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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag — 54. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 29. März 1950 1979 54. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 29. März 1950. Geschäftliche Mitteilungen . . . 1979C, 2030D Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof (Drucksachen Nr. 770 und 630) . . . . 1979C Dr. Arndt (SPD) 1979D Schröter (CDU) . . . . . . . 1980C Dr. Miessner (DRP) 1980C Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplan und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 768, 682, 670 bis 681 und 223) 1981A, 2004B Allgemeine Aussprache: Schoettle (SPD) 1981B Bausch (CDU) . . . . . . . . 1990A Dr. Bertram (Z) 1994A Unterbrechung der Sitzung . 1999D Dr. Dr. Höpker-Aschoff (FDP) . . 1999D Dr. Schäfer (FDP) . . . . . . 2004B Loritz (WAV) 2007D Dr. von Merkatz (DP) . . . . 2012B Dr. Leuchtgens (DRP) . . . . . 2016B Rische (KPD) . . . . . . . 2022C Dr. Seelos (BP) . . . . . . . 2030C Mündlicher Bericht des Ausschusses für Geschäftsordnung und Immunität über die Aufhebung der Immunität des Abg. Goetzendorff (Drucksache Nr. 787) . 2002C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . . 2002C Dr. Miessner (DRP) 2003D Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2030D Die Sitzung wird um 10 Uhr 39 Minuten durch den Präsidenten Dr. Köhler eröffnet.
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    Keine Anlage extrahiert.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr
    Abgeordneter Dr. Miessner.


Rede von Dr. Herwart Miessner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DRP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Meine Damen und Herren! Meine Ausführungen erübrigen sich insofern, als ich auch im Namen meiner Gruppe dem Antrag der SPD zustimmen wollte, nunmehr aber die Regierungsparteien ebenfalls die nochmalige Überprüfung im Ausschuß beantragt haben. Da wir aber als kleine Gruppe nicht im Ausschuß vertreten sind, bitte ich mir zu erlauben, hier im Plenum wenigstens kurz zu § 3 Abs. 3 des Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesfinanzhof, der ja wohl der Hauptstreitpunkt ist, Stellung zu nehmen.
Es geht da um die Frage, ob und wieweit festgelegt werden soll, daß im Obersten Reichsfinanzhof nur Richter eingestellt werden können, die die Befähigung zum Richteramt haben. Ich selbst war nach dem Kriege mehrere Jahre Mitglied eines Finanzgerichts beim Oberfinanzpräsidium und glaube, Ihnen daher folgendes sagen zu müssen: Ein Finanzgericht ist nicht in allen Teilen mit einem Zivilgericht oder einem Strafgericht gleichzusetzen, das zweifellos in seiner obersten Instanz nur mit Berufsjuristen besetzt sein sollte. In der Finanzverwaltung gibt es unter den höheren Beamten — nehmen wir mal die Kategorie der Regierungsräte — doch etwa ein Drittel, die aus dem Inspektoren- oder aus dem Angestelltenstand, insbesondere aus der Sparte der Betriebsprüfung, hervorgegangen sind. Die Reichsfinanzverwaltung hat es selbst immer begrüßt und betont, daß das sogenannte Juristenmonopol bei ihr schon längst gebrochen ist. Die Finanzverwaltung sieht sich nämlich in der Lage, Tatbestände zu prüfen, die oft weniger rein juristischer als vielmehr wirtschaftlicher und insbesondere buchtechnischer Art sind. Es wird sich also als notwendig erweisen, auch im Obersten Finanzgericht, im Reichsfinanzhof in München, Sachverständige zum Beispiel des Bilanzwesens zu haben. Ich darf wohl die Juristenkollegen hier im Hause daran erinnern, daß es dem Juristen im allgemeinen nicht sehr sympathisch ist, mit Zahlen zu jonglieren. Judex non calculat!
Wenn Sie also im Ausschuß diesen § 3 Abs. 3 noch einmal beraten, dann möchte ich Ihnen als Angehöriger der Reichsfinanzverwaltung sagen: Beachten Sie bitte, daß in der Steuerverwaltung in erster Linie Tatbestände aus dem Wirtschaftsleben sehr komplizierter Art zu entscheiden sind, denen der reine Jurist allein nicht immer gewachsen ist. Eine gute Mischung wäre daher zu empfehlen.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Erich Köhler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Dann darf ich nach den Erklärungen des Herrn Abgeordneten Schröter wohl das Einverständnis des Hauses feststellen, daß gemäß dem Antrag des Herrn Abgeordneten Arndt die dritte Beratung heute ausgesetzt wird und daß die Drucksachen Nr. 770 und Nr. 630 an die beiden zuständigen Ausschüsse, den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen und den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht, zur nochmaligen Beratung zurückverwiesen werden. — Es ist demgemäß beschlossen.
    Wir kommen dann zu Punkt 2 der Tagesordnung:
    Dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Aufstellung und Ausführung des Bundeshaushaltsplans und über die vorläufige Rechnungsprüfung sowie über die vorläufige Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1949 (Vorläufige Haushaltsordnung und vorläufiges Haushaltsgesetz 1949) (Drucksachen Nr. 768, 682, 670 bis 681 und 223).
    Gemäß Abmachung im Ältestenrat beginnen wir mit einer Generaldebatte ohne zeitliche Beschränkung. Das heißt, nach § 87 Abs. 1 der Geschäftsordnung beträgt die Höchstredezeit eine Stunde. Nach der Generaldebatte werden wir dann in die Beratung der Einzelpläne mit folgender Maßgabe eintreten: soweit keine Abänderungsanträge vorliegen, wird über den Einzelplan abgestimmt; soweit Abänderungsanträge vorliegen, erfolgt die Einzelbesprechung und dann die Abstimmung über den betreffenden Einzelplan.
    In der Generaldebatte hat als erster das Wort Herr Abgeordneter Schoettle.