkommen geradezu um wirtschaftliche Existenzentscheidungen handelt.
    Darüber hinaus wäre es verfehlt, ein solches Abkommen für sich allein, gewissermaßen isoliert zu betrachten; denn es ist nur ein nicht herauslösbarer Teil aus einem ganzen Netz von Abmachungen. Wir haben in der Ausschußarbeit gehört, daß für die kommenden Monate insgesamt nicht weniger als etwa 60 derartige Abkommen bevorstehen. Alle diese Abmachungen sind ein einheitliches Ganzes und stehen unter dem Leitsatz der Liberalisierung des Außenhandels. Meine Damen und Herren, die Liberalisierung ist ein Politikum allererster Ordnung. Selbst also, wenn man von dem Minderheitsgutachten ausgeht, das der Herr Kollege von Merkatz erstattet hat, wäre hier die Ratifizierung erforderlich. Denn in dem Minderheitsgutachten heißt es, sie sei notwendig, wenn das Abkommen das wirtschaftliche und soziale Gefüge der Bundesrepublik in so grundlegender Weise berührt, daß dadurch der innere und äußere Zustand der Bundesrepublik verändert wird, weil eben ein solches Abkommen dann auch die politischen Beziehungen regelt. Wer wollte das angesichts der Gesamtheit der Abkommen, zu denen auch das deutschfranzösische Abkommen gehört, irgendwie in Abrede stellen wollen?
    Wieweit der sachliche Bereich dieser Regelung greift, ist u. a. auch ersichtlich aus dem Zusatzprotokoll über das Zahlungsabkommen mit dem sogenannten Saargebiet. Denn hier handelt es sich nicht nur um technische oder allein wirtschaftspolitische oder sozialpolitische Fragen, sondern um Probleme, deren Behandlung nur mit der größten Delikatesse und mit der feinsten Präzision in der Formulierung möglich gewesen wäre. Wir bedauern daher die Ausdrucksweise, die man bei diesem Zusatzprotokoll gewählt hat und die sich an den Sprachmißbrauch anschließt, als ob Bundesgebiet mit dem Geltungsbereich des Grundgesetzes gleichbedeutend wäre und als ob die Bundesrepublik ein anderer Staat als der deutsche Gesamtstaat wäre. Wir legen das größte Gewicht darauf, auch nur den Anschein zu vermeiden, als ob das sogenannte Saargebiet sich außerhalb des gesamtdeutschen Staates befände.

    (Beifall bei der SPD und teilweise in der Mitte.)

    Diese unsere Sorge hat uns auch zu der Interpellation veranlaßt, die Punkt 2 unserer Tagesordnung bildet und durch die wir die Bundesregierung um die Beantwortung bestimmter Fragen gebeten haben, insbesondere um die Beantwortung der Frage, ob es der Bundesregierung vor Unterzeichnung des Wirtschaftsabkommens bekannt gewesen ist, daß darin besondere Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem sogenannten Saargebiet vorgesehen sind, ob die Bundesregierung dem deutschen Delegationsleiter eine ausdrückliche Ermächtigung gegeben hat, diese Zusatzabkommen mit seinen Bestimmungen über besondere Abkommen mit dem sogenannten Saargebiet zu unterzeichnen und ob dem Abschluß solcher Abkommen, wie sie in den Zusatzabkommen vorgesehen sind, in Hinsicht auf den völkerrechtlichen Status des sogenannten Saargebiets eine besondere Bedeutung zukommen würde. Wir hoffen, daß die Bundesregierung uns insoweit eine befriedigende Antwort erteilen kann und wird.
    Wir würden aber auch gern hören, wieweit der Herr Bundesjustizminister an alledem beteiligt gewesen ist. Gewiß sind Verfassungspolitik und Verfassungsschutz traditionell Aufgaben des Innenministeriums, wie mein Fraktionsfreund Mayer im Rahmen der Etatsdebatte erst vor wenigen Tagen hier mit Recht betont hat. Doch in jeder Frage der Auslegung des Grundgesetzes erwarten wir, daß auch das Bundesjustizministerium sich ohne Rücksicht auf parteipolitische Konstellationen zur Stimme des Rechts macht. Warum mußte erst der Rechtsausschuß des Bundestags sich auf Art. 59 Abs. 2 besinnen und sich mit Mehrheit für das Erfordernis der Ratifizierung aussprechen?
    Meine Damen und Herren, dem Ansehen des Bundestages ist nicht damit gedient, daß man


    (Dr. Arndt)

    irgendwo — wie der Herr Bundeskanzler seinerzeit in Bochum — eine anfechtbare Kritik am Parlament übt, sondern daß man die Rechte der Volksvertretung respektiert. Der Herr Bundeskanzler hat gestern hier in seiner launigen Art gesagt, seine Stellung sei ja gar nicht so stark, wie wir immer dachten. Nun, wir wunschten, daß manchmal auch seine Ausdrucksweise außerhalb des Parlaments nicht so stark wäre, wie es erscheint.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wenn wir hier miteinander sprechen, dann wird namlich dieses Extreme in der Kritik sehr viel mehr vermieden werden, als es sich einschleicht, wenn man vor Parteiausschüssen oder gegenüber Zeitungsreportern spricht, wie bei dem Interview mit dem „Rheinischen Merkur".
    Meine Damen und Herren, wir verschließen uns nicht der Schwierigkeit einer parlamentarischen Behandlung, die bedingt ist durch die große Zahl der in Betracht kommenden Abkommen, ihre Kurzfristigkeit und die Eile, die jeweils bei dem Abschluß geboten ist. Dies ist eine Schwierigkeit, die dadurch gesteigert wird, daß es sich vielfach jetzt um eine Regelung im Speziellen handelt, statt um eine Regelung im Generellen. Es mag auch sein, daß man im Auslande heute leider zu einer laxen Behandlung dieser Grundfragen des Parlamentarismus neigt; aber es ist ja doch an uns, hier unseren Stil der parlamentarischen Arbeit zu entwickeln.
    Ich darf deshalb nochmals auf eine Besonderheit gerade dieses Bundestages aufmerksam machen. Dieser Bundestag hat die besondere Aufgabe, die Ausführungs-Gcsetzgebung zum Grundgesetz zu erarbeiten und an der Entwicklung des noch ungeschriebenen Verfassungsrechts mitzuarbeiten. Es mag möglich sein, daß man in dieser Frage wie auch in irgendeiner anderen vielleicht juristisch zweierlei Meinung sein könnte. Aber wenn diese zweierlei Meinungen juristisch auch bestehen mögen, so sollte man sich mindestens im Zweifel immer zu Gunsten der Rechte des Parlaments entscheiden.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Das sollte ein politischer Grundsatz hier im Hause werden, weil das Parlament das Fundament ist, auf dem wir alle miteinander stehen.

    (Händeklatschen bei der SPD.)

    Bisher aber haben wir stets erlebt, daß man sich in solchen Fragen, in denen angebliche juristische Zweifel obwalten konnten, regelmäßig gegen das Parlament entschieden hat, und zwar sowohl bei dem Petersberger Abkommen, wie bei dem Streit um den Benzinpreis oder auch bei dem gar nicht bis hier ins Haus hereingedrungenen Streit um den Butterpreis.
    Meine Damen und Herren, wir sind ja augenblicklich hinter Weimar, ja, noch hinter der Zeit des Nationalsozialismus zurück; denn in der Weimarer Zeit hat man es für notwendig gehalten, bei ähnlichen Abkommen sogenannter wirtschaftspolitischer Art im Jahre 1926 wenigstens ein Ermächtigungsgesetz zu beschließen, das der Regierung die Befugnis zu solchen angeblich nur administrativen Abkommen gab. Sogar in der Zeit des Nationalsozialismus wurde es für erforderlich gehalten, mit Hilfe des Artikels 48 die Gesetzesform zu ersetzen.
    Auch heute ist insoweit ein Rahmengesetz möglich und erforderlich, ein Rahmengesetz mit konkreten Richtlinien, die die wesentlichen Begrenzungen, Schutzmaßnahmen und Bedingungen für den Abschluß solcher Abkommen im einzelnen festlegen; ein Rahmengesetz, das die Klausel enthält, daß ungeachtet einer vorläufigen Wirksamkeit eines solchen Abkommens dieses jeweils alsbald dem Hohen Hause zur Zustimmung vorzulegen ist.
    Aus diesen Gründen darf ich Sie bitten, dem Antrage der sozialdemokratischen Fraktion zuzustimmen, daß das deutsch-französische Wirtschaftsabkommen dem Bundestag zur Ratifizierung vorzulegen ist.

    (Händeklatschen bei der SPD.)